Neue impf-report Ausgabe Nr. 124 verzögert sich leider

ADer Erscheinungstermin der den 9. Oktober 2019 angekündigten Ausgabe Nr. 124 der Zeitschrift impf-report ("Die Impfpflicht kommt! Teil 2") verzögert sich leider um mehrer Wochen bis Ende Oktober. Wir bitten alle unser Abonnenten und Vorbesteller vielmals, diese Verspätung zu entschuldigen.

Weitere Infos und Vorbestellung

 

 

 

 

 

 


Gast schrieb am 29.10.2019 um 21:00:23

Frage an MdB Markus Kurth (Die Grünen):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/markus-kurth/question/2019-10-04/325427

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Diskussion über eine sogenannte "Impfpflicht".

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen.
Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.
In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.
Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.
Unseren Antrag können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909960.pdf

Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.
Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sollte eine solche, wie Sie aufzeigen, auch verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sein, so liegt es beim Bundesverfassungsgericht, dies festzustellen.
Eine generelle Impfpflicht ist aber außerdem auch kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Weitere Infos zum Nachlesen unserer Grünen Position finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:58:34

Frage an MdB Heike Brehmer (CDU):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-brehmer/question/2019-10-04/325430

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

in Beantwortung Ihrer Anfrage zum Thema Impfpflicht möchte ich Ihnen mitteilen, dass Schutzimpfungen gegen Masern-, Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen eine elementare Bedeutung bei der Prävention zukommt.

Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass dieser sehr wirksam und sicher ist.

Sie bringen Ihre Bedenken über einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) durch eine Impfpflicht zum Ausdruck. Hier ist es wichtig abzuwägen, dass mit einer Impfung gegen eine hoch ansteckende Viruserkrankung das Ziel des öffentlichen Gesundheitsschutzes verfolgt wird. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:57:11

Frage an MdB Renata Alt (FDP):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/renata-alt/question/2019-10-04/325429

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

wir müssen in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich zu besiegen. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen, gemeldet. Es besteht also Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es deshalb, die Impfquoten zu erhöhen.

Wir schlagen deshalb ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein. Dieses Maßnahmenpaket soll diejenigen erreichen, die grundsätzlich impfwillig sind, aber aus verschiedenen Gründen bestimmte Impfungen noch nicht erhalten haben.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzs greift allerdings zu kurz, denn er berücksichtigt nur Masern und nicht die anderen Infektionskrankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt. Außerdem müssen wir stärker die gutwilligen Ungeimpften erreichen. So fehlt vielen nach 1979 Geborenen die zweite Masernimpfung.

Das wollen wir im parlamentarischen Verfahren angehen. Außerdem wollen wir erreichen, dass mehr über den Nutzen von Schutzimpfungen aufgeklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:55:50

Frage an MdB Eva-Maria Schreiber (Die Linke):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/eva-schreiber/question/2019-10-04/325434

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

danke für ihre Mail.

Wie Sie sehe ich auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die persönlichen Rechte von uns Bürger*innen mit der geplanten Impfpflicht nicht vereinbar. Trotzdem wünsche ich mir eine höhere Impfrate, damit Fälle wie der aktuelle Masernausbruch in Zukunft vermieden werden. Ich setze jedoch auf Freiwilligkeit und die Förderung von Masernimpfungen, nicht auf Zwang. Meine Kollegin, die Gesundheitspolitikerin Sylvia Gabelmann, hat für mich eine schlüssige Position zur Masernimpfung entwickelt, die ich unterstütze:

https://sylvia-gabelmann.de/2019/08/07/mdb-sylvia-gabelmann-veroeffentli...

https://sylvia-gabelmann.de/wp-content/uploads/2019/08/Positionspapier-v...

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Schreiber

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:52:11

Frage an MdB Corinna Rüffer (Die Grünen):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/corinna-ruffer/question/2019-10-04/325435

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

ich bin gegen eine Impfpflicht.

Freundliche Grüße

Corinna Rüffer

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:50:35

Frage an MdB Jens Beeck (FDP):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jens-beeck/question/2019-10-04/325437

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus meiner Sicht müssen wir in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen, gemeldet. Es besteht also Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es deshalb, die Impfquoten zu erhöhen.

Die Freien Demokraten schlagen aus diesem Grund ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein. Dieses Maßnahmenpaket soll diejenigen erreichen, die grundsätzlich impfwillig sind, aber aus verschiedenen Gründen bestimmte Impfungen noch nicht erhalten haben. Zudem ist uns grundsätzlich wichtig, dass mehr über den Nutzen von Schutzimpfungen aufgeklärt wird.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzs greift allerdings zu kurz, denn er berücksichtigt nur Masern und nicht die anderen Infektionskrankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt. Außerdem müssen vor allem die gutwilligen Ungeimpften besser erreicht werden. So fehlt beispielsweise vielen nach 1979 Geborenen die zweite Masernimpfung.

