Kommt alle zum ersten Maulkorb-Gerichtsverfahren!

Abb.
Am Mittwoch, den 7. Okt. 2020, findet im Stuttgarter Amtsgericht der erste öffentliche Gerichtsprozess zur Maulkorbpflicht statt. Kommt alle und unterstützt uns als Zuschauer im Gerichtssaal!

Aktualisierung am 1. Okt. 2020:
Die Verhandlung findet nicht statt!

(Hans U. P. Tolzin, 28.09.2020) Am 16. Mai 2020 war ich in der Stuttgarter U-Bahn unterwegs. Bewusst maulkorbfrei. Ich war auf dem Weg zur Großdemo von Querdenken 711 auf dem Cannstatter Wasen.

Kurz vorher hatte unser liebender Landesvater Kretschmann noch schnell die Bußgelder für Maulkorbmuffel erhöht, offenbar in Hinblick auf diese Demo, die ihm ein großer Dorn im Auge war.

Sich offensichtlich ihrer neuen Autorität sonnende Aushilfs-Kontrolleure holten mich aus der U-Bahn und übergaben mich an Polizeiposten, die an mehreren Haltestellen bereitstanden.

Gegen den Bußgeldbescheid, der mich später erreichte, legte ich Widerspruch ein.

Danach hörte ich längere Zeit nichts mehr von den Behörden.

Will das Gericht an mir ein Exempel statuieren?

Vergangenen Donnerstag erhielt ich nun eine Vorladung für die Hauptverhandlung:

Am Mittwoch, den 7. Oktober 2020 um 13 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5.

Das Gericht schreibt:

"Nach derzeitiger Aktenlage und vorläufiger Wertung bestätigt sich der Tatvorwurf. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verurteilung auch ein höheres Bußgeld in Betracht kommt. Es wird daher angeregt, eine Einspruchsrücknahme in Betracht zu ziehen, oder weiter vorzutragen, was in der Sache eingewandt wird."

Diese Formulierung und der Umstand, dass mein Anwalt nicht automatisch vom Gericht geladen wurde und erst von mir informiert werden musste, lässt vermuten, dass man an mir ein Exempel statuieren will und sich gleichzeitig sicher ist, dass ich mit meinem Einspruch nicht durchkommen werde.

Meiner Ansicht nach wird das letztlich für die Lockdown-Fanatiker nach hinten losgehen. Jedenfalls bin ich bereit, für meine Freiheit und meine Überzeugungen notfalls auch ins Gefängnis zu gehen.

Kommt alle am 7. Oktober um 13 Uhr nach Stuttgart in die Hauffstr. 5

Da dies meines Wissens in Deutschland die allererste echte Gerichtsverhandlung zur Maskenpflicht ist, in der auch Zeugen angehört werden können und müssen, sollte der Gerichtssaal voll werden.

Zudem hoffe ich, dass es vor dem Gericht zu einer Kundgebung (bisher nicht angemeldet) oder doch wenigstens zu Spontanversammlungen kommen wird.

Pressekonferenz um 12 Uhr - Auch Youtuber eingeladen (ab 5.000 Abonnenten)

Wir bereiten derzeit eine Pressekonferenz für 12 Uhr in der Nähe des Gerichts vor. Zu dieser Pressekonferenz sind sowohl alle Mainstream-Medien als auch alle Youtuber mit 5.000 und mehr Abonnenten herzlich eingeladen. Voraussichtlich werden auch Fachleute, die wir als Zeugen einladen werden, bei der Pressekonferenz und ggf. auch nach der Verhandlung für Interwies zur Verfügung stehen. Welche Sachverständige das sein werden, steht noch nicht endgültig fest.

Anfragen für die Pressekonferenz bitte so bald wie möglich per Email an redaktion@impf-report.de senden. Pressevertreter und Youtuber erhalten die genaue Adresse dann mitgeteilt. Aufgrund des begrenzten Platzes werden wir je nach Andrang möglicherweise nicht alle Anfragen positiv bescheiden können. Es ist deshalb zu empfehlen, sich rechtzeitig verbindlich anzumelden und rechtzeitig vor Ort zu sein.


Wir müssen uns gegen das Unrecht wehren!

Spendenkonto für unsere Corona-Klagen:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
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Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostand 24. Sept. 2020: -25.349,07 Euro (Soll)

Derzeit befindet sich unser Spendenfonds stark im Minus. Ich bitte um weitere Unterstützung, damit wir die bereits begonnenen Klagen fortsetzen können.

