Letzte Änderung am 27. Nov. 2006

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Petition an den Deutschen Bundestag
Petitions-Nr.: 2-16-15-8271-012535
Eingereicht am 20. Sept. 2006 durch Dr. med. Hans-Christoph Scheiner, München

Der Einreicher der Petition fordert die Bundesregierung auf, folgenden Punkt aus dem Gesetzentwurf der Gesundheitsreform zu streichen:

Die Aufnahme der von der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) empfohlenen Impfungen in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen
(SGB V, § 20 d).

Die Aufnahme öffentlich empfohlener Impfungen in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen ist ein Schritt in Richtung Impfpflicht, da eine Impfpflicht ohne Übernahme der Kosten durch die Kassen keinen Sinn machen würde und somit der Weg für einen neuen Impfzwang gebahnt wird!

Wir sagen deshalb nicht nur
NEIN zu einem neuen Impfzwang, sondern auch NEIN zu Impfungen als Zwangsleistung der Krankenkassen!

Begründung des Einreichers der Petition, wie beim Petitionsausschuss eingereicht:

1. Zusätzliche Milliardenlasten:
Allein die kürzlich von der STIKO in den Empfehlungskatalog aufgenommenen Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken kosten pro Impfling bis zu 420 Euro. Die kurz vor der Zulassung stehende Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird etwa 300 Euro kosten. Das allein sind bereits zusätzlich etwa 400 Millionen Euro im Jahr. Dazu kommt die notwendige Nachimpfung ungeimpfter Jahrgänge. Dutzende weiterer neuer Impfstoffe sind bereits in der Pipeline. Erst kürzlich haben sich die Preisangaben für den neuen Krebs-Impfstoff Gardasil von 300 auf 465 Euro je Impfling erhöht!

2. Umstrittene Impfungen:

Gerade die kürzlich von der STIKO neu empfohlenen Impfungen und die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs sind umstritten. Zudem wurden keine direkten Nutzennachweise erbracht. Über die Sicherheitsrisiken gibt es keine gesicherten Informationen, da die Zulassungsstudien nur eine begrenzte Größe haben und das Meldesystem für Impfkomplikationen keine zuverlässigen Daten liefert (siehe Bundesgesundheitsblatt Dez. 2004, S. 1161).

3. Entmündigung der Krankenkassen, Ärzte und Krankenversicherten
Von einer "Selbstverwaltung im Gesundheitswesen" kann bereits jetzt keine Rede sein, da der Entscheidungsspielraum der Krankenkassen minimal ist. Es gibt keinen echten Wettbewerb, denn alternatimedizinische Therapien sind fast vollständig von der Erstattung ausgenommen und Krankenkassen, die gut wirtschaften, werden regelrecht bestraft. Die Tendenz der zunehmenden Entmündigung der Krankenkassen und in Folge auch der Ärzte und Krankenversicherten wird durch die geplante Maßnahme fortgesetzt.

4. Interessenskonflikte bei den STIKO-Mitgliedern
Die Behauptung der STIKO, Impfstoffe seien sicher, wirft angesichts der ungesicherten Datenlage Fragen bezüglich ihrer Unabhängigkeit auf. Bisher mussten die Mitglieder der STIKO mögliche Interessenskonflikte nicht offenlegen. Diese sind jedoch offensichtlich, wenn z.B. im Auftrag von Impfstoffherstellern unter der Regie von STIKO-Mitgliedern Zulassungstudien für Impfstoffe durchgeführt werden, über dessen Empfehlung dieses Mitglied dann zu befinden hat.