Aus meiner Sicht sollte eine gesetzliche Impfpflicht dabei nur als Ultima Ratio in Frage kommen, falls es nicht gelingt, durch niedrigschwellige Maßnahmen den Impfschutz in Deutschland zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beeck

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:48:55

Frage an MdB Michael Theurer (FDP):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-theurer/question/2019-10-04/325436

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

ich kann absolut nachvollziehen, dass Sie das Thema einer Impfpflicht sehr bewegt. Auch wir als Freie Demokraten haben es uns in dieser Frage nicht leicht gemacht. Näheres zu unserer Position finden Sie in meiner Antwort auf die vorhergehende Frage vom 19.09.19. Den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn lehnen wir in dieser Form ab. Die Frage der Begründung für den Antrag und deren Verfassungskonformität müssen Sie aber den Antragssteller (poststelle@bmg.bund.de) und die Ihn tragenden Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) fragen.

Herzlichst

Ihr

Michael Theurer

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:47:38

Frage an MdB Dagmar Zieger (SPD):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dagmar-ziegler/question/2019-10-04/325442

Antwort:

[i]Sehr geehrte Frau Fpuvez,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage mit Anmerkungen und Fragen zum Entwurf für ein Masernschutzgesetz.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174.000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht. In Deutschland wurden im letzten Jahr 543 Fälle, in den ersten Monaten dieses Jahres schon 400 Fälle, gemeldet. Auch deshalb wurde durch das Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zu einem verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vergangenen Freitag in die parlamentarische Beratung eingebracht. Der Entwurf wurde vom Plenum in den zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen.

Sie gehen beziehen sich ferner auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer generellen Impfpflicht ein und beziehen sich auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Festzustellen ist in dieser Ausarbeitung, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf ein legitimes Ziel (individuelle und bevölkerungsmedizinische Prävention) verfolgt. Die Impfpflicht weiterhin zur Erreichung dieses Ziels als geeignete Maßnahme dienen kann. Und sie erforderlich ist, da mildere Mittel (Impfempfehlungen und Therapiemöglichkeiten) nicht ersichtlich sind.
Zum von Ihnen ausgeführten Punkt auf den Eingriff in das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit ergibt sich aus der Ausarbeitung folgende Auslegung:

„Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Abwägung müsste stets unter Berücksichtigung der verschiedenen Erkrankungsarten erfolgen. Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“ (Wissenschaftliche Dienste 2016: Ausarbeitung Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht, WD 3 – 3000 – 019/16; https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a... , abgerufen 21.10.2019.

Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

Wie von Ihnen richtig festgestellt, gibt es in der Tat in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. ...

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:45:36

Frage an MdB Cornelia Möhring (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/cornelia-mohring/question/2019-10-04/325440

Antwort:
Sehr geehrte Frau Nyrknaqen Fpuvez,

ehrlich gesagt sollten Sie Ihre Fragen vor allem an die Abgeordneten von SPD und Union stellen, denn ich selbst sehe die Masern-Impfpflicht äußerst kritisch. Eher ohne Not hat Jens Spahn vor etlichen Monaten eine Debatte über die Impfpflicht gegen Masern vom Zaun gebrochen, die eine eigene Dynamik annahm. Die Entwicklung der Zahlen an Erkrankungsfällen der letzten Jahre gab zumindest keinen Anlass für die erzeugte Hysterie; die Fallzahlen zeigen alle paar Jahre ein Auf und Ab, wobei größere Ausbrüche schon länger zurückliegen, wie auch Zahlen des Robert Koch-Instituts belegen.

Dennoch: Masern sind eine schwerwiegende Viruserkrankung, die in den Jahrzehnten vor der Entwicklung eines Impfstoffes regelmäßig zu vielen Todesfällen und schweren geistigen und körperlichen Behinderungen geführt hat. Deshalb ist auch eine gleichbleibende Zahl an Ansteckungen mit Masern nicht befriedigend vor dem Hintergrund des erklärten Ziels der WHO, die Masern ausrotten zu wollen. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat darum bereits vor fünf Jahren eine bessere Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gefordert, ohne dass aber die Bundesregierung und Bundesländer hier die erforderlichen Schritte eingeleitet haben.