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin


schrieb am 09.11.2020 um 14:00:50

Die Maskenpflicht ist genauso geschriebenes Unrecht wie die Verordnung selber, die bereits auf einer verfassungswidrigen Gesetzgebung und zwar formal und materiell-rechtlich basiert. Hinzu treten neben den allgemeinen mannigfaltigen empirischen Einwänden und den Verhältnismäßigkeitseinwand die konkreten maskenpflicht-bezogenen Einwendungen und Rechtswidrigkeits-Verstöße: Die Maskenpflicht hat keinerlei evidenzbasierte Wirksamkeit gegen die Virusausbreitung. Bis heute bleiben sie den wissenschaftlichen Nachweis schuldig! Im Gegenteil: Sie dient sogar der Erhöhung der Gesundheitsschädlichen Wirkungen und Infektionsrisiken. Sie ist insoweit selbst eine Gefahrenquelle. Siehe hier das Zitat von dem vorherigen Artikel: "Refeudalisierung unseres Bewusstseins: Gewöhnung an Abgerglauben und abergläubische irrationale Handlungs- und Schlussfolgerungspraktiken; antiaufklärerische Umdrehung und Aufhebung rational-logischer Grundprinzipien der Argumentation und Beweisführung in Wissenschaft und Recht: z.B. das Evidenzprinzip = Erorderlichkeit des Nachweises einer Wirksamkeit eines Mittels, einer Therapie oder einer Maßnahme; Tragender Rechtsgrundsatz im Beweislastrecht, der in sämtlichen Rechtsgebieten Anwendung findet: "Wer behauptet, muss beweisen." und erkenntnistheoretische Grundlagensatz: "Die Nichtexistenz einer Sache kann niemals bewiesen werden, nur die Existenz einer Sache." Hier soll unterschwellig also auch eine Beweislastumkehr entgegen den Regeln des bewährten und uralten Rechtssystems und dessen Rechtsgrundlagen einfach unbewiesen uns dikatorisch aufgezwungen werden: Wir müssten jetzt beweisen, dass die Maskenpflicht wirkungslos wäre. Diese Pervetierung der Logik uund des Rechts ist Teil der Psychoterror-Strategie, der wir derzeit massiv in Massenmedien, Politik und den selektiv zitierten korrupten Istanzen der gleichschalteten Wissenschaftsinstitutionen von WHO und regierungs- und kartellnahen korrupten Wissenschaftlern ausgesetzt werden. Diese Tendenz sieht man auch in den Leitartikeln des Mainstreams: Da wird mit wilden Mutmaßungen eifach völlig losgelöst von Evidenzbasiertheit und Wissenschaftlichkeit behauptet, die Maskenpflicht würde 20% der Infektionsrisiken herabsetzen etc. (siehe z.B. n-tv und der Spiegel). Dies allein würde ausreichen, den rechtlichen Maskenzwang zu begründen. Also nicht mehr im Zweifel für die Freiheit, sondern im Zweifel für den Eingriff. Diese pervertierte Umdrehung im Sinne abergläubischer irrationaler Logikverstöße ist ein weiteres Kennzeichen des sich ausbreitenden , alle Lebensbereiche inflitrierenden, auch unser Denken umstülpenden "Weißen Faschismus"."

schrieb am 09.11.2020 um 13:54:50

Hier hast du ein bisschen Argumentations-Handwerkzeug, ist eine Zusammenfassung zu den wahren Funktionen der Maskenpflicht:
https://www.genauerblick.com/maskenpflicht-die-wahren-funktionen/

schrieb am 11.10.2020 um 06:15:03

am 7.10. im Gericht???

schrieb am 11.10.2020 um 10:08:12

wie im Text bereits korrigiert, und von mir publiziert
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020100101.html
wurde der Termin vom Gericht ohne Angabe von Gründen verschoben. Inzwischen liegt mir ein neuer Termin vor: 9. Dezember, 13:30. Bisher nur telefonisch vom Gericht an meinen Anwalt.

schrieb am 05.10.2020 um 09:42:46

Zu dem Text:

"Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verurteilung auch ein höheres Bußgeld in Betracht kommt. Es wird daher angeregt, eine Einspruchsrücknahme in Betracht zu ziehen, oder weiter vorzutragen, was in der Sache eingewandt wird."

Das klingt nach einem Standardtext, den sie bei jedem Bußgeldverfahren schreiben. Es gilt wie immer: Alles, was Sie ab jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Deswegen wollen die auch, dass Sie möglichst viel erzählen. Und genau deswegen sollte man sich nicht zur Sache äußern. Weder gegenüber dem Ordnungsamt noch gegenüber dem Richter. Stattdessen sollte man vor allem Beweisanträge stellen und viele (möglichst amtliche) Zeugen vernehmen.

schrieb am 03.10.2020 um 17:42:39

Die Maske ist eine Keimbombe .
Unsere sog. fre gewählten Politiker sollten genauer überlegen
Was sie in punkto Corona für harte Strafen durchziehen.
Fast alle von Ihnen schicken sich selbst auf eine Abschussliste
Die deutsche Politik geht in den Konkurs , wegen der stark überzogenen Coronamasnahmen..

