Gespräch mit einem Abgeordneten - ein Erfahrungsbericht

Abb.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, "seinen" Bundestags-abgeordneten im Rahmen der Bürgersprechstunde auf das Thema, das ihm am Herzen liegt, anzusprechen. Hier ein Erfahrungsbericht.

von Jana S. (Email vom 5. Sept. 2019)

Hallo Herr Tolzin, liebe Mitstreiter,

zunächst einmal vielen Dank für die Motivation, sich mit dem Bundestagsabgeordneten im jeweiligen Landkreis zu treffen.

Ich habe das zu Beginn dieser Woche in die Tat umgesetzt. Zunächst hatte ich das Gefühl, bereits für die Terminvereinbarung am Telefon abgewimmelt werden zu sollen. Ich ließ nicht locker und bestand auf einen Termin in der Bürgersprechstunde.

Ich war gut vorbereitet, hatte einen roten Faden, ein Argumentationsziel und Informationsmaterial (ein Exemplar für ihn, eins für mich) und wusste aufgrund des vorhergehenden Telefonates bereits um die Einstellung des Herren. Somit hatte ich mir auch für diese Einwände Informationsmaterial zurechtgelegt.

Im Gespräch selber stellte sich heraus, dass der Herr wirklich recht bodenständig ist, jedoch meine Einschätzung zu diesem Thema nicht teilt. In einigen Teilen stimmte er mir jedoch zu und gab mir Recht, dass hieran gearbeitet werden muss. So z. B., dass es offensichtlich doch Zeit ist, dass sowohl Eltern als auch Ärzte tiefergehend mit Nebenwirkungen vertraut gemacht werden müssen.

Gleichwohl er der vollen Überzeugung ist, dass Aufklärungsgespräche beim Arzt stattfinden und dass man auf Nachfrage auch einen Beipackzettel dort einsehen kann. Ich erklärte ihm, dass dies in der Regel nicht den Tatsachen entspricht.

Des Weiteren versprach er mir, abzuklären, warum kein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht und versprach mir hierzu ebenso eine Information zukommen zu lassen. Ich bin gespannt, wann ich etwas höre.

Ich möchte alle Bürger, die Sorge um ihre freie Entscheidungsmöglichkeit haben, ermuntern, sich einen Termin bei einer der/dem jeweilig zuständigen Abgeordnet/In/en zu holen. Es sind Menschen wie du und ich. Briefe können im Papierkorb landen, einen Mensch, der vor einem sitzt, kann man nicht so eben ausweichen.

Schaut euch auf der Seite des Bundestages die Person an, findet ggf. Gemeinsamkeiten, über die eine positive Stimmung aufgebaut werden kann.  Das erleichtert das Gespräch. Es soll ein Informationsgespräch sein, keine Konfrontation im negativen Sinne.

Ich habe z. B. seine Reden angeschaut und einige Zitate hieraus verwenden können. Dabei fühlte er sich hier und da erwischt bei gegensätzlichen Aussagen und Widersprüchen zu seiner jetzigen Einstellung. Dabei habe ich ihn auf emotionaler Ebene berührt und – so hoffe ich – zum Denken angeregt.

Ich habe überwiegend sachlich gesprochen, wobei es zwischendurch auch emotional wurde, jedoch höflich emotional. Er fragte mich, ob er die Beipackzettel der Impfstoffe behalten dürfte. Des Weiteren ließ ich ihm einige Fallzahlen für seinen Wahlkreis dort sowie die Briefe von Libertas & Sanitas e.V. sowie den Ärzten für die individuelle Impfentscheidung. Ich bat ihn, sich diese gern noch einmal anzuschauen.

Ich bitte alle, sich aufzuraffen und mit zu helfen. Es ist nicht so schwierig, wie man eventuell denkt. Man muss sich nur gut vorbereiten. Herr Tolzin stellt ja aber fast jede Information zur Verfügung. Hierfür ein herzlichen Dankeschön.

Wir sehen uns am 14.09. in Berlin.

Liebe Grüße, Jana

 


Info-Paket Masern der Zeitschrift impf-report
Abb.


Jana schrieb am 14.10.2019 um 22:49:32

Ich, als Verfasserin dieses Erfahrungsberichtes, möchte mich auch noch einmal kurz zu Wort melden.

Der Bundestagsabgeordnete - Eckhard Pols (CDU) - hat sich, nun nach zweimaligem Nachfragen, noch immer nicht wieder bei mir gemeldet und mir die versprochenen Antworten geliefert.

Es ist ein Trauerspiel ...

Gast schrieb am 01.02.2020 um 13:00:35

Lieben Dank Jana!

Wer weitere Gespräche hat: Es gibt wieder Neues auf den Tisch zu legen wie:

Masernimpfstoff genetisch verunreinigt: PEI weigert sich zu ermitteln
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020010501.html

Erneut zu klären:

Themeneinstieg für Eilige
https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html

Gast schrieb am 30.09.2019 um 19:47:57

Mein regionaler Bundestagsabgeordneter schrieb auf meinen 4 seitigen individuell geschrieben Brief vom 19.09.19(den ich hier auch gerne veröffentlichen kann, wenn gewünscht), ebenso wie schon oben gezeigt, eine Antwort die bei der SPD standardisiert scheint:

Sehr geehrte Frau R.,

ich glaube, dass wir die Masern-Impfpflicht brauchen. Eine ausreichende Masern-Impfquote ist sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, notwendig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir hier etwas unternehmen müssen.

Der Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zu-rück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte.

Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten.

Über den Gesetzentwurf wird es im Oktober eine Expertenanhörung des Deutschen Bundestags geben. Dort wird aus gesundheitspolitischer Sicht selbstverständlich auch über die von Ihnen zitierten Kritikpunkte gesprochen.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir zum Thema Masern-Erkrankung und Impfpflicht noch mehr Informationen und Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann


Weiter, von mir angeschriebene Abgeordnete haben leider bislang noch nicht rückgeantwortet....

Gast schrieb am 20.01.2020 um 15:11:31

Eine Impfpflicht bringt Impfschäden hervor!!!!

>>...Die Propagandisten und Betreiber dieser Impfung berufen sich auf den Umstand, dass solche Todesfälle bisher nicht beschrieben wären. Daher argumentieren sie mit dem Zirkelschluss: ein solcher Fall ist nicht bekannt, daher ist der Tod dieser Frau nicht durch die Impfung entstanden.......Da nicht nur deutsche Medien betroffen sind, könnte es sich um eine globale Kampagne handeln, jegliche Kritik an Impfungen zu unterbinden. ......Das zentrale Argument der Befürworter einer Impfpflicht auch in Deutschland sind die (angeblich nur) dadurch erreichbaren hohen Durchimpfungsraten und der erst damit zu erwartende, drastische Rückgang der betreffenden Erkrankung. Nur: stimmt das so überhaupt? …

...Selbst von der EU finanzierte Studienprojekte wie ASSET kommen zu den gleichen Ergebnissen bei der Untersuchung des (fehlenden) Zusammenhangs zwischen Impfpflicht und Durchimpfungsraten: "This comparison cannot confirm any relationship between mandatory vaccination and rates of childhood immunization in the EU/EEA countries." (ASSET oJ). ...

Sabrina Schwanczar schrieb am 03.10.2019 um 03:46:01

Es ist einfach nur grausam, mit welchen krassen Fehlinformationen diese Politiker vollgestopft und manipuliert sind.
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Es ist aber auch grausam, dass diese Politiker überhaupt nicht gewillt sind, einfach mal vom Robert Koch Institut den RKI Ratgeber Masern (online) zu lesen, denn dann würden Sie bei iher eigenen Behörde erfahren, wie sie belogen werden.
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Den Mitgliedern des Bundestages steht übrigens auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zur Verfügung. Auch den könnten Sie befragen, was sie aber offensichtlich nicht tun.
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Erschreckend ist insbesondere, dass diese Politker einfach drauf losfahren, ohne die Straße eingeblickt zu haben, sprich auf Basis eines bloßen Glaubens mit JA abstimmen und damit die Menschen genau den Risiken aussetzen, die sie angeblich bekämpften wollen:
- Todesfälle,
- Schwerbehinderung,
- Gesundheitseinschränkungen die sich nur über den zeitlichen Zusammenhang grob der Impfung zuordnen lassen.