Auch wenn die Todesraten in Deutschland verhältnismäßig niedrig sind, sieht das im weltweiten Maßstab ganz anders aus. Gerade in armen Ländern, die über eine mangelhafte Gesundheitsversorgung verfügen, ist der Anteil der Krankheitsverläufe, die mit dem Tod enden, deutlich höher (der Deutsche Ethikrat spricht hier von bis zu 28 Prozent, Seite 15, https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/...). Angesichts globaler Mobilität durch Tourismus, aber auch Geschäftsreisen und ähnlichem sehe ich uns durchaus auch in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Erreger, die hierzulande keine tödlichen Auswirkungen mehr haben, sich nicht weiter dorthin verbreiten können, wo es an finanziellen Ressourcen fehlt, um die Krankheit zu heilen. Deshalb finde ich durchaus, dass es ein richtiges und notwendiges Ziel gesundheitspolitischer Anstrengungen sein sollte, Masern durch Erhöhung der Impfquote auszurotten.

Eine Impfflicht gegen Masern lehne ich dennoch ab, weil sie angesichts der aktuellen Fallzahlen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Die körperliche Unversehrtheit ist ein hohes, grundrechtlich geschütztes Gut. Die freiwillige und informierte Zustimmung in eine medizinische Behandlung ist Voraussetzung für ihre Legitimität und Akzeptanz. Darauf fußt das ganze Patientenrecht und das darf nicht leichtfertig relativiert werden – auch nicht für einen sinnvollen Zweck. Darüber hinaus ist es zudem höchst zweifelhaft, ob eine Erhöhung der Impfquote durch eine Impfpflicht erreicht werden kann. Europaweit gibt es keinen erwiesenen Zusammenhang zwischen Bestehen einer Impfpflicht und den Impfquoten. Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, werden sich wohl kaum von einem Bußgeld abschrecken lassen - zumal es statistisch oft besser situierte Menschen sind, die impfskeptisch sind. Und darüber hinaus dürfte eine Pflicht eher die Skepsis gegenüber Impfungen befördern - das zeigen etliche Beispiele von Ländern, die eine Impfpflicht haben, da die Bevölkerung dem staatlichen Zwang mit Misstrauen begegnet.

Für uns als LINKE ist die freiwillige und informierte Entscheidung der einzelnen Menschen die Leitschnur unserer Gesundheitspolitik und damit auch für unsere Vorschläge zur Erhöhung der Impfquote. Wie bei anderen Maßnahmen der Prävention sollte auch hier gelten: Information, Aufklärung und niedrigschwellige Angebote statt Zwang. Falls Sie weitergehendes Interesse an unseren Positionen und Forderungen zum Thema haben, finden Sie unter diesem Link eine Positionierung, die allerdings aus dem Jahr 2015 ist: https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/impfen-foerd.... Entsprechend sind manche Sätze zeitlich einzuordnen, die grundsätzliche Position, die hier formuliert wird, gilt für mich aber weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Möhring

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:43:19

Frage an MdB Dr. Dietlind Tiemann (CDU):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dietlind-tiemann/question/2019-10-04/325439

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Diskussion über den Schutz vor Maserninfektion.

Wie Sie bereits erwähnt haben, beurteilte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eine Masernimpfplicht im Jahr 2016 kritisch.

Gleichwohl stammt der vorliegende Entwurf zum Masernschutzgesetz aus dem Jahr 2019 und entspricht insofern nicht denselben Annahmen wie die des Gutachtens aus 2016.

Der vorliegende Entwurf wird verfassungsrechtlich überwiegend als unbedenklich, beispielsweise von Herrn Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg, eingestuft. Weiterhin kritisch äußern sich die „„Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“.

Die CDU/CSU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Schutz vor einer Maserninfektion und den gegebenenfalls daraus resultierenden Spätfolgen, vornehmlich den Teilen unserer Gesellschaft dient, welche sich nicht selbst vor Masern schützen können. Dazu zählen Kleinkinder, Schwangere und Menschen mit einer Impfunverträglichkeit.

Für diese Bevölkerungsgruppen trägt die Mehrheitsgesellschaft eine Verantwortung, welche in Abwägung schwerer wiegt als das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zeitgleich beinhaltet das geplante Masernschutzgesetz keine generelle Impfpflicht, sondern bezieht sich auf einzelne, besonders sensible Bereiche für die oben aufgeführten Gruppen.

Ich hoffe Ihre Fragen bezüglich des Entwurfs des Masernschutzgesetzes vollumfänglich beantwortet und verbliebene Zweifel daran sowie an der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit von Masernimpfungen ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietlind Tiemann

Gast schrieb am 11.10.2019 um 21:52:18

Gast schrieb am 20.10.2019 um 21:14:57

Antwort von Marie-Luise Dött (CDU)14. Okt. 2019 - 08:59
Sehr geehrte Frau Fpuervare,

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten für Menschen. Einen guten Überblick und Zusammenhänge über diese Krankheit bietet Ihnen ein Auszug aus der Zeitung "Die Zeit", die ich Ihnen beigefügt habe.