schrieb am 03.10.2020 um 15:06:29

Spende ist raus.
Wünsche viel Erfolg und alles Gute!
MfG

schrieb am 03.10.2020 um 03:29:24

Rs gibt inzwischen sehr gute Filme und Schriftmaterial (mit Originalquellenverlinkung zum Drosten Test, usw) die beweisen, daß der Drosten Test nicht nur den Wuhan Virus nicht nachweisen kann, sondern möglicherweise überhaupt keinen Virus.
Ein guter Rechtsanwalt kann das sicher in eine Beweisführung einbauen, die darlegt, daß der Maulkorbverstoß ein Verstoß gegen eine Verordnung ist, die auf unbewiesenen Behauptungen aufbaut und damit willkürlich, grundrechtsverletzend und rechtswidrig ist
(vielleicht findet der RA noch mehr?)!
Parallel zu der Stuttgarter Verhandlung würde ich, als Betroffener, ein Normenkontrollverfahren gegen die Corona VO einleiten und das auch dem Gericht in Stuttgart im Rahmen der Beweisführung vorlegen!
Weitere Info zu dem Corona fake auf Anfrage. Eventuell kann man die Autoren als Sachverständige /Zeugen gewinnen?
Liebe Grüße,
Michael

schrieb am 01.10.2020 um 18:04:21

Werde ich der Zweite sein? Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid. Meine schriftliche Stellungnahme scheint wohl ignoriert worden zu sein.
Ich war ohne Maske auf dem Wochenmarkt, um den Ordnungsdienst über meine Aktivitäten bezüglich Maskenpflicht und die neuesten Entwicklungen zu informieren. Da sich die Dame nichts anhören und auch nicht ansehen wollte, bedeutete ich ihr, sie solle dann doch bitte die Polizei rufen, die dann meine Personalien aufnahm. Es wird immer geschrieben, ich wäre beim Einkaufen gewesen, auch jetzt noch, wo ich dieses in der schriftlichen Stellungnahme verneint habe.
Ich habe auch über meine Erfahrungen mit dem Corona-Krisenstableiter von Niedersachsen berichtet, der meine Gegenüberstellung der Verordnungen mit dem IFSG nicht beantworten will und ich aus seinen Reaktionen ein Eingestehen der Unrechtmäßigkeit erkenne.
Rechtsgutachten zerstören Corona-Ermächtigungsgesetz:
https://systematischgesund.de/gesundheit/rechtsgutachten/

Jetzt während ich dieses schreibe, bekomme ich einen Hinweis, daß diese Verhandlung nicht stattfindet. Habe ich das jetzt übersehen? Ja, dann schau'n mer mal.

schrieb am 01.10.2020 um 20:42:31

Unbedingt Einspruch einlegen! Dann muss es "irgendwann" zu einer Verhandlung kommen. Und Du wirst nicht alleine dastehen!

schrieb am 01.10.2020 um 21:54:51

Hallo Herr Tolzin,

warum findet die Verhandlung am 07.10.2020 nicht statt?

MfG C. Kops

schrieb am 01.10.2020 um 14:44:32

Vielleicht gut zu gebrauchen bei der Verteidigung!

Prof. Dr. Ines Kappstein (Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, Leiterin der Hygieneabteilung des Klinikum Passau) zeigt, dass es für eine Befürwortung der öffentlichen Maskenpflicht keine wissenschaftlichen Belege gibt.


https://www.youtube.com/watch?v=zQIHP2fmmns&feature=emb_logo

Alles Gute für Sie, Herr Tolzin!
Alice

schrieb am 01.10.2020 um 08:59:30

Hallo miteinander.
zunächst einmal "ich drücke gaaaaaanz fest die Daumen". In der Hoffnung das diese Gerichtsverhandlung Schule macht.
Als kleiner Gedankenanstoß, wobei ich denke es wurde sicher schon erwähnt.
Zumindest in Bayern, nimmt sich die Regierung völlig aus der Haftung, sollte es durch das Tragen der Masken zu unerwünschten "Nebenwirkungen" kommen. Es handelt sich um eine Verordnung, NICHT um ein Gesetz.
Also auf welcher Basis kann der "Angeklagte" zu einer Strafe verdonnert werden?
Zu hinterfragen ist in jedem Fall, was genau zu dieser Verordnung geführt hat. Sicher nicht der Nutzen gegen irgendwelche Viren! Das wurde hinlänglich widerlegt.
Auf was genau stützt sich also diese Verordnung?
Auf das Seuchenschutzgesetz? Dann wäre die nächste Frage, welche Seuche, Pandemie?
Es wird täglich von Infizierten gesprochen. Welche Infizierte?
Der PCR Test eignet sich NICHT zur Feststellung einer Infektion! Wenn überhaupt nur ob ein Mensch positiv oder negativ getestet wurde. Und selbst hier ist die Fehlerquote so hoch, dass es mehr als fraglich ist, ob die Maßnahmen in einer Relation stehen.

