Antikörpertiter
Antikörpertiter als Wirksamkeitsnachweis bei Impfstoffen
Die Höhe des Antikörpertiters im Blut des Impflings ist bis heute das entscheidende Kriterium, mit der die deutsche Zulassungsbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die Wirksamkeit eines Impfstoffs bewertet.
Doch verschiedenen offiziellen Quellen zufolge lässt die Menge der sog. "Antikörper" im Blut gar keine zuverlässige Aussage über die Immunität einer Person zu. Nachfolgend einige Zitate dazu und mein Schriftwechsel mit den zuständigen Bundesbehörden.
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger, Mitglied der "Ständigen Impfkommission" (STIKO), schreibt in seinem Buch „Handbuch Kinderimpfung“ (Irisiana, 2004) auf Seite 64:
„Es ist weder notwendig noch sinnvoll, durch Blutentnahme und Antikörperbestimmung nach einer durchgeführten Impfung die Wirksamkeit zu bestimmen. Zum einen ist selbst durch eine Antikörperbestimmung keine zuverlässige Aussage über Vorhandensein oder Fehlen von Impfschutz möglich, zum anderen ist das einfach zu teuer.“
arznei-telegramm, anzeigenfreier Informationsdienst für Ärzte und Apotheker, Ausgabe April 2001
"Auch durch Impfstoffe hervorgerufene Titeranstiege sind unzuverlässige Ersatzkriterien für die Wirksamkeit. Welchen Nutzen oder Schaden der Impfling zu erwarten hat, lässt sich aus solchen Befunden nicht ableiten. Die Zulassungsbehörden sind gefordert, ihre Anforderungen zu überprüfen."
Was die Bundesseuchenbehörde nicht weiß
Das Robert-Koch-Institut (RKI), Bundesseuchenbehörde schreibt mir am 1. Febr. 2005:
"Weder das RKI noch die STIKO betrachten die Höhe der AK-Konzentration als alleiniges Kriterium für eine Immunität und definieren diese auch so nicht. Die für eine langfristige Immunität besonders wichtige zelluläre Immunität (immunologisches Gedächtnis) ist von den nachweisbaren AK-Titern nicht abhängig und deshalb dienen AK-Titer häufig nur als "Surrogatmarker" für die Immunität.
Die STIKO empfiehlt z. B. nach Impfungen keine routinemäßige Testung auf Antikörper.
Bei bestimmten Krankheiten mit langfristig stabilen AK-Titern nach Impfung oder Erkrankung, kann man allerdings aus dem Nachweis spezifischen Antikörper auf eine erfolgte Infektion mit bestimmten Erregern oder eine erfolgte Impfung schließen und damit indirekt auch auf eine vorliegende Immunität.
Nicht nachweisbare oder niedrige AK-Titer sind jedoch kein Beweis für eine nicht vorhandene Immunität.
Meine Rückfrage an das RKI am 1. Feb. 2005:
"Wenn die Höhe der AK-Konzentration, wie Sie schreiben, keine sichere Aussage über die Immunität zuläßt, wie kann sie dann alleiniges Kriterium für den Nutzen-Nachweis bei der Impfstoffzulassung sein? Das verstehe ich nicht."
Antwort des RKI am 2. Feb. 2005:
"Sehr geehrter Herr Tolzin, wir hatten ausführlich geantwortet. Aus Kapazitätsgründen können wir die Diskussion nicht weiterführen. Mit freundlichen Grüßen"
Am 21. Nov. 2006 wiederholte ich meine Anfrage an das RKI, diesmal jedoch unter Berufung auf das seit 1. Jan. 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG):
"Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Einsicht in die Ihrem Hause vorliegenden Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass ein hoher AK-Titer zuverlässig vor einer tatsächlichen Erkrankung schützt."
Tatsächlich erhielt ich diesmal (am 13. Dez. 2006) auch Antwort vom RKI:
Für die Immunität spielt in der Tat die Höhe der Antikörperkonzentration – also der Titer - eine wichtige Rolle, aber dies ist nicht der einzige Faktor. Durch das immunologische Gedächtnis kann u.U. bei sehr niedrigen Titern eine ausreichende Antikörper-Bildung nach Kontakt mit dem jeweiligen Erreger gewährleistet sein. Zusätzlich ist auch die sog. zellulär vermittelte Immunität eine wichtige Säule der Immunabwehr. Diese kann jedoch nicht so einfach wie ein Antikörpertiter (AK-Titer) gemessen werden, sondern nur durch sehr aufwändige und teuere Laboruntersuchungen.
Daher ist es oftmals schwierig, schützende AK-Titer genau zu definieren. Zudem muss zwischen schützenden Antikörpertitern nach Erkrankung und nach Impfung unterschieden werden sowie zwischen Mindestitern und Schutztitern für allgemein gültige Richtlinien. Hinzu können unterschiedliche Testverfahren zu leicht abweichenden Titerergebnissen kommen, so dass der protektive Titer je nach Hersteller und Eigenschaften des Tests z.T. unterschiedlich definiert wird. Für manche Erreger konnten serologische Korrelate der Immunität bisher nicht ausreichend definiert werden; dies ist z.B. bei Pertussis der Fall; daher konnte auch ein protektiver Titer hier nicht definiert werden. Für andere Erreger kann man jedoch sog. neutralisierende Antikörper messen, die direkt mit der Immunität korrelieren. Andere Tests, wie z.B. der "Enzyme linked immunosorbent assay" (ELISA) messen Antikörper mit niedriger Affinität für den Erreger; daher werden oftmals höhere Titer- bzw. Antikörperkonzentrationswerte als schützend angegeben.
