Maskenverfahren eingestellt - die Gründe bleiben ungenannt

Abb.Das Nagolder Amtsgericht stellte ein Maskenverfahren ein, das vom Heidelberger Verwaltungsrechtler Dr. Uwe Lipinski betreut wird. Eine rechtliche Begründung dafür wurde nicht genannt. Das ist kein Einzelfall - stehen die Gerichte unter einem enormen politischen Druck?

(HT/UL, 30.07.2021) Einem in Baden-Württemberg lebenden Bürger wurde vorgeworfen, in einem Geschäft keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen zu haben. Gegen den Bußgeldbescheid über knapp 170 Euro wurde fristgemäß Einspruch eingelegt.

Das Amtsgericht Nagold stellte nunmehr das Verfahren ein, nachdem Rechtsanwalt Dr. Lipinski eine solche Einstellung des Verfahrens mit zwei Argumenten gefordert sowie im Falle der Aufrechterhaltung des mündlichen Verhandlungstermins diverse Beweisanträge zur PCR-Testthematik ankündigt hatte. Zum einen berief sich Rechtsanwalt Dr. Lipinski auf die aktuelle landesverfassungsgerichtliche Judikatur, wonach die Bußgeldbewehrung verfassungswidrig sei. Ferner legte der Beschuldigte ein Attest vor. Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

„Es ist bedauerlich, dass aus dem nicht begründeten Einstellungsbeschluss nicht genau hervorgeht, was der Grund für die Einstellung gewesen ist. War es die juristische Überzeugung des Gerichts, dass die Bußgeldbewehrung verfassungswidrig gewesen ist, war es das Akzeptieren des Attests oder waren es beide Argumente in Summe? Oder wollte das Gericht (auch) sich nicht mit Beweisanträgen zur PCR-Test-Thematik näher befassen? Der nicht näher begründete Verweis nur auf die Rechtsnorm des § 47 II OWIG ist insoweit leider nicht eindeutig.“

Kommentar Hans U. P. Tolzin:

„Meiner Ansicht nach zeigt das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung durch den Richters einmal mehr, wie groß der Druck ist, der derzeit auf den Gerichten lastet. Zum einen sind sie einem hohen politischen Druck ausgesetzt, im Sinne der aktuellen Corona-Politik zu entscheiden. Zum anderen erhöht sich mit jedem Einspruch eines Bürgers der Druck "von unten".

Natürlich kann ich nicht Jedem anraten, diesen Weg des Widerstands zu gehen: Der Ausgang ist ja nicht garantiert und so muss man nach den individuellen Umständen selbst abwägen, wieweit man bereit und in der Lage ist, ins Risiko zu gehen.

Deshalb gibt es ja u. a. auch den AGBUG-Klagefonds, mit dessen Hilfe unser Anwalt Dr. Lipinski nach Kräften bemüht ist, Musterverfahren durch die Instanzen zu tragen und so die verfassungswidrige Politik der Regierenden zu stoppen.

Das alleine wird sicherlich nicht die Wende bringen. Aber ohne zahlreiche und gut mit Fakten unterfütterte Musterverfahren geht es eben auch nicht. Darum bedanke ich mich für jede noch so kleine Unterstützung des AGBUG-Klagefonds.“

Vielen Dank an Alle, die uns bisher finanziell unterstützt haben!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de

Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 8.300 Euro im Minus.

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