Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln!

Abb.
Die Erregerphobie und der Impffanatismus nehmen in Deutschland leider ständig zu. Jetzt werden ungeimpfte Schüler bereits bei Verdacht eines Windpockenausfalls aus dem Unterricht ausgeschlossen. Sie als Eltern müssen das nicht einfach hinnehmen!

(ht) Kürzlich erhielt ich - wieder einmal - die Email einer Mutter, deren ungeimpfte Kinder wegen des Verdachts eines Windpockenausbruchs an einer Schule 16 oder gar 21 Tage aus dem Unterricht ausgeschlossen wurden.

Das Verhalten der Gesundheitsämter ist gleich aus mehreren Gründen sachlich ungerechtfertigt und damit verfassungswidrig. Doch solange sich niemand wehrt, bleibt dieses Verhalten der Amtsärzte die gängige Rechtspraxis.

Falls Sie für sich die Entscheidung getroffen haben, aus der allgemeinen Opferhaltung herauszutreten und sich zu wehren, habe ich ein paar Vorschläge für Sie.

Wichtig für Sie zu wissen ist:

Selbst aus Sicht der Schulmedizin kann aufgrund der begrenzten Wirksamkeit nicht der Impfstatus, sondern allein der Antikörpertiter im Blut das Kriterium dafür sein, ob jemand als „immun“ gelten kann oder nicht.

Sie haben als Eltern folgende Möglichkeiten:

Unabhängig davon empfehle ich, sich unbedingt mit gleichgesinnten Eltern der Schule oder der Umgebung zu vernetzen. Es gibt bereits fast 100 impfkritische Elternstammtische in Deutschland.

Wie dem auch sei, bisher war niemand bereit, zu klagen, auch nicht mit Unterstützung unseres Netzwerkes.

Ich sage dazu: Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln.

  

  

schrieb am 13.03.2018 um 19:57:29

Wie ist das eigentlich: Also ich wurde in der ganzen Schulzeit meiner Kinder noch nie nach einem Impfstatus gefragt, ist das überhaupt zulässig, dass eine Schule das fragt?
Wir haben keine Impfpflicht in Deutschland und deshalb kann es auch keinen haltbaren Rechtsgrund für Schulausschluss wegen Nichtimpfung geben und deshalb würde ich auch annehmen, dass ich gar keine Auskunftspflicht gegenüber der Schule zu diesem Punkt leisten muss.
Wer spricht denn diesen Schulverweis aus?
Und was passiert, wenn ich diesen Verweis ignoriere, weil mein Kind ja gar keine Windpocken hat und also auch keine Ansteckungsgefahr bietet, die einen Schulausschluss im Sinne des eigentlichen ISFG begründen könnte?
Oder weil z.B. mein Kind die jeweilige Kinderkrankheit gar nicht mehr bekommen kann, weil es diese bereits hatte?
Das IFSG untersagt (zumindest ursprünglich) den Besuch öffentlicher Einrichtungen im Krankheitsfalle, also mit ärztlichem Attest. Ohne dieses ärztliche Attest unterliegt das gesunde Kind eigentlich regulär der Schulpflicht.
Es mag ja bei kleineren Kindern vielleicht als nicht so dramatisch erscheinen, wenn sie mal zwei oder drei Wochen nicht in die Schule dürfen, aber stellt Euch das mal während Schulabschlussprüfungen vor, die dann nicht geschrieben werden können - da wird dann sehr offensichtlich, dass hier Grundrechte verletzt werden.

schrieb am 17.03.2018 um 19:51:47

Ich ergänze meinen Kommentar:
Ein möglicher zeitweiser Ausschluss aus einer Gemeinschaftseinrichtung ist im IFSG in §28 Abs 2 ausschließlich für MASERN geregelt, ein Ausschluss bei Windpocken ist nicht vorgesehen und damit auch nach IFSG rechtswidrig.
Im Übrigen regelt das IFSG den Nachweis einer ärztlichen BERATUNG ÜBER IMPFUNGEN bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung. Die Einrichtung über den Impfstatus zu informieren ist ausdrücklich NICHT vorgesehen (Datenschutz). Und auch eine Impfpflicht ergibt sich daraus AUSDRÜCKLICH NICHT.
Bei der Einschulungsuntersuchung soll der Impfstatus zwar erhoben werden, die Daten dürfen aber nur gesammelt und anonymisiert über die Landesgesundheitsbehörde an das RKI übermittelt werden. (Datenschutz).
Es gibt also keine Verpflichtung den Impfstatus der Gemeinschaftseinrichtung bekannt zu geben und, so weit ich das verstanden habe, ist auch das Gesundheitsamt aus Gründen des Datenschutzes nicht berechtigt personenbezogene Daten über den individuellen Impfstatus aus der Erhebnung der Schuleingangsuntersuchung zu verwerten.

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