Neue Studie: Bis zu 10faches Sterberisiko nach DPT-Impfung

Abb.

Schaden durch DPT- Impfung 10mal höher als Nutzen!
Aussagekräftige Studie zu Nutzen und Risiken der DPT- Impfung liegt jetzt vor

(2017-06-21) Nur selten finden sich zum Thema Impfen verlässliche Studien, die - nach Möglichkeit unbeeinflusst von Herstellerinteressen - Gesamtnutzen und Gesamtrisiken gegenüberstellen, und das im Vergleich von Geimpften gegen Ungeimpfte. Am besten gelingt das, wenn als Messgröße die Gesamtsterblichkeit der Geimpften mit der Gesamtsterblichkeit der Ungeimpften verglichen wird.

Dies ist in einer Aufsehen erregenden Studie jetzt verwirklicht worden, die z. T. von der dänischen Regierung finanziert wurde. Zufällig nach Geburtsdatum ausgewählt, erhielt ein Teil der Versuchskinder aus Guinea-Bissau die DPT- (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten) Impfung, der andere Teil wurde nicht geimpft.

Das Ergebnis war erschreckend: In der Gruppe der Geimpften war die Sterblichkeit 5 – 10 mal so hoch wie in der Gruppe der Ungeimpften! Der Studienleiter, Dr. Soren Wengel Mogensen, vermutet, dass selbst ein möglicher Schutzeffekt der Impfung gegen DPT durch negative Wirkungen mehr als zunichte gemacht wird und die geimpften Kinder deshalb ein viel höheres Sterberisiko haben als die Ungeimpften. Artikel dazu  Die Studie im Original lesen

Solche oder ähnliche Studien durchzuführen, wurde bisher von der US-Seuchenbehörde CDC (Center for Disease Control) und der WHO aggressiv verhindert. Der Grund: Die meisten Gesundheitsbehörden werden massiv von den Herstellern beeinflusst. Wo es um viel Geld geht, werden die Wahrheit und die Politiker so hingebogen, dass das Geschäft floriert.

Wie sagte doch Horst Seehofer in einem aufschlussreichen Interview: „Die, die entscheiden, sind nicht gewählt, und die Gewählten haben nichts zu entscheiden.“

Autor: Andreas Diemer, Arzt für Allgemeinmedizin/Naturheilverfahren, Diplom-Physiker, Sprecher der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für unabhängige Impfaufklärung (DAGIA)

Gast schrieb am 18.09.2020 um 08:18:25

Anscheinend verstehen die meisten das Grundproblem nicht.

Sie lassen sich eine Chemikalie spritzen, von der Sie nichts wissen, und für die niemand eine Garantie, oder Haftung übernimmt. Weder der Hausarzt, der damit Geld verdient Ihnen das zu spritzen, noch das Pharma/Chemie Unternehmen. Also wieso sollte ich das Risiko eingehen für den rest meines Lebens Krank, und/oder behindert, zu werden? Dann gehe ich lieber einen anderen Weg den ich kontrollieren kann. Aber natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Eine Allgemeine Impfung, Tetanus bspw., habe ich auch, die macht Sinn. Zecken habe ich keine, die macht für mich keinen Sinn, oder ähnliche. Aber auch das verstehen die Leute nicht. Logisches Denken und gesunder Menschenverstand muss "AN" sein, wen es darum geht mir etwas unbekanntes spritzen zu lassen oder nicht....

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende an alle :)

Gast schrieb am 07.04.2020 um 12:43:34

Offensichtlich taugen die Impfstoffe nichts mehr.

schrieb am 27.06.2017 um 14:08:07

Laut Abstract der Studie geht es um Todesfälle Anfang der 1980er Jahre. Welche Relevanz hat das weit über 30 Jahre später? Die Impfstoffe sind nicht mehr dieselben.

schrieb am 24.06.2017 um 15:12:51

Stimmt diese Zusammenfassung in deutscher Sprache sachlich? Danke.



https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/applica-
tion/pdf/2017-06/cp170066de.pdf

John schrieb am 21.06.2017 um 19:33:09



GESUNDHEITS-NEWS

Indizien: Impfschaden vom Europäischen Gerichtshof erstmalig anerkannt



21. JUNI 2017



EuGH: Klare Indizien reichen bei einem Impfschaden aus

Luxemburg (jur). Die Produkthaftung für Arzneimittel ist nicht auf Fälle begrenzt, in denen es klare medizinische Belege für gesundheitliche Folgeschäden gibt. ?Bei fehlendem wissenschaftlichen Konsens? können auch ?klare und übereinstimmende Indizien? ausreichen, konkret etwa die Häufung von Schäden nach einer Impfung, urteilte am Mittwoch, 21. Juni 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-62/15).