Die Ausbreitung der Masern kann unterbunden werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung einen Impfschutz haben. Dadurch können zugleich Menschen geschützt werden, die sich etwa wegen einer chronischen Krankheit nicht impfen lassen können. Nach reiflicher Überlegung und Diskussion haben wir daher entschieden, eine Masernimpfpflicht überall dort einzuführen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen. Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule oder der Flüchtlingseinrichtung – wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.

Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen.

Bei Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, dass wir prüfen, wie für Kinder eine Impflicht gegen Masern eingeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Dött

Documents
Masern-Die Zeit.jpg

Gast schrieb am 11.10.2019 um 10:42:08

Gast schrieb am 13.11.2019 um 05:14:29

Antwort von Andrew Ullmann (FDP):

Sehr geehrter Herr Sevgm,

ich bedanke mich herzlich für Ihr Schreiben zum Thema Impfpflicht und Ihr reges Interesse an der Gesundheitspolitik im Deutschen Bundestag.

Sie haben Recht, dass gerade bei Erwachsenen die Impflücken dramatisch hoch sind. Deshalb begegnen wir dem Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn, der lediglich auf eine Masernimpfpflicht für Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren abzielt, in dieser Hinsicht kritisch.

Ihr Vorschlag, Bürgerinnen und Bürgern mittels finanzieller Privilegien zum Impfen zu bewegen, würde jedoch eine zu geringe Anzahl von Menschen erreichen und darüber hinaus einen negativen Anreiz setzen, sich eben nur noch gegen positive finanzielle Belohnung um das eigene und das Wohl der Kinder zu kümmern.

Zwar gibt es immer noch eine beachtliche Anzahl an Personen, die Impfungen prinzipiell ablehnt. Die größere Masse versäumt die regelmäßigen Immunisierungen jedoch mangels Kenntnis über den eigenen Impfstatus sowie dem schlichten Vergessen der Behandlungsnotwendigkeit. Das kann in einem fortschrittszugewandten Land wie Deutschland nicht sein. Aus diesem Grund haben wir ein breites Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Impfquoten zu erhöhen.

Zum einen?ist es notwendig, Impfangebote niedrigschwelliger auszugestalten. So sollen alle?A?rztinnen?und?A?rzte?in Deutschland impfen und dies auch zu Lasten der Krankenversicherungen abrechnen?du?rfen. Ferner ist die bundesweite Einführung eines digitalen Impfpasses, durch welchen jede?Bu?rgerin?und jeder?Bu?rger?jederzeit und von?u?berall?ihren?perso?nlichen?Impfstatus abrufen?ko?nnen, unerlässlich. So sollen sie automatisch an notwendige Impfungen auf Basis der aktuellen Empfehlungen der?Sta?ndigen?Impfkommission beim Robert-Koch- Institut erinnert werden und zugleich Informationen der Bundeszentrale?fu?r?gesundheitliche?Aufkla?rung?zu Infektionskrankheiten und deren Gesundheitsgefahren sowie zu Impfungen einschließlich deren Nutzen und?tatsa?chliche?Risiken?versta?ndlich?vermittelt bekommen. Ferner sollte eine gesetzliche?Aufkla?rungspflicht?zur?Infektionspra?vention?durch Impfungen?fu?r?A?rztinnen?und?A?rzte?sowie Hebammen und Entbindungspfleger in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden. Neben einheitlichen Impfempfehlungen im gesamten Bundesgebiet ist es für uns letztlich notwendig, dem Deutschen Bundestag?ja?hrlich?einen Bericht zur Evaluation von Maßnahmen zur?Impfaufkla?rung, insbesondere seitens des?o?ffentlichen?Gesundheitsdienstes, vorzulegen.

Dennoch muss eine umfassende Impfpflicht als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden. Wenn alle Maßnahmen nicht dazu?fu?hren, dass wir die Infektionskrankheiten ausrotten, die ausgerottet werden können, dann kommt nur noch eine Impfpflicht in Frage, die allerdings alle Menschen in Deutschland und auch alle Infektionskrankheiten?umfassen muss,?gegen die es einen Schutz gibt.

In der Hoffnung, auf Ihr Anliegen bestmöglich eingegangen zu sein, verbleibe ich mit besten Wünschen für Ihre Zukunft und bedanke mich für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andrew Ullmann

Gast schrieb am 11.10.2019 um 10:41:22

Gast schrieb am 11.10.2019 um 00:57:38

Artikel zum MMR+Varizellen Impfstoff Priorix Tetra.

https://vaccineimpact.com/2019/complete-human-genome-dna-found-in-contaminated-mmr-vaccine-by-italian-researchers/

Gast schrieb am 10.10.2019 um 12:46:58

YouGov hat wieder zugeschlagen. Im Auftrag von Check24 gab es wohl erneut eine Umfrage: https://www.check24.de/files/p/2019/8/1/d/14411-2019-10-10_check24_pm_impfen.pdf

Demnach seien vier von fünf Deutschen (80%) für eine Impfpflicht.

