Pferdeseuche? Neues Formular "Tierärztliche Erklärung"
(ir) Zur Zeit werden in ganz Deutschland vermehrt Blutproben von Pferden gezogen, um eine etwaige Ansteckung mit dem Virus der "Equinen Infektiösen Anämie" (EIA), auch Pferdeseuche genannte, festzustellen. Hintergrund ist laut Behörden das illegale Verbringen von Pferden aus Rumänien nach Deutschland. In Rumänien hatte es 2007 eine angebliche Epidemie unter Pferden gegeben.
Das Problem: Die Testsysteme sind nicht etwa auf das Virus geeicht, sondern auf Tiere mit einem bestimmten Symptombild, das durch dieses vermeintlich anwesende Virus verursacht sein soll. Auf welche Partikel diese Tests nun wirklich reagieren, kann niemand mit Sicherheit sagen. Dagegen ist bekannt, dass Impfungen und wahrscheinlich auch andere Medikamente zu einem positiven Testergebnis führen können, ohne dass tatsächlich EIA-Viren verantwortlich sind, oder das betroffene Tier irgendwelche Krankheitsanzeichen zeigt. Da testpositive Pferde in der Regel von Amts wegen sofort getötet werden, ist eine Probenziehung mit Russisch Roulette vergleichbar. Ob die tödliche Kugel in der Patronenkammer sitzt oder nicht, weiß man erst nachher.
Um Pferdebesitzer gegenüber den Amtstierärzten zu stärken, habe ich ein Formular entwickelt, dass man dem Tierarzt oder Behördenvertreter möglichst noch VOR der Probenziehung zur Unterzeichnung vorlegt. Ob die Verweigerung der Unterschrift ausreicht, die Amtstierärzte aus dem Stall verweisen zu können, müsste rechtlich noch geklärt werden. Im Grunde sind im Formular ausschließlich Selbstverständlichkeiten enthalten, so dass Sie zumindest argumentativ einen besseren Stand haben.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Anspruch auf eine schriftlicher Begründung unter Bezug z. B. auf die entsprechenden Paragraphen des Tierseuchengesetzes haben. Bestehen Sie darauf. Ziehen Sie unbedingt zu jedem Gespräch mit Vertretern des Veterinäramts oder beauftragten Tierärzten unabhängige Zeugen hinzu. Bleiben Sie unbedingt höflich, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wir leben in einem Rechtsstaat, und wenn eine Behörde Ihre Grundrechte verletzten will, muss sie dies schriftlich begründen - und Ihnen auf diesem Wege auch mitteilen, welche Einspruchsmöglichkeiten Sie als Bürger haben.