Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Aktueller Stand

Abb.
Bis heute, 8. Februar 2020, hat Bundespräsident Steinmeier das Masernschutzgesetz (MSG) offenbar nicht unterzeichnet. Somit konnte es bisher auch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Solange ist eine Verfassungsbeschwerde nicht möglich.

Rein theoretisch ist es möglich, dass Steinmeier nicht unterzeichnet und das Gesetz damit - vorerst - hinfällig ist. Damit rechne ich jedoch nicht. Allerdings frage ich mich inzwischen, ob Steinmeier vielleicht vorhat, bis zum 1. April zu warten - und was das für uns bedeuten würde…

Eine Verfassungsbeschwerde ist somit im Augenblick auch nicht möglich.

Leider zieht die impfkritische Szene in Deutschland nicht an einem Strang. Die Vereine IFI und ÄIIE gehen einen Weg, der von großen Teilen der impfkritischen Eltern nicht mitgetragen werden kann, da sie durch eine Strategie der minimalen Konfrontation mit dem System die Quadratur des Kreises versuchen. Gleichzeitig sind bei ihnen Tendenzen erkennbar, sich von jenen Impfkritikern, die Grundsatzfragen zum Impfen stellen, öffentlich zu distanzieren.

Das ist nicht mein Weg, aber dennoch kann ich natürlich nicht ausschließen, dass der Weg von IFI/ÄIIE kurzfristig erfolgreicher sein kann. Wer diesen Weg für den besseren hält, kann zahlendes Mitglied bei IFI werden und spenden. Hier geht's lang

Die Rechtsanwälte von IFI/ÄIIE werden meinen Informationen zufolge nur einige wenige Musterfälle vor dem Verfassungsgericht begleiten.

Der Argumentation von IFI/ÄIIE stelle ich ab 15. Februar im neuen impf-report mein eigenes Gutachten zum MSG gegenüber. Dort sind alle aus meiner Sicht wichtigen Argumente gegen das MSG enthalten. Auf dieses Gutachten könnte sich, sobald das Gesetz verkündet ist, jeder, der vom MSG betroffen ist, bei einer eigenen Verfassungsbeschwerde berufen.

Mein Entwurf wird derzeit nochmals von Anwälten gegengelesen. Ich werde es in aktualisierter Version zuerst den Abonnenten und Käufern des impf-report (zum Herunterladen als PDF-Datei) zur Verfügung stellen, sobald die anwaltlichen Rückmeldungen vorliegen.

Noch nicht ganz klar ist mir, worauf genau ein vom MSG betroffener Bürger bei seiner Verfassungsbeschwerde achten muss. In den nächsten zwei bis drei Wochen hoffe ich eine Anleitung mit den wichtigsten Punkten und den möglichst zu vermeidenden Formfehlern vorlegen zu können.

Der Verein Libertas & Sanitas e. V. ist ebenfalls noch im Klärungsprozess bezüglich der besten Vorgehensweise. Wir sind miteinander im Gespräch. Eventuell wird es eine gemeinsame Empfehlung für eine Vorgehensweise geben. Wir werden sehen.

Mir persönlich sind zwei Dinge wichtig:

  1. Eine Begründung der Verfassungsbeschwerde, die den Kern der Sache trifft, und nicht „halbseiden“ an der Oberfläche bleibt, nur um möglichst wenig anzuecken
  2. Die Möglichkeit für jeden Betroffenen, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

Dies wäre auch durch eine Sammel-Verfassungsbeschwerde denkbar, so dass das Verfassungsgericht nicht Tausende von Briefen bearbeiten muss, sondern nur eine zentrale, wobei gleichzeitig aber klar ist, dass tausende von betroffenen Bürgern hinter dieser Beschwerde stehen.

Wie genau das gehen kann, werden wir hoffentlich bald mitteilen können, so dass Sie für Ihr persönliche Vorgehensweise klar beschriebene Handlungsalternativen haben.

Im Moment gilt es aber auf jeden Fall, die Verkündung des Gesetzes abzuwarten.

Allen, die nicht regelmäßig diese Webseite besuchen können oder wollen, empfehle ich dringend, meinen kostenlosen "Newsletter Impfentscheitung" zu abonnieren.

 


Abb.


Gast schrieb am 08.03.2020 um 16:29:13

Kita- und Schulleitungen sollen die Kontrollfunktion ausüben und dürfen diese betriebsintern organisieren. Das läuft darauf hinaus, dass zB Lehrkräfte die Kontrolle ausführen sollen. Wer aber als pädagogisch Tätiger gegen das MSG ist, der kommt in einen Gewissenskonflikt. Sehr perfide! Hat hier jemand eine Ahnung, wie man sich als Angestellter dagegen wehren kann?

Gast schrieb am 09.03.2020 um 06:05:47

Es ist nicht Aufgabe von Lehrkräften, derartige Daten zu erheben und weiterzumelden. Die haben anderes zu tun. Man kann hier auf das Gesundheitsamt verweisen.

Man kann sich natürlich auch überlegen, ob man sich offen dagegenstellt und weigert, Kontroletti und Denunziant zu spielen, zumindest sobald jemand kommt, und auf eine derartige Aufgabe hinweisen will.
Das würde natürlich Mut erfordern, und vor allem Schulleitungen in eine Zwickmühle bringen.
Wenn aber alle entsprechend ihrer Überzeugung handeln würden, dann würden wir uns vielleicht doch entschieden unterscheiden von Generationen, die man später fragt "Wie konnte das passieren?"

Wieder einmal gemäß dem Motto "Wenn Unrecht zu Recht wird ..."

