Keine Persönlichkeitsrechte zweiter Klasse für impfkritische Bürger!
(ht) Wie bereits am 19. Mai 2010 berichtet, wurde der in impfkritischen Kreisen als Internetstalker bekannte Sozialhilfeempfänger Aribert D. aus Bremerhaven vom Landgericht Stuttgart kürzlich dazu verurteilt, eine private Email, die ich an eine nichtöffentlichen Mailingliste gerichtet hatte, von seiner Webseite zu löschen oder bis zu 250.000 Euro Bußgeld zu zahlen.
Wie fast zu erwarten war, geht der Beklagte nun in Berufung. Es ist zu vermuten, dass er aus der Gruppe Gleichgesinnter, die sich selbst die "Skeptikerbewegung" nennt, finanziell unterstützt wird.
Mir selbst geht es inzwischen so, dass ich - insbesondere angesichts der zu erwartenden weiteren Eskalation durch die nächsten Instanzen - diese zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht mehr aufbringen kann.
Doch ich würde den Schutz der Persönlichkeitsrechte impfkritischer Bürger vor den Übergriffen fanatischer Anhänger medizinischer Mehrheitsmeinungen gerne exemplarisch durch ein rechtsgültiges Urteil stärken. Zudem geht es in diesem Rechtsstreit ja nicht nur um den Schutz medizinischer Mindermeinungen, sondern auch ganz grundsätzlich um den Schutz der Privatsphäre im Internet: Setzt sich die Rechtsmeinung der Skeptikerbewegung durch, ist die Privatsphäre innerhalb geschlossener, also nichtöffentlicher Mailinglisten nicht mehr gewehrleistet - völlig unabhängig davon, welche Themen diese Mailingliste behandeln.
Emails innerhalb solcher Mailinglisten könnten durch ein entsprechendes Urteil grundsätzlich einen öffentlichen bzw. nicht schützenswerten Charakter zugesprochen werden - was fatal für sämtliche Nutzer des Internets wäre.
Vorausgesetzt, mir stehen ausreichende finanzielle Mittel zur verfügung, würde ich das Verfahren bis zur letztendlichen Entscheidung durch die weiteren Instanzen tragen. Wenn Sie mein Anliegen finanziell unterstützen möchten, können Sie dies durch eine Spende an den gemeinnützigen Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V." (AGBUG) tun.
AGBUG e.V.
Kto.-Nr.: 2039206
BLZ: 60050101
BW-BankSWIFT/BIC: SOLADEST
IBAN: DE 53 60050101 000 2039206
Verwendungszweck: "Persönlichkeitsschutz Mailingliste"
Der Eingang Ihrer Spende und ihre Verwendung wird wie üblich auf www.agbug.de dokumentert. Nicht verwendete Gelder werden nach Abschluss des Verfahrens automatisch auf den Rechtsfonds umgebucht.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Hans U. P. Tolzin