Das Urteil war insbesondere von Arzneimittelherstellern EU-weit mit Spannung erwartet worden. Bezüglich der Impfstoffe ist es auf Deutschland allerdings nur eingeschränkt übertragbar, weil für alle öffentlich empfohlenen Impfungen eine sozialrechtlich geregelte Haftung besteht.



Hier hatte ein Patient in Frankreich geklagt. 1998 und 1999 hatte er insgesamt drei Impfungen gegen Hepatitis B bekommen. Kurz nach der letzten Impfung traten Beschwerden auf; es stellte sich heraus, dass es sich um eine Multiple Sklerose handelt. Der Gesundheitszustand des Mannes verschlechterte sich rasch, er starb 2011.



Familienangehörige führten das Verfahren gegen den Hersteller des Impfstoffs, Sanofi Pasteur MSD, fort. Sie behaupten, die Multiple Sklerose sei durch den Impfstoff verursacht worden. Die französischen Gerichte wiesen die Klage zunächst ab. Es gebe keine wissenschaftlichen Nachweise für einen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung.



Vor dem Kassationsgerichtshof in Paris machten die Angehörigen geltend, nach französischem Recht sei die Impfung als Ursache eines Schadens dann anzunehmen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und eine familiäre Vorbelastung nicht besteht. Auch der Verstorbene selbst sei vor der Impfung rundum gesund gewesen.



Der Kassationsgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.



Der bestätigte nun, dass Produktfehler ?bei fehlendem wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden? können. Die französische Beweisregel sei daher im Grundsatz zulässig.



Nach dem Luxemburger Urteil führen solche Indizien zu einer Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass die Nachweise für den Geschädigten zunächst ausreichen. Für den Hersteller bleibt aber noch die Möglichkeit eigener Beweise, dass hier der Impfstoff nicht die Ursache der Folgeerkrankung gewesen sein kann.



Zur Begründung verwies der EuGH auf das Ziel des EU-Produkthaftungsrechts ?einer gerechten Verteilung der mit der modernen technischen Produktion verbundenen Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller?. Würde bei Arzneimitteln nur ein ?auf medizinischer Forschung beruhender sicherer Beweis? zugelassen, würde dieses Ziel unterlaufen und ?die Inanspruchnahme der Haftung des Herstellers übermäßig schwierig? oder teilweise sogar ganz ausgeschlossen.



Der EuGH betonte allerdings, dass die vorgelegten Indizien ?hinreichend ernsthaft, klar und übereinstimmend? sein müssen, so dass ?das Vorliegen eines Fehlers des Produkts unter Berücksichtigung auch der vom Hersteller zu seiner Verteidigung vorgebrachten Beweismittel und Argumente als die plausibelste Erklärung für den Eintritt des Schadens erscheint?.



Im konkreten Fall habe es keine Vorbelastung in der Familie des Geschädigten gegeben, wohl aber eine ?bedeutende Anzahl? vergleichbarer Erkrankungen nach der Impfung. Dies könne als Indizien-Nachweis ausreichen. Abschließend müssen darüber nun aber wieder die französischen Gerichte entscheiden.



In Deutschland ist das Luxemburger Urteil überwiegend für Reiseimpfungen interessant, zudem ist es nach seiner Begründung auch auf andere Arzneimittel übertragbar.



Impfschäden nach einer allgemein empfohlenen Impfung werden in Deutschland aus einem von den Ländern verwalteten Fonds entschädigt, in den auch die Hersteller einzahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gilt für den Ursachenzusammenhang zwischen Impfung und Schaden auch hier der ?Maßstab der Wahrscheinlichkeit?; ein wasserdichter medizinisch-wissenschaftlicher Beweis ist nicht erforderlich (so BSG-Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R). mwo/fle





http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/indi-
zien-impfschaden-vom-europaeischen-gerichtshof-er-
stmalig-anerkannt-20170621281658



https://www.google.at/amp/www.spiegel.de/gesundh-
eit/diagnose/pharmafirmen-zahlten-562-millionen-e-
uro-an-aerzte-im-jahr-2016-a-1153314-amp.html



schön langsam aber sicher kommt alles ans Tageslicht,was im Pharma und Medizinwesen so läuft.