Ich hoffe so arg, dass dieser Prozess ein positives Signal setzt und Menschen anfangen sich zu wehren. Viel Glück!

Gast schrieb am 01.10.2020 um 07:40:33

Wieso gründet man keinen Verein? Gerade Mithilfe eines Anwalts ginge es doch einfacher, oder nicht?

schrieb am 01.10.2020 um 01:03:45

Viel Erfolg! Mögen "sie" nun ein Exempel statuieren wollen oder nicht. Wir normale Menschen brauchen möglichst viele solcher gerichtlichen Entscheidungen und müssen den Druck auf die Jurisprudenz erhöhen. Einige Richter versuchen sich der Verantwortlichkeit in Hinsicht auf Maskentragungspflicht zu entziehen, sie weiter zu schieben. Z.B.: Präsident des SG Berlin erließ im Mai eine Sars-Cov-2Hausordnung in nebulösem Bezug zum Berliner Sars-CoV-2-Verordnung, ohne deren Version zu nennen. Der Bezug zu einem Paragrafen in dieser VO stimmte bald nicht mehr. Der Präsident hat auch versäumt, die Grundrechte zu zitieren, die mit dieser Hausordnung eingeschränkt werden, damit das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 2 GG verletzt. Ich hatte Akteneinsicht verlangt. Die wurde mir nur unter der Bedingung gegeben von der zuständigen Richterin, dass ich diese Hausordnung beachte, obwohl ich schon mit meinem Akteneinsichtsantrag erklärte, keinesfalls bereit sei im Gerichtsgebäude eine "Mund-Nasen-Bedeckung" zu tragen. Und die Richterin solle dafür sorgen, dass ich freien Zugang bekomme zum Zimmer mit der Akte. - Die Richterin hat mein Schreiben, in dem ich mehrere Argumente und Quellen für die Wirkungslosigkeit der Bedeckung und sogar Schädlichkeit für deren Träger nannte, weiter gegeben. Ich bekam vorgestern vom Pressesprecher im namen des Präsidenten einen Brief, in welchem noch mal bekräftigt wurde, dass die Sicherheitsleute angewiesen sind, mich ohne Bedeckung nicht reinzulassen. Inhaltlich zu meinen Argumenten ist er nicht eingegangen. Wenn ich dort erscheine und versuche, mein Akteneinsichtsrecht wahrzunehmen und davon abgehalten werde, haben wir eine Nötigung gemäß § 240 Abs. 3 StGB und der Präsident hat dazu angestiftet. Ich habe nächste Woche auch 2 Ladungen zu Verhandlungen, eine am LSG Potsdam, mit ähnlich rechtswidriger Sars-CoV-2-Hausordnung. Zu mindestens einer werde ich fahren und es darauf ankommen lassen. Dann kann ich Strafanzeige gegen Gerichtsbeamte stellen.
Die Richter haben, wie die Polizisten auch, ein Recht zur Remonstration, ebenfalls die Sicherheitsleute am Gericht. Wir müssen es auf die Spitze treiben. Die Beamten müssen bekennen. Die meisten sind vielleicht Mitläufer, bangen um ihre Karriere.

schrieb am 01.10.2020 um 00:17:49

Amtsgerichte entscheiden eher politisch gewollt. Ein Urteil von einem kleinen Amtsrichter, gegen die gesamte politische Führung der BRD ist eher unwahrscheinlich.

Daher sollte man eine Revision ins Auge fassen. Eine Begründete Argumentation wäre die Unzulässigkeit wegen fehlender Gesetze. Da sich die derzeitige Corona Verodnung auf das IfSG beruft. Dort finden sich die betreffenden Paragraphen. Bei der Durchsicht dieser Paragraphen kann man dann, die Maskenpflicht finden jedoch nur für erkrankte, nicht für gesunde. Darauf könnte sich dann eine Revision stüzen.
Ebenso wäre es möglich, eine Gewissenskonflikt anzuführen. Die Würde wird verletzt, wenn ein Mensch trotz besseren Wissens zu etwas gezwungen wird. Dadurch wird er herabgewürdigt. Die Würde steht bewusst an erster Stelle im Grundgesetz.

Ich drücke ihnen die Daumen. Sie haben mich damals bei der Schweinegrippe aufgeweckt und mir ist dank ihrer damaligen Arbeit klar, dass es kein Coronavirus gibt.
Danke Herr Tolzin.