Warum die Meldung heute? Ganz klar, weil sich gestern sämtliche Experten in München gegen eine Impfpflicht positionierten.

Ganz nebenbei rührt Check24 gleich mal kräftig die Werbetrommel bei den Befürwortern an.

In der vorliegenden Interpretation der Umfragestatistik wird suggeriert, dass es sich bei den Impfpflichtgegnern (NICHT Impfgegnern) um ungebildete, junge, politisch-desinteressierte Nicht-Akademiker handelt. Mitnichten ist das so... Will Check24/YouGov Prof Dr. Mertens (STIKO) auch in diese Schublade schieben? Das ist nicht lache.

schrieb am 10.10.2019 um 16:01:42

Ich kann mir das sogar tatsächlich vorstellen, wenn man sich so umsieht und Meinungen in Kommentaren bei youtube-Videos liest (gut, die können gekauft sein, müssen es aber nicht). Die Mehrzahl der Menschen ist obrigkeitshörig und einfach dumm und glaubt an das Wort Herdenimmunität. Das sind einfach nur Schafe, die jedem blind hinterherlaufen und mir ihre Meinung aufzwingen wollen. Die haben noch gar nicht gecheckt, was eigentlich los ist. Von mir aus können die sich soviel Gift reinspritzen lassen, wie sie wollen, aber sie sollen meine Familie in Ruhe lassen! Zu fordern, dass ich mich vergiften lasse für den angeblichen Nutzen einer "Herde" werde ich nicht kampflos hinnehmen!

Gast schrieb am 10.10.2019 um 11:34:03

Neue Frage über Abgeordnetenwatch an Volker Ullrich von der CSU...

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-volker-ullrich/question/2019-10-08/325747

Gast schrieb am 10.01.2020 um 05:22:24

Antwort von Volker Ullrich (CSU):

Sehr geehrter Herr Zrlre,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in welcher Sie sich nach meinen Standpunkt in Bezug auf das Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) erkundigt haben. Selbiges Gesetz wurde am 14. November im Deutschen Bundestag in einer namentlichen Abstimmung verabschiedet. Bei dieser namentlichen Abstimmung hat sich gezeigt, dass das Gesetz von einem breiten und überparteilichen parlamentarischen Konsens getragen wurde. So haben 459 von den 653 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilgenommen haben, für die Annahme des Masernschutzgesetzes gestimmt. Das entspricht einer Zustimmungsquote von über 70 Prozent.
Auch ich habe für das Gesetz gestimmt. Es gibt jedes Jahr durch Masern verursachte Todesfälle. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Masern können ferner auch schwere körperliche Schäden verursachen, mit zum Teil lebenslangen Auswirkungen.
Fest steht auch, Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass ein möglichst großer Teil der Bevölkerung geimpft ist.
Auch und gerade deshalb halte ich das beschlossene Masernschutzgesetz für verhältnismäßig, angemessen und im Ergebnis richtig.
Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich MdB

Gast schrieb am 09.10.2019 um 22:48:05

Möglicherweise haben Sie bemerkt, dass detaillierte Anhänge nicht mehr verfügbar sind unter:

PEI Bulletin zur Arzneimittelsicherheit - Angebot aller Ausgaben zum Herunterladen

https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/pharmakovigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/bulletin-arzneimittelsicherheit-node.html

Stattdessen können wir die Europäischen Arzneimittel-Agentur Data verwenden:

Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von
Arzneimittelnebenwirkungen: Suche

http://www.adrreports.eu/de/search.html#

Aber wir können Deutschland nicht alleine sehen.

zB. Von "Line Listing"

Substanz MMR, Jahr 2018, EEA, 10 Todesfälle, 381 längerer Krankenhausaufenthalt, 2936 Fälle (ohne MMRV)

MfG

Gast schrieb am 10.10.2019 um 11:47:39

Stammt das von Ihnen oder sind das Zitate? Und was genau soll beim PEI nicht mehr verfügbar sein?

schrieb am 23.11.2019 um 14:20:34

Weder noch. Es ist in den von der EU veröffentlichten Daten zu finden, http://www.adrreports.eu/de/search.html#
,die früher vom Paul-Ehrlich-Institut erhältlich waren und für Deutschland verwendet wurden.

Siehe mein Video https://dai.ly/x7o42vw auf
https://www.dailymotion.com/lef48 mit einem Beispiel zum Auffinden und Filtern der EU-Daten. Dies ähnelt den PHI-Daten, gibt jedoch nur Einzelheiten auf internationaler Ebene wieder, z. B. im EWR, nicht auf nationaler Ebene. Ich habe nach längeren Krankenhausaufenthalten für das Video gefiltert, aber bei anderen Reaktionen ist der Vorgang der gleiche.

Bei genauerer Betrachtung der EWR-2018-Daten von zehn Todesfällen nach der Einnahme von MMR scheinen drei fälschlicherweise aufgeführt zu sein und stammen aus verschiedenen Impfstoffen.

Aus Interesse habe ich es mit Daten des PHI aus dem Jahr 2014 für Deutschland verglichen, dem letzten Jahr, in dem die detaillierten Daten öffentlich verfügbar sind. Im Jahr 2014 gab es zwei Todesfälle konsistent mit der Einnahme des MMR oder MMRV-Impfstoffs. https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2016/anhang/liste-impfreaktionen-bewertung-2014.pdf

Gast schrieb am 09.10.2019 um 22:20:41

Impfen im Supermarket, why not?
Artikel, heute 09.10. in daily mail. Impfen im Supermarket anstatt Impfpflicht.

https://www.dailymail.co.uk/health/article-7550605/Children-offered-jabs-MMR-SUPERMARKETS-experts-say.html?fbclid=IwAR02Bk3DruJOrD6h6SflwfTBBUrm74HEIsx1TGmWUJfWrkGA8ycD3RX2RmE

Gast schrieb am 13.10.2019 um 00:14:06

Die Kassiererin im Supermarkt fragt neben dem nervigen „Haben Sie eine Kundenkarte“ nun auch noch „Haben Sie einen gültigen Impfausweis, wir haben heute die 6-fach Impfung im Angebot.“ Und dann legt sie nach: „Aber nur noch diese Woche!“ Herrlich! Wir erledigen jetzt alles in einem Schritt. 7 auf einen Streich. 6 mal impfen + 1 mal Einkaufen gehen. Und warum nicht gleich durch die Kassiererin selbst? Schließlich haben Ärzte nach Peter Patzak (nuoviso) seit 2008 noch nicht einmal mehr das Wort „Impfen“ in ihrer Approbation vorkommend. Impfen ist nicht Bestandteil des Medizinstudiums! Mit anderen Worten, die Supermarkt-Kassiererin ist zum Impfen im Grunde genauso gut geeignet wie ein Arzt!

Gast schrieb am 10.10.2019 um 11:45:45

Klar, macht absolut Sinn! Die Supermarktverkäufer verfügen ja schließlich auch über das nötige Know How und Notfallmedikamente, die sie im Falle einer allergischen Reaktion/Anaphylaxie applizieren dürfen! April, April...

Gast schrieb am 09.10.2019 um 11:41:57

Herr Tolzin,
machen Sie in 2019 einen Impfsymposium? Gerne würde ich Frau Dr. Suzanne Humphries dort hören.

Das Video soll jedes ansehen
https://vaccineimpact.com/2019/dr-suzanne-humphries-how-a-10-billion-investment-by-bill-gates-changed-vaccination-policy-worldwide/?fbclid=IwAR0cxybn2WL2xw83ftT6U8Wkt8FFb8iajayqt0OKgD1gjfPcOJmXpPTzBaY

Gast schrieb am 09.10.2019 um 08:12:08

Talk-Runde "Bedrohung oder Panikmache - Brauchen wir eine Impfpflicht?" auf mdr: https://www.youtube.com/watch?v=9hQhkHVaFYw

Gutes??? VERHALTEN boniert - Impfpass zur Steuererklärung schrieb am 12.10.2019 um 23:37:58

Im Internet las ich von der Serie Black Mirror (Netflix), in der es kein Geldsystem mehr gäbe, sondern alles per Handy mit sogenannten „likes“ bewertet würde. So gäbe es positive Bewertungen, wenn sogenannte politische Korrektheit eingehalten würde und entsprechend negative Bewertungen bei System-kritischen Verhalten bis hin zur gesellschaftlichen Ächtung ohne Essen, weil kein Geld mehr da. Das erinnert mich stark an gesperrte Paypal-Konten (Inhaber J.P. Morgen) diverser kritischer Internet-Seiten in den letzten Monaten und Jahren und an die gewünschte Bargeldabschaffung.

Und Frau Antje Bergmann kommt in Minute 30:15 [spontan] noch ein anderer Gedanke? Nämlich, daß G U T E S V E R H A L T E N boniert, also man gibt den Impfpass bei der Steuererklärung ab und kriegt dann ein Bonus zurück usw…

Wer hat schon mal von Lenddo gehört? Klick man auf ihr buntes Logo gelangt man auf die Seite https://include1billion.com/. Dort findet sich ein Text in dem es mit Babelfisch übersetzt heißt: „Wir verwenden KI [künstliche Intelligenz] und erweiterte Analysefunktionen, um die besten Quellen für digitale Daten und V e r h a l t e n s d a t e n zusammenzuführen und Kreditgeber in Schwellenländern dabei zu unterstützen, Menschen und kleinen Unternehmen, die unter der Bank stehen, zuversichtlich zu helfen.“

Gast schrieb am 09.10.2019 um 07:40:54

Gast schrieb am 20.10.2019 um 21:16:58

Antwort von Manfred Grund (CDU):

Sehr geehrte Frau Urorfgervg,

ich danke für Ihre Nachricht. Gern erläutere ich Ihnen meine Einschätzung zum geplanten Masernschutzgesetz.

Zunächst grundsätzlich: Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Da für eine Masernerkrankung und deren Komplikationen (darunter die akute postinfektiöse Enzephalitis sowie die relativ seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis) keine spezifische Therapie zur Verfügung steht, kommt der Prävention durch Schutzimpfung eine überragende Bedeutung zu.

Unbestritten gehören Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Für die Bundesregierung hat dieses Thema einen sehr hohen Stellenwert und die Verbesserung der Impfquote zum Schutz der Bevölkerung ist deshalb Teil des Koalitionsvertrages. In Deutschland sind Schutzimpfungen freiwillig und eine „Impfpflicht“ besteht bisher nicht.

Nun zum geplanten Masernschutzgesetz: Das Gesetz verfolgt das Ziel, Kinder wirksam vor der Viruserkrankung Masern zu schützen. Daher sollen die Kinder künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie eine Kindertagestätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachweisen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die in solchen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (gem. des neuen § 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und Krippen, Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager). Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sollen selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen werden.

Bei der Viruserkrankung Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko, vor allem für Menschen, die sich selbst nicht impfen lassen können. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) können insgesamt ca. zwei Prozent der Bevölkerung (d. h. ca. 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen. Mit einer Verbesserung der Impfquote auf 95 Prozent der Bevölkerung tritt für diese Menschen eine wichtige Immunität ein. Nach aktuellen Zahlen des RKI liegt die Quote bei Schulanfängern in Thüringen gegenwärtig bei nur 93,1 Prozent.

Zur Impfung selbst: Bei der Masernschutzimpfung handelt es sich nicht um eine „umstrittene“ Impfung. Der Lebendimpfstoff wird seit mehr als 40 Jahren weltweit verabreicht. Erhobene Daten zeigen, dass er sehr wirksam und sicher ist. Das Risiko ist für gesunde Menschen als gering einzustufen. Schwerwiegende Nebenwirkungen stellen eine Rarität dar.

Schließlich zum Vorwurf des Grundrechteeingriffs: Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der gesetzlichen Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, zweifellos ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Zudem bedeutet die Regelung für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen gem. des Gesetzentwurfs beruflich tätig werden möchten, eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG). Die Eingriffe sind jedoch durch den damit verfolgten Schutz der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt. Durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff wird in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).

Abschließend: Ich plädiere dafür, das Masernschutzgesetz von seinem oben beschriebenen Kernanliegen her zu diskutieren und nicht von den Sanktionsmöglichkeiten her, die bei fehlendem Impfnachweis greifen. Es geht natürlich nicht darum, die Impfpflicht gegen die Schulpflicht auszuspielen oder gar Kinder vom Schulalltag auszuschließen! Auch bitte ich, die in Thüringen besonders akuten Probleme des Lehrermangels und des Unterrichtsausfalls nicht mit den jetzt diskutierten Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote zu vermengen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Aufgaben, die jede für sich erhebliche Anstrengungen auf allen politischen Ebenen erfordern, nicht zuletzt um eine Impfkontrolle zu gewährleisten, die, wie von Ihnen angemahnt, gerade nicht den bereits bestehenden Verwaltungsaufwand der Betroffenen erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

Gast schrieb am 08.10.2019 um 21:41:51

Mal ganz interessant zu sehen, wie das Thema Impfpflicht innerhalb der Partei Die Grünen so diskutiert wird - ein Antrag für die 44. Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen (=Bundesparteitag) vom 15.11. bis 17.11.2019:

https://antraege.gruene.de/44bdk/Fuer_die_freie_Impfentscheidung_fuer_die_Gesundheit_muendiger_und_verant-30027

Auf dass dieser Antrag Mehrheit erlange und der Bundestag langsam arbeite!