Deshalb vertrauen diesem korrupten System immer weniger...















Ralf Sipple schrieb am 08.08.2017 um 10:26:19

Das Aktenzeichen des EuGH-Urteils muss richtig C-621/15 lauten, dann findet man es auch.

schrieb am 22.06.2017 um 05:00:57

Ich kann die Entscheidung nicht nachrecherchieren.

Können Sie die Entscheidung beim EuGH verlinken?



John schrieb am 23.06.2017 um 15:40:36

...leider nein. Aber wurde auch im Ärzteblatt so abgedruckt. Vielleicht kann uns Herr Tolzin als Politischer Senkrechtstarter der deutschen Mitte hier weiter helfen...

schrieb am 21.06.2017 um 18:21:10

Ich habe die Studie vor ca. einer Woche gelesen. Sie erfüllt allerdings nicht einmal die Mindestanforderungen, wie sie von der Dagia (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für unabhängige Impfaufklärung) gefordert werden, um als aussagekräftig zu gelten. Mehrfach hat haben der Autor und die Dagia - zu Recht - darauf hingewiesen, dass unverblindete Impfstudien mit lediglich etwas über 1000 Teilnehmern nicht umfassend die Wahrheit abbilden können.



Der starke Rückgang der Kindersterblichkeit in Deutschland von 25/1000 (1970) auf 4/1000 (2016) bei gleichzeitiger Erhöhung der empfohlenen Impfdosen widerspricht zumindest auf den ersten Blick den vermuteten Zusammenhängen der Studie (mit Daten aus Guinea-Bissau, wo damals die Kindersterblichkeit bis 5 Jahre bei annähernd 400/1000 lag). Auch wird in der Studie z.B. nicht auf die Todesursachen der insgesamt 77 gestorbenen Kinder eingegangen, also ob die alle überhaupt plausibel als Impfschäden erklärt werden könnten. Unfälle oder die Folgen von Kriminalität sollten mindestens ausgeblendet werden.



Ebenfalls ist mir nicht plausibel, warum scheinbar - laut Studie - die Polio-Impfung den positiven Effekt auf die Kindersterblichkeit haben soll.

schrieb am 21.06.2017 um 21:27:05

Ich halte Ihre Kritik weitgehend für voll daneben.



1. Wollten Sie noch mehr als 1000 Menschen mit einer bezüglich des gesundheitlichen Nutzen und Schadens bislang nicht geprüften Behandlung schädigen?



2. Für die Aussagekraft ist die Zahl der verglichenen Personen ausreichend.



3. Kinder deren Tod im Zusammenhang mit anderen Ursachen wie Kriminalität oder Unfällen steht, sind in der Studie nicht enthalten.



4. Man hat statistische Erhebungen geführt und dabei zunächst einmal festgestellt, dass in der Guppe der auch gegen Polio geimpften die Sterblichkeit etwas geringer war. aber immer noch 5x höher als bei den Ungeimpften - und das ist es, was hier entscheidend ist.

Warum in der Gruppe der Polio geimpften lediglich das 5 und nicht das 10-fache der Sterblichkeit ohne Impfung betrug, sollte man natürlich trotzdem klären, denn es wirft die Frage auf, ob dafür tatsächlich die Impfung oder andere Dinge eine rolle spielen. Hier finden sich keine Hinweise auf andere Ursachen https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC536-
0569/pdf/main.pdf



5. Man macht gerade deshalb kontrollierte Studien zwischen Geimpften und Nichtgeimpften, damit überhaupt erst einmal die Frage beantwortet werden kann, ob die Verringerung der Sterblichkeit tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen ist oder nicht. Hier gibt diese Studie zumindest bezüglich DPT eine eindeutige Antwort: Die Impfungen können für diesen Rückgang der Sterblichkeit nicht verantwortlich sein, da sie die Sterblichkeit gegenüber Nichtgeimpften erhöht.



Diese Aussage ist sehr wesentlich bezüglich der Frage, ob Impfung überhaupt eine Legitimation hat.



Ein ähnliches Ergebnis gab es bei der Überprüfung der BCG-Impfung gegen Tuberkulose http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkul-
ose/FAQ01.html.



Beide Studien sprechen eine ziemlich eindeutige Sprache:



Soweit Impfungen bezüglich ihres Nutzens überprüft wurden, konnte nur die Schädlichkeit der Impfungen festgestellt werden.



