Impfpflicht: Freie Schulen wehren sich gegen Denunziations-Auftrag
Der Bundesverband der Freien Alternativschulen wehrt sich in einer Stellungnahme dagegen, dass ihre Schulleiter im Rahmen der Impfpflicht dazu verdonnert werden, den Impfstatus ihrer Schüler zu prüfen und weiterzumelden. Sie sei alleinige Aufgabe der Gesundheitsämter.
Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Alternativschulen (BFAS) zum Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht
Berlin, 29.10.2019
Der BFAS ist ein Zusammenschluss von über 130 Schulen und Gründungsinitiativen, deren Basis selbstbestimmtes Lernen, demokratische Mitbestimmung und gegenseitiger Respekt ist.
Der BFAS unterstützt das WHO-Ziel einer Welt ohne Masern. Als Schulen sind wir aber keine Gesundheitsexperten und werden uns daher nicht für oder gegen eine Impfpflicht positionieren.
Problematisch ist aber aus unserer Sicht, dass der Gesetzentwurf die Pflicht zur Überprüfung einer vorliegenden Masernimpfung auf die Schulen verschiebt und diese angehalten werden sollen, nur noch geimpfte Kinder aufzunehmen und geimpftes Personal anzustellen. Damit will die Bundesregierung eine hoheitliche Aufgabe im Gesundheitswesen, hier die Kontrolle einer erfolgten Impfung, in die Verantwortung der Leitungen von Schulen legen. Dies lehnen wir ab. Wir sehen die Verantwortlichkeit für dieses Vorhaben eindeutig bei staatlichen Stellen mit Fachkompetenz.
Die Kontrolle zur Impfpflicht würde das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und Schulleitungen und damit die von jeder Schule angestrebte Erziehungspartnerschaft stark belasten. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten.
Darüber hinaus sehen wir, ähnlich wie der Bundesrat einen enormen Zeitaufwand auf die Schulleitungen zu kommen.
Ebenso meinen wir wie der Bundesrat „…, dass die meisten pädagogischen Fachkräfte sowie Lehrer und auch deren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn nicht in der Lage sind, die Einträge im Impfausweis als Nachweis des bestehenden Impfschutzes zu bewerten.“
Zusammengefasst stellen wir fest: Der Nachweis einer Impfung sollte unseres Erachtens falls notwendig ausschließlich gegenüber öffentlichen Gesundheitsdiensten erfolgen. Die Verlagerung dieser hoheitlichen Aufgabe gegenüber Nutzern (Kinder) und Mitarbeitern (Pädagogen u. a.) auf die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Schulen) ist aus unserer Sicht ordnungspolitisch verfehlt.
Kommentar:
Alle Freie Schulen sind hier in einer ganz besonderen Zwickmühle, denn sie müssen ja in der Regel sowieso schon ständig um öffentliche Zuschüsse kämpfen - und es ist damit zu rechnen, dass Lobbyisten und Opportunisten sich dies zunutze machen werden, um die von staatlicher Seite her ungeliebten Freien Schulen unter Druck zu setzen.
Deshalb ist es dem Bundesverband der Freien Alternativschulen hoch anzurechnen, dass er sich ganz offen gegen den Denunziationszwang zur Wehr setzt.
Und ganz ohne Verbündete sind die Freien Schulen hier nicht, denn in den Bundesländern wird die Problematik der zusätzlichen Aufgaben für Schulleitungen durchaus wahrgenommen.
Doch wenn die Unterstützung aus der Elternschaft fehlt, kann auch dieser Widerstand nur schwerlich von langer Dauer sein. Deshalb empfehle ich dringend allen Eltern, die ihre Kinder in einer Freien Schule haben, Arbeitsgruppen zu bilden und auf Ihre Schulleitungen entschlossen zuzugehen.
Immerhin geht es hier ja um die Verteidigung von Grundrechten - und um "demokratische Mitbestimmung".