Heftige Impfreaktion: Wie bringe ich den Arzt dazu, zu melden?

Frage an die impf-report Redaktion:

Meine Tochter hatte die erste MMR-Impfung gut vertragen ohne jegliche Nebenwirkung (noch nicht mal eine Schwellung an der Einstichstelle). (Fand Ende November 2009 statt.) Allerdings hatten wir nach der zweiten Impfung Anfang Mai 2010 heftige Reaktionen mit hohem Fieber, Teilnahmslosigkeit, leichten Gleichgewichtsstörungen und später Hautausschlag.

Wir haben dies alles mit homöopathischer Begleitung durch unsere Heilpraktikerin und osteopathische Behandlung wieder gut ausgleichen können. Haben Sie aus Ihren Erfahrung eine Erklärung, warum die Reaktion erst bei der Zweiten Impfung so heftig ausfiel?

Vielen Dank für eine Antwort damit ich bei dem Gespräch mit der Kinderärztin zur Impfschadensmeldung besser "gewappnet" bin!

Mit freundlichen Grüßen
Tanja A.

Antwort:

Sehr geehrte Frau A.,

Die Bestandteile der Impfstoffe wirken zum Teil wie Depotgifte, d. h. der Körper ist ohne Unterstützung nicht in der Lage, dieses Substanzen wieder auszuscheiden, sondern packt sie möglichst irgendwohin, wo sie noch am wenigsten Schaden anrichten. Kommen weitere Stressfaktoren hinzu, z. B. eine weitere Impfung, kann die Regulationsfähigkeit des Körpers schließlich überfordert werden und es zu entsprechenden Reaktionen kommen. Diese sind in ihrer Erscheinungsweise völlig individuell.

Das alles ist jedoch für die Meldung eines Verdachtsfalls nicht relevant. Relevant ist allein der zeitliche Zusammenhang mit der Impfung bei gleichzeitig fehlender Ursachenerklärung.

Ihre Ärztin ist gesetzlich verpflichtet, den Verdachtsfall zu melden. Die meisten Ärzte wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, zu melden. Darum empfehle ich, dass Sie auf keinen Fall allein in die Praxis gehen (nehmen Sie einen Zeugen mit) und darauf bestehen, dass in die Patientenkarte eingetragen wird, dass Sie den Verdacht gegenüber der Ärztin geäußert haben. Lassen Sie sich auch eine Fotokopie der Patientenkarte geben.

Bitten Sie die Ärztin auch um eine Fotokopie des ausgefüllten Meldebogens und um Mitteilung der von der Zulassungsbehörde PEI vergebenen Fall-Nr. Fragen Sie immer wieder nach dieser Fall-Nr. Gegebenenfalls können Sie auch nach einer Weile beim lokalen Gesundheitsamt anfragen, ob die Meldung der Ärztin dort eingegangen ist.

Meldet ein Arzt nicht, obwohl er nachgewiesenermaßen auf den Verdachtsfall hingewiesen wurde, kann er angezeigt werden und riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin

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