Damit sind die Gesundheitsbehörden ganz klar verpflichtet, sämtliche Impfungen, bei denen bisher nicht in kontrollierten Studien ein gesundheitlicher Nutzen nachgewiesen werden konnte - und das sind meines Wissen ALLE IMPFUNGEN, bis zum Vorliegen eines solchen Nachweises zu untersagen.



Unter unabhängiger Impfaufklärung verstehe ich, dass die Patienten auf das Fehlen des Nachweises des Nutzens einer Behandlung oder Diagnostik hingewiesen werden.



Ihr Post lässt das Gegenteil vermuten.

schrieb am 23.06.2017 um 16:34:54

Mist... bei meinem letzten Kommentar wurden wichtige Teile am Schluss abgeschnitten. Anscheinend gibt es eine Maximalzahl von Zeichen...



Ich ergänze das ein andermal nochmal. Habe es nicht gespeichert und jetzt auch keine Lust mehr, alles nochmal zu schreiben...

schrieb am 23.06.2017 um 15:37:15

1. Wollten Sie noch mehr als 1000 Menschen mit einer bezüglich des gesundheitlichen Nutzen und Schadens bislang nicht geprüften Behandlung schädigen?



Antwort: Ich möchte natürlich niemanden schädigen, im Gegenteil.



Die Forderung nach größeren Studienkohorten deckt sich mit Aussagen von Herrn Tolzin und der Dagia. In deren Online-Petition "Mindestanforderungen an Zulassungsstudien" heißt es: "DIE MEISTEN STUDIEN SIND ZU KLEIN UND LAUFEN ZU KURZ, um eine zuverlässige Aussage über Wirksamkeit bzw. einen langfristigen gesundheitlichen Vorteil treffen zu können" (aus: https://www.openpetition.de/petition/online/mind-
estanforderungen-an-zulassungsstudien-von-impfsto-
ffen). An anderer Stelle schreibt Herr Tolzin - meiner Meinung nach zu Recht -, Nebenwirkungen, die nur in ca. 1 von 20000 Fällen auftauchen, könne man mit einer Studie mit nur 1000 Teilnehmern nicht erkennen, und er schlage deshalb größer angelegte Impfstudien vor.



Man kann sich für solche Studien ja den Umstand zunutze machen, dass ohnehin jedes Jahr in Deutschland ca. 700000 und weltweit ca. 100 Millionen Kinder zum ersten Mal geimpft werden. in Anbetracht dieser Zahlen fände ich eine Studie mit z.B. 20000 oder 50000 Teilnehmern durchaus vertretbar.



Wenn man die Studie gut aufsetzt und die Probanden zufällig auswählt, würden vermutlich durch die Studie eher tausende Kinder NICHT geimpft, die es sonst würden (weil sie in die Kontrollgruppe rutschen) als dass Kinder ZUSÄTZLICH geimpft würden, die sonst nicht impfen wollen oder dürfen.



So gesehen würde durch größere Studien sogar weniger Kinder "geschädgt".





2. Für die Aussagekraft ist die Zahl der verglichenen Personen ausreichend.



Antwort: Ich finde, es kommt zusätzlich darauf an, für welche These hier die Aussagekraft ausreichend ist:



Für die These "In Guinea-Bissau sind in den 1980er Jahren deutlich mehr geimpfte Kinder in den 9 Monaten nach der Impfung gestorben als ungeimpfte." gebe ich ihnen völlig recht. Für diese Aussage ist die Studie groß genug. Mann muss hierbei für die Einordnung lediglich bedenken, dass in den 1980er Jahren knapp 50% der Kinder in Guinea-Bissau das 5. Lebensjahr nicht erreicht haben.



Für eine These, dass die Impfung ursächlich schuld daran war, dass die ca. 50 geimpften Kinder in der Studie gestorben sind, reicht die Größe hingegen nicht. Man sollte hier beachten, dass die über 900 überlebenden Kinder der Studie für diese These eher irrelevant sind, da sie - geimpft oder ungeimpft - überlebt haben und man anhand von Ihnen also Todesursachen nicht untersuchen kann. Das heißt, interessant für die Ursachen-These sind lediglich die 77 gestorbenen Kinder. Jetzt muss man diese noch auf die verschiedenen Todesursachen aufteilen, und dann bleiben pro Todesursache nur noch relativ kleine Gruppen, die keine statistische Relevanz mehr besitzen. Mann sollte auch mindestens z.B. die Kinder ausklammern mit Todesursachen, die in beiden Gruppen etwa gleich stark vertreten waren, da diese Gruppe vermutlich keinen Beleg für eine Ursächlichkeit der DTP-Impfung für die spezifische Todesursache liefern könnte.