Gast schrieb am 13.11.2019 um 05:17:40

Antwort von Melanie Huml, MdL (CSU):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

vielen Dank für Ihr Interesse am Gesetzgebungsverfahren zum Masernschutzgesetz. Das Abstimmungsverhalten im Plenum veröffentlicht die Bayerische Staatskanzlei demnächst auch unter
http://www.bayern.de/staatsregierung/bayern-in-berlin/bayern-im-bundesra....

Im Hinblick auf die von Ihnen besonders angesprochenen Nummern 1 und 33 ist es wie folgt: Bayern hat bei Nr. 1 mit Ablehnung und Nr. 33 mit Enthaltung gestimmt.

Hintergrund ist folgender:

Hinsichtlich Antrag Nummer 1 lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zustimmungspflicht des Bundesrates nicht vor. Die Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz ist nach dem Grundgesetz (GG) die Ausnahme. Der Zustimmung bedürfen Gesetze nur dann, wenn das GG dies ausdrücklich vorschreibt. Keiner dieser Fälle liegt hier vor.
Im Zuge der Föderalismusreform I ist Artikel 84 Abs. 1 (alte Fassung) GG dahingehend geändert worden, dass der Bund in Abweichung zum früheren Recht im Bereich der Landeseigenverwaltung die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren nun ohne Zustimmung des Bundesrates regeln kann. Die Länder können jedoch grundsätzlich davon abweichende Regelungen treffen. Nur wenn der Bund diese Abweichungsmöglichkeit der Länder bei der Ausgestaltung des Verwaltungsvollzugs in einem Gesetz explizit ausschließt, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates (Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 GG). Einen solchen Ausschluss sieht der Gesetzentwurf jedoch nicht vor, sodass aufgrund der Regelung des Grundgesetzes keine Zustimmungsbedürftigkeit besteht.

Antrag Nr. 33 beinhaltete eine Prüfbitte zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die Prüfbitte als solche wäre unproblematisch gewesen, wenn es lediglich um eine ausführlichere Darlegung der verfassungsrechtlichen Abwägung der betroffenen Schutzgüter durch die Bundesregierung gegangen wäre. Das war aber nicht der Fall.
Problematisch am Antrag Nr. 33 war aus bayerischer Sicht vor allem, dass die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO-Empfehlungen) als Grundlage für die Durchführung von Impfungen infrage gestellt wurden. Dem konnten wir nicht zustimmen. Die STIKO-Empfehlungen geben den Stand der medizinischen Wissenschaft wieder. Dem Sachverständigen-Gremium der STIKO ist sogar durch Gesetz die Aufgabe zugewiesen, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen für Bund, Länder und Ärzte abzugeben (§ 20 Abs. 1 IfSG).
Da ein Antrag jedoch nur in Gänze befürwortet oder abgelehnt werden kann, war hier keine Zustimmung möglich.

Hoffentlich helfen Ihnen diese Informationen weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

Gast schrieb am 29.10.2019 um 13:17:11

Antwort von MdL Joachim Herrmann (CSU):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (kurz: Masernschutzgesetz) im ersten Durchgang eingehend beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Vorangegangen waren intensive Erörterungen in diversen Ausschüssen, aus denen zahlreiche Ausschussempfehlungen hervorgegangen sind. Wie Sie zutreffend ausführen, haben sich hierbei der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend u. a. für eine Zustimmungspflicht des Gesetzes ausgesprochen. Diese womöglich mehr aus politischen als aus juristischen Erwägungen heraus gefundene Einschätzung hat sich allerdings im Bundesratsplenum nicht durchgesetzt. Die Mehrheit der Länder, darunter der Freistaat Bayern, hat diese Rechtsfrage vielmehr anders beurteilt.

Als Innenminister und Mitglied der Staatsregierung des Freistaats Bayern bin auch ich für ein starkes Mitspracherecht der Länder und möchte, dass die Stimme des Bundesrats bei Entscheidungen des Bunds möglichst großes Gewicht hat. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Rechtsfrage und nicht um eine Frage politischer Wertungen und wir können uns hierbei nicht über die Vorgaben des Grundgesetzes hinwegsetzen. Wie ich bereits in der von Ihnen erwähnten Bürgeranfrage ausführlich dargestellt habe und auf die ich hier insoweit verweisen möchte, bestimmt sich die Frage, ob ein Gesetz als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz zu werten ist, ausschließlich nach den Bestimmungen unserer Verfassung. Der Zustimmung des Bundesrats bedürfen Gesetzes nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Liegt ein solcher Fall – wie beim Masernschutzgesetz – nicht vor, vermag auch ein anders lautender Bundesratsbeschluss die Zustimmungspflicht des Gesetzes nicht zu begründen. Die Entscheidung des Bundesrats, der Ausschussempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht zu folgen, halte ich daher rechtlich gesehen für richtig und sie ist keineswegs eine Herabsetzung des Mitspracherechts.

Nach der ersten Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundesrat hat nun der Deutsche Bundestag das Wort. Die Bayerische Staatsregierung, allen voran meine Fachkollegin, Frau Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml, MdL, wird den Gesetzgebungsprozess weiter eng begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

Gast schrieb am 24.09.2019 um 05:24:14

Gast schrieb am 24.09.2019 um 05:23:23

Linkkorrektur Hr. Seidenath (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernhard-seidenath/question/2019-09-21/324658

Antwort:
Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen ebenso wie für Ihr Interesse am Thema Impfen sowie an unserer Anhörung vom 8. Oktober. Eine solche Anhörung durchzuführen, haben wir in der Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses am 21. Mai 2019 beschlossen. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs war der 8. Oktober - die zweite Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause - der frühestmögliche Termin für die Anhörung.
Nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gewalten ist die Exekutive - in diesem Fall also die Staatsregierung - für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat zuständig. Weder der Ausschuss für Gesundheit und Pflege noch der Landtag als ganzer sind in dieses Procedere einbezogen. Ich kann Ihnen deshalb zu meinem Bedauern auf Ihre diesbezüglichen Fragen keine detaillierten Antworten geben. Statt dessen rege ich an, dass Sie sich an die Bayerische Staatskanzlei, in der das Staatsministerium für Bundesangelegenheiten verortet ist, oder das fachlich zuständige Bayerische Gesundheitsministerium wenden.

Mit guten Wünschen grüße ich Sie freundlich

Bernhard Seidenath

Gast schrieb am 21.09.2019 um 22:56:01

Neue Fragen zur Impfpflicht an Bundestagsabgeordneten:

- Dr. Michael von Arbercron (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-michael-von-abercron/question/2019-09-21/324643

- Harald Ebner (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-ebner/question/2019-09-21/324639

- Dr. Anton Hofreiter (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-anton-hofreiter/question/2019-09-21/324638

- Gustav Herzog (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gustav-herzog/question/2019-09-21/324637

- Daniela Wagner (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-wagner/question/2019-09-21/324630

- Dr. Astrid Mannes (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/astrid-mannes/question/2019-09-21/324628

- Dr. Rainer Kraft (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rainer-kraft/question/2019-09-21/324623

- Dr. Andreas Nick (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-andreas-nick/question/2019-09-21/324621

- Gabi Weber (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gabi-weber/question/2019-09-21/324622

- Benjamin Strasser (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/benjamin-strasser/question/2019-09-20/324539

- Agnieszka Brugger (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/agnieszka-brugger/question/2019-09-20/324538

- Martina Stamm-Fibich (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martina-stamm-fibich/question/2019-09-20/324535

- Dr. Roy Kühne (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roy-kuhne/question/2019-09-20/324524

- Josef Rief (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/josef-rief/question/2019-09-20/324495

- Martin Gerster (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-gerster/question/2019-09-20/324493

- Cem Özdemir (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/cem-ozdemir/question/2019-09-20/324479

- Katja Kipping (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katja-kipping/question/2019-09-20/324477

- Alice Weidel (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-alice-weidel/question/2019-09-20/324476

- Caren Lay (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/caren-lay/question/2019-09-20/324474

- Lothar Riebsamen (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-riebsamen/question/2019-09-20/324473

- Paul Ziemiak (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/paul-ziemiak/question/2019-09-20/324468

- Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/question/2019-09-20/324464

- Peter Heidt (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-heidt/question/2019-09-20/324461

- Oswin Veith (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oswin-veith/question/2019-09-20/324459

- Katja Kipping (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katja-kipping/question/2019-09-20/324460

- Nicole Bauer (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nicole-bauer/question/2019-09-19/324449

- Axel Müller (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/axel-muller/question/2019-09-19/324426

- Thomas Bareiß (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-bareis/question/2019-09-19/324424

- Markus Tressel (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/markus-tressel/question/2019-09-19/324422

- Peter Altmaier (CDU):https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-altmaier/question/2019-09-19/324421

...

