Impf-Mobbing am Arbeitsplatz? Nicht mit mir!

AbbildungImpfklauseln in Arbeits- und Ausbildungsverträgen und Ihre Reaktionsmöglichkeiten

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen bzw. ihren Eltern, wonach immer mehr Arbeitgeber und Ausbildungsstätten eine vertragliche Einverständniserklärung in bestimmte Impfungen fordern und bei Nichteinhaltung mit Kündigung der Arbeitsstelle bzw. dem Ausbildungsplatz drohen.

Die wichtigste Information zuerst: Wenn Sie diese Verträge einmal unterzeichnet haben, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und Sie können gegen eine Kündigung nur schwer vorgehen. Das Problem ist natürlich: Wenn Sie den Vertrag NICHT unterzeichen, erhalten Sie möglicherweise die gewünschte Stelle nicht.

Finden Sie eine derartige Klausel in Ihrem Vertrag, haben Sie mehr Reaktionsmöglichkeiten, als Sie glauben:

  1. Wenn ärztlich attestierte Kontraindikationen gegen die verlangten Impfungen bestehen, streichen Sie einfach die entsprechenden Passagen durch und legen das Attest in Kopie bei
  2. Auch wenn Sie über kein Attest verfügen, können Sie die Impf-Passagen einfach durchstreichen und abwarten, ob es eine Reaktion gibt
  3. Gehen Sie offen auf den zuständigen Ansprechpartner zu und suchen Sie das Gespräch. Beachten Sie dabei einige wichtige Kommunikationsregeln, wie z. B. das Gegenüber nicht zu attackieren und sich selbst nicht zu rechtfertigen, in der Ich-Form zu formulieren etc. Ansonsten verschlechtern sich die Chancen, dass Ihr Gegenüber Einsicht zeigt, unter Umständen dramatisch.
  4. Verlangen Sie von Ihrem Ansprechpartner einen Nachweis, wonach die geforderten Impfungen tatsächlich in der Lage sind, eine Ansteckung anderer zu verhindern. Immerhin sind Impfungen Körperverletzungen, die Ihrer mündigen Einwilligung bedürfen und eine Impfpflicht gibt es in Deutschland definitiv nicht, und auch das im Sommer 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz schreibt Impfungen nicht zwingend vor.

 Der Favorit unseres impfkritischen Netzwerkes ist die Vorgehensweise Nr. 4, denn sie ist die Grundlage möglicher Musterklagen.

So können Sie sich auf das Einstellungs-Gespräch vorbereiten:

Bei der Zulassung von Impfstoffen wird der Nachweis der Wirksamkeit über einen Ersatz-Meßwert ("Surrogatmarker") erhoben. Diese Ersatzmessgröße ist in der Regel der sogenannte Antikörpertiter, d. h. die Menge der Antikörper im Blut, die gegen bestimmte Erreger, z. B. das Masernvirus, gebildet werden. Für die Impfstoff-Zulassung wird der Nachweis jener Titerhöhe verlangt, die nach Ansicht der Experten ausreicht, um die eigentliche Krankheit zu verhindern. Man spricht hier auch vom „direkten Immunschutz“. Der entsprechende Messwert liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, bei den Masern bei 350 "mIU/ml" (gesprochen: "Milli-I-U pro Milliliter", wobei IU für "international Units" steht).

Wichtig zu verstehen: Dieser Titer mag aus Sicht der Schulmedizin zwar im Falle einer Ansteckung die Krankheitssymptome verhindern, aber nicht automatisch auch die Ausscheidung des Erregers! Dazu ist ein wesentlich höherer Titerwert notwendig. Internationalen Studien zufolge liegt dieser bei 1.810 mIU/ml. Man spricht hier von einem „indirekten Immunschutz“, da empfängliche Personen, mit denen man in Kontakt kommt, nicht angesteckt werden können. Wer keine Erreger ausscheidet, kann eben andere auch nicht anstecken.

Abbildung2

Nun ist es aber so, dass bei der Zulassung von Impfstoffen nur der direkte Immunschutz nachgewiesen werden muss, also der niedrigere Wert. Wenn also eine Krankenschwester oder eine Erzieherin im Kindergarten im Falle eines Ausbruchs "immun" ist und selbst nicht erkrankt, so kann sie trotzdem für eine gewisse Zeit das Virus ausscheiden und empfängliche Patienten oder Kinder anstecken. Das hängt im Einzelfall davon ab, mit wie vielen Erregern auf einmal ein Mensch konfrontiert wird, wie hoch der aktuelle Antikörpertiter ist und wie lange das eigene Immunsystem braucht, um hochzufahren.

Wenn nun ein Arbeitgeber oder ein Ausbildungsinstitut im medizinischen Bereich von seinen Mitarbeitern oder Auszubildenden verlangt, ihre Einwilligung in eine Körperverletzung zu geben, so ist dies nur dann begründbar, wenn eine Ansteckung der betreuten Personen  mit Sicherheit oder zumindest sehr großer Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann.

Sie können bereits im Vorfeld eine Anfrage an das RKI (presse@rki.de) schicken und um die Auskunft bitten, wie hoch der Antikörpertiter im Blut, gemessen in mIU/ml, sein muss, um eine Ausscheidung des jeweiligen Erregers zuverlässig zu verhindern. Sobald Sie die entsprechende Auskunft erhalten haben, können Sie z. B. Ihre eigenen Titerhöhen im Labor prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Im Zweifelsfalle nachfragen.