Gast schrieb am 08.03.2020 um 15:02:56

Kita- und Schulleitungen sollen die Kontrollfunktion ausüben und dürfen diese betriebsintern organisieren. Das läuft darauf hinaus, dass zB Lehrkräfte die Kontrolle ausführen sollen. Wer aber als pädagogisch Tätiger gegen das MSG ist, der kommt in einen Gewissenskonflikt. Sehr perfide! Hat hier jemand eine Ahnung, wie man sich als Angestellter dagegen wehren kann?

Gast schrieb am 07.03.2020 um 21:06:35

Ein Grund wieso Masernvirus nicht komplett ausgerottet werden kann ist die Hunde-Staupe:

Zitat " Die Krankheit wird durch das Canine Staupevirus (CDV, Canine Distemper Virus) ausgelöst. Der Erreger ist ein Morbillivirus aus der Familie der Paramyxoviridae. Es ist eng verwandt mit dem Masernvirus des Menschen, dem bovinen Rinderpestvirus und dem Seehund-Staupevirus, welches für das massenhafte Seehundesterben 1988 in der Nordsee verantwortlich war. Außerhalb des lebenden Organismus bleibt der Erreger nur wenige Tage infektiös. Während er gegenüber Trocknung und Kälte recht resistent ist, wird er von allen gängigen Desinfektionsmitteln sehr schnell inaktiviert.

In Fällen, in denen ein Wurf einem hohen Infektionsdruck ausgesetzt ist, ist es möglich, die Welpen schon ab dem Alter von sechs Wochen mit humanem Masernimpfstoff zu impfen. Aufgrund der engen Verwandtschaft von Staupe- und Masernviren bietet diese Impfung einen Schutz vor einer klinischen Staupeerkrankung: Durch die geringfügig verschiedenen Antigene wird der Impfstoff nicht in nennenswerter Weise von den zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen maternalen Antikörpern inaktiviert und stimuliert so die Ausbildung einer Immunantwort, die klinisch auch gegen das Staupevirus wirksam ist. Auch die experimentelle Infektion von Hunden mit Masernviren führt zur Ausbildung einer Immunität gegen Staupe.

Und zu Nebenwirkungen bei Tieren (womöglich auch auf die Menschen übertragbar)

Eine Sonderform ist die nach einer Impfung auftretende postvakzinale Staupeenzephalitis. Hier kommt es drei Tage bis drei Wochen nach einer Impfung zum Ausbruch der Krankheit. Betroffen sind vor allem Tiere bis zu einem Alter von sechs Monaten. Ursachen sind eine zum Zeitpunkt der Impfung bereits bestehende latente Staupeinfektion, eine erhöhte Infektanfälligkeit oder selten auch eine ungenügende Abschwächung des Impfstoffs.

Meine Schlußfolgerungen

- sogenannte "stille Masern" könnte (teoretisch eigentlich) eine Staupe gewesen sein.

- Informationen zur Forschungen bez. Staupe und Impfungen dagegen könnte auch im Bezug auf Masern interessant sein

- Evtl. könnten Informationen bez. Staupe auch im Gerichtsverfahren gegen Masern eingesetzt werden.

Gast schrieb am 02.03.2020 um 23:01:35

Ergänzung: Einer der Links zur Umfrage:

https://www.rnd.de/gesundheit/start-der-masern-impfpflicht-gew-sieht-herausforderung-fur-kitas-und-schulen-3TCNVZAMDK5SNORMRBQVS2AHDY.html

Gast schrieb am 02.03.2020 um 23:00:15

Ich finde es schon auch wichtig, bei Umfragen zur Notwendigkeit der Impfpflicht abzustimmen, wie beispielsweise der des Redaktionsnetzwerk Deutschlands.
Auch wenn es da nicht um Petitionen oder dergleichen geht, zeigt sich hier das allgemeine Meinungsbild der Bevölkerung. Solange eine (uninformierte) Mehrheit solche Maßnahmen begrüßt, ist es schwierig.

Gast schrieb am 01.03.2020 um 12:25:37

So, heute ist ja jetzt das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Wie sieht's aus, ist bereits ein Antrag für einstweilige Anordnung ans BVG rausgegangen? Ich würde mir etwas mehr Informationen wünschen.

Gast schrieb am 05.03.2020 um 20:43:39

Auch zwei Eilanträge gingen pünktlich am 01.03.2020 raus...

Gast schrieb am 29.02.2020 um 04:45:14

Ich bin prinzipiell von dem Gesetz betroffen, da schon länger an einer der fraglichen Einrichtungen tätig und nach 1970 geboren.
Gestern kam die Mail von der Leitung mit der Ankündigung, dass wir bis zum Juli 2021 Zeit hätten, den "Masernschutz" nachzuweisen. Weitere Infos zur Vorgehensweise würden folgen.

Als Kind hatte ich die Masern, und ich habe in weiser Voraussicht schon im letzten Jahr einen Titer-Test machen lassen, in dem steht "Immunität ist anzunehmen". Das sollte in diesem Fall ja genügen.

Weiterhin habe ich ein ärztliches Attest, welches mir "gesundheitliche Einschränkungen" bestätigt, verbunden mit einer Nichtempfehlung von Impfungen.
Diese Einschränkungen habe ich auch wirklich (u.a. Allergien ... was ja eigentlich Beweis genug sein sollte, dass das Immunsystem kompromittiert ist ...), aber auch eine chronische Krankheit, die seit Jahren tagtäglich Schmerzen verursacht.

