Petition an den Deutschen Bundestag
Petitions-Nr.: 2-16-15-8271-012535
Eingereicht am 20. Sept. 2006 durch Dr. med. Hans-Christoph Scheiner, München Der Einreicher der Petition fordert die Bundesregierung auf, folgenden Punkt aus dem Gesetzentwurf der Gesundheitsreform zu streichen:
Die Aufnahme der von der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) empfohlenen Impfungen in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen (SGB V, § 20 d).
Die Aufnahme öffentlich empfohlener Impfungen in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen ist ein Schritt in Richtung Impfpflicht, da eine Impfpflicht ohne Übernahme der Kosten durch die Kassen keinen Sinn machen würde und somit der Weg für einen neuen Impfzwang gebahnt wird!
Wir sagen deshalb nicht nur NEIN zu einem neuen Impfzwang, sondern auch NEIN zu Impfungen als Zwangsleistung der Krankenkassen!
Begründung des Einreichers der Petition, wie beim Petitionsausschuss eingereicht: 1. Zusätzliche Milliardenlasten:
Allein die kürzlich von der STIKO in den Empfehlungskatalog aufgenommenen
Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken kosten pro Impfling bis zu 420
Euro. Die kurz vor der Zulassung stehende Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
wird etwa 300 Euro kosten. Das allein sind bereits zusätzlich etwa 400 Millionen Euro
im Jahr. Dazu kommt die notwendige Nachimpfung ungeimpfter Jahrgänge.
Dutzende weiterer neuer Impfstoffe sind bereits in der Pipeline. Erst kürzlich haben sich die Preisangaben für den neuen Krebs-Impfstoff Gardasil von 300 auf 465 Euro je Impfling erhöht!
2. Umstrittene Impfungen:
Gerade die kürzlich von der STIKO neu empfohlenen Impfungen und die Impfung
gegen Gebärmutterhalskrebs sind umstritten. Zudem wurden keine direkten
Nutzennachweise erbracht. Über die Sicherheitsrisiken gibt es keine gesicherten
Informationen, da die Zulassungsstudien nur eine begrenzte Größe haben und das
Meldesystem für Impfkomplikationen keine zuverlässigen Daten liefert (siehe
Bundesgesundheitsblatt Dez. 2004, S. 1161).
3. Entmündigung der Krankenkassen, Ärzte und Krankenversicherten
Von einer "Selbstverwaltung im Gesundheitswesen" kann bereits jetzt keine Rede
sein, da der Entscheidungsspielraum der Krankenkassen minimal ist. Es gibt keinen
echten Wettbewerb, denn alternatimedizinische Therapien sind fast vollständig von
der Erstattung ausgenommen und Krankenkassen, die gut wirtschaften, werden
regelrecht bestraft. Die Tendenz der zunehmenden Entmündigung der
Krankenkassen und in Folge auch der Ärzte und Krankenversicherten wird durch die
geplante Maßnahme fortgesetzt.
4. Interessenskonflikte bei den STIKO-Mitgliedern
Die Behauptung der STIKO, Impfstoffe seien sicher, wirft angesichts der
ungesicherten Datenlage Fragen bezüglich ihrer Unabhängigkeit auf. Bisher mussten
die Mitglieder der STIKO mögliche Interessenskonflikte nicht offenlegen. Diese sind
jedoch offensichtlich, wenn z.B. im Auftrag von Impfstoffherstellern unter der Regie von STIKO-Mitgliedern
Zulassungstudien für Impfstoffe durchgeführt werden, über dessen Empfehlung
dieses Mitglied dann zu befinden hat.
|