Impfkomplikationen
Eine Impfkomplikation ist im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) "eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitliche Schädigung".
Bis 2000 galt ein sog. "Spontanmeldesystem". D.h. die Ärzte konnten Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen an die Gesundheitsbehörden melden, mussten es aber nicht.
Seit 1. Jan 2001 gilt für Ärzte, Heilpraktiker und andere medizinische Berufe eine Meldepflicht: Jeder Verdachtsfall ist zu melden, d.h. nicht der Meldende nimmt die Bewertung vor, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, sondern die Gesundheitsbehörden bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Bundesgesundsheitsbehörde.
Über Jahre hinweg wurden die Meldedaten von den Behörden unter Verschluss gehalten. Dies hat sich seit 1. Jan. 2006 mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) geändert.
Nachfolgend die aktuellsten Ergebnisse dieser IFG-Anfragen:
Doch diese Zahlen geben uns noch keine Auskunft darüber, welche Impfstoffe gefährlicher sind als andere und welche sicherer. Dazu benötigen wir die Meldedatensätze mit der Angabe des beteiligten Impfstoffs und wie viele Dosen von diesem Impfstoff verbraucht wurden. Die entsprechenden Daten wurden bereits vor Monaten beim PEI angefragt. Vermutlich werden wir sie gerichtlich einklagen müssen.
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das PEI verpflichtet, innerhalb einer Woche jede Meldung einer möglichen Impfkomplikation an ihre Schwesternbehörde, das Robert-Koch-Institut (RKI), weiterzumelden. Parallel zu meinen Anfragen an das PEI startete ich deshalb eine Anfrage an das RKI, um die dort vorliegenden Meldezahlen abzurufen.
Tatsächlich erhielt ich vom RKI eine Datenbank mit gemeldeten Komplikationsverdachtsfällen. Die Daten lagen jedoch nicht in einer Form vor, die sich elektronisch weiterverwerten ließ: Unterschiedliche Schreibweisen, Deutsch-Englisch-Mischmasch, mehre Informationen in den gleichen Datenfeldern. Gleichzeitig war der Datenexport völlig gesperrt, so dass eine Übernahme in gängige Datenformate nicht möglich war.
Eine ganze Reihe von Freiwilligen musste deshalb Datensatz für Datensatz von Hand neu in eine Datei eintippen. Das Resultat ist eine Excel-Datei, die der Original-Datenbank bis auf einige vorgenommene Änderungen, die in einer separaten Spalte vermerkt sind, entspricht. Weitere Datensatz-Optimierungen sind vonnöten, um eine halbwegs brauchbare Auswertung zuzulassen.
Unklar ist, ob dem RKI die Datensätze selbst in keiner vernünftig auswertbaren Form vorliegen, oder ob dies nur den Versuch darstellt, eine behördenunabhängige Auswertung möglichst zu erschweren. Sei es mangelnde Effizienz oder Transparenz - es spricht beides nicht für die beteiligten Bundesgesundheitsbehörden PEI und RKI.
Da die Datenbank des RKI nur die IfSG-Plichtmeldungen über die Gesundheitsämter umfasst, machen sie nur ein Drittel aller Meldungen aus, die insgesamt beim PEI zwischen 2001 und 2005 eingegangen sind, nämlich 1.872 von 6.271. Hier bleibt also noch einiges zu tun, bis endlich volle Klarheit und Transparenz herrscht. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle immer noch kleine Fehler aus der manuellen Datenübernahme enthalten kann. Sie können die Angaben im Zweifelsfalle mit der Original-Datenbank vergleichen. Dies betrifft natürlich nicht solche Fehler, die von vornherein bereits in den Originaldaten enthalten waren!