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Letzte Änderung der Webseite: 26. Januar 2003

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
P E T I T I O N
zur Erfassung von Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) und Auskunftspflicht der Gesundheitsbehörden und Arzneimittelhersteller in Schadensfällen
(Offizielle Petitions-Nr. beim Bundestag: 2-14-15-2125-046390)

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen gemeinsamer Interessen von Betroffenen, Interessierten und Eltern impfgeschädigter Kinder fordern wir / fordere ich den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf, gem. Art. 17 GG folgende Empfehlungen an den Gesetzgeber im Sinne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes gem. Art. 2, Abs. 1 und 2 GG auszusprechen:

1.
Das Spontanerfassungssystem für Unerwünschte Arzneimittel-Wirkungen (UAW) ist aufzuheben und durch ein umfassendes Erfassungssystem analog den praktizierten Erfassungsystemen im Steuer- und Meldewesen zu ersetzen
    
2.
Die Beweispflicht für die Tatsache, dass es sich nicht um eine UAW handelt, obliegt dem Hersteller des betroffenen Arzneimittels im Sinne einer umfassenden Herstellerhaftung.
Die Vorschriften in den Verordnungen zum Herstellergeheimnis sind gemäss Art. 2, Abs.1 und 2 GG einzuschränken, da das Vorenthalten der Informationen über Zusammensetzung und biochemische Wirksamkeit und Wirkungen des im Verdachts stehenden Arzneimittels
im menschlichen Organismus im Schadensfall die Rechte des Geschädigten unzulässig verletzt und sogar deren Durchsetzung unmöglich macht.

    
3.
Die zuständigen Gesundheitsbehörden und Sozialgerichte sind per Gesetz zu verpflichten, im Rahmen der Amtsermittlungspflicht alle notwendigen und von dem Geschädigten beantragten Informationen beizubringen, um eine Kausalabklärung des Gesundheitsschadens unter Einbeziehung der in der Forschung allgemein anerkannten wissenschaftlichen Gütekriterien (Objektivität, Validität und Reproduzierbarkeit) vorzunehmen.
Dies gilt insbesondere für Gesundheitsschäden nach Impfungen, für die die staatliche Haftungspflicht nach IfSG besteht.

    
4.
STIKO-Mitgliedern und von Pharmaherstellern und Forschungsgeldern abhängigen Medizinern ist wegen der Gefahr des Interessenkonfliktes zu untersagen, in Verfahren zur Impfschadensfeststellung tätig zu werden.
   
5.
Die staatlichen Impfempfehlungen auszusetzen, bis die Nachweise für das bislang "fehlende Verständnis für die einer Impffolge zu Grunde liegen biologischen Abläufe (lt. Bundesgesundheitsblatt 4/2002, S. 316ff) im Hinblick auf den Schutz der Krankheit, gegen die geimpft wird, durch Hersteller und Zulassungsbehörden erbracht sind
   
6.
Die Staatlichen Impfempfehlungen auszusetzen, bis die umfassende Erfassung von Impfschäden per Verordnung und Gesetz gemäss den wissenschaftlichen Gütekriterien gesichert ist. Die Erfassung der Impfschäden erfolgt zur Zeit mit max. (?) 10 %.
90% werden nicht erfasst, da sie erst gar nicht gemeldet werden und die objektiv-wissenschaftlich ermittelten Grundlagen für eine ursächliche Analyse und Zuordnung (Epidemiologie, Studien, Mängel in der Zulassung) fehlen (veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 10/2001 und 4/2002
).

   
Diese Petition ist abgeschlossen und kann nicht mehr unterzeichnet werden!

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