Es sind aber dennoch keine dieser Kontraindikationen, die im Beipackzettel von Impfungen aufgeführt sind. Die derzeitige Gesetzesformulierung dazu schließt offenbar nur noch wenige Menschen ein bzw. von der Impfung aus, die aufgrund schwerer, blutbildgestützter Immunschwäche bereits mit einem Bein im Grab stehen ...

Die Frage ist, sollte ich trotzdem klagen, vor allem mit Blick auf weitere mögliche Nötigungsmaßnahmen, die ja vermutlich umso leichter eingeführt werden, je weniger Widerstand jetzt kommt?

Gast schrieb am 01.03.2020 um 12:13:13

He, wenn Du als Kind Masern hattest, mußt Du Dir überhaupt keine Sorgen machen.

Gast schrieb am 17.02.2020 um 20:04:23

Bezüglich der aktuellen Kritik an den "Ärzten für individuelle Impfentscheidung"

Das entscheidet natürlich jeder selbst. Aber es gibt folgendes zu Bedenken:

Ich, persönlich, finde, dass aktuell keine passende Zeit für grundlegende Diskussionen über Impfungen ist. Erst muss die akute Gefahr des Impfzwangsgesetzes abgewendet werden. Und hier gilt - "Im Krieg wie im Krieg". Es sollten alle mögliche Verbündete ins Allianz geholt werden. Eben auch solche, die nicht ganz gegen die Impfungen sind, aber für die Bürgerfreiheiten kämpfen. Es stand ja irgendwo "Nicht alle die Gegner des Impfzwangsgesetzes sind auch Impfgegner".

Habe irgendwo schönes Kommentar gelesen - "Man kann Tatoos schön finden und trotzdem gegen ein Tatoozwanggesetz sein".

Am besten sollten alle Verbündete zusammenhalten und gegen das Gesetz kämpfen. Danach hat man immer noch Zeit für Diskussionen.

schrieb am 25.02.2020 um 10:00:31

dem ist nichts hinzuzufügen.

Gast schrieb am 18.02.2020 um 09:00:25

Dieser Ansatz lenkt vor allem unkonkret vom wichtigen ab: Ich werde nicht müde es erneut zu schreiben:

Vor allem fehlt in dem Gutachten von Rixen folgendes zu dem wichtigen Placebothema! Es wird ausgiebig zitiert, welche Risiken angeblich vorliegen, jedoch nicht klargestellt, dass diese Behauptung auf fehlenden Daten beruht!


Verfassungsbeschwerde aufgrund der Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

Art. 2
(2) 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

AUFGRUND VON

--Fehlenden Daten über die Risiken!!

https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html



--die Risiken der Impfungen nicht kalkulierbar

--die Angaben in den Fachinformationen sind unvollständig

--insbesondere, wenn die Patienten eine gesundheitliche Schwäche aufweisen, die in den Zulassungsstudien nicht berücksichtigt wurde.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020020801.html

Gast schrieb am 18.02.2020 um 15:34:53

Alle hoffen das Impfstoffsicherheit ein Thema beim BVG sein wird.

Gast schrieb am 19.02.2020 um 11:41:52

und auch bei allen bekannt wird, die beispielsweise bald vor einem Arztbesuch stehen und Ärzten, die dazu wenig Ausbildung erhielten

Gast schrieb am 17.02.2020 um 19:42:00

Bitte Spendenaufruf für Verfassungsklagen beachten

https://initiative-freie-impfentscheidung.de/einer-fuer-alle-alle-fuer-einen/

Gast schrieb am 14.02.2020 um 22:05:25

Ich möchte an dieser Stelle meinen Kommentar vom 22.10.2019 nochmal wiederholen:
--------------------------------------

Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack, wie das Bundesverfassungsgericht vorgehen wird, wenn eine Verfassungsbeschwerde gegen die Masernimpfpflicht anhängig werden sollte - ab Minute 26:50: https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/ard-sondersendung/videos/im-namen-des-volkes-video-102.html

Diese Sondersendung wurde im Rahmen von "70 Jahre Grundgesetz" am 22.05.2019 in der ARD ausgestrahlt.

Dabei hat eine Bürgerin den Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, bezüglich einer Impfpflicht befragt.

Gast schrieb am 15.02.2020 um 22:35:11

Wen es noch näher interessiert:

http://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre/

Wird, wie in der Sendung schon angeklungen, sich das Bundesverfassungsgericht weitgehend auf das Urteil der "Experten", also Ärzte und Fachleute, stützen?

Da bekomme ich irgendwie ein schlechtes Gefühl.

Der Mann redet so als sei ihm die Entscheidung schon klar. Das Impfdogma wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht verhandelt werden.

Er zappelt auch herum, vielleicht weil er ein ungerechtes Urteil als verfassungskonform verkaufen muss?

Aber warten wir es ab. Hoffentlich scheitert das MSG an den Beschäftigungsverboten und Betreuungsverboten.

Gast schrieb am 16.02.2020 um 21:11:28

Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird sich seine Entscheidung nicht leicht machen.

Es gibt zwei Senate mit jeweils acht Bundesverfassungsrichtern (BVR). Prof. Dr. Voßkuhle, Präsident des BVG, leitet den 2. Senat, in dem es vorwiegend um Staatsrecht geht. Im 1. Senat geht es vorwiegend um Grundrechtsbelange, hier wird also vermutlich über das Masernschutzgesetz (MSG) entschieden werden.

