„Wenn Du Dich jetzt nicht impfen lässt, bist Du morgen tot!“

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Frage an die Redaktion:

Vor kurzem ist im Freundeskreis eine Situation entstanden die Ihnen sicher nicht ganz unbekannt vorkommen dürfte. Da wir alle doch recht erschrocken waren, erhoffe ich mir von Ihnen einen Rat, wie wir in Zukunft unsere Kinder für solche Erlebnisse stärken können.

Durch eine Platzwunde am Kopf während der Schule musste ein befreundetes Kind (10 Jahre alt) mit dem Krankenwagen in die Klinik gebracht werden. Da kein Lehrer Zeit hatte, den Jungen zu begleiten, fuhr er alleine, bzw. nur durch Sanitäter betreut, zum Krankenhaus. Der Vater war informiert, er sollte etwa 20 Minuten später an der Klinik eintreffen. Es konnte nicht gewartet werden, weil die Wunde zu stark blutete.

Nachdem die Wunde versorgt war, sollte in der Klinik sollte eine Tetanusimpfung erfolgen. Das Kind hat in seinem Leben noch keine Impfung bekommen, wusste auch um die mögliche Penetranz von Ärzten Bescheid und wehrte durch ein klares Nein die Injektion ab.

Obwohl der Junge vor Stress und Panik am ganzen Körper zitterte, der Vater jeden Moment kommen konnte und klar war, dass der Patient noch nie zuvor geimpft worden war, kam folgende Aussage:

„Wenn Du Dich jetzt nicht impfen lässt, bist Du morgen tot!“

Der Vater kam in diesem Augenblick um die Ecke und konnte das gerade noch hören. Ohne großen Aufstand aber bestimmt sind Vater und Sohn gegangen. Uns stellen sich jetzt folgende Fragen:

  1. Dürfen Ärzte ohne Einwilligung der Eltern impfen?

  2. Ist kein Elternteil da, wie kann sich das Kind gegen eine Impfung wehren?

  1. Gibt es einschüchternde Aussagen, die das Kind machen kann, um Zeit zu gewinnen, bis Hilfe oder Unterstützung eintrifft?

  2. Würden Ärzte über den Kopf des Kindes hinweg einfach impfen und solange Druck auf das Kind ausüben, bis es sich fügt?

  3. Mein eigener Sohn wäre vor Schreck in der Tat einfach in Ohnmacht gefallen. Würden Ärzte das nutzen und die Injektion einfach setzen?

Es geht hier nicht darum, etwas zu unternehmen, wenn die Impfung erfolgt ist. Natürlich ist das Körperverletzung. Viel spannender ist doch die Frage, wie kann ich verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Ich war mir nicht bewusst, dass Ärzte selbst in einer solchen Situation nur ihren Verhaltenskatalog abarbeiten, egal wie. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Zeit für eine Antwort finden könnten. Mit freundlichen Grüßen, Vera R.

Antwort der Redaktion:

Zunächst einmal Gratulation an die betroffene Familie und den Jungen. Er hat das großartig gemeistert, ich hoffe, die Familie ist sich dessen bewusst!!

Zu Ihren Fragen:

Dürfen Ärzte ohne Einwilligung der Eltern impfen?

Grundsätzlich nein. Ausnahme: Wenn eine lebensbedrohliche Situation besteht. Nun ist jedoch in vielen Ambulanzen in solchen Situationen wie von Ihnen beschrieben die Regel. Im Extemfall kann der behandelnde Arzt beim diensthabenden Familienrichter innerhalb von Minuten einen teilweisen Sorgerechtsentzug erwirken. Die wenigsten Richter hinterfragen das fachliche Urteil eines Arztes.

Ist kein Elternteil da, wie kann sich das Kind gegen eine Impfung wehren?

Im idealen Fall hätte das Kind das Formular Impferklärung dabei. Oder zumindest ein Kärtchen, auf dem alle Telefonnummern der Eltern stehen, unter denen sie im Notfall erreichbar sind und der Hinweis, dass aus medizinischen Gründen ohne Einwilligung der Eltern nicht geimpft werden darf, auch nicht gegen Tetanus. Grundsätzlich gilt: Nicht auf Diskussionen einlassen, es sei denn, man/frau fühlt sich völlig in seiner/ihrer Kraft.

Gibt es einschüchternde Aussagen, die das Kind machen kann, um Zeit zu gewinnen, bis Hilfe oder Unterstützung eintrifft?

In der Regel ist so etwas zu viel für einen 10jährigen. Ansonsten ist die Haftungsfrage das "Totschlag-Argument", mit dem der Arzt in der Regel nicht rechnet und das dafür sorgt, dass er Ruhe gibt. Wenn das Kind oder der Jugendliche geistig präsent ist, dann kann er den Arzt auch fragen, ob er denn die Wunde auch fachgerecht gereinigt hat. Oder wie bei einer heftig blutenden Wunde Tetanus-Bakterien, die ja keinen Sauerstoff mögen, in die Wunde gelangen können. Das signalisiert dem Arzt, das sein Patient kein hilfloses Opfer seiner Machenschaften ist, sondern sehr bewußt verfolgt, was er da tut.

Würden Ärzte über den Kopf des Kindes hinweg einfach impfen und solange Druck auf das Kind ausüben, bis es sich fügt?

Solche Ärzte gibt es und sie würden es in der Regel mit angeblich bestehender Lebensgefahr begründen.

Mein eigener Sohn wäre vor Schreck in der Tat einfach in Ohnmacht gefallen. Würden Ärzte das nutzen und die Injektion einfach setzen?

Ist nicht auszuschließen.

Sie können solchen Situationen z. B. durch Rollenspiele vorbeugen. Das kann sogar echt Spaß machen. Ist das mit Familienmitgliedern nicht so einfach umzusetzen, kann man auch Freunde vom Elternstammtisch dazu einladen.

Dringende Empfehlung

Ich empfehle dringend, sich schriftlich bei der Klinikleitung, bei der Ärztekammer und beim Gesundheitsamt über den Arzt zu beschweren und Wert auf eine schriftliche Antwort zu legen. Dadurch wird der betreffende Arzt aktenkundig, er wird um Stellungnahme gebeten und wird in Zukunft - hoffentlich - vorsichtiger sein.

Je mehr Eltern so handeln, desto schneller erreichen wir die längst notwendige Reform des Gesundheitswesens. Herzliche Grüße, Hans U. P. Tolzin

 

 

 

 

 

 

Inka schrieb am 12.10.2017 um 00:12:37

Hallo ihr Lieben,ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.

Ich habe vor kurzem einen Antrag auf eine Mutter Kind Kur gestellt und darf mir jetzt aussuchen wo ich hin möchte. Ein Haus hat uns bereits abgelehnt weil mein Sohn (14 Monate)ungeimpft ist.Musst ich jetzt damit rechnen das uns keine einzige Kureinrichtung aufnimmt?Was könnte ich noch tun?

Lg

schrieb am 12.09.2012 um 00:32:59

Ich bin noch immer geschockt und google schon seit Stunden.
Meine Tochter (15) war heute zu einer normalen Untersuchung beim Frauenarzt. Der meinte dann mal ganz locker,wo du einmal hier bist können wir gleich die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs machen. Die erste Impfung hat sie sofort bekommen,ohne Aufklärung. Sie hatte nicht einmal ihren Impfpass dabei. Den sollte sie dann beim nächsten Termin mitbringen.
Das Thema Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs hatte ich mit meiner Tochter vor 2 Jahren schon besprochen,als einige Schulkameradinnen sich impfen lassen wollten und wir waren uns einig, diese Imfung nicht machen zu lassen.
Ich bin so sauer und geschockt,amliebsten würde ich morgen früh dort anrufen und der Arzt rund machen.
Wie ist das eigentlich rechtlich?( Deutsches Recht) Bisher habe ich in Erfahrung gebracht,das Jugendliche ab 16 über Impfungen selbst entscheiden können.
Aber darf ein Arzt ohne Vorlage des Impfpasses einfach drauf los impfen? Der weiß doch nicht ob der Jugendliche die Impfung evtl. schon hat.

schrieb am 27.02.2012 um 11:48:13

Meine Kinder sind auch ungeimpft. Mein Sohn hatte eine stark blutende Kopfwunde und schon im Krankenwagen wurde ich massive unter Druck gesetzt. Die Ärtzin weigerte sich zu behandeln und ich musste mich sehr beleidigen lassen als ich standhaft die Impfung gegen Tetanus abwehrte. Zudem musste ich unterschreiben dass ich das Leben meines Kinder bewußt gefährde. Obwohl überzeugter Nichtimpfer war ich doch sehr beeindruckt und werde zukünftig die Frage nach dem bestehenden Impfschutz auch bejahen.

schrieb am 27.02.2012 um 15:20:44

[b] Hallo Herr Sopico.
Es gibt auf www.aegis.ch Vordrucke, die Sie sich vom Arzt unterschreiben lassen können, wie Er ( Arzt ) es
ja auch von Ihnen verlangt. PS: er wird sich hüten!!!
Gruß Bernhard Warhus, Wallenhorst

schrieb am 27.02.2012 um 16:31:54

AEGIS Schweiz gibt es leider nicht mehr. Ich empfehle deshalb folgendes Formular: http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaeru- ng.pdf

schrieb am 29.03.2012 um 18:51:24

Frage:Wieso kann ich das Formular "Impferklärung",nicht ausdrucken? Ist es vielleicht schreibgeschützt?Vielen dank für die Antwort
S.Schwender

schrieb am 29.03.2012 um 19:03:37

Nein, das Formular ist druckbar! Bitte lokales Problem mit PC oder Drucker prüfen.

schrieb am 29.02.2012 um 14:32:11

Herzlichen Dank. Das Formular ist absofort immer in meiner Taschen. VG

Martin schrieb am 27.02.2012 um 10:09:51

Ich wurde (als Erwachsener) nach einer schweren Verletzung auch nach der Tetanus-Impung gefragt. Meine Antwort war ganz bestimmt: Ja, es besteht ausreichender Tetanusschutz - obwohl ich seit rund 20 Jahren nicht geimpft wurde und nicht mehr geimpft werden will. Damit war das Thema vor Tisch.

Ich denke, wichtig ist die Aufklärung und, dass Kinder in dieser Situation (zum eigenen Schutz) "lügen" sollen.

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