Sicherheitsstudien

1. Problem der Zusatzstoffe:

Alle Impfstoffe enthalten eine ganze Reihe von Substanzen, die in höheren Mengen hochgiftig oder gar tödlich sind. Geringere Mengen können immerhin noch Beschwerden verursachen, möglicherweise auch mit chronischem Charakter.

2. Problem der Zusatzstoffe:

Bis auf ganz wenige Ausnahmen werden Impfstoffe nicht über den Magen-Darm-Trakt, sondern durch Injektionen in die Haut oder Muskulatur verabreicht. Wie sich Substanzen auf den Organismus auswirken, die auf diese völlig unnatürliche Weise und Umgehung sämtlicher natürliche Abwehrbarrieren in in den Organismus eingebracht wurden, wissen wir in der Regel aufgrund der hochkomplexen Abläufe im Körper gar nicht oder nur teilweise.

3. Problem der Zusatzstoffe:

Wie einzelne Substanzen sich gesundheitlich auswirken, ist eine Sache. Ein ganz anderes Thema ist das Zusammenspiel verschiedener giftiger Substanzen. Beispielsweise ist bekannt, dass die LD1-Dosis (die Dosis eines Giftes, die ein Prozent der Versuchstiere tötet) von Quecksilber zusammen mit der LD1-Dosis von Blei zu einer Sterblichkeit von 100 % führt (Dr. med. Joachim Mutter auf der 4. AZK-Konferenz in der Schweiz, Juni 2009)

Konsequenz: Bedarf an Sicherheitsstudien

Es gibt somit einen zweifachen Bedarf an Sicherheitsstudien: Zum einen müssen sie für jeden einzelnen Zusatzstoff vorliegen, zum anderen auch für den fertigen Impfstoff selbst.

Anforderungen an Sicherheitsstudien

1. Doppelblinde Placebostudie

Grundanforderung ist immer ein doppelblinder Vergleich mit einem echten Placebo. Das heißt, einer Testgruppe wird entweder der Zusatzstoff in einer Konzentration injiziert, die einem Impfstoff entspricht, und die andere Gruppe erhält eine physiologische Kochsalzlösung. Weder die Testpersonen noch das Studienpersonal darf wissen, was jeweils verimpft wurde, um bewusste oder unbewusste Verzerrungen auszuschließen

2. Auswertung aller klinischen Daten

Laborwerte können irren. Es sollte deshalb vor allem der tatsächliche Gesundheitszustand ausgewertet werden, also die sicht- und spürbaren Symptome. 

3. Finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit der Studie

Herstellerfinanzierte Studien sind in der Regel tendenziös, wie zahlreiche Erhebungen nachgewiesen haben. Die Sicherheitsstudie darf deshalb weder in finanzieller noch sonstiger Abhängigkeit von den Herstellern oder anderen Interessengruppen stehen

4. Volle Transparenz der Daten und des Designs

Alle - anonymisierten - Daten, das Studienprotokoll und das Design der Studie müssen öffentlich zugänglich sein

5. Ausreichende Größe

Die Studie muss wenigstens 20.000 Testpersonen umfassen, wenn man mit hoher Sicherheit alle Wirkungen erfassen will, die bis zu 1:3000 auftreten.

6. Ausreichende Studiendauer

Wie Studien zu Aluminiumhydroxid und Quecksilber gezeigt haben, reicht es nicht aus, so eine Studie ein paar Wochen laufen zu lassen. Mindestlaufzeit, um auch längerfristige/chronische Wirkungen erfassen zu können, wäre ein Jahr.

7. Unabhängiger Vertrauensmann

Immer wieder wird von Teilnehmern an Studien bemängelt, dass gesundheitliche Beschwerden oder sonstige Probleme mit der Studie, die sie melden, vom Studienpersonal nicht ernst genommen und erfasst werden. Deshalb müssen pharmaunabhängige Patientenorganisationen als offizielle Ansprechpartner eingeschaltet werden.

Die Realität

Die meisten Zulassungsstudien und Studien zur Sicherheit von Zusatzstoffen erfüllen keine einzige dieser Anforderungen!

Einige wenige haben eine Größe, die zumindest theoretisch eine gewisse Aussage über die Wahrscheinlichkeit von schweren Nebenwirkungen zulassen.

Das Paul-Ehrlich-Institut, von mir zu Sicherheitsstudien zu den verwendeten Inhaltsstoffen befragt, reagiert seit Jahren nicht auf meine Anfrage. Hersteller, bei denen ich bisher angefragt habe, erklären zwar, es gebe Sicherheitsdaten, die seien jedoch als Teil der Zulassungsunterlagen vertraulich.

Beweislastumkehr nicht akzeptabel!

Derjenige, der eine möglicherweise giftige Substanz unter Umgehung natürlicher Abwehrbarrieren in den menschlichen Organismus einbringen will, muss den wissenschaftlichen Beweis erbringen, dass dies unbedenklich ist.

Die Beweislast liegt mitnichten bei uns Patienten, Eltern und Verbrauchern.

Jede Impfung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung, die der mündigen Einwilligung des Impflings bzw. seiner Sorgeberechtigten bedarf. Um eine mündige Einwilligung geben zu können, muss ich zumindest eine Plausibilitätsprüfung vornehmen können, ob die Behauptung, dieser oder jener Zusatzstoff oder Impfstoff sei unbedenklich, korrekt sein kann. 

Ohne diese Plausibilitätsprüfung oder bei nicht positiv verlaufender Plausibilitätsprüfung kann keine mündige Einwilligung in die Körperverletzung namens Impfung gegeben werden!

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