Gast schrieb am 30.09.2020 um 22:52:59

Studien belegen ohne Zweifel, dass nicht geimpfte Kinder weitaus gesünder sind als ihre geimpften Gleichaltrigen

Studies Prove Without Doubt That Unvaccinated Children Are Far Healthier Than Their Vaccinated Peers

https://vactruth.com/2014/02/26/unvaccinated-children-healthier/

schrieb am 30.09.2020 um 20:36:09

Hat denn der Anwalt Akteneinsicht bekommen?
Eine Verordnung basiert auf eine Gesetzeslage und da es kein Gesetz gibt, finden sich auch keine Akten. Diese Verordnung basiert auf "Hören und sagen!" Viel Erfolg bei der Durchsetzung von Hören und was der Richter sagt. LG Peter

Gast schrieb am 30.09.2020 um 18:23:34

WESTERN AUSTRALIA, 24. September 2020 (LifeSiteNews) - Der Bundesstaat Westaustralien hat gesetzlich vorgeschrieben, dass Polizeibeamte oder andere „befugte Beamte“ Personen zurückhalten und, falls dies als notwendig erachtet wird, ihre Unterwäsche zwangsweise ausziehen müssen, um einen Impfstoff zu verabreichen. (übersetzt)

https://www.lifesitenews.com/news/australian-state-law-empowers-officials-to-forcibly-remove-underwear-to-administer-vaccine

https://www.legislation.wa.gov.au/legislation/statutes.nsf/main_mrtitle_13791_homepage.html

Gast schrieb am 30.09.2020 um 18:11:06

Ich bin fassungslos:

Corona: Maskenpflicht für Schüler nach den Herbstferien
Stand: 30.09.2020 17:29 Uhr
Das Bildungsministerium gibt bekannt: Schüler ab der fünften Klasse müssen nach den Herbstferien in Schleswig-Holstein für zwei Wochen auch im Unterricht Masken tragen.

So will Bildungsministerin Karin Prien (CDU) das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus durch Reiserückkehrer minimieren. Das Infektionsgeschehen sei dynamisch. Prien sprach von einer "sehr fragilen Situation". Das Kabinett hat die Neu-Regelung bereits beschlossen. Bislang müssen Schüler in Schleswig-Holstein keine Maske tragen, wenn sie auf ihrem Platz sitzen. Dies dürfen sie nach den Ferien nur noch bei Prüfungen und mündlichen Vorträgen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Maskenpflicht-fuer-Schueler-nach-Herbstferien,schule2332.html

Gast schrieb am 30.09.2020 um 22:57:04

Sauerstoff ist Leben

Die Vorgänge in der Lunge nennt man auch „Gasaustausch“. Weil Sauerstoff gegen Kohlendioxid ausgetauscht wird.

Um diesen Vorgang zu unterstützen, solltest du auch immer durch die Nase einatmen. Die Nase reinigt die Luft, wärmt sie vor und feuchtet sie an.

Der größte Teil des eingeatmeten Sauerstoffs wird aber wieder ausgeatmet, weil das Blut nicht den gesamten Sauerstoff aufnimmt. Das kann man mit Zahlen deutlich machen:

Eingeatmete Luft enthält: 21 % Sauerstoff und 0,03 % Kohlendioxid
Ausgeatmete Luft enthält: 17% Sauerstoff und 4 % Kohlendioxid

http://www.kinderwelt.org/gesundheit-ernaehrung/gesundheit/sauerstoff-wofuer-der-mensch-sauerstoff-benoetigt/

Wer gibt den Politikern das Recht, unsere Kinder zu schädigen?

Und was sind das für Lehrer, die die Kinder ermahnen, ihre Maske über die Nase zu ziehen?
Und was ist mit unserer Justiz los?
Muß erst ein Kind eines Richters tot umfallen, bis sich dieses Klientel bewegt und Recht spricht, anstatt auf Ärzte loszugehen, die Maskenbefreiungen ausstellen?
Ich bin fassungslos.

Gast schrieb am 30.09.2020 um 13:36:38

Alles Gute, Sie sind mit Wissen gewappnet, nur befürchte ich, dass unsere Richterschaft auch nicht mehr ganz bei Sinnen ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Ist das nicht Nötigung, was die Politik mit uns mit dem Maskenzwang tut?
Wenn ich die Maske über die Nase ziehe, wird mir sofort übel. Man wird nicht mehr ernst genommen und es finden sich tatsächlich nützliche Idioten in der Ärzteschaft, die propagieren, das Masken unschädlich sind.
Mit welchem Recht kann mich ein Politiker zwingen etwas zu tun, was mir nicht gut tut und das hat nichts mit Disziplin zu tun.
Sind wir weltweit nur noch in einem riesiges Irrenhaus?!