Gast schrieb am 08.10.2019 um 21:27:31

Dieser Landtags-Korrespondent Henry Stern ist vielleicht ein Faktenverdreher. In seinen Darstellungen zur heute erfolgten öffentlichen Expertenanhörung im Bayerischen Landtag in Mainpost, Augsburger Allgemeine, etc. geben was ganz anderes wieder, was tatsächlich gesagt wurde.

Selbst eine Expertin, die dabei war, Psychologin Cornelia Betsch, beschreibt es treffender: https://twitter.com/CorneliaBetsch/status/1181607622077829120

Und auch die Süddeutsche bekommt es treffender hin: https://twitter.com/gesundheitaktiv/status/1181640215770869760

Die Landtagsfraktionen CSU und FW haben auch verstanden, dass eine Impfpflicht unverhältnismäßig ist, Links siehe weiter unten in den Kommentaren...

Lieber Herr Henry Stern, für wen arbeiten Sie denn bitte? Eine Schande...

Gast schrieb am 09.10.2019 um 10:37:53

Man könnte glatt meinen, die drei Medien berichten von verschiedenen Veranstaltungen. Leider nein - es war die gleiche öffentliche Expertenanhörung: https://ibb.co/ZLtFnt5

Gast schrieb am 08.10.2019 um 21:15:53

Das gleiche wie die Mainpost schreibt auch die Augsburger Allgemeine zum Outcome der heutigen öffentlichen Anhörung im Maximilianeum - eine etwas andere Darlegung wie in der Süddeutschen Zeitung:

Mediziner und Wissenschaftler erklären im Landtag, warum ihnen die aktuellen Masern-Pläne nicht weit genug gehen.


https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Experten-unterstuetzen-eine-Impfpflicht-gegen-Masern-id55658546.html

Was stimmt denn nun - war jemand persönlich dort? Gibt es ein Protokoll beim Bayerischen Landtag? Die Äußerungen der CSU- und FW-Fraktionen lesen sich eher "contra Impfpflicht".

Auffällig ist, dass der Autor sowohl bei Mainpost als auch Augsburger Allgemeine Henry Stern (Landtags-Korrespondent in München) ist. Warum hat er eine andere Wahrnehmung als die Landtags-Fraktionen?

Gast schrieb am 08.10.2019 um 21:01:53

Ich kann zwar nur die Headline lesen, aber Mainpost und Süddeutsche Zeitung scheinen sich irgendwie zu widersprechen in ihren Interpretationen der öffentlichen Expertenanhörung von heute:

Mainpost:
https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Experten-unterstuetzen-Impfpflicht-gegen-Masern;art16683,10328433

Süddeutsche Zeitung: s.u.

Gast schrieb am 08.10.2019 um 20:59:02

Gast schrieb am 08.10.2019 um 20:31:55

Gast schrieb am 08.10.2019 um 16:36:21

Neuauflage der Meldung zur Äußerung der CSU-Fraktion des Bay. Landtags zum Masernschutzgesetz auf presseportal.de: https://www.presseportal.de/pm/53955/4395833

https://www.presseportal.de/pm/53955/4395813 wurde zuvor gelöscht.

Der alte Beitrag war vermutlich nicht so mild formuliert. Leider werden wir das nicht mehr erfahren.

Gast schrieb am 09.10.2019 um 10:40:28

Presseportal ist ein Unternehmen der dpa, also der Deutschen Presseagentur, von der die meisten Zeitungen abschreiben. "Zensur live erlebt" trifft's gut. Es wäre nur allzu interessant wie die erste Meldung war. Die Meldung der Freien Wähler verschwand auch vom Presseportal.

Gast schrieb am 08.10.2019 um 16:10:26

CSU-Fraktion resümiert heute nach öffentlicher Anhörung von Experten im Gesundheitsaussch: "Wir halten eine Impfpflicht nicht für die beste Lösung"

https://www.presseportal.de/pm/53955/4395813

Langsam wird's einsam um Jens Spahn. Er wäre gut darin beraten, seinen Entwurf zurückzuziehen...

Gast schrieb am 08.10.2019 um 15:58:57

Gast schrieb am 06.10.2019 um 23:20:12

Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Masern vs. nosokomiale Infektionen (=Krankenhausinfektionen):

https://fragdenstaat.de/anfrage/masern-vs-nosokomiale-infektionen/

Gast schrieb am 07.10.2019 um 22:02:09

Klasse Frage. Auf die Antwort bin ich gespannt.

Gast schrieb am 07.10.2019 um 21:38:48

Anfrage an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Bayern bzgl. "Masernelimination und Surveillance":

https://fragdenstaat.de/anfrage/masernelimination-und-surveillance-1/

Morgen findet übrigens die öffentliche Anhörung im Maximilianeum in München statt, siehe https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2019092201.html

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