Musterverfahren: Unverletzlichkeit der Wohnung in Pandemiezeiten
Herrenberger Polizeibeamte stürmten am 10. Dez. 2020 das Privathaus eines Journalisten, in dem dieser ein - angeblich verbotenes - Selbsthilfetreffen und eine Kandidatenvorstellung für die Landtagswahl durch-führte. Die juristische Aufarbeitung dieses Eindringens musste nun aus Kostengründen teilweise eingestellt werden - das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird jedoch als Musterverfahren weiter geführt.
Erste Teilerfolge
(Hans U. P. Tolzin, 20.01.2022) Zwischenzeitlich wurden alle Verfahren gegen mich eingestellt:
- Strafanzeige der Herrenberger Polizei wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes"
- Anzeige der Stadt Herrenberg wegen verbotener Versammlung in meinem Haus
- Anzeige der Polizei Herrenberg wegen "Abhaltung verbotener oder nicht angemeldeter Versammlung und Aufzüge" (Protestversammlung vor dem Polizeirevier)
- Anzeige des Polizeipräsidiums Ludwigsburg wegen "Öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme an verbotener Versammlung"
- Kostenbescheid wegen "Anwendung unmittelbaren Zwangs" durch vorübergehendem Anlegen von Handschellen. Die knapp 50 Euro wurden zurückerstattet.
Damit ist jedoch die juristische Klärung, ob ein Polizeibeamter in angeblichen Pandemiezeiten ohne Richterbeschluss und mit Anwendung von Gewalt in eine Wohnung eindringen darf, nicht vom Tisch. Deshalb hat mein Anwalt Dr. Lipinski Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erstattet, ein Disziplinarverfahren angestrengt - und eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
Staatsanwaltschaft mauert
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellte am 14.06.21 die Ermittlungen gegen Polizeihauptkommissar (PHK) Ludwig ein.
Gegen diese Einstellung legte mein Anwalt Beschwerde ein.
Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Steinberg wies diese Beschwerde jedoch am 3.9.21 zurück.
Daraufhin stellten wir am 1.10.21 beim OLG Stuttgart einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Der Schriftsatz enthielt eine ausführliche Begründung hatte einen Umfang von 21 Seiten.
Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen (am 29.11.21). Wie wir das aus anderen Verfahren schon kennen, zielt die Begründung weitgehend an unserer eigentlichen Argumentation vorbei.
Gegen den Bescheid des OLG Stuttgart hätten wir nun noch die Möglichkeit einer Anhörungsrüge oder einer Verfassungsbeschwerde gehabt.
Aus Kostengründen - der AGBUG-Rechtsfonds ist mehrere Zehntausend Euro in den roten Zahlen - entschieden wir am 11.12.21, darauf zu verzichten und uns statt dessen auf die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu konzentrieren.
Warten auf Termin vor Verwaltungsgericht
Hier liegt seit 3.11.21 eine 43-seitige Klageerwiderung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg vor. Auch diese Stellungnahme will sich mit der Kernfrage, ob das Verhalten der Polizeibeamten bzw. seine Interpretation der Coronaverordnung von Baden-Württemberg verfassungsgemäß war, nicht auseinandersetzen.
Wir warten derzeit auf einen Termin für die mündliche Verhandlung.
Mein Bericht vom 15. Dez. 2020
Interview mit EpochTimes vom 31. Dez. 2020
Mein Bericht vom 12. Aug. 2021
Pressemeldung von Dr. Lipinski vom 11. Nov. 2021
Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
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