Gast schrieb am 30.09.2020 um 13:20:58

Cnc Seuchenamt der USA hat sich für Aussagen entschuldigt das das Virus sich durch die Luft überträgt. Vor 2 Tagen.info im Netz

Gast schrieb am 30.09.2020 um 10:03:15

Ich würde Fristen als Zeugen benennen

schrieb am 30.09.2020 um 09:39:01

Wenn man die Corona Verordnung richtig liest, darf so ein Gerichtsverfahren gar nicht statt finden, es steht auch nicht drin dass man ein Attest braucht.
Wer in Bus oder Bahn angemacht wird kann auf Paragraph 240 StGB zurückgreifen, Diskriminierung und Nötigung.
Eigentlich kann hier in Deutschland gar kein Richter Recht sprechen da er keine Befugnis dazu hat. Alle Richter, Staatsanwälte und die ganzen Ämter sind in USA als Firmen angemeldet und haben hier auf Deutschem Boden keine Rechte, leider wissen das die wenigsten.
Alles Gute für die Verhandlung.

schrieb am 30.09.2020 um 00:01:14

Wünsche alles Gute und Gerechte.
Dieses Virus ist weder gut noch gerecht:
1. Was für ein Virus ist das was Menschen zu Tode erschrecken will ..??
2. Ein Virus welches in vollen Bussen harmlos und in leeren Geschäften hochgefährlich ist??

Ein Virus welches nach Mitternacht nochmal so richtig aktiv wird??

Logische Erklärungen werden keine kommen jedoch hat jeder Bürger das Recht sich zu wehren um frei atmen zu können!!

schrieb am 29.09.2020 um 21:32:46

Ich hoffe, daß sie vor Gericht die Wirkung der Masken, insbesondere auf alle Nutzer im langen Zeitintervall aufzeigen dürfen, so daß klar wird, daß eine Maßnahme, die jeden nicht immunen Menschen mit 10-1000 facher Tödlichkeit infiziert, wohl kaum sinnvoll sein kann, wenn ihre Funktion, das Gesundheitswesen nicht zu überlasten nicht mal ansatzweise gegeben ist und man somit versucht sie als Träger einer Maske zu ermorden, falls sie noch nicht immun sind und jene zu Schützenden ebenso dieser Gefahr aussetzt. Zumal die Masken ja immer dafür sorgen, daß die Infektion mit in der Lunge startet und dort mit einer erhöhten Virenlast, die von 10% bis 200% und mehr sein kann.

schrieb am 29.09.2020 um 19:16:52

Ich denke auch, dass Corona gar nicht so gefährlich ist, wie es von der Politik und den Medien dargestellt wird. Im Interesse aller gläubigen Christen bin ich vor allem für eine Abschaffung der Maskenpflicht in christlichen Kirchen beider Konfessionen. Mir stellt sich die Frage: Warum dürfen wir bei den Chorproben ohne Maske singen, aber nicht im Gottesdienst? Singen mit Maske ist ohnehin nicht möglich, da man nicht ausreichend Luft holen kann. Es ist dabei egal, in welcher Stimmlage man singt. Höhere Stimmen (Tenor und Sopran) müssen sogar noch freier atmen können, als die Gruppen der tiefen Stimmen (Bass und Alt). Ohne jemanden zu Nahe treten zu wollen, aber ich musste das einfach 'mal loswerden.

Mick schrieb am 30.09.2020 um 20:37:46

Dass Corona "nicht so gefährlich" (ich bleibe mit Augenzwinkern bei Deiner Formulierung) zeigt sich in einer Vielzahl unterdrückter Studien, und auch die wirksamen Heilmittel (incl. Info darüber) werden unterdrückt. Das neueste von der Whistleblowerin aus Wuhan, die bewiesen hat dass es sich um ein im Labor erzeugtes Virus handelt, ist aber geradezu aberwitzig: Im Dampf ab 60° stirbt das Virus ebenfalls ab - Großmutter's Kamillendampfbad läßt grüßen! Aber leider geht's nicht um Gesundheit, sondern um Macht - wir sind bereits in einer Diktatur. Bitte informiere Dich unabhängig, es gibt zahlreiche Kanäle auf Telegram und - weil Youtube konsequent zensiert - auch BitChute. Schönen Abend!

Gast schrieb am 29.09.2020 um 17:57:07

Muss man im Gerichtssaal Maske tragen?

schrieb am 01.10.2020 um 01:28:22

"Muss man im Gerichtsssaal Maske tragen?"
Das steht nicht im Gesetz oder der Verordnung. Oft lassen das die Gerichtspräsidenten ihren Kollegen, den Richtern, die die Verhandlung terminieren und die Beteiligten einladen, selbst entscheiden. Vielleicht regelt mancher Richter das so, dass die Streitparteien nicht müssen, aber hinter ihnen die Zuschauer. Es mag auch vom Saal abhängen, die Bestuhlung , abhängen von der persönlichen Sicht des individuellen Richters. Nur: Die Hausordnung regelt dann wohl, dass das Haus nur mit Bedeckung betreten werden darf, Besucher also auf dem Weg zum Gerichtsssaal eine Bedeckung tragen dürfen. Also ähnlich wie Regelungen an Schulen in manchen Bundesländern oder Städten. Findet es heraus! Und wir müssten alle diese Informationen sammeln. Am liebsten zu mir. Denn ich plane eine Website, auf der Bürger ihre Erfahrungen in Gerichten austauschen. Informationen, die nirgends bisher gesammelt werden. Es fehlt an Übersichten, Statistiken zu Gebräuchen an den Gerichten (Gerichtsverwaltungsfragen, Geschäftsverteilungspläne etc).
Herr Tolzin! Gern bin ich damit einverstanden, wenn es hier Patrioten gibt, die derlei Informationen an mich weiter geben wollen, ob anonym oder nicht, aber Kontakt für Rückfragen wäre sinnvoll.)

Angela schrieb am 29.09.2020 um 15:34:32

Auch ich habe gespendet und wünsche viel Glück. Vielleicht können die Klagepaten auch mit Tipps helfen. Ich drücke fest die Daumen und bin gedanklich zur Verhandlung dabei.

schrieb am 29.09.2020 um 12:21:59

Evtl. ist das Video dieser bewundernswerten Frau hilfreich. Bei YT allerdings schon gelöscht.

Viel Erfolg! Alles ausser Freispruch wäre wieder ein Beweis für Willkür....

*Wichtige Video Botschaft einer Neurologin* ??

Hintergrund der Medizinerin:
„Dr. Griesz-Brisson, ist Expertin für Neurologie, Neuroplastizität und Schmerzbehandlung. Ihre Arbeit konzentriert sich auf Primärprävention und personalisierte Medizin auf der Basis von qEEG (quantitative ElektroenzephaloGraphie).
Primäre Ziele sind die Optimierung der Hirnfunktion und die Prävention von Krankheiten. Die Patientenevaluation kann Folgendes umfassen: neurologische Untersuchung, Hirnscanning und Laborauswertung.
Die Behandlung umfasst häufig: Medikation (Pharmakotherapie), intravenöse und orale Supplementation, Sauerstoff (intermittierende Hypoxie - Hyperoxie; ionisierter Sauerstoff) und Neuraltherapie.
Dr. Griesz Brisson ist Mitglied der Europäischen Föderation der Neurologischen Gesellschaften, der Amerikanischen Akademie für Neurologie, der Europäischen Akademie für Umweltmedizin und vieler anderer.
Sie ist auch immer wieder als medizinische Rechtsexpertin in Grossbritannien, Deutschland und den Vereinigten Staaten tätig.“

Gast schrieb am 30.09.2020 um 20:28:41

Wenn Du das Video weiterposten willst: Es ist noch auf Bitchute vorhanden:
https://www.bitchute.com/video/kRA4vUp0LjLH/

Silvia S. schrieb am 29.09.2020 um 21:28:06

https://www.bitchute.com/video/xD5gvDL3RIGb/

Hier sollte es noch zum anschauen gehen.

Gast schrieb am 29.09.2020 um 17:19:36

Reupload

#Sauerstoffmangel Wichtige Botschaft von Neurologin Margareta Griesz Brisson - mit Herz und Verstand

www.youtube.com/watch?v=KlmuhwnwYss

www.youtube.com/watch?v=f1lSFiy-tPg

Gast schrieb am 29.09.2020 um 17:17:06

Hier ist das Video der Neurologin:

https://www.youtube.com/watch?v=e6K-Ci3ghgk

schrieb am 29.09.2020 um 11:51:29

Ich habe gespendet! Danke für eure Arbeit!

schrieb am 29.09.2020 um 11:04:00

Es ist unglaublich was sich dieses System heraus nimmt.
Es erinnert an 1933, an den Schausprozess gegen Marinus von der Lubbe, und letztendlich waren die Kommunisten die Brandstifter und es ging in eine Diktatur.
Wir sind schon in einer Diktatur, der von Stasi Merkel, und zum Schluss wird den Menschen die gegen die MASSNAHMEN protestieren die Schuld an der "Pandemie" gegeben.
Dieses Stasi Merkel Regime muß weg.
Weg mit den Altparteien und "Berufspolikern", raus mit diesen hörigen Lobbyisten der Pharmazie und Milliardäre um Bill Gates, Georg Soros, ROCKEFELLER FOUNDATION....... usw

schrieb am 29.09.2020 um 10:18:17

Darf da wirklich jeder kommen und sich das anhören? Nicht das ich umsonst von Ulm nach Stuttgart fahre

Gast schrieb am 29.09.2020 um 08:45:44

Hoffentlich gab es wenigstens ein ärztliches Attest.