Im BVG gehen jährlich sehr viele Verfassungsbeschwerden ein, oftmals auch Dinge, an denen nichts dran ist, Formfehler enthalten sind, etc. Trotzdem werden sie alle gelesen. Das BVG muss aber nicht begründen, wenn eine Beschwerde nicht angenommen wird. Das allein würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Denn es soll Kunden geben, die bereits allein 500 Beschwerden eingereicht haben. Wenn man überlegt, dass es zwei Senate mit jeweils acht Richtern mit jeweils vier wissenschaftlichen Mitarbeitern=Juristen gibt (also summa summarum 80 Personen - natürlich wird es auch noch Sekretärinnen, etc. geben), ist das auch durchaus nachvollziehbar.

Hier die BVR des Ersten Senats:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html

Gast schrieb am 19.02.2020 um 11:57:33

Beispiel einer dieser Verfassungsbeschwerden: Die abschreckenden Bilder auf Zigarettenpackungen sollten entfernt werden. Wie bitte? Da geht es aber auch um übelste Zusatzstoffe.

Gast schrieb am 17.02.2020 um 19:46:27

Dass von den Richtern so einige in den USA waren, macht mich skeptisch

Gast schrieb am 14.02.2020 um 21:26:07

Badische Zeitung berichtet über Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht, der jeden Moment rausgehen soll, um das MSG vor Inkrafttreten vorübergehend stoppen zu können: https://www.badische-zeitung.de/impfpflicht-soll-gestoppt-werden--182769409.html

Gast schrieb am 13.02.2020 um 14:15:20

Ich möchte euch dieses Video ans Herz legen:
https://youtu.be/VoOzZHVVN0U

Gast schrieb am 12.02.2020 um 23:25:33

Petition: Ablehnung Gesetzentwurf Verankerung Kinderrechte im Grundgesetz

Liebe Mitglieder,

anbei folgender Link zu einer Gesetzesentwurf ablehnenden Petition. Der angeführte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dies könnte Verfassungsbeschwerden bezüglich des Impfens in Zukunft erschweren, da argumentiert werden könnte, dass die Gesundheit des Kindes höher wiegt als das Elternrecht.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.%24%24%24.a.u.html

Bitte teilen und unterzeichnen!
Beste Grüße!

Gast schrieb am 13.02.2020 um 20:05:04

In dem Gutachten von Rixen fehlt Näheres zu dem wichtigen Placebothema! Hier u.a. thematisiert:

Verfassungsbeschwerde aufgrund der Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

Art. 2
(2) 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

AUFGRUND VON

--Fehlenden Daten über die Risiken!!

https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html



--die Risiken der Impfungen nicht kalkulierbar

--die Angaben in den Fachinformationen sind unvollständig

--insbesondere, wenn die Patienten eine gesundheitliche Schwäche aufweisen, die in den Zulassungsstudien nicht berücksichtigt wurde.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020020801.html

Gast schrieb am 12.02.2020 um 18:37:53

Herr Tolzin, die sprechen mir aus der Seele.
Ich bin eines der Elternteile die nicht hinter der IFI/ÄIIE stehen kann, mehr noch, ich fühle mich aktuell von den ÄIIE verladen.
Ich würde gerne betroffene Familien unterstützen, doch sind wir am Ende alle betroffen und mit ein paar Beispielfamilie ist es nicht getan.
Ich möchte selbst etwas tun können.

Gast schrieb am 12.02.2020 um 14:19:29

Aufruf zur Unterstützung von Musterklagen

https://initiative-freie-impfentscheidung.de/einer-fuer-alle-alle-fuer-einen/

Gast schrieb am 12.02.2020 um 14:08:08

Richtig viele Menschen in Deutschland werden mit dem Impfnötigungsgesetz nicht einverstanden sein.

Alleinerziehende Mütter und Väter, die ihr Kind nicht in den Kindergarten geben dürfen, die keine andere Kinderbetreuung haben, können nicht mehr arbeiten. Ihre Kinder werden aus dem Leben im Kindergarten ausgeschlossen.

Pfleger, Rettungsdienstmitarbeiter, Betreuer, Lehrer, Ärzte und viele andere mehr können ohne Impfnachweis keine neuen Stellen annehmen.

Das ist absolut inakzeptabel. De facto Diskiminierung, De facto Berufsverbote. ALLE KRAFT FÜR DIE KLÄGER

Newsletter Ärzte für individuelle Impfentscheidung vom 12.02.

"
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

das Masernschutzgesetz ist verabschiedet. Ab dem 1. März 2020 tritt das Gesetz in Kraft (Näheres auf unserer Webseite). Unsere 144.000 Stimmen wurden nicht gehört. Jetzt bleibt uns der gerichtliche Weg, den nur einzelne Betroffene beschreiten können.

Wir bitten nun herzlich um Unterstützung dieser Menschen, die einen Dienst für uns alle tun!

Zum Hintergrund: Im Vorfeld der Verabschiedung bereits hatten wir ein Rechtsgutachten in die Diskussion eingebracht. Klares Ergebnis: Das Gesetz ist verfassungswidrig. Vor allem die Tatsache, dass die Masernimpfpflicht immer auch andere Impfungen (Mumps, Röteln, ggf. Windpocken) einschließt bedeutet: Zukünftig entscheidet die Industrie darüber, welche Impfungen noch durch das „Masernschutzgesetz“ verpflichtend werden! Verfassungsmäßig garantierte Grundrechte unserer körperlichen Unversehrtheit und der elterlichen Fürsorge werden eklatant verletzt und das ohne jede Not und gegen den Rat führender Fachleute.

Nun haben wir auf dieser Grundlage eine Strategie entwickelt, mit der es gelingen kann, die Richter am Bundesverfassungsgericht zu überzeugen. Dazu haben wir gemeinsam mit den beratenden Juristen Familienkonstellationen gesucht und gefunden, die den Bruch der grundgesetzlichen Bürgerrechte besonders charakteristisch verdeutlichen. Mütter/Väter, Familien in verschiedenen Lebenssituationen sind so zusammengekommen und haben sich entschlossen Klage zu führen.

Es ist besonders wichtig, dass die Klagemöglichkeit nicht von der wirtschaftlichen Lage der Betroffenen abhängig ist. Die Initiative für Freie Impfentscheidung e.V. hat in Absprache mit uns, den Ärzten für Individuelle Impfentscheidung e.V., daher einen Rechtshilfefonds eingerichtet, durch den die Klägerinnen und Kläger unterstützt werden können*.

Bitte helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, dass dieser Fonds groß genug wird, um die Kläger zu unterstützen – diese Klagen sind unsere letzte Chance, das „Masernschutzgesetz“ zu verhindern!

Spenden Sie bitte an die Initiative für freie Impfentscheidung e.V.**
IBAN DE60 4306 0967 1027 0143 01
BIC GENODEM1GLS
unter dem Stichwort „Rechtshilfe“
bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G. in Bochum.

Mit tatkräftigen Grüßen
Ihre Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.

* Sollten am Ende Mittel dieses Rechtshilfefonds nicht zweckgebunden verbraucht sein oder nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden können, so fließt die Restsumme des Fonds nach der Entscheidung über seine Auflösung dem Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ zur Förderung seiner Vereinszwecke zu.

** Bitte beachten Sie, dass für diese Spenden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können. Der Staat erkennt Rechtsberatung und die Unterstützung von Klagen nicht als gemeinnützig an…! "




Claudia schrieb am 13.02.2020 um 20:33:57

Boah.....dass die ÄfII nicht gehört wurden, war aus meiner Sicht auch Eigenverschulden...wenn mich nicht alles täuscht, gab es da irgendwo irgendwann eine Möglichkeit, jedoch wurde hier eine politische Strategie gewählt und sich dagegen entschieden...Opfer gibt es genug, die sind wir alle...aber dies hier mit als Einleitung zu wählen.. puuhhhh, macht mich wütend..

Diese Widersprüche in sich selbst sorgen eher für noch mehr Misstrauen , ähnelt ganz der derzeitigen Politik.
Eigeninteressen der Politiker Spahn und Merkel vorne weg werden vertreten von wegen Demokratie. Ich hoffe der 21.03. bringt den gewünschten Erfolg, ich bin dabei....kann mir jedoch vorstellen dass auch so eine Demo zum Wohle der Allgemeinheit kurzfristig abgesagt wird - von amtswegen....Pandemiegefahr Corona..

Plan B sollte den Organisatoren vorliegen

Patty schrieb am 11.02.2020 um 20:34:50

Eine äußerst wichtige und interessante Frage die ich mir stelle: Hat eine (oder mehrere) Verfassungsklage(n) eine aufschiebende Wirkung!?!? D.h. wäre das Gesetz sozusagen "ausgesetzt" bis ein Urteil gefällt ist???

Gast schrieb am 11.02.2020 um 21:37:53

Nein, es gibt keine aufschiebende Wirkung.

Aber eine einstweilige Anordnung kann das Gesetz bis zu sechs Monate stoppen, solange die Entscheidung der Hauptsache noch nicht gefällt würde.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 22:07:06

Was heißt das? Wer kann das machen?

Gast schrieb am 12.02.2020 um 20:34:43

Das Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe inständig, dass IFI auch einstweiligen Rechtsschutz anstrebt. Zumindest suchte IFI vor kurzem nach Familien, deren Kinder Anfang März oder April in den Kindergarten aufgenommen werden sollten.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 20:24:03

Bundespräsident Steinmeier hat das MSG mittlerweile unterzeichnet. Das geht aus Antworten des Bundespräsidialamtes hervor. Das ausgefertigte Gesetz liegt jetzt beim Bundesministerium für Justiz und wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet.

Was will man auch von einem SPD-Bundespräsidenten erwarten? Es liegt doch auf der Hand, dass er nicht anders kann, als seinen eigenen Parteigenossen hier beizupflichten. Schließlich hat sich die GroKo das MSG in den Kopf gesetzt in ihrem Koalitionsvertrag.

Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten sollte man haben? Mitnichten, solange er seiner verfassungsrechtlichen Prüfpflicht nicht ordentlich nachkommt.

Dürfen wir wenigstens eine öffentliche Stellungnahme erwarten? Wer's glaubt wird selig...

Gast schrieb am 12.02.2020 um 11:05:25

Der Steinmeier gehörte dem Steuerungskreis zur Umsetzung der Hartz-Reformen an.

Rubrik: Politik

https://de.wikipedia.org/wiki/Frank-Walter_Steinmeier#Als_Chef_des_Bundeskanzleramtes_(1999_bis_2005)

So hat er schon damals der Verbrecherriege feste mitgeholfen, das Volk zu verknechten, zu schänden und auszuplündern.



Wenn der Steinmeier das Masernzwangsimpfgesetz wirklich unterschrieben hat, dann hat er seinen Amtseid gebrochen!


Der Amtseid lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid



Auch jene Gestalten, die den Amtseid brechen, müssen als Gefährder eingestuft werden.


Hat der Steinmeier mit seiner Unterschrift einen Meineid auf das Grundgesetz begangen?
Dann gehört er als Bundespräsident abgesetzt und auf Hartz IV heruntergedrosselt!




