Kontraindikation
Letzte Änderung: 9. April 2011
Als Kontraindikation (deutsch: "Gegenanzeige") bezeichnet man einen Grund, eine Impfung besser zu unterlassen.
"Vom Impfarzt muss immer die Impffähigkeit geprüft werden, ebenso müssen die Kontraindikationen gegen die Impfung beachtet werden. Diese sind für einzelne Impfstoffe unterschiedlich. Grundsätzlich sind nur Gesunde ohne behandlungsbedürftigen Infekt zu impfen, wenn nicht zwingende Gründe die Impfung erfordern. Dazu bedarf es der gründlichen Anamnese (durchgemachte Krankheiten, Resistenzsenkung dadurch oder durch Behandlung, Verträglichkeit vorausgegangener Impfungen, Gammaglobulingaben) sowie der körperlichen Untersuchung.
Kontraindikationen können sein: Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen, angeborene oder erworbene Immundefekte für Lebendimpfstoffe, Schwangerschaft, progressive neurologische Erkrankungen, Allergien z. B. gegen Impfstoffbestandteile wie Neomycin, Streptomycin oder Hühnerproteine.
Eine Unverträglichkeitsreaktion nach einer vorausgegangenen Impfung ist bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation gegen die nochmalige Anwendung des gleichen Impfstoffs." - Heinz Spiess: Impfkompendium, 5. Auflage 1999, S. 36