Dennoch gibt es für die Mehrzahl der von Ihnen genannten Erregern akzeptierte Mindesttiter, bei denen von einem sicheren Schutz ausgegangen wird (s. nachfolgende Tabelle). Ein niedrigerer Titer als hier angegeben, bedeutet jedoch aus den bereits genannten Gründen nicht, dass eine Person sicher empfänglich ist für die Erkrankung. Weiterhin gibt es sehr vereinzelt Beschreibungen von Personen, die trotz der beschriebenen Mindesttiter erkrankt sind. Quelle für die Angaben hier waren folgende Standardtexte sowie Angaben von Experten aus unseren Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboren.
- Plotkin SA, Orenstein WA, editors. Vaccines. Third ed. Philadelphia: W.B. Saunders Company; 1999.
- Thomas L, editor. Labor und Diagnose. Frankfurt/main: TH-Books Verlagsgesellschaft mbH; 1998.
- Mandell GL, Bennett JE, Dolin R, editors. Principles and practice of infectious diseases. 5th ed. Philadelphia: Churchill Livingstone; 2000.
Meine Frage nach einem wissenschaftlichen Beweis dafür, dass ein hoher Titer zuverlässig vor einer tatsächlichen Erkrankung schützt, war damit keineswegs beantwortet. Auch die Nennung der drei wissenschafltlichen Werke half mir keineswegs weiter, da diese (in den aktuellen Ausgaben) einen Umfang von mindestens 7.000 Seiten haben. Auf welcher Seite dieser 7000 wird nun über einen wissenschaftlichen Beweis berichtet, dass ein hoher Titer zuverlässig vor Erkrankung schützt?
So ein Beweis wäre keineswegs ein Hexenwerk. Im Grunde müsste man nur eine größere Anzahl von Kindern über mehrere Jahre hinweg beobachten und den Gesundheitszustand mit den Titerwerten vergleichen. Nach einer solchen Studie könnte man mit einer großen Sicherheit sagen, ob die Kinder mit hohen Titerwerten tatsächlich zuverlässig nicht an den entsprechenden Infektionskrankheiten erkrankten.
Also schrieb ich dem RKI am 14. Dez. 2006:
"Ich bedanke mich für diese Auskunft. Da zu einer vollständigen Quellenangabe die Seitenzahl gehört, bitte ich darum, diese nachzureichen. (allein Ihre erstgenannte Quelle hat über 1200 Seiten, sicherlich beziehen Sie sich auf einen bestimmten Text darin)."
Daraufhin antwortete das RKI am 19. Dez. 2006 (Hervorhebung hinzugefügt):
"Auf Ihre Nachfrage weisen wir darauf hin, dass es in den biomedizinischen Wissenschaften keineswegs üblich ist, bei einer Quellenangabe auch die Seitenzahl anzugeben, auf der sich eine verwendete Einzelaussage findet (vgl. International Committee of Journal Editors Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals: Sample References, http://www.nlm.nih.gov/bsd/uniform_requirements.html ). Von daher ist aus unserer Sicht der erteilten Auskunft nichts hinzuzufügen. In ihr sind exakt die Angaben wiedergegeben, die wir seinerzeit den anfragenden medizinischen Laboren gegeben haben."
Das empfand ich als dermaßen unsinnig, dass ich meinen Anwalt bat, nachzuhaken und mit einer Klage nach dem IFG zu drohen, was dieser im Januar 2007 auch tat. Seither habe ich vom RKI nichts mehr gehört, müßte also die gewünschte Auskunft einklagen. Ob dies Sinn macht, ist natürlich fraglich.
Das Paul-Ehrlich-Instistut schweigt sich aus
Am 13. Mai 2006 richtete ich auch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, eine entsprechende Anfrage:
"Nennen Sie mir bitte die für das PEI maßgebenden wissenschaftlichen Grundlagenstudien bzw. Publikationen, die den Zusammenhang zwischen AK-Spiegel und Immunität (im Sinne von tatsächlicher Nichterkrankung über einen längeren Zeitraum) belegen“
Bis heute (März 2009) ignoriert die Behörde diese Frage trotz Nachhakens und trotz Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG). So verhält es sich auch mit einigen anderen meiner Anfragen an das PEI, so dass mir im Grund nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht bleibt.
Fazit:
Offensichtlich ist den zuständigen Bundesbehörden der von mir geforderte wissenschaftlicher Beweis nicht bekannt. Die Mitarbeiter der Behörden gehen demnach von einem schützenden Titer aus, ohne jemals den Beweis dafür gesehen zu haben!
Die Frage, die sich hier dem unbefangenen Beobachter stellt: Gibt es diesen Beweis überhaupt?





