Petitionsausschuss: "Schweinegrippe-Impfstoffe sind nicht gesundheitsschädigend!"

(ir) Die Petition Nr. 8759 an den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Fachgerechte Entsorgung aller nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen" wurde vom Petitionsausschuss als abgeschlossen erklärt.

Der Petent hatte gefordert:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle nicht verabreichten Schweinegrippe-Impfdosen in Deutschland fachgerecht zu entsorgen." 

Begründung:

Aus ethischen Gründen ist der Verkauf oder auch die kostenlose Weitergabe der für uns Deutschen hergestellten und von uns abgelehnten Schweinegrippe-Impfstoffe nicht zu verantworten. Die Impfstoffe werden von Ärzten, unabhängigen Wissenschaftlern und dem Großteil mündiger Bürger vor allem wegen der toxischen Eigenschaften durch die Inhaltsstoffe Quecksilber, Aluminiumverbindungen, Formaldehyd, Nanopartikel, Antibiotika und anderen und den nicht nachgewiesenen Nutzen abgelehnt. Diese Impfstoffe nun in Menschen anderer Länder zu "entsorgen" widerspricht jeder christlichen und ethischen Grundeinstellung. Menschen in Entwicklungsländern vertrauen rein auf unsere Nächstenliebe und haben keine Möglichkeit sich über Internet oder Vorträge über alle wichtigen Fakten zur freien Impfentscheidung zu informieren. Hinzu kommt, dass doch gerade in Entwicklungsländern sog. Immunerkrankungen weit verbreitet sind und immer mehr Ärzte und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass Impfungen das Immunsystem schwächen. 

Der Petitionsausschuss war anderer Ansicht:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen, weil er insbesondere die Annahme des Petenten, die Impfstoffe gegen die sog. Schweinegrippe seien gesundheitsschädigend, ausdrücklich nicht teilt. Sämtliche Impfstoffe sind von der EU-Kommission bzw. dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen und entsprechen damit den strengen Anforderungen des europäischenund des deutschen Arzneimittelrechtes an die pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen. Soweit der Petent darauf hinweist, die Impfstoffe enthielten giftige Substanzen, weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

Der Impfstoff Pandemrix® enthält in der Tat geringe Mengen des quecksilberhaltigen Konservierungsmittels Thiomersal. Thiomersal sorgt dafür, dass der Impfstoff auchnach Anbruch vor einer Verunreinigung durch Bakterien geschützt ist und deshalb bis zu 24 Stunden nach Anbruch verwendet werden kann. Allerdings ist die in Pandemrix® enthaltene Menge an Quecksilber nachweislich absolut unbedenklich.

Nachdem die Behauptung des Petenten, die Impfstoffe seien gesundheitsschädigend, nach Überzeugung des Petitionsausschusses nicht zutreffend ist, ist auch die daraus gezogene Forderung, den Impfstoff nicht weiterzugeben, sachlich nicht begründbar.

Im Gegenteil: es wäre sogar ethisch nicht vertretbar, überzählige Impfstoffe zu vernichten. Vielmehr ist es ethisch angezeigt, Impfstoffe hilfebedürftigen Ländern, wie z. B. Entwicklungsländern, zur Verfügung zu stellen. Nach Kenntnis des Petitionsausschusses sind bereits geleistete Spenden sehr willkommen gewesen. Nach alledem kann das Anliegen nicht unterstützt werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Zur Online-Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8759

Zur Ablehnungsbegründung:
https://epetitionen.bundestag.de/files/0732.pdf


Kommentar: Deutscher Bundestag weiterhin nicht lernfähig

Leider hatte die Petition nur 323 Mitzeichner erreicht. Um eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu erzwingen, wären innerhalb von drei Wochen 50.000 Mitzeichner notwendig gewesen. 

Ob die Petition wirklich wichtig war, darüber kann man sicherlich streiten. Sinnvoll war sie auf jeden Fall. 

Mir bleibt einmal mehr die Erkenntnis, dass der Bundestag - bzw. hier stellvertretend der Petitionsausschuss - nicht lernfähig zu sein scheint.

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