Und für die These "auch in Deutschland 2017 haben geimpfte Kinder eine 10x höhere Sterblichkeit in den Monaten nach der Impfung zu erwarten als ungeimpfte" hat die Studiengröße nun wirklich keine Aussagekraft. Denn diese These lässt sich mit hiesigen Daten leicht falsifizieren: In Deutschland gibt es derzeit eine Kindersterblichkeit (bis 5 Jahre) von 0,4%, Tendenz sinkend. Da die meisten Kinder hierzulande geimpft sind, kann man mit einiger Genauigkeit schließen, dass ungeimpfte Kinder eine Sterblichkeit von 0,04% haben müssten, damit die These "geimpfte Kinder haben eine 10-fach erhöhte Todeswahrscheinlichkeit" auch hier gilt. Das heißt von den schätzungsweise 50000 Kindern in Deutschland, die jedes Jahr geboren werden und NICHT geimpft werden, dürften nur 20 in den ersten 5 Lebensjahren sterben. In anderen Worten, sobald pro Jahr signifikant mehr als 20 ungeimpfte Kinder (Altersgruppe 0-5 Jahre) in Deutschland sterben würden, wäre diese These bereits falsifiziert. Frau Angelika Müller von "Eltern für Impfaufklärung" hat die Kiggs-Studie auf solche Effekte hin untersucht. Ich glaube nicht, dass sie große Unterschiede in der Sterblichkeit zwischen geimpften und ungeimpften Kindern in Deutschland herausgefunden hat (https://www.efi-online.de/wp-content/uploads/20-
14/01/UngeimpfteGesuender.pdf), aber es würde sich auf jeden Fall lohnen, sich mit ihr darüber auszutauschen.





3. Kinder, deren Tod im Zusammenhang mit anderen Ursachen wie Kriminalität oder Unfällen steht, sind in der Studie nicht enthalten.



Antwort: A priori wird lediglich die "Sterberate" in den Monaten 3-11 untersucht. Es werden also alle Kinder, die in dieser Zeit gestorben sind, mitgezählt, egal an was sie gestorben sind. Für lediglich 14 der insgesamt 77 gestorbenen Kindern finde ich in der Studie Todesursachen, die von Verdacht auf Malaria bis plötzlichem Kindstod reichen. Es stimmt also, dass in der Studie nicht explizit von Unfällen und Kriminalität gesprochen wird, aber an was genau die 63 Kinder gestorben sind, für die keine Ursache genannt wird, wissen wir nicht.



Ich empfinde die Formulierung "andere" Ursachen als etwas ungenau. Aus meiner Sicht wäre z.B. Malaria (falls zweifelsfrei festgestellt) auch eine "andere" Ursache, weil sie keine kausale Impffolge ist (alleine ja schon deshalb nicht, weil in Deutschland kein geimpftes Kind je Malaria nach der Impfung bekommen hat).





4. Man hat statistische Erhebungen geführt und dabei zunächst einmal festgestellt, dass in der Guppe der auch gegen Polio geimpften die Sterblichkeit etwas geringer war. aber immer noch 5x höher als bei den Ungeimpften - und das ist es, was hier entscheidend ist.



Warum in der Gruppe der Polio-geimpften lediglich das 5- und nicht das 10-fache der Sterblichkeit ohne Impfung betrug, sollte man natürlich trotzdem klären, denn es wirft die Frage auf, ob dafür tatsächlich die Impfung oder andere Dinge eine Rolle spielen. Hier finden sich keine Hinweise auf andere Ursachen https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC536-
-

0569/pdf/main.pdf



Antwort: Leider kann ich den Link nicht öffnen. Ich bin natürlich auch dafür, dass man den Effekt der Polio-Impfung auf die Sterblichkeit klärt.



Grundsätzlich gehe ich aufgrund des Studiendesigns davon aus, dass die Ergebnisse möglicherweise zufälliger Natur sind. Dennoch möchte ich hier ein Argument der Logik anführen:



Die Daten der Studie lassen, falls sie aussagekräftig sind, nur den Schluss zu, dass sich die Polio-Impfung für sich genommen positiv (und nicht etwa nur "weniger negativ") auswirkt. Es gab in der Studie ja (leider) keine Gruppe der nur-Polio-Geimpften (also nur ...

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum