Blauzungenimpfung: Bäuerin siegt vor Gericht

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Hemma Köstenberger siegt vor dem Verwaltungs- gerichtshof
 

"(tier-mensch-at) Sensationelles Urteil: Fünf Jahre nach der BT-Impfung auf ihrem Betrieb hat eine Bäuerin mit ihrer Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Somit muss ihr der Bund jetzt eine Entschädigung für die Folgeschäden aus der Impfung zahlen.  Hemma Köstenberger aus Feldkirchen in Kärnten hatte damals beim  Bundesgesundheitsministerium einen Antrag auf Entschädigung für drei verendete Mutterkühe und drei Jungkälber und den Folgeschäden aus der Impfung gestellt. Die sechs Rinder waren nach zwei Teilimpfungen im Jänner und Februar 2009 ihres Rindviehbestandes mit 19 Mutterkühen, einem Deckstier und 16 Jungtieren verendet.

Hier das lesenswerte Urteil. Wie all diese Bescheide ist auch dieser anfänglich etwas holprig zu lesen, aber es lohnt sich. Vor allem die Begründungen auf den letzten Seiten. Der Staat muss lt. diesem Urteil beweisen, dass die Schäden nicht durch die Impfung kamen, und nicht umgekehrt." 

HIER DAS URTEIL LESEN


Bericht der klagenden Bäuerin
Hemma Köstenberger, Jeinitz 1, A-9560 Feldkirchen, Jeinitz, den 02. März 2014

Nach der,  im Jahre 2009 vom BM. f. G. unter Androhung von Strafen  angeordneten  BT-Impfung,  wurde auch  in Kärnten flächendeckend  durchgeimpft. In unserem Bergbauernbetrieb (Zone 3)  wurden somit am 05. 01. 2009 (1. Teilimpfung) und am 13. 02. 2009 (2. Teilimpfung) der gesamte Rindviehbestand 19 Mutterkühe, 1 Deckstier, 16 Jungtiere) geimpft.

Nach der 2. Impfung traten bei den Tieren Symptome  wie Gliedersteife beim Gehen, Fressunlust, Müdigkeit,  kurzzeitiger Durchfall auf. Nach einigen Tagen war der gesamte Viehstand erkrankt, verweigerte die Futteraufnahme viele Kühe konnten nicht mehr aufstehen hatten Fieber (keine Milch mehr).

Der gesamte Viehstand  besonders  4 mittlerweile schwer erkrankte Kühe mit hohem Fieber wurden vom Tierarzt  täglich bis zu 3 mal behandelt. Er versuchte mit Spritzen und Infusionen das Schlimmste zu verhindern. Der Dienst an den kranken Tieren war zu dieser Zeit fast  rund um die Uhr. 

Trotz intensiver tierärztlicher Behandlung und Betreuung verendeten 3 Kühe und  3 Kälber. Auf die Frage, um welche Krankheit es sich handle, schien der Tierarzt ratlos und die Diagnose lautete Inappetenz, Abmagerung, Fieber.  Es kam in folge auch zu einigen Frühgeburten, welche bei den Kühen schon im Mutterleib abgestorben waren. Die Tierärztin, welche die Reste dieser Frühgeburten aus dem Mutterleib holte, musste  bei dieser Arbeit einige Pausen in frischer Luft einlegen, da sie sich überfordert fühlte.
Ich wandte mich in dieser für unseren Betrieb außergewöhnlich schwierigen Situation an die zuständigen Behörden, wie Bezirkshauptmannschaft  Amtstierärztin, Landesveterinär, Tierseuchenfond, Impfstoffhersteller, Gesundheitsministerium, Landesregierung usw. jedoch ohne Erfolg. Eine persönliche Vorsprache beim Landesveterinär machte diesen nervös und er wollte von Impfschäden nichts wissen.

Er sagte mir jedoch zu, verendete Tiere aus meinem Bestand zu untersuchen. Was infolge auch geschah und ich habe für keine dieser Untersuchungen bezahlt. Die Untersuchungen zeigten zwar Todesursachen auf,  jedoch gaben keinen Hinweis auf den Grund der vorhergehenden Erkrankung. Vom  BM. f. G. wurde mir mitgeteilt, dass eine Erhebung von Impfschäden nicht vorgesehen ist.

Im Internet wurde ich auf den Verein Schöpfungsverantwortung aufmerksam, welcher  Schadensberichte von Impfschäden nach BT-Impfung sammelte und ich wurde auch aufmerksam auf Menschen (wie Fr. Claudia Grander), welche mit viel Mut die Impfung verweigert hatten. Der Verein ProLeben erstattete  am  17. 04. 2009 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die zwangsmäßig durchgeführte  BT-Impfung und ich schloss mich mit meinem Fall,  nach persönlicher  Vorsprache beim Staatsanwalt  in Klagenfurt, auf dessen Empfehlung hin,  dieser Anzeige an.

Ich wollte jedoch auch für meinen speziellen Fall Recht einfordern aber es fehlten ganz einfach  die finanziellen Mittel dazu. Trotzdem wandte ich mich an RA. Dr. Hans Kröppel,  8650 Kindberg und trug ihm meine Geschichte vor. Herr Dr. Kröppel hörte sich alles geduldig an, zeigte viel Verständnis für meine Situation und leitete ohne finanzielle Mittel meinerseits,  ein Verfahren gegen die zuständige Behörde ein. Nach nunmehr 5 Jahren hatte(n) er (wir) Erfolg und das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof lautet auf Entschädigung durch die Unterbehörde.

Mir ging es in dieser Angelegenheit irgendwann vorrangig darum -  Recht zu bekommen! Es war ein langer Weg, auf dem in 5 Jahren viele Steine zu beseitigen waren.  Ohne Herrn Dr. Kröppel, dem ich sehr zu Dank verpflichtet bin, wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.

Hemma Köstenberger

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