Gast schrieb am 13.12.2019 um 06:54:56

Antwort von Dr. Roy Kühne (CDU):



Antwort von Roy Kühne (CDU)

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie beziehen sich darin auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2016. Der WD stellt darin fest, dass der Bundesgesetzgeber nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz (GG) zuständig für die Gesetzgebungskompetenz für Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten ist.

Der WD hat in dieser Ausführung, die nicht aufgrund des von Minister Spahn vorgelegten Gesetzentwurfes erstellt worden ist, auch über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer generellen Impfpflicht geschrieben. Dabei wird festgehalten, dass ein Eingriff in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar wäre, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist. Gerne möchte ich aus der Drucksache mit der Kennung "WD 3 - 3000 - 019/19" des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das Sie unter https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a... finden, zitieren:

" Impfungen zur bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen nicht allein dem Schutz des Geimpften, sondern schützen auch vor einer Weitergabe von Erkrankungen an andere Menschen (...)Unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative dürfte mit einer generellen Impfpflicht daher ein legitimes Ziel verfolgt werden."

Des Weiteren stellt der WD auch fest, dass eine generelle Impfpflicht sowohl dem Grundsatz der Erforderlichkeit standhalten würde, als auch ein legitimes Ziel verfolgen könnte. Angezweifelt wird in der von Ihnen zitierten Fassung lediglich, ob eine generelle Impfpflicht auch verhältnismäßig im engeren Sinne sei. Im derzeitig in der Diskussion befindlichen Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht ist allerdings keine allgemeine Impfpflicht vorgesehen, sondern lediglich eine Pflicht zur Impfung gegen Masern. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris). Das Bundeskabinett hat einstimmig dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministerium zugestimmt, auch das Bundesjustizministerium sieht offenkundig keine rechtlichen Hindernisse gegenüber diesem Gesetzesentwurf.

Eine Masernimpfpflicht in bestimmten Einrichtungen kann dazu beitragen, vor einer hochansteckenden und gefährlichen Krankheit, wie Masern, zu schützen. Das muss Prämisse unseres Handelns bleiben, die die Grundlage des Gesetzentwurfs bildet. Notwendig ist dieses Gesetz vor allem deswegen, weil es nach Jahrzehnten intensiver Aufklärungskampagnen nicht zu einer erhöhten Impfbereitschaft innerhalb der Gesamtbevölkerung gekommen ist, die geeignet wäre, den Ausbruch von Masern in Deutschland aufzuhalten.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen auch direkt an mein Berliner Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roy Kühne

Gast schrieb am 22.10.2019 um 14:52:22

Antwort von Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP):

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte.

Die derzeit verfügbaren Datenquellen liefern leider nur ein unvollständiges Bild der Impfsituation in Deutschland. So wird eine bundesweite und kontinuierliche Überwachung (Surveillance) von Impfquoten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich bei Kindern im Einschulungsalter durch die Schuleingangsuntersuchungen gewährleistet. Damit ist das Wissen zum Impfgeschehen bei jüngeren Kindern (insbesondere zum zeitgerechten Impfen), Jugendlichen und Erwachsenen sowie in Bezug auf neu empfohlene Impfungen begrenzt.

Die Surveillance von Infektionskrankheiten in Deutschland beruht im Wesentlichen auf der bundesweiten Meldepflicht im Rahmen des IfSG. Manche der Erkrankungszahlen unterliegen sehr wahrscheinlich Unterschätzungen. Auch die Datenlage zu Erkrankungszahlen und Trends einiger nicht im IfSG berücksichtigter Erkrankungen, die durch eine Impfung vermieden werden können, ist limitiert.

Um Impfprogramme sinnvoll etablieren, evaluieren und anpassen zu können, sind Daten erforderlich, die den erreichten Impfstatus in der Bevölkerung möglichst repräsentativ beschreiben und dessen Einfluss auf die Häufigkeit und Verteilung der zu verhindernden Erkrankungen abschätzen lassen. So können zum Beispiel durch Trendanalysen der zu verhindernden Erkrankung und unter Heranziehung entsprechender Impfquoten der Erfolg und damit der Nutzen einer Impfung beurteilt und Impfstrategien zur Verbesserung der Effizienz möglicherweise angepasst werden. Altersspezifische Impfquoten können darüber hinaus auch zur Bewertung von Impfstoffwirksamkeit und -sicherheit herangezogen werden.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein digitales Impfregister beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet wird, um die Impf-Surveillance deutlich zu verbessern.

Mit freundliche Grüßen

Andrew Ullmann

Gast schrieb am 01.10.2019 um 05:11:51

Antwort von Dr. Michael von Abercron (CDU):

Sehr geehrter Herr Borezrvre,

vielen Dank für Ihre E-Mail über Abgeordnetenwatch, in der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen. Auch ich halte es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht Impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen. Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir für Kinder eine Impflicht gegen Masern einführen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael von Abercron

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:23:57

Antwort von Lothar Riebsamen (CDU):

Sehr geehrte Frau Schiffer,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch zum Thema „Impfen“.

Ihre kritische Sichtweise auf das Thema teile ich nicht. Schließlich ist die große Mehrzahl an Ärzten und Experten der Meinung, dass Impfungen einen weitaus höheren Nutzen als Schaden nach sich ziehen. Dieser Mehrheitsmeinung schließe ich mich ausdrücklich an. Die weltweit überragenden Erfolge von Impfungen, wie die Ausrottung zahlreicher Plagen der Menschheit wie z.B. Polio oder die Pocken kann man nicht in Abrede stellen. Wie sich ein Impfstopp auswirken kann, sehen wir dagegen gerade in Pakistan, wo die weltweit eigentlich ausgerottete Polio-Erkrankung dank der Verhinderung von Impfungen durch die Taliban wieder auf dem Vormarsch ist. Deshalb halte ich es für eine absolut erschreckende Entwicklung, in entwickelten Ländern wie Deutschland einen Rückgang der Impfquoten beobachten zu müssen. Dies gilt auch für Krankheiten wie die Masern.

Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages betrachte ich dabei die hervorragende Arbeit und die daraus resultierenden Vorgaben der zentralen Forschungseinrichtungen – des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) – als maßgebend an. Hier sind ausgewiesen Fachleute und Experten am Werk, die Vor- und Nachteile von Verfahren ausgiebig und fachkundig abwägen. Sie sorgen auch dafür, dass Impfstoffe permanent weiterentwickelt werden, um mögliche negative Nebenwirkungen zu minimieren bzw. auszuschließen.

Den Einschätzungen dieser Einrichtungen vertraue ich zu einem sehr hohen Maße, definitiv aber mehr als einem Faktencheck von Impfgegnern im Internet. Die von Ihnen erwähnten kritischen Impf-Fachleute aus den Reihen der oben genannten Institutionen sind mir nicht bekannt. Falls diese eine Impfpflicht ablehnen sollten, dann sicherlich aus anderen Gründen, als jenen, die immer wieder von Impfgegnern vorgebracht werden.