Sie können mit der Auskunft des RKI aber auch direkt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Institution gehen, bei der Sie sich bewerben und nachfragen, warum denn der Impfstatus (der ja keine echte Aussage über die Ansteckungsfähigkeit zulässt) als Voraussetzung für die Einstellung genommen wird – und nicht die Titerhöhe, was ja aus schulmedizinischer Sicht viel mehr Sinn macht.

Bitte haben Sie keine Scheu, die zuständige Bundesbehörde anzuschreiben. Lassen Sie sich auch nicht abwimmeln. Sie sollten von vornherein auf eine Eingangsbestätigung bestehen und, falls Ihre Anfrage einfach ignoriert wird, so lange freundlich - aber penetrant - nachhaken, bis Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Geben Sie der Behörde bitte 14 Tage zum Bearbeiten Ihrer Anfrage Zeit. Danach sollten Sie wöchentlich nachfragen, bis Sie die gewünschte Auskunft erhalten haben.

Ein erwünschter Nebeneffekt von zahlreichen Anfragen ist, dass dabei Druck auf die zuständigen Behörden ausgeübt wird. Je mehr Menschen sich mit der Widersinnigkeit des alltäglichen Impf-Mobbings nicht mehr einfach abfinden, desto schwieriger wird es für die Behörden-Mitarbeiter, „Business as usual“ zu praktizieren.

Eine weitere Möglichkeit, Druck aufzubauen, ist die Veröffentlichung Ihres Schriftverkehrs im Internet, auf Ihrer Webseite oder Facebook. Es ist dabei jedoch kontraproduktiv, Behördenmitarbeiter in Ihren Anschreiben persönlich anzugreifen oder sie namentlich  bloßzustellen. Dadurch sinkt die Bereitschaft von Insidern, als Whistleblower an die Öffentlichkeit gehen und die Missstände aufdecken. Die nackten Fakten reichen eigentlich vollständig aus, um jeden Besucher Ihrer Webseite zum Nachdenken zu bringen – und zu eigenen Anfragen an die Behörden zu motivieren.

Abbildung3
Eine weitere Empfehlung ist, sich einem impfkritischen Elternstammtisch in Ihrer Nähe anzuschließen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Bleiben Sie nicht isoliert!

Eine Liste der Stammtische finden Sie hier: www.impfkritik.de/stammtische.

Falls es keinen Stammtisch in Ihrer Nähe gibt, können Sie auch einfach selbst einen gründen. Wir helfen dabei! Näheres unter www.impfkritik.de/stammtische/leitfaden.html

Sie sehen, wir sind lange nicht so ohnmächtig, wie wir im Alltag manchmal glauben. Impf-Mobbing ist Unrecht. Doch es kommt nicht nur darauf an, DASS wir uns zur Wehr setzten, sondern WIE wir es tun: Meine diesbezüglichen Vorbilder sind Ghandi und Martin Luther King. Mit deren Entschlossenheit, aber auch mit deren positiven Grundhaltung gegenüber den Widersachern, werden wir die Welt verändern.

herzliche Grüße

Hans U. P. Tolzin

schrieb am 19.05.2016 um 21:58:35

Zum Antikörper-Titer:



Es werden den sogenannten Impfstoffen Adjuvantien wie Aluminiumhydroxid beigemischt, um eine Immunreaktion, einen Antikörpertiter zu provozieren.



Das bedeutet aber letztlich nicht Antikörper gegen den offiziellen Impfstoff, also die Erreger oder deren Gifte, sondern Antikörper gegen die Adjuvantien.



Wenn es für die Erbringung des Nachweises eines Antikörpertiters notwendig ist, diese Antikörperreaktion durch Adjuvantien zu erzeugen, dann bedeudet das schlicht die völlige Wirkungslosigkeit der Impfung, da die Impfung selbst keine (messbare) Antikörper-Reaktion erzeugt. Die erzeugt nur das Adjuvanz. Und das kann wiederum nur eine Antikörperreaktion gegen das Adjuvanz erzeugen und niemals gegen den Krankheitserreger.



Das ist hier also schlicht ein offensichtlicher Betrug, mit dem eine Antikörperreaktion auf das Adjuvanz zur Antikörperreaktion auf den Krankheitserreger erklärt wird, um eine Immunisierung vorzutäuschen, die tatsächlich gar nicht eintritt.

schrieb am 14.05.2016 um 11:42:36



http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schwei-
negrippe-impfung-schweden-entschaedigt-narkolepsi-
e-patienten-a-1092175.html



Nach der Schweinegrippe-Impfung erkrankten in Europa auffällig viele Menschen an Narkolepsie. Schweden zahlt den Betroffenen jetzt bis zu eine Million Euro. Vielen genügt das nicht. Insgesamt haben in Schweden 475 Patienten eine Entschädigung beantragt. In 311 Fällen wurde sie genehmigt. Vielen reicht die Summe von bis zu einer Million Euro jedoch noch nicht aus. Die Zahlung könne den lebenslangen Ausfall von Arbeitszeit nicht kompensieren, kritisiert die Narkolepsie-Vereinigung.

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