Michael T. schrieb am 29.09.2020 um 08:45:36

Der Virus ist nicht nur gefährlich, sondern auch höchst schlau. Denn in sächsischen Unterrichtsräumen ist er quasi harmlos. Dagegen in Schulen des Freistaates Bayerns hoch aggressiv. Deshalb müssen die Schüler und Schülerinnen MNS tragen. Auch in dänischen Geschäften ist er eher unbedeutend. Wogegen in deutschen Läden er ein regelrechter Killer ist, und man dort lieber Maske tragen soll, ja sogar muss. Sitzt man im Restaurant, dann ist dieser ebenso harmlos. Aber beim Gang vom Eingang zum Platz oder zur Toilette schlägt er wieder zu. Deshalb Maske! Verkaufspersonal trägt keine Maske, Kunden tragen Masken. Und was ist der Grund? Ganz einfach. Die trennenden Plexiglasscheiben sind semipermeable oder der Virus kann zwischen Verkaufspersonal und Kunde trennen. In Deutschland ist man ab 1,5 Meter sicher vor diesem Virus. Auf der abtrünnigen angel-sächsischen Insel benötigt man schon 2 Meter. Will man näher ran, dann aber nur mit Maske. Apropos Abstand. An Haltestellen, wo Menschen eng beieinander stehen, ist er ebenso ungefährlich. Aber in Bussen und Bahnen zeigt er wieder, dass er - gem. der Virus - gern fährt und sich dabei vermehrt. Und der Virus hängt gern am Rückspiegel, liegt sanft in der Hosentasche, manchmal auch im "Blaumann". Aber am liebsten hängt er so halb unter der Nase, manchmal auch vom Kinn oder an einem Ohr hängend und kann sich dort verbreiten. Anfang 2020 besuchten wir Neuseeland. In den Supermärkten standen im Eingangsbereich Kisten mit Obst und Gemüse für die Kinder, welche sich dort kostenlos bedienen konnten. Dies wäre vielleicht eine Alternative, um das Immunsystem zu stärken, statt der vielen unzähligen Desinfektionsspender und Abstandsregeln. Viel Erfolg - oder eher Glück - beim Kampf gegen die Maskenpflicht. PS. Auf der Internetseite www.statista.com las ich, dass etwa 140.000 Menschen jährlich an den Folgen des Rauchens sterben. Das macht wohl 13 Prozent Mortalität aus. Nimmt man die Passivraucher hinzu, so ergeben sich schon 15 %. Die Krankheitskosten belaufen sich auf ungefähr 20.000.000.000 Euro jährlich. Na ja, kann auch ein Fake sein. Heute ist ja alles irgendwie Fake! Wurde deshalb im Rahmen der Corona-Hilfen auch die MWSt. von 19 auf 16 Prozent gesenkt? Das könnte einen Sinn ergeben. Egal für wem, ob für die Tabakindustrie oder die Konsumenten. Tja, so unterschiedlich können Prioritäten sein!

schrieb am 01.10.2020 um 01:15:27

Ja, in den Lebensmittel-Discountern in meiner Umgebung tragen die Mitarbeiter auch keine Mund-Nasen-Bedeckung (vor ein paar Wochen noch teilweise). Ich aber auch nicht und nur bei Lidl war ich einmal angesprochen worden mit der Frage, ob ich eine Befreiung hätte, was ich bejahte, als man dort gerade Besuch von Aufsicht hatte, sowie in Kaufland von einem Mann, der anscheinend Aushilfe war (Regalfüller oder so). Keine weitere Belästigung, als ich bejahte, kein Rechtfertigenmüssen, kein Verlangen nach einem Beweis. Hier droht kaum Ungemach. Aber in der S-Bahn und U-Bahn. In Bussen, wenn man drin sitzt, nehmen viele doch die Maske stück tiefer, wenn sie hinten in der Ecke sitzen. Gut hats, wem sein Rad oder eigenes Auto reicht. In der S-Bahn ist der Druck größer wegen der zahlreichen Kontrollen und Polizisten. - Toitoitoi!

Rena schrieb am 29.09.2020 um 14:18:05

Super geschrieben..????????????????

Gast schrieb am 28.09.2020 um 23:14:14

Alles Gute Ihnen und Ihrem Anwalt. Ich bin gespannt, wie es läuft. Es ist gruselig, was derzeit läuft. Es zeigt einem auch, dass man nie frei war und man kein Eigentum besitzt. Sogar der eigene Körper scheint ja schon fast Eigentum vom Staat zu sein.....
Ich freu mich immer, wenn ich jemand treffe, der das wahrnimmt, was ich wahrnehme, denn dann fühlt man sich nicht so allein.
Fürchtet Euch nicht ! Es muss so kommen. So sprach Jesus.....

schrieb am 29.09.2020 um 19:22:36

Ich bin ganz der gleichen Meinung. Ich bete dafür, dass uns der liebe Gott vor allem Schädlichen beschützen mag. "Jesus is the answer", wie ein bekanntes Gospel heißt.

Gertrud schrieb am 28.09.2020 um 22:21:24

Wieviel passen rein?

schrieb am 28.09.2020 um 23:11:53

weiss ich noch nicht

schrieb am 04.10.2020 um 09:12:47

Ich wäre bereit zur Verhandlung zu kommen.
Da ich 3 Stunden anreise bitte am Dienstag nochmal Bescheid geben ob die Verhandlungen statt findet. Und in welchem Raum.
Herzensgrüsse Sylka Ayavanra

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