Gast schrieb am 12.02.2020 um 09:02:55

Wenn das Gesetz auch vom Bundesverfassungsgericht durchwunken wird, dann ahne ich on diesem Land, wie bereits auch in anderen Länder bereits Realität, dass immer mehr Impfungen zur Pflicht werden. Mit dem Masernschutzgesetz wollte man sich wohl an eine irgendwann geplante allgemeine Impfpflicht rantasten. Das geschieht dann alles Häppchenweise. Spahn oder andere werden dann von dem Erfolg gegen Masern sprechen und was man dann da "erreicht" hat, kann man auch bei den anderen Krankheiten erreichen. Aber das ist vorerst nur Fantasie. Wenn jedoch die Verfassungsrichter alte SPD- oder CDU-Funktionäre, dann weiß man vielleicht, wo die Reise hingehen könnte. Daher Widerstand und Verfassungsbeschwerden einreichen und unterstützen.

schrieb am 13.02.2020 um 21:39:06

Wir müssen jede Pflichtimpfung bekämpfen; wir dürfen es ihnen nicht leicht machen. Irgendwann wird der Betrug auffliegen, ob zuerst hier oder in den USA.

Gast schrieb am 12.02.2020 um 08:45:29

Würde mich auch nicht Wundern, wenn dieser Helfer Spahn bald ganz oben auf dem Kanzlerstuhl sitzt. Widerlich der Gedanke.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 22:31:42

Schei...aber ich habe nichts anderes erwartet.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 21:43:18

Ich habs befürchtet. Wer hat uns verraten....
Wie kann er nur. Aber was solls, eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.

Gast schrieb am 12.02.2020 um 20:36:34

... die Sozialdemokraten! Und die Christdemokraten! Und die Grünen! Und die Freien!

Gast schrieb am 13.02.2020 um 13:51:06

...und die Linken

Jolanta schrieb am 10.02.2020 um 18:45:33

Ich könnte mir vorstellen der Partnerin (Schauspielerin.....) von Heiko Maas (für ihn) einen entsprechenden Brief /bzw. Information (die hier von Herrn Tolzin gesammelt werden) in Stuttgart in den Briefkasten zu werfen. Brief ist ja immer persönlicher, als email. Die werden einfach zu schnell mal weggeklickt!!!Wenn ja, welchen und macht das Sinn?

Gast schrieb am 10.02.2020 um 15:29:42



Verfassungsbeschwerde aufgrund der Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

Art. 2
(2) 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

AUFGRUND VON

--Fehlenden Daten über die Risiken

--Impfungen sind nicht ohne Risiken und rechtlich gesehen Körperverletzungen...
https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html



--dieRisiken der Impfungen nicht kalkulierbar

--die Angaben in den Fachinformationen unvollständig

--insbesondere, wenn die Patienten eine gesundheitliche Schwäche aufweisen, die in den Zulassungsstudien nicht berücksichtigt wurde.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020020801.html

schrieb am 10.02.2020 um 13:06:46

Hallo, ich habe einen 5 jährigen Sohn der dieses Jahr eingeschult wird, einen 3 jährigen der noch im Kindergarten geht bis nächstes Jahr und einen 1 1/2 jährigen der dieses Jahr noch in den Kindergarten soll. Der Druck den dieses Gesetz auf meiner Famile ausübt ist immens! Ich habe kein Kind geimpft und will auch keins Impfen lassen.... die Zeit wegen schule und Kindergarten naht jedoch und der Druck wird immer größer. Was soll ich tun, aufgeben und meine Kinder dem grossen Experiment aussetzen ? Ich habe Angst um ihre Gesundheit und angst vor dem was ich tuen werde wenn Ihnen etwas passiert durch einen Impfschaden!

Gast schrieb am 10.02.2020 um 17:46:38

Einfach mal einen Arzt suchen, der Ihnen eine Impfunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, oder einen der Ihnen die Impfung gegen bares bestätigt...

Impfpässe gibts für 5 Euro bei Ebay. Notfalls selber ausfüllen. Glauben Sie irgendein Lehrer guckt sich die Dinger überhaupt genau an?

Also ganz entspannt. Auf jeden Fall nicht impfen lassen.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 21:01:41

Ganz entspannt? - Sie haben ja gut reden. Also die Eltern, Pfleger, Erzieher, Lehrer, ... müssen alle erst einmal einen Arzt finden, der gegen Baren das auch wirklich macht. Ich glaube kaum, dass das ein Arzt so einfach macht. Und selbst machen? Aha, dann also Stempel, Aufkleber, ... selbst am besten machen und dann vielleicht noch den Immunitätsnachweis selbst ausstellen? Naja, ob das für viele Verzweifelte eine Lösung darstellt, wage ich zu bezweifeln. Eher selbst aktiv werden und Verfassungsbeschwerden einreichen und unterstützen.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 17:29:40

Ich glaube für die Meisten wird das KEINE Lösung sein, zumal jeder Arzt sich damit strafbar macht. So einfach ist es dann nun doch nicht.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 22:30:34

Ja so ist das in Deutschland: die, die sich strafbar machen, die Grundrechte mit Füßen treten, werden diejenigen bestrafen, die Menschenrechte bewahren wollen. Verkehrte Welt.
Mal abwarten, wie sich der Verein Ärzte f. ind. Impfentscheidung verhält. Ich habe für meine Verhältnisse viel Geld gespendet. Sicher können auch diese Ärzte keine Wunder bewirken, aber den Kern der Impflüge treffen auch sie nicht. Ich schätze, das traut sich kein Arzt mehr. Kennen sie das Video der WHO Konferenz vom 2. und 3. 12.19 nicht? Na egal, ich kann es nachvollziehen. Wenn es ans Eingemachte geht, ziehen viele zurück- ist rein menschlich.