Ich spreche mich weiterhin für Impfungen zur Bekämpfung und Ausrottung lebensbedrohender Krankheiten aus. Es ist meiner Meinung nach sehr bedauerlich, dass wir zum Erreichen dieses Ziels inzwischen gezwungen sind, über Pflicht-Impfungen nachzudenken. Schließlich geht es nicht nur um die Menschen die selbst geimpft werden, sondern auch um Menschen die (noch) nicht geimpft werden können. Ich appelliere daher an alle Impf-Skeptiker gerade vor dem Hintergrund des Wohles ihrer Kinder ihre Haltung zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen MdB

Gast schrieb am 26.09.2019 um 19:38:18

Antwort von Gustav Herzog (SPD):

Sehr geehrte Frau Fgöpxy,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages wird eine Anhörung zum geplanten Masernschutzgesetz durchführen. Für diese Anhörung dürfen alle Fraktionen Experten benennen, die dann Stellungnahmen zu den einzelnen Aspekten des Gesetzes abgeben. Dem Ausschuss und meinen fachpolitischen Kolleginnen und Kollegen ist noch nicht bekannt, welche Experten die 6 Fraktionen benennen werden. Insofern kann Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die SPD-Fraktion wird jedoch nach meiner Kenntnis keine*n Impfgegner*in als Experten benennen.

Ansonsten habe ich auf dieser Plattform bereits mehrfach Stellung zum Masernschutzgesetz genommen und verweise auf die entsprechenden Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog


Die SPD-Bundestagsfraktion wird also keine "Impfgegner" für Anhörungen im Gesundheitsausschuss benennen. Gut, dass die Ärzte für individuelle Impfentscheidung keine "Impfgegner" sind, sondern "Impfpflichtgegner".

Gast schrieb am 25.09.2019 um 06:13:09

Antwort von Paul Ziemiak (CDU):

Sehr geehrte Frau Xehfr,

wenn Sie den Rat mehrerer Ärzte und den weltweiten wissenschaftlichen Standard nicht annehmen, dann wird Sie meine Antwort auch nicht zufriedenstellen.
Aus meiner Sicht liegen unserer Gesundheitspolitik keine "Fake-News" zu Grunde. Ich unterstütze deshalb Bundesgesundheitsminister Spahn bei seinen Bemühungen, den Impfschutz in Deutschland zu verbessen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:54:57

Antwort von Katja Kipping (Die Linke):



Antwort von Katja Kipping (LINKE) 23. Sep. 2019 - 14:21
Dauer bis zur Antwort: 3 Tage 5 Stunden

Sehr geehrte Frau Friedrich,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Verstehen Sie mich nicht falsch - ich bin die letzte, die den nicht durchdachten Gesetzentwurf des konservativen Ministers Spahn verteidigen würde.

Aber, ich halte es für ein sensibles Thema, weil es eben Grundrechtseingriffe legitimiert und das Selbstbestimmungsrecht und elterliche Entscheidungsrechte berührt. Darüber muss kritisch diskutiert werden. Aber es sollten meines Erachtens nicht Ängste geschürt werden, die so nicht zutreffend sind.

1.) Es gibt zum einen den Unterschied zwischen Pflicht und Zwang. Die Anwendung von Zwang zur Durchführung einer Impfung wäre schlicht Körperverletzung. Es findet sich auch keine Norm in dem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes von Jens Spahn, der die Anwendung von Zwang erlauben würde.

2.) Selbst in dem von mir kritisierten Entwurf von Jens Spahn gibt es eine Alternative zur Impfung.

Es heißt dort in dem Abschnitt, in dem es um KiTas, Kinderkrippen, Horte etc. geht:

„Folgende Personen müssen einen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz gegen Masern ODER eine Immunität gegen Masern aufweisen.“

DIE LINKE setzt sich, anders als Minister Spahn dafür ein, dass der kollektive Schutz vor vermeidbaren Infektionen für alle auf Grundlage von transparent zustande gekommenen und nachvollziehbaren Empfehlungen erhöht wird. Wir verteidigen das Recht der Unversehrtheit und das Recht auf Schutz der Gesundheit - der eigenen und der Kinder. Wir setzen uns für scharfe Kontrollen der Pharmaindustrie ein und dafür, dass die Impfstoffe der Standardimpfungen weltweit als Commons gehandelt, also dem Profitstreben entzogen werden.

DIE LINKE setzt primär auf freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung.

Freundliche Grüße

Katja Kipping

Gast schrieb am 23.09.2019 um 18:59:14

Scheibar will K. Kipping die Beschlußvorlage der Linken nicht kennen.

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:52:44

Antwort von Caren Lay (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Sevrqevpu,

Sie haben sich über abgeordnetenwatch.de an mich als Abgeordnete gewandt. Ich habe Ihnen geantwortet, dass ich keine Medizinerin und keine Fachpolitikerin bin und Ihnen die Position meiner Fraktion erläutert. Auf Ihre Nachfrage bezüglich eines Beschlusses des Parteivorstands kann ich nicht eingehen, da ich nicht mehr Mitglied in diesem Gremium bin. Ich würde Sie bitten, sich mit Ihren Fragen an die Zuständigen in Partei und Fraktion zu wenden.

Freundliche Grüße

Caren Lay

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:51:10

Antwort von Frau Stamm-Fibich (SPD):

[i]Sehr geehrte Frau Yhpx,

vielen Dank für Ihre Mail zum Masernschutzgesetz.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Es ist zynisch und zutiefst unethisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Aber: Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir weiterhin deutlich mehr Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung brauchen, um Menschen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu enthält der Gesetzentwurf konkrete Regelungsvorschläge.

Ich bin überzeugt davon, dass Impfen richtig ist. Ich persönlich stehe der Pflicht zur Impfung allerdings skeptisch gegenüber. Seit ich 2013 Mitglied im Gesundheitsausschuss wurde, habe ich immer wieder Schreiben von dezidierten Impfgegnern erhalten. Mein Weg war und ist es, aufzuklären. Ich selbst wurde als Kind gegen Pocken pflicht-geimpft. Ich kann mich nicht erinnern, dass damals in Frage gestellt wurde, ob diese Impfung sinnvoll ist. Sie gehörte dazu – jeder wurde geimpft und alle waren froh, als die WHO im Jahr 1980 die Welt ...

Gast schrieb am 21.09.2019 um 22:18:25

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:48:19

Antwort von Michael Hennrich (CDU):

Sehr geehrter Herr Qvaxry,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen, um vorneweg einige grundlegende Punkte des Masernschutzgesetzes klarzustellen: Der vorliegende Gesetzesentwurf definiert und begründet sehr genau den Personenkreis, für den eine verpflichtenden Impfung zukünftig vorgesehen ist. Die Neufassung sieht weiterhin vor, dass die Beratung zu jeder Impfung zukünftig gestärkt wird und hierin auch auf mögliche Impfreaktionen Bezug genommen werden muss. Zudem kann bei einer vorliegenden medizinischen Begründung im Einzelfall von einer Impfung abgesehen werden. Diese und weitere Maßnahmen dienen dazu, den Impfvorgang umfassend zu dokumentieren und das sehr geringe Risiko von Komplikationen nach einer Impfung weiter zu reduzieren.
Diese Einschränkungen dienen damit auch der Ausgewogenheit der Impfpflicht. Zur Ausgewogenheit zählt auch, dass in der Vergangenheit bereits durch verschiedene freiwillige Maßnahmen versucht wurde, eine höhere Impfquote und damit den nötigen Herdenschutz zu erreichen. Dies war leider nicht erfolgreich. Der Herdenschutz ist aber wichtig, um diejenigen zu schützen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Hierzu zählen besonders Babys, da gegen Masern erst mit ca. einem Jahr geimpft werden kann. Sie können im Fall einer Erkrankung Langzeitschäden davon tragen oder sogar sterben. Das gilt es zu verhindern. Nach Abwägung aller Optionen liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der hierfür eine begrenzte Impfpflicht vorsieht. Der von Ihnen angeführte Vergleich zu entführten Flugzeugen finde ich daher in der Debatte um das ethisch Gebotene wenig hilfreich. Richtig finde ich es aber grundsätzlich immer zu überlegen, wie wir in der ärztlichen Behandlung, die geringen Risiken bei einer Impfung durch geeignete medizinische Verfahren und Bestimmung von sehr spezifischen Risikogruppen noch weiter reduzieren können. Diese Frage beschäftigt uns ebenso sehr wie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Aspekte bei der Prüfung und Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren weiter besprochen werden.

Die weitere Erosion der Impfrate kann aufgrund der weitreichenden Gefahren, besonders für Babys und Kleinkinder mit unzureichendem Impfschutz, jedenfalls keine Option sein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich

Bürger X schrieb am 21.09.2019 um 20:33:38

Bez. "Zwangsbehandlung" im großen Ausmaß in der BRD kann auch an die jahrzehnte lang praktizierte Behandlung mit Quecksilber in Zahnamalgam gedacht werden. Ein Skandal ala Asbest mit übelsten Langzeitfolgen. Siehe hierzu die Arbeiten von Dr. Dr. Daunderer. Ich denke die Zwangsimpfungs-Gesetze korreliert mit dem allgemeinen unterirdischen menschlichen Niveau unserer Politdarsteller. Die meisten sind schlich ungebildet, arrogant, ideologisch verpeilt, korrupt - und wer ehrlich ist, wird nicht Politiker oder wird gegangen. Zwangsimpfen inkl. Erpressungsgelder ist Faschismus in Reinform und kennt man nur von Diktaturen und vom 3. Reich; in diesem Geiste sind unsere Politiker leider mehrheitlich wohl angekommen.

Gast schrieb am 21.09.2019 um 11:40:42

Immer mehr kranke Kinder in Deutschland. Ca. jedes 4. Kind leidet an einer chronischen Krankheit. Rheuma, Asthma, Diabethis, Krebs u.a.m. und das bei Kindern. Irgend etwas scheint mit dem Immunsystem unserer Kinder nicht zu stimmen und das wissen auch Ärzte. Anstatt Langzeitstudien zu Impfungen zu fordern, wollen sie eine Impfpflicht gegen Masern einführen. Das finde ich grotesk, zumal es genau nach dieser Impfung die meisten Nebenwirkungen gibt. Zwang führt immer Böses im Schilde. Das sollten wir nie vergessen.

schrieb am 21.09.2019 um 08:36:03

Ich habe auch den 20.9. ungeduldig erwartet und nach der Veröffentlichung der Srellungnahme des Gesunheitsausschusses Hoffnung geschöpft. Gut, es ist tatsächlich enttäuschend, aber wenn ein Kampf vetloren, bedeutet es noch nicht den Krieg verlieren!
Immerhin stelle ich mir vor, dass es ein starker politischer Wille dahinter steckt, als die treibende Kraft, das Maserngesetz durchzusetzen.
Aber der Ausschuss hat ein paar hervorragende Argumente dagegen geliefert! Und die Politiker haben es nicht akzeptiert.
Können es sich die Richter erlauben, nachdem alle Seiten vorm Gericht ( Expertenmeinungen, Fakten, Statistiken) beleuchtet werden??
Ich glaube, die Chancen in Karlsruhe sind gar nicht so schlecht. Positiv denken & die Hoffnung nicht aufgeben!

Sabrina schrieb am 21.09.2019 um 00:35:02

Ich lese hier viele enttäuschte Kommentare.

Ich bin zwar zutiefst erschüttert, aber nicht wirklich verwundert.

Hier geschieht nichts, was es vorher in der BRD nicht auch gab: Zwangsbehandlung aufgrund von Medizinerlügen - ausgegeben als fachliche Indikation.

Zwangsbehandlung wurde bisher praktiziert an allen Menschen, die für psychisch gestört erklärt wurden, zum Beispiel an Homosexuellen, Transsexuellen und allen, die irgendwem im Wege waren.
Natürlich an Alten, Kranken, Schizophrenen, Stimmenhörern und und und.

Neu ist nur, dass Zwangsbehandlung nun auf die gesamte Bevölkerung (außer den Eliten, die sich mit Sicherheit nicht dem Impfrisiko des Todes oder Schwerstbehinderung ausgeben).

Auch wundert es mich nicht, dass die Linke mit dabei ist. Die Linke hat immer mitgemacht, als die Renten gekürzt wurden, als der Klimaschwindel, das EEG eingeführt wurden, als die Schaffung einer nichtdeutschen Bevölkerungsmehrheit per Massenmigration begann.
Sie hat deswegen viele Wähler verloren und wird auch weiter Wähler verlieren.
Aber bis dahin werden zahlreiche weitere Kinder unschuldig an Impfungen sterben oder schwerste gesundheitliche Schäden davon tragen.

Ist Politikern hierzulande egal.
Die gehen über Leichen.

Gast schrieb am 21.09.2019 um 05:08:05

Ja Sabrina, meine Enttäuschung ist riesengroß, vor allem auf die LINKE. Sorgerechtsentzug fordern sie, sollten Eltern die Kinder nach Beratung nicht impfen lassen. Schlimmer geht es nicht. Ich habe mich immer empört, wenn die Linke mit den Rechten in einen Topf geworfen wurde. Egal. Wenn Politiker davon reden, daß sie mit der Impfung Menschenleben retten wollen, dann weiß ich nicht, ob ich heulen oder lachen soll. Es sterben so viele Menschen an vermeidbaren Dingen, wie Krankenhauskeime usw. Oder sie lassen tausende Menschen im Meer ersaufen. Menschen wollen sie retten?! Was für eine Farce. Die Impfstoffhersteller wollen sie beschenken. Um nichts anderes geht es. Was die Linken betrifft: diese Leute sollen bloß nicht mehr gegen die Rechten den Mund aufmachen. In Bezug auf die Impfpflicht stehen die Linken den Nazis in der Hitlerzeit nicht nach.

Gast schrieb am 20.09.2019 um 20:10:18

Fertige Stellungnahme des Bundesrats zum Kabinettsentwurf des Masernschutzgesetzes: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/358-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Abweichungen gegenüber den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse:
- keine Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrats bei der Verabschiedung des Gesetzes (->Einspruchsgesetz)
- keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr wegen des nicht verfügbaren monovalenten Masernimpfstoffes
- erreichbarer Herdenschutz und Wesentlichkeitsgrundsatz sollen nicht mehr geprüft werden
- keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr, wenn die STIKO in die Lage versetzt wird, indirekt Grundrechtsbeschränkungen vorzunehmen, indem sie die Altersgrenze von Geburtsjahr 1970 beliebig verändern darf

schrieb am 20.09.2019 um 18:32:13

Hallo, weiß jemand was der Bundesrat beschlossen hat und was das genau heißt? Kann man weiterhin die Gespräche mit den Abgeordneten suchen? Sollten es Bundestagsabgeordnete sein und geht das auch in der eigenen Stadt? Beste Grüße!

Gast schrieb am 21.09.2019 um 09:02:42

Siehe einen Kommentar weiter oben. Der Bundesrat hat gestern nur über seine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf abgestimmt, leider etwas milder als von den Ausschüssen empfohlen. Der Bundesrat will offensichtlich überhaupt nicht mehr Mitspracherecht bei der Gesetzgebung, sonst hätte er den Ausschussempfehlungen Folge geleistet und eine Zustimmungspflichtigkeit gefordert. Nunmehr handelt es sich, wie von der Bundesregierung angedacht war, um ein Einspruchsgesetz. Einen Einspruch wird dieser Bundesrat nach dem gestrigen Abstimmungsverhalten garantiert nicht vornehmen. Meines Erachtens können wir uns das Anschreiben von Landtagsabgeordneten und Ministern der Länder erstmal sparen und uns voll und ganz auf die Bundestagsabgeordneten konzentrieren. Und darauf, dass noch mehr Menschen in Deutschland aufwachen und den Betrug durchschauen. Wir müssen viele sein!

Gast schrieb am 21.09.2019 um 15:14:07

Bundestagsabgeordnete anschreiben, ja und hoffen, dass man nicht veräppelt wird. Am heftigsten finde ich die Dreistigkeit der linken Katja Kipping. Ich habe mir viele Antworten durchgelesen. Da schreibt sie doch tatsächlich in einer Antwort, daß die Linke auf Freiwilligkeit setzt und verlinkt aber im selben Schreiben den vorgeschlagenen Gesetzestext der beim Nichtimpfen den Sorgerechtsentzug fordert. Also entweder kann Frau Kipping nicht lesen, ist nachlässig und schlampig und hat den Text selbst nicht gelesen oder aber sie ist eine freche Lügnerin und Heuchlerin. Ich bin empört aber auch erleichtert, weil ich nun weiß, wieviel diktatorisches menschenverachtenes Gedankengut in den linken Politikerköpfen sitzt, weil sie das innerhalb der Partei nicht verhindern konnten.
Weitere Antworten habe ich von Abgeordneten gelesen, viele Standartanworten und dem offiziellen Jargon folgend. Am meisten haben mich Antworten erschüttert, wenn Abgeordnete lapidar Leuten geschrieben haben, die von Impfschäden berichteten. Keine Fragen wie: wie ist das passiert? Wie geht es Ihnen oder dem Kind? Haben Sie genügend Unterstützung? Nichts rein gar nichts, vielleicht mal ein halbherziges tut mir leid für sie, aber danach geht es gleich weiter mit dem üblichenText. Den Vater oder die Mutter möchte ich sehen, die nach einem impfgeschädigten Kind ein anderes der Kinder noch impfen lässt. Auf Empathie braucht scheinbar niemand bei den Politikern hoffen.
Da können noch so viele Betroffene schreiben, ich fürchte, das prallt bei den Damen und Herren einfach ab. Macht über dem Volk scheint alles zu sein.

Wir müssen uns an die Impfkritischen Stammtische wenden. Das werde ich demnächst tun.

Gast schrieb am 21.09.2019 um 17:00:09

Ich will hier kurz etwas berichtigen betreffs der Antwortschreiben der Linken Katja Kipping. Es ist nicht richtig, daß K. Kipping in einem Antwortschreiben die Freiwilligkeit erwähnt und gleichzeitig den Beschluß, der auch den Sorgerechtsentzug vorsieht, verlinkt. Sie hat auf eine Anfrage am 30.7.19 die Beschlußvorlage verlinkt. In einer Antwort vom 19.9.2019 schrieb sie, daß die Linke weiterhin auf Freiwilligkeit setzt und es keinen Zwang geben wird, den noch nicht mal Herr Spahn fordert.
Allerdings habe ich zur Impfpflicht keine andere Beschlußvorlage als die vom 26. Mai 2019 gefunden.

Gast schrieb am 22.09.2019 um 13:07:17

Danke für die Richtigstellung.

Ich danke allen herzlich für ihr Engagement.

Manchmal sind aber leider verdrehte oder nicht belegbare Äußerungen zu lesen. Davon bitte ich eher Abstand zu nehmen, wenn ihr nicht in eine Schublade "unseriös" geschoben werden wollt.

Das A&O ist, dass ihr euch selber richtig und umfassend informiert. Wenn ihr das tut, seid ihr vielen Politikern voraus!

Und bitte: Verwendet korrekte Rechtschreibung und Grammatik. Mir stellt es jedes Mal die Nackenhaare auf, wenn jemand "dass" und "das" verwechselt.

Weitermachen!

Gast schrieb am 20.09.2019 um 15:00:21

Bundesrat folgt NICHT den Ausschussempfehlungen und fordert KEINE Zustimmung des Bundesrats...

Ziffer 1... Das ist eine Minderheit

https://www.bundesrat.de/video.html?id=2012977

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:28:43

Gast schrieb am 20.09.2019 um 19:56:24

Für mich klingt das alles nur noch nach einer Formsache, für ein Gesetz, dass vielleicht schon längst hinter verschlossenen Türen beschlossen ist. Wird denn auch das Recht der körperlichen Unversehrtheit aufgegriffen und der Eingriff in die Elternrechte? Werden alle Expertenmeinungen, die sich gegen eine Impfpflicht aussprechen, ignoriert? Ich habe gerade wenig Hoffnung in unsere Rechtssprechung, obwohl so viel gegen diese Impfpflicht spricht. Im Geiste aller Menschen, vor allem der Kinder, kann ich nur noch hoffen, dass das Gesetzt spätestens in Karlsruhe kippen wird.

Nur noch ein bisschen Hoffnung,
ein besorgterVatet und Bürger

Gast schrieb am 21.09.2019 um 09:04:31

Nicht aufgeben, jetzt erst recht Kräfte (im friedlichen Sinn) mobilisieren, weiter Termine machen mit den MdBs, Anschreiben tätigen, bei den Demos teilnehmen, Informationen verbreiten über soziale Netze, Flyer, und und und...

Gast schrieb am 20.09.2019 um 13:19:28

Ich habe mir den Beschluß der Linken noch einmal angeschaut und mußte diesbezüglich noch eine Anfrage stellen:

Sehr geehrte Frau Kipping,

das wollen Sie tatsächlich laut Ihrem Beschluß? Sie wollen den Eltern das Sorgerecht entziehen?
Ich bin empört. Das erinnert an düstere Zeiten in der Deutschen Geschichte und wenn Sie aufrufen, die Menschen sollen sich gegen rechts positionieren, dann kann ich Ihnen das nicht glauben, denn hiermit positionieren Sie sich selbst ganz weit nach rechts.
Ich kann meine Enttäuschung gar nicht in Worte fassen, aber von den LINKEN habe ich das niemals erwartet.
zur Erklärung, wie es in Ihrem Beschluß steht:

Familiengerichtliche Maßnahmen
Allgemeines

Gemäß § 1666 BGB hat das Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Zu den gerichtlichen Maßnahmen gehören insbesondere Gebote und Verbote (§ 1666 Absatz 3 Satz 1-4), die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge (§ 1666 Absatz 3 Satz 5) sowie die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

Ich erwarte Ihre Antwort bzw. eine neue Verlinkung Ihres Beschlusses.

Beste Grüße


Gast schrieb am 20.09.2019 um 13:08:40

Die Frage habe ich Katja Kipping von den Linken gestellt:

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich habe mir Ihre Beschlußvorlage nochmal angesehen.

Hier steht in einem Absatz:
"Eltern, die, ohne, dass eine gegenteilige medizinische Indikation oder ein ähnlicher zwingender Grund vorliegt, die Verpflichtung zur Impfung ihrer Kinder nicht umsetzen, erhalten Unterstützung durch die Gesundheits- und Jugendschutzbehörden (Gesundheitsamt, Jugendamt). Diese Unterstützung erfolgt zunächst mittels fachlicher Beratung und aufsuchender Sozialarbeit. Führen diese Unterstützungsleistungen nicht binnen angemessenem Zeitraum zur Impfung, werden die Jugendämter verpflichtet, gemäß § 1904, 1666 BGB das familiengerichtliche Verfahren zur Ersetzung der fehlenden Zustimmung der Kindeseltern zur Impfung einzuleiten."

Gilt das tatsächlich immer noch? Wollen Sie tatsächlich Kinder zum Impfen zwingen? Ich lese das in dem Abschnitt so.
Ist Ihnen auch klar, daß Sie hier womöglich Kinder traumatisieren können? Wie soll das geschehen? Das ist menschenunwürdig. In einer Antwort schreiben Sie, daß es keinen Zwang geben wird und nicht mal Herr Spahn fordert das. Aber bei Ihnen steht es schwarz auf weiß im Beschluß?

Ich erwarte Ihre ehrliche Antwort.

Beste Grüße
xxxx

Gast schrieb am 20.09.2019 um 12:45:41

hier eine Antwort von Herrn Lindner. Es liest sich für mich wie ein Standartschreiben:

Sehr geehrte Frau xxxx,

ich bedanke mich für Ihre Frage.

Unser gemeinsames Ziel ist die Erreichung einer Impfquote von 95%, was dem WHO-Mindestziel entspricht, um eine gute Herdenimmunität herzustellen. Wenn wir nach einer Aufklärungs- und Beratungsoffensive dieses Ziel regelmäßig verfehlen, kommt die Impfpflicht für uns ins Frage. Auf unserem Bundesparteitag haben wir unsere Forderung nach einer Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahre in einem Beschluss festgehalten: https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/05/08/2017-04-29-bpt...

Wir wollen eine vernunftorientierte Debatte. Nicht zuletzt durch unwissenschaftliche Vorurteile und Impfmüdigkeit gefährden immer noch Menschen fahrlässig die Gesundheit ihrer, aber auch anderer Kinder. Insbesondere Menschen mit Immunsuppression und Neugeborene, die nicht geimpft werden können, sind auf Herdenimmunität angewiesen. Gerade zur Masernimpfung sind dabei viele falsche Informationen im Umlauf. Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern ein schweres Leiden, das auch heute noch tödlich enden kann. Dieses Verhalten können wir nicht weiter hinnehmen. Denn auch das Erziehungsrecht der Eltern kennt Grenzen, wenn es zulasten des Wohlergehens und der Gesundheit des Kindes geht. Kinder sollten deshalb zum Schutze ihrer körperlichen Unversehrtheit ein Recht auf Impfschutz erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

Irgendwo habe ich das schonmal in einer anderen Antwort gelesen.

Gast schrieb am 20.09.2019 um 11:59:22

Der Bundesrat tagt aktuell. In Tagesordnungspunkt 35 wird es um das Masernschutzgesetz gehen. Hier geht's zum Live-Stream: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2012803

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:58:15

Das Plenarprotokoll der 980. Sitzung ist leider immer noch nicht verfügbar: https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/plenarprotokolle/plenarprotokolle-node.html

Gast schrieb am 28.09.2019 um 05:47:21

Immer noch nicht - was ist nur los mit dem stenografischen Dienst...

Gast schrieb am 01.10.2019 um 19:58:55

Gast schrieb am 20.09.2019 um 15:19:06

Abstimmung im Bundesrat über Ziffer 33 - Minderheit:

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob
a) mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das erstrebte Ziel des sogenannten
Herdenschutzes überhaupt erreicht werden kann;
b) die im IfSG geregelte Impfpflicht dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz genügt.


Das wird die Soft-Variante von Stellungnahme, die der Bundesrat hier abgeben wird - lächerlich!

Gast schrieb am 20.09.2019 um 14:53:41

Rede von Dr. Stefanie Hubig (SPD, Rheinland-Pfalz) im Bundesrat:

https://www.bundesrat.de/video.html?id=2012977

Gast schrieb am 20.09.2019 um 09:30:27

In dieser Frage wird mal ein völlig anderer Aspekt beleuchtet, der eigentlich eine Impfpflicht obsolet macht und ad absurdum führt:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/question/2019-09-20/324464

Gast schrieb am 19.09.2019 um 17:39:03

Ich habe einige Bundestagsabgeordnete angeschrieben und werde die Antworten hier einbringen.

Sehr geehrter ....,
ich stamme aus der Generation, die selbst noch Masern als Kind hatten. Damals war das völlig normal.
In meinem Impfausweis gab es am Ende ein Blatt, in denen Impfkomplikationen bzw. Nebenwirkungen der Impfung eingetragen wurden, wenn es denn welche gab. In den heutigen Impfausweisen verzichtet die BRD gänzlich auf dieses Blatt.
Auch ich sehe die geplante Impfpflicht mit Sorge.
Ich begrüße auf der einen Seite die Fürsorge der Politik, alle Menschen schützen zu wollen, wobei ich den Zwang grundsätzlich ablehne.
Nur gibt es auch in der Wissenschaft immer wieder neue Erkenntnisse, viele Für und Wider und alles, was ich bisher gelesen habe spricht dafür, daß die Gründe für eine Impfpflicht gegen Masern, die Herr Spahn anführt, nicht der Wahrheit entsprechen.
Die STIKO veröffentlichte im Gesundheitsblatt 2011 .54:357-364 online publiziert: 23.Februar 2011 eine KiGGS-Studie zu Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/Impfnebenwirkungen_Kinder_Jugend_01.pdf?__blob=publicationFile
Auf Seite 359 steht unter Häufigkeit von Nebenwirkungsangaben:"Die am häufigsten mit Nebenwirkungen in Verbindung gebrachte Impfung war mit 15,2% (95%-KI 10,9-20,7) eine Kombinationsimpfung gegen Masern,Mumps und Röteln.
Ich habe wirklich sehr viel Verständnis, wenn sich Abgeordnete aufgrund von Zeitmangel nicht intensiv mit Impfungen auseinandersetzen können, aber ich habe kein Verständnis dafür, daß Eltern verunglimpft werden, die evt. nach einer Impfung bei ihrem Kind festgestellt haben, daß es dem Kind nicht gut geht.
Selbst in den Fachinformationen ist von diversen Nebenwirkungen zu lesen, treten sie dann wirklich auf, wird es meist bestritten.
Ich habe mir einige Vorträge von Herrn Dr. Klaus Hartmann, ehamliger Mitarbeiter beim Paul-Ehrlich-Institut angesehen. Ich bin erschüttert.
Meine Frage: Finden Sie eine Impfpflicht gerechtfertigt?

Beste Grüße

Gast schrieb am 19.09.2019 um 21:03:22

Sehr gut geschrieben

Gast schrieb am 21.01.2020 um 10:42:51

...Ich habe wirklich sehr viel Verständnis, wenn sich Abgeordnete aufgrund von Zeitmangel nicht intensiv mit Impfungen auseinandersetzen können ...


Jedoch das ist absolut in keiner Weise zu tolerieren.

Die Politiker müssen sowohl für sich selbst Sorge tragen, viel Zeit zu schaffen für genaueste und lange Auseinandersetzung mit medizinischen Themen,

sowie natürlich auch für Ärzte und Krankenhäuser durch Bürokratieabbau und die dringend notwendigen Änderungsvorschläge zu beraten und umzusetzen für das vor allem zur Geschäftemacherei verkommene Medizinsystem. Viele Ärzte sprechen dies Thema überall an und die Bevölkerung, jedes Kind weiß von diesem großen Problem!

Es ist so, wie wenn beim TÜV gesagt würde: Ich habe keine Zeit für eine Überprüfung.

Und die Krönung ist dann, wenn irgend jemand sagen würde: Oh! Ich habe wirklich sehr viel Verständnis dafür.

Der TÜV ist ja gerade zuständig für die Organisation der Überprüfung in JEDER Hinsicht!

Wie sind das Volk und die Volksvertreter müssen damit konfrontiert werden, dass SIE die Pflicht haben sich auch mit allen Argumenten von Dr. Klaus Hartmann AUSFÜHRLICH auseinanderzusetzen.

Gast schrieb am 19.09.2019 um 13:05:27

Neue Fragen an Bundestagsabgeordnete zur Impfpflicht:

- Gisela Manderla (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gisela-manderla/question/2019-09-18/324306

- Beate Müller-Gemmeke (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/beate-muller-gemmeke/question/2019-09-19/324314

- Pascal Kober (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/pascal-kober/question/2019-09-19/324315

- Jessica Tatti (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jessica-tatti/question/2019-09-19/324316

- Kerstin Tack (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kerstin-tack/question/2019-09-19/324323

- Dr. Gregor Gysi (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/question/2019-09-19/324322

- Jörn König (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jorn-konig/question/2019-09-19/324324

- Christian Lindner (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/question/2019-09-19/324326

- Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-dietmar-bartsch/question/2019-09-19/324328

- Hubertus Heil (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/question/2019-09-19/324329

- Annalena Baerbock (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/annalena-baerbock/question/2019-09-19/324330

- Peter Aumer (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-aumer/question/2019-09-19/324341

- Uwe Schmidt (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/uwe-schmidt-3/question/2019-09-19/324346

- Dr. Anton Hofreiter (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-anton-hofreiter/question/2019-09-19/324353

- Claudia Tausend (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-tausend/question/2019-09-19/324352

- Jimmy Schulz (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jimmy-schulz/question/2019-09-19/324351

- Dr. Wolfgang Stefinger (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-stefinger/question/2019-09-19/324356

- Nicole Gohlke (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nicole-gohlke/question/2019-09-19/324355

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:35:42

Antwort von Dr. Wolfgang Stefinger (CSU):

Sehr geehrte Frau Tenßy,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Masernimpfplicht. Ich halte es für sehr wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen und trage gern zur weiteren Aufklärung über das Thema bei. Ausführliche Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim Faktencheck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema unter https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-masern-impfpflicht.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Bei Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung, die sogar tödliche Folgen haben kann. Die Bundesregierung ist nun einen Schritt weitergegangen, um möglichst viele Kinder schützen zu können. Denn auch die Kinder und chronisch Kranken, die nicht geimpft werden können, besitzen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Nach reiflicher Überlegung und Diskussion hat die Bundesregierung daher entschieden, eine Masernimpfpflicht überall dort einzuführen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen. Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule oder der Flüchtlingseinrichtung – es sollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung geschützt werden. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen.

Damit aber nicht genug: Es sind weitere, teilweise schon seit Jahren geforderte Maßnahmen vorgesehen, die die Prävention durch Impfen erheblich voranbringen werden: Ein Impfnachweis kann künftig in elektronischer Form erfolgen, die Krankenkassen können ihre Versicherten individuell an fällige Impftermine erinnern, jede Fachärztin bzw. jeder Facharzt kann künftig gebietsübergreifend Schutzimpfungen durchführen. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst wird es zudem erleichtert, mit den Krankenkassen öffentliche Reihenimpfungen insbesondere in Schulen zu organisieren. Schließlich erhalten das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusätzliche Mittel für eine wissenschaftliche Erfassung der Impfquoten in der Bevölkerung sowie für Kampagnen, die für die Bedeutung des Themas Impfen sensibilisieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:33:41

Antwort von Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke):

Sehr geehrter Herr Fpuervore,

dass auf einigen Rechtsgebieten, Sie haben die Gesundheitspolitik vor Augen, einige Verpflichtungen hinzukommen, ist nichts Ungewöhnliches. Deshalb macht man Gesetze, um Rechte und Pflichten zu erzeugen. Dies macht man eigentlich nur dann, wenn ein Regelungsbedarf erkannt wird.

Die Verpflichtungssysteme in China und Deutschland sind grundsätzlich schwer vergleichbar, was nicht zuletzt historisch-kulturelle Gründe hat. In China wird ein - oftmals willkürlich bestimmtes - Wohlverhalten als Maßstab für Belohnung bzw. Bestrafung genutzt. In Deutschland gibt es gesetzliche bzw. durch andere Rechtsakte erzeugte Rechtspflichten, es gibt bei uns ein Legalitätsprinzip. Zudem gibt es das Rechtsstaatsprinzip, das eine Prüfung auf Grundrechtskonformität und Verhältnismäßigkeit bereits im Rechtsetzungsprozess erforderlich macht. Und es gibt eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die für den Fall genutzt werden kann, dass individuelle Grundrechte in unzumutbarer Weise verletzt werden. Das werden Sie in China beides nicht vorfinden.

Eines kann ich Ihnen versichern: Wenn sich das politische System vom Rechtsstaatsprinzip verabschieden sollte, werde ich einer der ersten sein, der zum Widerstand aufruft.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:32:45

Antwort von Christian Lindner (FDP):

Sehr geehrter Herr Schreiber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Gerade wir Freie Demokraten stellen mit unserer Politik das Individuum und die persönliche Entscheidungsfreiheit eines jeden Einzelnen in den Vordergrund. Wir fordern einen Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern ein Leben in Eigenverantwortung ermöglicht, anstatt zu versuchen, sie mit Verboten zu erziehen. Die gesellschaftlichen Entwicklungen in der Volksrepublik China sind daher zutiefst beunruhigend. Ein Sozialkreditsystem, dass die Vertrauenswürdigkeit der Bürger von staatlicher Seite aus bewertet - dazu noch basierend auf Verhaltensdaten aus Überwachungsmaßnahmen - ist das genaue Gegenteil von unseren Vorstellungen für Deutschland.

Auch in einer freiheitlichen Gesellschaft sind bestimmte rechtliche Pflichten für Grundlegendes, z.B. für den Erhalt des Sozialstaats oder den Schutz vor tödlichen Krankheiten nötig. Deren Einhaltung wird vom Staat aber nicht geheim und intransparent überwacht, das Verhalten nicht öffentlich denunziert, und sie greifen nicht in jeden noch so kleinen Aspekt der Privatsphäre ein. Den Vergleich zu China sehe ich also so nicht.

Ich kenne niemanden, der sich hierzulande für ein ähnliches Verhaltens-Scoring einsetzt und glaube daher nicht, dass wir in Deutschland jemals zu einem solchen System kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:30:58

Antwort von Dr. Gregor Gysi (Die Linke):

Sehr geehrter Herr Urvaevpu,

die Bundestagsfraktion Die Linke. ist für die Impfungen, aber gegen eine Impfpflicht. Das weicht zwar von meiner Meinung ab, ist aber die Mehrheitsmeinung der Fraktion. Ich denke, dass Ihnen diese Mehrheitsmeinung mehr gefällt als meine.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

Gast schrieb am 01.02.2020 um 13:04:33

Besonders oberflächlich und ohne Bezug auf die Belange der Bevölkerung !

Themeneinstieg für Eilige
https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:30:03

Antwort von Kerstin Tack (SPD):

Sehr geehrter Frau Unuare,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte. Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Reaktion gleichlautend mit meinen anderen Antworten zu dem Thema auf Abgeordnetenwatch.de ist.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz, insbesondere für Menschen die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen, zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität.

Aus meiner Sicht findet die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet sind und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Zu bedenken ist hierbei, dass besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren von einer Masernerkrankung betroffen sind. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung.
Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174.000 Masern- und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Wir wollen Masern in Deutschland überwinden und in Europa weiter eindämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet außerdem anhand aktueller wissenschaftlicher Daten fortlaufend den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und mit Expertinnen und Experten beraten.

Der Gesetzentwurf findet deshalb meine Unterstützung. Er gründet auf der Verantwortung gegenüber denjenigen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können. Ihr Risiko einer Maserninfektion ist nur durch einen möglichst umfassenden Gemeinschaftsschutz zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:28:47

Antwort von Gisela Manderla (CDU):

Sehr geehrte Frau Wnznyv-Zrat,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch, in der Sie das Masernschutzgesetz ansprechen.

Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Jede Impfung schützt nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Daher besteht bei einigen Schutzimpfungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.

Durch Impfungen können kostenintensive Behandlungen vermieden werden. Daher werben auch in erster Linie Kinder- und Jugendärzte sowie unabhängige Institute für eine Verbesserung beim Impfschutz, denn bei Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, daß wir nun u.a. für Kinder eine Impflicht gegen Masern einführen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Manderla

Gast schrieb am 19.09.2019 um 05:21:47

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:39:35

Antwort von Christian Jung (FDP):

Sehr geehrte Frau Nivyn,

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Anbei meine Antworten.
Beste Grüße
Ihr Christian Jung

Die Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt man sich selbst oder seine Kinder impfen lassen sollte, macht sich sicherlich niemand leicht. Wie in vielen anderen Bereichen ist es ratsam, sich Expertenwissen einzuholen. In diesem Fall sind die Experten die Wissenschaftler und Ärzte vom Robert-Koch-Institut und der ständigen Impfkommission, die eine individuelle Beratung und Abwägung durch den Hausarzt im Einzelfall natürlich nicht ersetzen können. Ich halte - ebenso wie die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag - verpflichtende Impfungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den richtigen Weg, das Ziel höherer Impfquoten zu erreichen. Wir müssen in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten. Bei der wissenschaftlich-medizinischen Bewertung aller Fragen rund um Wirksamkeit, Ausscheidung und Kontraindikationen vertrauen wir den Experten des RKI, die neben individuellen Aspekten auch epidemiologische Aspekte für die Bevölkerung insgesamt berücksichtigen.

Gast schrieb am 27.09.2019 um 06:37:09

Antwort von Manuel Sarrazin (Die Grünen):

Sehr geehrte Frau Unhoevpu,
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Impfen. Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label "Impfpflicht" einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen ("Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren - Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/099/1909960.pdf"). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen.
Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.
In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.
Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.
Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.
Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...
Mit besten Grüßen
Manuel Sarrazin

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