Anne schrieb am 10.02.2020 um 14:22:52

Hallo Lambi,
niemals aufgeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Uns geht es genauso.
Wir haben in der Familie an die 20 Briefe an den Bundespräßidenten geschrieben.
Es wurde uns auch teilweise geantwortet.

Es beruhigt erst einmal sehr, weil wir etwas getan haben. Es ist auch gar nicht schwer entsprechende Worte zu finden.
Seid ihr / Sie in einem Impfstammtisch eingebunden? Da gibt es vielleicht auch schon ein paar Briefe, die verwendet werden können.

Schreiben Sie wenigstens noch einen Brief, es ist noch Zeit.

E-Mail an: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Das nächste Gesetzblatt wird erst morgen, 11.02.20 veröffentlicht. Und ob es morgen mit drin steht, weiss auch noch keiner.

Wir brauchen nur Mut. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 13:47:01

Habe dann mal auch an ihn geschrieben:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
beim heutigen Blick in das Bundesgesetzblatt Teil 5 von heute (11.2.2020) ist mir aufgefallen, dass das Masernschutzgesetz, das zum 1.3. in Kraft treten soll noch immer nicht veröffentlicht und damit auch noch nicht in Kraft ist (was es ja ohnehin erst ab 1.3. sein könnte). Daher will ich die wenn auch geringe Chance ergreifen, Sie eindringlich bitten von der Unterschrift oder Freigabe, wie auch immer die richtige Benennung des Vorgangs ist, abzusehen.

Abgesehen davon, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt, scheint dieses Gesetz einer der vielen Vorgänge zu sein, die die Gesellschaft heute so vielfältig spaltet. Es gibt radikale Impfgegner ebenso wie radikale Impfbefürworter, die sich beide in Ihrem Anliegen motiviert sehen und in Foren und Kommentarfunktionen von Zeitungen, online Portalen, etc. entsprechend radikale Äußerungen machen.

Die Anzahl der Maserntoten in Deutschland in den letzten 20 Jahren rechtfertigt diese Maßnahme in keinem Fall. Die Anzahl der Toten in Zusammenhang mit Masernimpfung wird nirgends diskutiert. Das Ziel, die Masern auszurotten ist ein hehres Ziel aber m.E. aufgrund von Impfversagern gar nicht zu erreichen.

Es gibt aktuell in Deutschland pro Jahr einige 100 Maserninfektionen. Jedes Jahr werden ungefähr 700'000 Kinder geboren. Selbst wenn die Letalität der Masernerkrankung tatsächlich bei 1:1'000 läge (was ich stark bezweifle und durch Sekundäreffekte über die Jahrzehnte verfälscht zu sein scheint, da sie früher als viel geringer eingeschätzt wurde) und bei der Impfung bei 1:1'000'000 liegt (die Zahl ist wohl mit noch größeren Unsicherheiten belegt und vermutlich höher) so muss man davon ausgehen, dass alle 2-3 Jahre ein Mensch an Masern stirbt und alle 1,5 Jahre eins an der Impfung.

Nun der hypthetische Fall: Meine Kinder werden nur "dank" Masernschutzgesetz geimpft und es ist einer dieser seltenen Fälle mit Todesfolge - oder "nur" eine schwere Folgeerkrankung oder lebenslange Behinderung. Können Sie das mittragen? Immerhin handelt es sich hierbei um einen aktiven Eingriff der gegen meinen Willen geschehen wäre. Die Masernerkrankung hingegen ist ein Zufallsergebnis an der kein Mensch, weder durch Handlung noch durch Gesetzgebung, aktiv mitgewirkt hat. Dies müssen Sie nicht mittragen und -ja- ich kann jeden Menschen verstehen, der aufgrund eines solchen Ereignisses auf Impfgegner nicht gut zu sprechen ist, aber dennoch qualitativ eine ganz andere Konstellation. Die Todesstrafe führen wir ja auch nicht wieder ein, nur weil aufgrund von liberalem Strafvollzug ein Täter entlassen wird und dann doch wieder mordet. Gewisse Sachverhalte müssen wir alle aushalten, letztlich zur Stärkung unserer liberalen Demokratie.

Daher bitte ich Sie eindringlich, verweigern Sie diesem Gesetz die Unterschrift, es ist m.E. demokratiegefährdend und weckt den Hunger der Impfindustrie und Legislative nach "mehr".

Hochachtungsvoll,

schrieb am 11.02.2020 um 19:32:17

Die Pressereferentin
aus der bundespräsidialen Pressestelle hat wohl bestätigt, dass unterschrieben wurde. Kursiert eine Email von Herrn R. (ÄfiiE) wo das drinnen steht.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 17:37:19

Schön formuliert. Aber mal ganz ehrlich, ich bin mir nicht sicher, ob Herr Steinmeier, wie auch andere Politiker, sich wirklich die Zeit herausnimmt und ein wahres Interesses an den Belangen seinen äußert. Zumal er oder sein Büro spätestens nach der zehnten Mail oder Brief den normalen oder virtuellen Papierkorb benutzt. Aber wer weiß, vielleicht hat es ja doch eine Wirkung erzielt.

Anne schrieb am 11.02.2020 um 20:50:26

Lieber Gast,
sicherlich kann das Gesetz auch längst gezeichnet und ausgefertigt sein.
Vielleicht liegt es so in einer Schublade und wartet auf den passenden Moment auf die Menschheit losgelassen zu werden.
Alles ist möglich......

Briefe shreiben, darin den eigenen Unmut, die Verantwortung für die eigenen Kinder, Enkelkinder.... zum Ausdruck bringen, finde ich allemal besser und sinnvoller als dem Nichtstun zu verfallen.

Auch das ist eine Art Widerstand, der in dieser Form dann auch nicht mehr anonym stattfinden kann.

Wir kämpfen weiter.

Freundliche Grüße an alle, die sich in irgendeiner Form am Widerstand beteiligen.
Großen Dank vorallem an Sie Herr Tolzin.

Gast schrieb am 09.02.2020 um 21:40:37

Mal schauen, am Dienstag, den 11. Februar 2020 gibt's die nächste Ausgabe des Bundesgesetzblatts.

schrieb am 09.02.2020 um 11:19:53

Ich bin auch sehr gespannt,wann das Gesetz unterschrieben und veröffentlicht wird. Ich kann mir die jetzige Situation "des noch nicht unterschriebenen Gesetzes" nur so erklären: entweder spielt der Bundespräsident auf die Zeit und will so spät wie möglich unterschreiben damit eine frühere Verfassungsklage verhindert wird
Oder
Er ist sich der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ganz bewusst und überlegt daraus diplomatisch und ohne Schaden für sein Amt rauszukommen. Eine Möglichkeit wäre das Gesetz in der letzten Minute zwar unterschreiben aber gleichzeitig die verfassungsrechtliche Bedenken dazu zu äußern (Beispiel: Horst Köhler unterschrieb das Luftsicherheitsgesetz, legte aber eine verfassungsrechtliche Prüfung nahe. Karlsruhe bestätigte die Bedenken und verwarf die vorgesehene Möglichkeit, entführte Passagierflugzeuge im Extremfall abschießen zu können.)

schrieb am 09.02.2020 um 10:20:02

Hallo
Der Kern ist, das Gesetz basiert auf Lügen und falschen Fakten.
Somit sind alle Gründe obsolet und es bedarf keiner Gespräche sondern Verhaftungen von Maas und Co.
Das wird aber nicht passieren, sie gehören zur elitären Politkaste und somit sind sie frei von jeglicher Schuld.
Wäre Maas doch nur bei der AFD, oder hat mal mit einem nen Kaffe getrunken, dann wäre alles so einfach.

Gast schrieb am 11.02.2020 um 09:17:57

Staatsmedizinisch amtliches Zitat:


Die gesetzliche Pflichtimpfung sollte die natürliche Durchseuchung der Bevölkerung durch eine künstliche ersetzen.


9./10. April 1973
Bundesgesundheitsamt Berlin
STIKO-Protokolle 1972 bis 1973


Seite: 7

PDF Seite: 42


http://www.agbug.de/stiko/STIKO-Protokolle-1972-73.pdf



Der ganze Impfgedanke ist irrelevant, weil er idiotischen Ursprungs ist. Der oben zitierte Satz offenbart die Quintessenz des Impfgeschäfts. Auch die evtl. Masernzwangsimpfung hat politisch und pseudomedizinisch nach diesem irrsinnigen Prinzip zu funktionieren.

Wahrscheinlich wäre es billiger und einfacher, die dummen, fundamentalistisch, pseudoreligiös motivierten Impffanatiker zu entthronen, ihnen also ihre ärztlichen Zulassungen und ihre politischen Mandate zu entziehen, als den ganzen einfältigen und gemeingefährlichen Haufen irgendwo in Anstalten und Gefängnissen einzusperren und durchzufüttern.

Gast schrieb am 09.02.2020 um 09:03:26

Wenn der Bundespräsident bis zum 1. April warten würde, dann könnte das für die Insider, die Geheimräte, die geheimen Architekten dieser Pseudodemokratie ein unmissverständliches Zeichen dafür sein, dass sie ihre Kinder niemals diesem Masernzwangsimpfgesetz unterwerfen und opfern dürfen.

Der 1. April wäre ein Geheimzeichen dafür, dass das Masernzwangsimpfgesetz ein Aprilscherz ist und somit null und nichtig ist, dass es ein schwerer Betrug und ein Verbrechen an der Bevölkerung und dem Grundgesetz mit seinen Menschenrechten ist.


Mit dem Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 hatte Deutschland schon einmal solch einen
Beelzebübischen Aprilscherz mit verheerenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für das ganze Volk.



Seite 49

§ 18
Die Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. April 1875 in Kraft.

https://archive.org/details/b20391456/page/48/mode/2up



Seite 50

Die Abweichungen des § 18.
Die Begründung des Abgeordneten Löwe.

https://archive.org/details/b20391456/page/50/mode/2up





Seite 49

§ 18
Die Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. April 1875 in Kraft.

https://archive.org/details/39002086341691.med.yale.edu/page/48/mode/2up



Seite 50

Die Abweichungen des § 18.
Die Begründung des Abgeordneten Löwe.

https://archive.org/details/39002086341691.med.yale.edu/page/50/mode/2up




Aprilscherz

https://de.wikipedia.org/wiki/Aprilscherz



Gast schrieb am 09.02.2020 um 07:43:41

Oben im Artikel ist die Rede vom 1. April, soll das Gesetz nicht spätestens zum 1. März in Kraft treten?

schrieb am 09.02.2020 um 09:12:08

So ist es. Das mit dem 1. April war doppeldeutig gemeint.

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum