Neuer Musterbrief zur Impfpflicht fordert sorgfältigere Abwägung

Abb.
Es gibt einen neuen Musterbrief an Abgeordnete auf impfkritik.de. Darin wird unter Berufung auf Art 1 Abs 1 GG eine sorgfältigere Abwägung der Argumente Pro und Kontra Impfpflicht gefordert. Dieser Text darf nach Belieben verwendet und abgeändert werden.

Liste aller Musterbriefe auf impfkritik.de

Direkt zur Word-Datei mit dem Text dieses Musterbriefes

Betreff: Impfpflicht: Art 1 Abs 1 GG verlangt eine sorgfältigere Abwägung der Argumente als bisher geschehen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit der Impfthematik und mit der Frage, wie Eltern eine von Fremdinteressen unabhängige Impfentscheidung treffen können.

Was mich immer wieder irritiert, ist die Leichtfertigkeit, mit der Volksvertreter wie Sie, aber auch viele Fachleute, mit der Impfthematik umzugehen scheinen.

Impfungen sind schließlich massive Eingriffe in das Immunsystem von gesunden Menschen – und Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen.[1] Art 1 Abs 1 GG fordert deshalb unmissverständlich eine wesentlich sorgfältigere Abwägung von Pro und Kontra, als im aktuellen Gesetzes-Entwurf zum Masernschutzgesetz und in der öffentlichen Debatte geschehen:

  1. Da in der Regel die Krankheits- und Sterbelast bereits vor Einführung der Massenimpfungen massiv zurückgegangen ist (Sterberate bei Masern um mehr als 99 %), [2] stellt sich durchaus die Frage nach den Alternativen der Vorsorge. Wir wissen heute z. B. um den Einfluss von Vitaminen und Mineralien auf das gesamte Immunsystem, doch dieses Wissen wird vom RKI und der STIKO – und den Autoren des Gesetzes-Entwurfs – leider weitgehend ignoriert. [3]
     
  2. Doppelt verblindete Placebostudien sind in der Medizin der Goldstandard für Zulassungsstudien. Ausgerechnet bei Impfungen, die nicht etwa todkranken, sondern völlig gesunden Menschen verabreicht werden sollen, wird bis heute eine Ausnahme gemacht. Bei der Begründung, dies sei aus ethischen Gründen notwendig, handelt es sich um einen typischen Zirkelschluss, der jedem gesunden Menschenverstand widerspricht. Hat uns die Angst vor Erregern alle derart im Griff? [4]
     
  3. Sind Geimpfte wirklich gesünder? Sind Menschen mit hohen Antikörperwerten (als Surrogatmarker für Immunität) wirklich gesünder? Leider können die zuständigen Gesundheitsbehörden RKI und PEI diese Frage trotz aufwendiger Studien wie KiGGS (Kindergesundheit) oder DEGS (Erwachsenengesundheit) nicht beantworten – ja, diese Frage wird noch nicht einmal gestellt! Wie kann man dann ohne vergleichende Doppelblindstudien von einer Wirksamkeit der Impfungen ausgehen? [5]
     
  4. Seit 2000 wurden dem PEI mehr als 45.000 leichte und schwere Nebenwirkungen gemeldet, darunter knapp 400 Todesfälle. Die Dunkelziffer ist unbekannt, wird aber laut Bundesgesundheitsblatt auf wenigstens das 20-fache geschätzt, könnte aber auch das 100-fache oder mehr betragen.[6] Beunruhigend ist, dass die für Impfstoffsicherheit zuständigen Experten sowie Versorgungsämter und Sozialgerichte mehr oder weniger den Familien der Betroffenen die Beweislast auferlegen. Dabei wäre nach meinem Verständnis des Art 1 Abs 1 GG die richtige Frage, in wie vielen der gemeldeten Fällen Zulassungsbehörde und Hersteller den Zusammenhang ausschließen (!) können.
    In diesem Zusammenhang ist auch der gesetzliche Haftungsausschluss der Hersteller ausgerechnet bei Impfstoffen nicht nachvollziehbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, werden Sie diese Aspekte bei Ihren Beratungen und der Abstimmung über das geplante Masernschutzgesetz wirklich einfach unter den Tisch fallen lassen? Auch Sie sind betroffen, haben Familie, Menschen, die Sie lieben und für die Sie verantwortlich sind.

Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung nur nach Berücksichtigung aller Aspekte!

Mit freundlichen Grüßen

[1] Quellenangaben dazu unter koerperverletzung

[2] Quellenangaben dazu unter seuchenrueckgang

[3] siehe dazu die umfassende Fachliteratur oder auch impf-report Ausgabe Nr. 122, https://tolzin-verlag.com/ira122, „Impfen wie Mutter Natur“

[4] siehe unter Wikipedia „Zirkelschluss“, oder auch ethikfrage

[5] siehe auch antikoerpertiter

[6] offizielle Zitate zur Frage der Impfstoffsicherheit: impfstoffsicherheit

 


Abb.


Gast schrieb am 13.09.2019 um 20:44:05

Gast schrieb am 13.12.2019 um 06:57:49

Antwort von Nikolas Löbel (CDU):

Sehr geehrter Herr Fpuäpure,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld. Das Thema Masernimpfung ist derzeit in aller Munde.

Dass deutschlandweit eine große Zahl von Unterschriften gegen das Gesetzvorhaben zusammengekommen sind, nehme ich durchaus zur Kenntnis. Vorab müssen wir aber festhalten, dass Masern sowie deren Folgeerkrankungen wie die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE) tödlich sein können. Insgesamt versterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 Personen/1 000 Maserninfektionen an den Masern. Da die für die Ausrottung der Masern erforderlichen 95% der immunisierten Personen nicht flächendeckend erreicht sind, kommt es immer wieder zu z. T. tödlichen Erkrankungen durch Masern. Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit, insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen, konnten diese Impfquoten bisher nicht weiter verbessert werden. Kleine Kinder werden oft zu spät geimpft. Die individuelle Impfentscheidung hat demnach leider dazu geführt, dass die Masern wiedergekommen sind und immer mehr Kinder daran erkranken.

Der Ethikrat erkennt aber grundsätzlich an: „Wer durch eine Impfung Immunität gegen eine übertragbare Krankheit erwirbt, schützt damit auch andere, ebenso wie derjenige, der sich gegen eine Impfung entscheidet, damit potenziell andere gefährdet.“ (https://www.ethikrat.org/themen/aktuelle-ethikratthemen/impfen-als-pflicht/) Rund zwei Prozent der Bevölkerung können aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden. Das betrifft Neugeborene bis 9 Monate, ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte sowie Schwangere. Diese Menschen sind auf hohe Impfquoten in ihrem Umfeld angewiesen. Diese Menschen müssen wir schützen.

Schwerwiegende Nebenwirkungen einer Impfung stellen zudem eine Rarität dar. Dennoch ist die Entschädigung von eventuellen Impfschäden in § 60 IfSG geregelt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).

Daher spreche ich mich ganz klar für die Impfpflicht aus.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße
Ihr
Nikolas Löbel

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:50:05

Aktuell: Aufklärung zur Masernimpfpflicht von der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion: https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-masern-impfpflicht

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:33:02

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:30:06

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:29:01

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:27:48

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:26:57

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:25:59

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:24:55

Gast schrieb am 13.09.2019 um 13:08:45

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:00:12

Antwort von Dr. Gabriele Andretta (SPD):

Sehr geehrte Frau Rothamel,

vielen Dank für Ihre Frage. Das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Doch wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kitas und Schulen nicht gegen Masern geimpft sind, bringen sie andere in Gefahr. Gerade Kindergärten und Schulen sind Orte, an denen sich Masernerreger gut ausbreiten können. Manche Kinder können gesundheitsbedingt nicht geimpft werden, diesen ungeschützten Kinder hilft nur der Gemeinschaftsschutz aller anderen. In dieser Abwägung halte ich die Impfpflicht für richtig. Freiheit geht auch immer mit Verantwortung einher.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta

Gast schrieb am 13.09.2019 um 13:07:52

Entdeckt - Frage an Stefan Wenzel (Die Grünen), MdL in Niedersachsen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-wenzel/question/2019-09-03/322840

Gast schrieb am 13.09.2019 um 13:06:38

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:03:43

Antwort von Sebastian Lechner (CDU):

Sehr geehrte Frau Aüeaoretre,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angesprochenen Themen sind sehr aktuell und jeder hat seine ganz persönliche Meinung dazu. An dieser Stelle möchte ich aber klar festhalten, dass keine dieser Entscheidungen, die derzeit auf Landes- oder Bundesebene getroffen werden, die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen.

Ganz im Gegenteil, mit Maßnahmen wie dem Masernschutzgesetz setzen wir uns u.a. dafür ein, dass unsere Kinder einen guten Impfschutz erhalten und vor Krankheiten geschützt werden, die in höchstem Maße ansteckend sind. Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz von Maserninfektionen zu erreichen. Zur Prävention stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Auch das Land Niedersachsen unterstützt daher alle Maßnahmen, die zu einer höheren Impfrate in der Bevölkerung führen. Deshalb verschließen wir uns einer Impfpflicht nicht.

Auch die von Ihnen angesprochene Entwicklung im Bereich der Organspende ist hoch aktuell, bei der es um eine besondere Form der Verantwortung für unsere Mitmenschen geht. Wir wollen die Organspendebereitschaft in Deutschland erhöhen, indem wir noch besser auf die besondere Verantwortung eines jeden Einzelnen eingehen und umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Das Transplantationsgesetz (TPG) und die damit verbundene Frage der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ist eine sensible Entscheidung. Diese Entscheidung kann jeder frei und auf Basis individueller Werte treffen. Die vorgeschlagene Lösung ist unbürokratisch und effizient. Jedem ist freigestellt, ob er der Organspende widerspricht. Von einer Pflicht zur Organspende kann daher nicht die Rede sein. Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf wird eine Entscheidung, die die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen und ohne Fraktionszwang treffen können.

Sie kritisieren, dass die Politik eine „Heimunterbringungspflicht“ durchsetze. Dabei beziehen Sie sich vermutlich auf das von Bundesgesundheitsminister Spahn angeregte „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“. Mit dieser Gesetzesvorlage strebt das Gesundheitsministerium mehr Qualität und eine bessere Geldverwendung im Bereich der intensiven Pflege an. Um eine allgemeine Heimunterbringungspflicht geht es ausdrücklich nicht. Im Interesse der Pflegebedürftigen wird diskutiert, ob die Qualität der Pflege tatsächlich zu Hause mit Hilfe privater Pflegedienste geleistet werden kann oder ob die betroffenen Personen mit einer Betreuung in einer Reha- oder Intensivpflegestation eine bessere medizinische Versorgung erhalten würden. Diese Entscheidung könnte je nach Wohnumstand und Familiensituation individuell entschieden werden.

In einem weiteren Punkt beziehen Sie sich auf eine „Kindergartenpflicht“. Diese besteht derzeit in Deutschland nicht. Jedes Kind hat von der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ganz klar sind KiTas und Krippen ein wichtiger Teil der ersten Phase des Bildungsprozesses und ergänzen das Elternhaus. Ein verpflichtender Besuch des Kindergartens besteht dennoch nicht. Für uns als CDU-Landtagsfraktion steht der grundsätzlich freiwillige und beitragsfreie Besuch von Kindergärten im Mittelpunkt der Bildungsziele im frühkindlichen Bereich. Schon im letzten Jahr konnten wir die Elternbeiträge in Niedersachsens Kindergärten abschaffen und die Familien spürbar entlasten!

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen oder Anmerkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Lechner

Gast schrieb am 13.09.2019 um 13:05:53

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:04:35

Antwort von Stephan Weil (SPD):

Liebe Frau Aüeaoretre,

vielen Dank für Ihre Frage an Stephan Weil. Wir können diese Frage nicht pauschal beantworten. Jedes Thema ist einzeln zu bewerten. Grundsätzlich bevorzugt Stephan Weil es, wenn die Menschen frei entscheiden können, ob sie z. B. Organe spenden oder sich impfen lassen. Dennoch müssen wir feststellen, dass es zu wenige Organspender gibt und die Menschen „impfmüde“ werden. Um zum Beispiel eine Zirkulation von Masern zu
verhindern, braucht es jedoch Impfraten von über 95%. Wird dies nicht erreicht, kehren vermeintlich ausgerottete Krankheiten zurück und stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Es ist Aufgabe der Politik, Lösungen für solche Herausforderungen zu finden. Ob und wo eine
Pflicht sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden. Erwähnt werden sollte, dass die Impfpflicht nicht generell, sondern nur für Masern gilt. Bei der Organspende geht es nicht um eine Pflicht, sondern eine Widerspruchslösung, das heißt, alle Menschen sind Organspender, solange sie nicht widersprechen. Es findet also keine Entmündigung statt.

Viele Grüße
Team Weil [red.]

Gast schrieb am 13.09.2019 um 13:02:19

Gast schrieb am 13.09.2019 um 12:56:51

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:21:35

Antwort von Frau Amtsberg (Grüne):

Sehr geehrter Herr Znfgnyy,

vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist Frau Amtsberg nicht Mitglied im Gesundheitsausschuss sondern im Innen- und Menschenrechtsausschuss.

Thematisch zuständig bei der grünen Bundestagsfraktion ist Kordula Schulz-Asche. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf unserer Fraktionshomepage unter folgendem Link: https://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-...

Mit freundlichen Grüßen
Team Luise Amtsberg

Gast schrieb am 13.09.2019 um 12:55:52

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:05:19

Antwort von Thomas Oppermann (SPD):

Sehr geehrter Herr Znfgnyy,

ich glaube, dass wir die Masern-Impfpflicht brauchen. Eine ausreichende Masern-Impfquote ist sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, notwendig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir hier etwas unternehmen müssen.

Der Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zu-rück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte.

Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten.

Zu Ihrer Sorge vor den angesprochenen Sanktionen: Ich kann in der Passage des Gesetzentwurfs keine "Pflicht zur Denunzierung" erkennen. Eine gesetzliche Impfpflicht kann jedoch nur dann wirken, wenn der Verstoß gegen diese Pflicht auch sanktioniert wird. Die Frage, wie dieser Sanktionsmechanismus konkret ausgestaltet werden sollte, werden wir im parlamentarischen Verfahren noch ausführlich beraten. Hier sind mehrere Varianten denkbar. Über den Gesetzentwurf wird es im Oktober eine Expertenanhörung des Deutschen Bundestags geben. Dort wird aus gesundheitspolitischer Sicht selbstverständlich auch über die anderen von Ihnen zitierten Kritikpunkte gesprochen.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir zum Thema Masern-Erkrankung und Impfpflicht noch mehr Informationen und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann

Gast schrieb am 13.09.2019 um 05:20:57

Gast schrieb am 13.09.2019 um 05:19:43

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:06:07

Antwort von Paul Lehrieder (CSU):

Sehr geehrte Frau Xvefpu,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne möchte ich Ihnen die Überlegungen zur geplanten Masernimpfpflicht näherbringen.

Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass für Masern-, Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen und deren Komplikationen keine spezifischen Therapien zur Verfügung stehen und deshalb die Prävention durch Schutzimpfungen von überragender Bedeutung ist.

Ca. 1,7 Millionen Menschen können nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind deshalb auf eine hohe Impfquote in ihrer Umgebung angewiesen. Dies betrifft vor allem Neugeborene, ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte und Schwangere.

Folglich ist die sog. „Herdenimmunität“ gerade für solche Menschen sehr wichtig.

Wenn alle Menschen geimpft wären, wäre eine stumme Infektion auch nicht weiter von Bedeutung, da die Wahrscheinlichkeit, dass davon eine bereits geimpfte Person erkranken würde, sehr gering ist. Genauso fällt die geringe Wahrscheinlichkeit, trotz einer Impfung an Masern zu erkranken, nicht ins Gleichgewicht mit der Wahrscheinlichkeit, durch erkrankte Menschen ungeimpft angesteckt zu werden. Die Basisreproduktionszahl des Masernvirus liegt bei 15, das bedeutet eine Weitergabe des Erregers von einem Infizierten an 15 andere Personen, welche (ungeimpft) mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% erkranken.

Es gibt Vorwürfe, dass das Gesetz nur für die Pharmaindustrie gemacht wäre. Der Profit der Pharmaindustrie ist an Impfstoffen eher gering. Von den 226 Mrd. Euro, welche die GKV für Leistungen jährlich ausgibt, werden gerade einmal 1,5 Mrd. für Schutzimpfungen und 38,7 Mrd. für Arzneimittel investiert. Aus Sicht der Pharmaindustrie ist das Geschäft mit Impfstoffen auch deshalb weniger attraktiv, weil die Herstellung von Impfstoffen weitaus komplexer und teurer ist als die von Arzneimitteln. Andererseits sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass durch Impfungen kostenintensive Behandlungen sowie auch Leid von Patienten und Angehörigen vermieden werden. Dies wurde in vielen gesundheitsökonomischen Evaluationen errechnet. Gerade dieses Leid möchten wir weiter verringern.

Leider ist trotz der ständigen Debatte, der Freiwilligkeit der Impfung und vielen Aufklärungsversuchen die Häufigkeit der Impfungen nicht so gestiegen wie es gewünscht wäre. In den letzten Jahren ist kein regelmäßiger Trend der Masernfälle zu sehen. So gab es 2011 1608 Fälle, 2012 „nur“ 165 und bereits 2013 wieder über 1768 Fälle. Allein dieses Jahr gab es bis Juli 457 Masernfälle, während es hingegen im Jahr 2018 insgesamt „nur“ 543 waren. Hier ist also bereits wieder ein Anstieg zu sehen.

Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht und ist sicherer als je zuvor. Für alle generell empfohlenen Schutzimpfungen sind inzwischen quecksilberfreie Impfstoffe verfügbar. (Hier ist zu ergänzen, dass durch die Nahrung teilweise sogar mehr Quecksilber aufgenommen wird, als in den Impfstoffen überhaupt vorhanden wäre.) Die Impfstoffe stehen unter ständiger Prüfung, somit wird auch sichergestellt, dass auch nach der Zulassung die Impfstoffe einer kontinuierlichen Sicherheitskontrolle unterliegen und alle nachgewiesenen Stoffe in ihrer Menge nicht gesundheitsschädlich sind.

Auch wird von dem Vorwurf Abstand genommen, dass der Impfstoff für Autismus verantwortlich sei. Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das US-amerikanische „Institute of Medicine“ sowie die europäischen Arzneimittelbehörde EMA sind unabhängig voneinander zu dem Schluss gelangt, dass kein Zusammenhang besteht. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Studien mit dieser Thematik befasst und den Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen verneint.

Der einhergehende Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird in seinem Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist. Zwar ist ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht (Art. 2 Abs. 2 GG) vorliegend, dieser Eingriff verfolgt allerdings das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes und ist somit angemessen und gerechtfertigt.
Weiter können die Kinder durch Infektionen in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden und es sind gesundheitliche Komplikationen bis hin zu Todesfällen möglich. Dies soll durch die Impfungen vermieden werden.

Für mich ist wichtig, dass ein Impfgesetz immer überwacht und überarbeitet wird. Sollten sich anderweitig genauso wirksame Lösungen finden lassen, sind diese natürlich immer mit zu beachten.

Da es hier aber vor allem um die Gesundheit der Bevölkerung und denen geht, die sich nicht impfen lassen können, überwiegt das Gemeinwohl und die Schutzimpfung, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für alle möglichst gering zu halten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten und Ihnen weiterhelfen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder

Gast schrieb am 13.09.2019 um 05:18:45

Gast schrieb am 13.09.2019 um 05:17:23

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:07:15

Antwort von Sylvia Gabelmann (LINKE):

Sehr geehrter Herr Sanke,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Impfpflicht, die ich Ihnen wie
folgt beantworten möchte.
Ja, meine Position zur Impfpflicht steht im Widerspruch zum Beschluss
des Parteivorstandes vom 26. Mai 2019, der eine allgemeine Impfpflicht
fordert. Es ist jedoch ein vollkommen normaler Vorgang, dass es in einer
Partei unterschiedliche Auffassungen zu verschiedenen Themen gibt.
Und ja, daher befinden wir uns aktuell in Diskussion mit dem
Parteivorstand, um diesen von der von allen GesundheitspolitikerInnen
der Fraktion vorgetragenen Position "Impfen fördern - nicht erzwingen!"
zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gabelmann (MdB/DIE LINKE)

Gast schrieb am 12.09.2019 um 20:21:34

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:07:50

Antwort von Thomas Oppermann (SPD):

Sehr geehrte Frau Ebgunzry,

ich glaube, dass wir die Masern-Impfpflicht brauchen. Eine ausreichende Masern-Impfquote ist sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, notwendig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir hier etwas unternehmen müssen.

Der Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zu-rück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte.

Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten.

Über den Gesetzentwurf wird es im Oktober eine Expertenanhörung des Deutschen Bundestags geben. Dort wird aus gesundheitspolitischer Sicht selbstverständlich auch über die von Ihnen zitierten Kritikpunkte gesprochen.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir zum Thema Masern-Erkrankung und Impfpflicht noch mehr Informationen und Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann

Gast schrieb am 11.09.2019 um 10:47:20

gefunden: Ausschussempfehlung zum "Masernschutzgesetz":
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/980/980-pk.html#top-35

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:36:51

Gast schrieb am 10.09.2019 um 18:24:28

Antwort:

Sehr geehrte Frau Bgg,

wie vermutlich auch meine Abgeordnetenkollegen setze ich mich selbstverständlich mit dem Für- und Wider bezüglich einer Masern-Impfpflicht auseinander. Bei der medizinischen Bewertung auf dem Markt zugelassener Impfstoffe stütze ich mich auf den aktuellen Stand der Wissenschaft.

Die Nutzung eines Impfstoffs mit oder ohne Varizellen-Komponente steht auch bei Implementierung einer Masern-Impfpflicht jedermann frei. Wenngleich auch eine Varizellen-Impfung natürlich vernünftig ist. Impfwindpocken sind eine seltene Nebenwirkung. Sie verlaufen milde und sind wenig ansteckend. Im Vergleich zu „echten“ Windpocken also das deutlich kleinere Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr MdB

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:35:47

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:08:38

Antwort von Ingo Wellenreuther (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

auch Ihnen danke ich für Ihre Positionierung zum Thema Impfpflicht.

Klinische Studien, die vor der Marktzulassung eines Impfstoffs durchgeführt werden, erkennen oftmals nur die häufigsten Risiken, weshalb nur selektiv Probanden in die Studien eingeschlossen werden können. Chronisch kranke Patienten oder Schwangere sind dabei kaum vertreten. Dies kann dann dazu führen, dass auf Beipackzetteln für bestimmte anfällige Personengruppen vorsorgliche Schutzvorkehrungen verschriftlicht werden.

Sicher ist jedoch, dass die Risiken impfpräventabler Erkrankungen die Risiken von Impfungen um ein Vielfaches übersteigen. Impfstoffe durchlaufen vor ihrer Zulassung ein ausgiebiges und über Jahrzehnte ausgefeiltes Prüfungssystem. Die bereits zugelassenen Impfsto?e haben ein positives Nutzen-Risiko-Pro?l, das heißt, dass sie gut wirksam bei gleichzeitig guter Verträglichkeit sind. Schwerwiegende Nebenwirkungen treten nur äußerst selten auf.

Den Schutz der Bevölkerung vor Impfschäden nehmen die für die Impfsto?sicherheit zuständigen Behörden (EMA, PEI) sehr ernst; Hypothesen zu potenziellen Risiken werden gezielt untersucht. Ergeben sich im Rahmen von pharmakologischen Studien Hinweise auf besondere Sicherheitsrisiken, werden zeitnah risikominimierende Maßnahmen getroffen.

Die Impfpflicht halte ich daher weiterhin für richtig und wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:34:21

Entdeckt - weitere Frage an Frau Groden-Kranich (CDU), MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ursula-groden-kranich/question/2019-09-10/323350

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:09:35

Antwort von Groden-Kranich (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Impfpflicht. Wie ich bereits Frau Konrad mitgeteilt habe, gehören die Masern zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Vor noch nicht einmal zwei Wochen suchte das Gesundheitsamt Miesbach in Oberbayern nach Fahrgästen, die zusammen mit einem Mainzer in einem Reisebus von Mainz nach München oder anschließend mit einer Regionalbahn zum Tegernsee gefahren waren. Für alle anderen Fahrgäste, die sowohl im Bus oder in der Regionalbahn gefahren sind, bestand ernsthafte Ansteckungsgefahr.

Eben weil in der Schwangerschaft und für Babys ein Risiko der Ansteckung besteht, ist es von großer Wichtigkeit, dass möglichst viele andere einen Impfschutz aufweisen, um eine Übertragung der Krankheit zu unterbinden. Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sicher und wirksam ist. Zudem sind die heutigen Impfstoffe noch sicherer als je zuvor.

Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff aber nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen aufwendig erbringen. In Deutschland werden die eingereichten Unterlagen und Nachweise vom Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel geprüft. Schwerwiegende Nebenwirkungen stellen bei dem Masernimpfstoff eine Rarität dar.

Da der Impfstoff Lebendviren enthält, besteht die Möglichkeit, dass leichte Immunreaktionen beobachtet werden können. Hierbei sind Rötungen, Erwärmung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle meist von kurzer Dauer. Bei rund 5 Prozent der Geimpften kann etwa eine Woche nach der Impfung ein masernartiger Hautausschlag und Fieber auftreten. Diese Symptome gehen in der Regel mit der Ausbildung einer guten Immunität gegen Masern einher. Eine voll ausgeprägte Masernerkrankung oder bekannte Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen treten nicht auf.

Zudem werden chronisch kranke Patienten oder Schwangere im Regelfall nicht als Probanden für die Wirksamkeitsstudien zugelassen, was dazu führen kann, dass vorsorglich Empfehlungen auf den Beipackzetteln für diese Gruppen getroffen werden.

Ich bin aus diesem Grund weiterhin fest davon überzeugt, dass wir durch eine Impfpflicht gerade jene Bevölkerungsgruppen schützen, die selbst nicht von einer Impfung profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:31:45

Entdeckt - Frage an Dietrich Monstadt (CDU), Mitglied des Gesundheitsausschusses, MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dietrich-monstadt/question/2019-09-10/323348

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:10:09

Antwort von Dietrich Monstadt (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

ich kenne die Einschätzung und Stellungnahmen von Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, die belegen, dass der Nutzung der genannten Impfungen den potentiellen Schaden deutlich überwiegt. Das halte ich für eine geeignete Methode, mich umfassend zu informieren.

Mit freundlichen Grüße
Dietrich Monstadt

Gast schrieb am 13.12.2019 um 06:57:09

Antwort von Dietrich Monstadt (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

ich kenne die Einschätzung und Stellungnahmen von Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, die belegen, dass der Nutzung der genannten Impfungen den potentiellen Schaden deutlich überwiegt. Das halte ich für eine geeignete Methode, mich umfassend zu informieren.

Mit freundlichen Grüße
Dietrich Monstadt

Gast schrieb am 10.09.2019 um 10:23:18

Entdeckt - Frage zum Impfmobbing in einer Schule an Christine Lambrecht (SPD):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christine-lambrecht/question/2019-09-09/323313

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:11:00

Antwort von Christine Lambrecht (SPD):

Sehr geehrte Frau Xnaqrgmxv,

bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Oder: christine.lambrecht@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB

Gast schrieb am 10.09.2019 um 10:22:13

Entdeckt - Frage zum Impfmobbing in einer Schule an Anja Karliczek (CDU):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-karliczek/question/2019-09-09/323310

Gast schrieb am 11.09.2019 um 08:54:04

Nachdem die Bildungsministerin offenbar keine eigenen Worte findet, könnte man es beim Bildungsausschuss im Bundestag (https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/ausschuesse/ausschuss-fuer-bildung-forschung-u-technikfolgenabschaetzung) versuchen. Oder bei der genannten Behörde direkt über FragDenStaat. Auf jeden Fall sollte es zu dieser Impfmobbing-Geschichte einen öffentlichen Disput geben!

Gast schrieb am 11.09.2019 um 08:49:58

Frau Karliczek (CDU) bzw. deren Mitarbeiter verweisen auf das Kultusministerium, ohne selbst Stellung zum Vorgehen zu beziehen:

Sehr geehrte Frau Xnaqrgmxv,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein, Brunswiker Straße 16-22 in
24105 Kiel. Initiiert wurde die Wette nach den uns vorliegenden Informationen durch den Gutachterausschuss der Kreises Herzogtum Lauenburg. Insofern wäre dort auch eine Rückmeldung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Team Karliczek


Da die Verantwortung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein trägt, würde ich dem Fragesteller vorschlagen, seine Frage erneut über https://fragdenstaat.de an diese Behörde zu richten.

(Es läuft bei FragDenStaat ähnlich ab wie bei Abgeordnetenwatch, mit dem Unterschied, dass man Behörden statt Abgeordnete öffentlich befragen kann. Übrigens könnte man über die Plattform auch Anfragen ans PEI oder RKI stellen...)

Gast schrieb am 10.09.2019 um 10:20:50

Entdeckt - Frage zu Impfmobbing in einer Schule an Gökay Akbulut (Die Linke):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gokay-akbulut/question/2019-09-09/323308

Gast schrieb am 12.09.2019 um 06:25:52

Das ist die Antwort von Frau Akbulut, Die Grünen:

Hallo Frau Xnaqrgmxv,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ich bin dafür, das Impfen zu fördern, nicht aber dies zu erzwingen! Und ähnlich wie Sie sehe ich die Vorgehensweise einer derartigen Impfwette, als ein Unter-Druck-Setzen. Von derartigen „Impfwetten“ halte ich deshalb auch nichts, weil das meines Erachtens nach der falsche Ansatz ist.

Vielmehr sollte es mehr Aufklärungskampagnen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen des Impfens geben. Wichtig ist, dass man sich auch hier nicht von wissenschaftlich nicht erwiesenen Erkenntnissen leiten lassen darf.

Sie könnten die Initiatoren und das zuständige Landesbildungsministerium anschreiben und eine Petition beim Schleswig-Holsteinischen Landtag einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Gökay Akbulut

Gast schrieb am 10.09.2019 um 10:19:23

Entdeckt - Frage zum Impfmobbing in einer Schule an Dr. Konstantin von Notz (Die Grünen):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-konstantin-von-notz/question/2019-09-09/323307

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:13:46

Antwort von Konstantin von Notz (Grüne):

Sehr geehrte Frau Xnaqrgmxv,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Fragen ein.

Ich selbst bin ein Befürworter von Impfungen und einer Verbesserung der Impfquote etwa bei der Masernimpfung und anderen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. Um das Ziel möglichst hoher Impfquoten zu erreichen, ist vor allem auch Aufklärungsarbeit bei Eltern und jungen Erwachsenen nötig. Denn besonders in diesen Altersgruppen fehlt es häufig noch am ausreichenden Impfschutz. Hier setze ich auf gute Argumente und Überzeugungsarbeit.

Mir sind weder das von Ihnen erwähnte Schreiben noch dessen genaueren Umstände bekannt. Insofern kann ich nichts über die Intention und die Hintergründe sagen. Diese Fragen müsste Sie bitte direkt an das Landratsamt senden. Für mich ist klar: Maßnahmen, die auf Stigmatisierung statt auf Überzeugung von ungeimpften Menschen setzen, halte ich aber für falsch und kontraproduktiv.

Mit besten Grüßen nach Karlsruhe!
Konstantin v. Notz

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:45:23

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:41:56

Antwort:

Sehr geehrte Frau Znregva,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen.

Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Ihre Ausbreitung kann unterbunden werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung einen Impfschutz haben. Dadurch können zugleich Menschen geschützt werden, die sich etwa wegen einer chronischen Krankheit nicht impfen lassen können. Nach reiflicher Überlegung und Diskussion haben wir daher entschieden, eine Masernimpfpflicht überall dort einzuführen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen. Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule oder der Flüchtlingseinrichtung – wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:43:58

Entdeckt - Frage an Heike Baehrens (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss, MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-baehrens/question/2019-09-10/323346

Gast schrieb am 13.12.2019 um 07:14:27

Antwort von Baehrens (SPD):

Sehr geehrte Frau Bgg,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Masernschutzgesetz. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses ist es mir insbesondere bei so weit reichenden Entscheidungen wie der Einführung einer Impfpflicht ein großes Bedürfnis, mich umfassend zu informieren. Ich denke, hierbei kann ich für alle meine FraktionskollegInnen sprechen. Gern antworte ich auch im Namen von Sabine Dittmar, MdB, die Sie ebenfalls angeschrieben haben.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa vom Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa zehn Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als einem von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität.

Ich habe Ihren Hinweis zur fehlenden pharmakokinetischen Prüfung von Impfstoffen zum Anlass genommen, beim Bundesgesundheitsministerium / Paul-Ehrlich Institut (PEI) nachzufragen und dabei folgende Informationen erhalten:
Für Impfstoffe werden pharmakodynamische Daten zum Wirkprinzip und zur Immunogenität erhoben und die lokale und systemische Verträglichkeit nach ein- und mehrmaliger Gabe überprüft. Der Umfang der für einen Impfstoff erforderlichen präklinischen Testung ist in einem Leitfaden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genau vorgegeben. Pharmakokinetische Untersuchungen sind dabei auf Grund der spezifischen Wirkweise von Impfstoffen in der Regel nicht vorgesehen. Dies beruht auf der Tatsache, dass Impfstoffe – im Gegensatz zu klassischen Arzneimitteln mit kontinuierlicher Anwendung über einen längeren Zeitraum hinweg – nur in sehr wenigen Dosen über einen sehr kurzen Zeitraum hinweg verabreicht werden (meist 1-3, bei Masernimpfungen nur zwei Dosen im Mindestabstand von einem Monat). Auf Grund der geringen Anzahl verabreichter Dosen und der gleichermaßen geringen verabreichten Substanzmengen ergeben sich daraus für die meisten Impfstoffe keine relevanten pharmakokinetischen Fragestellungen. Pharmakokinetische präklinische Untersuchungen sind für Impfstoffe nur in speziellen Fällen erforderlich wie z.B. bei der Verabreichung völlig neuartiger Adjuvanzien (= Hilfsstoffe, die die Wirkung verstärken) oder bei völlig neuen Verabreichungswegen.

Die Erhebung des Nebenwirkungsprofils von Impfstoffen fußt grundsätzlich auf drei sich gegenseitig ergänzenden Datenquellen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird die Sicherheit des Impfstoffes zunächst in der Präklinik und während der klinischen Erprobung am Menschen untersucht. Nach der Zulassung gibt es während der breiten Anwendung des Impfstoffs in der Bevölkerung eine Überwachung der aufgetretenen unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die vom PEI kontinuierlich registriert und auf ihren kausalen Zusammenhang mit der Impfung hin ausgewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:42:32

Entdeckt - weitere Frage an Michael Hennrich (CDU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-hennrich/question/2019-09-09/323327

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:29:49

Antwort von Hr. Hennrich (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Gesundheitspolitiker fühle ich mich das Thema Impfen betreffend durchaus umfassend informiert. Ich stehe im ständigen Austausch mit dem Robert Koch Institut gerade auch zu Fragen einer Impfpflicht. Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Den Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Geprüft werden die wissenschaftlichen Belege auf EU-Ebene unter der Regie der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency). Hierzulande liegt die Verantwortung beim Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Diese Prüfungen belegen die Sicherheit der in Deutschland verwendeten Impfstoffe. Aufgrund all meiner Informationen halte ich eine für bestimmte Personengruppen verpflichtende Masernimpfung deshalb für vertretbar. Diese Zustimmung gilt übrigens über Parteigrenzen hinweg bis hin zu den Grünen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:41:15

Entdeckt - weitere Frage an Luise Amtsberg (Die Grünen), Mitglied im Gesundheitsausschuss, MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/luise-amtsberg-2/question/2019-09-09/323322

Gast schrieb am 13.09.2019 um 19:41:23

Antwort:

Sehr geehrte Frau Bgg,

vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist Frau Amtsberg nicht Mitglied im Gesundheitsausschuss sondern im Innen- und Menschenrechtsausschuss.

Thematisch zuständig bei der grünen Bundestagsfraktion ist Kordula Schulz-Asche. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf unserer Fraktionshomepage unter folgendem Link: https://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-...

Mit freundlichen Grüßen
Team Luise Amtsberg

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:38:56

Entdeckt - weitere Frage an Ärztin und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Sabine Dittmar (SPD), MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sabine-dittmar/question/2019-09-09/323320

Gast schrieb am 10.09.2019 um 09:37:02

Entdeckt - weitere Frage an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (CDU), MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/erwin-ruddel/question/2019-09-09/323319

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:28:09

Antwort von Hr. Rüddel (CDU):

Sehr geehrte Frau Bgg,

ich kenne die Einschätzung und Stellungnahmen von Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, die belegen, dass der Nutzung der genannten Impfungen den potentiellen Schaden deutlich überwiegt. Das halte ich für eine geeignete Methode, mich umfassend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB

Gast schrieb am 09.09.2019 um 17:02:35

Meine Anfrage an den Bundesverein Impfgeschädigter e.V.:
Sehr geehrte Damen und Herren des Vereinsvorstandes,

aus aktuellem Anlass wollte ich Sie fragen, ob es eine offizielle Stellungnahme Ihres Vereins zum Thema Impfpflicht bzw. dem geplanten Masernschutzgesetz gibt?

Ich würde gern aus dem Blickwinkel Impfgeschädigter Fragen an Abgeordnete stellen, um für das Thema rechtzeitig vor einer Gesetzesabstimmung im Bundestag zu sensibilisieren. Ich habe leider die Befürchtung, dass - auch bedingt durch hysterisierende und einseitige Medienberichterstattung - zu wenig von Impfschadensfällen und deren Häufigkeit und Schwere bekannt ist.

Das Paul-Ehrlich-Institut schätzte meines Wissens zuletzt die Dunkelziffer nicht gemeldeter Impfschadensverdachtsfälle auf 95%.

Betreibt Ihr Verein zurzeit aktiv Aufklärungsarbeit?

Können Sie anonymisierte Statistiken über in Ihrem Verein betreute Fälle zur Verfügung stellen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten und wünsche Ihnen alles Gute.

Liebe Grüße


Antwort:
Sehr geehrte Frau xxx,

wir haben im August auf ein Anschreiben des Thüringer Landtages mit Fragen an uns eine Stellungnahme geschrieben und die Gelegenheit genutzt dies an sämtliche Landtage in Deutschland und diverse Vereine weiter zu geben. Sie finden die Stellungnahme auf unserer Homepage unter:

https://www.xn--bundesverein-impfgeschdigter-ev-cwc.de/wissenswertes/news/

Ebenfalls sind sämtliche Anhänge dort hochgeladen. Das an uns gerichtete Schreiben hänge ich Ihnen gerne an.

Aufklärung als solches betreiben wir vom Verein nur auf Anfrage und auch nur in Bezug auf Schäden und Rechte der Geschädigten. Aufklärung über Impfstoffe obliegt dem behandelnden Arzt und dieser hat sie verpflichtend auch auszuüben, ansonsten kann man ihn entsprechend bei der Ärztekammer melden. Sollte er keine Meldung bei einem Verdacht auf Impfkomplikation machen, ist er ebenfalls zu melden, dies wird sogar mit 25000 Euro Bußgeld belegt.

Ansonsten bin ich und andere Mitglieder auch bei Facebook in den Gruppen unterwegs und geben unsere Erfahrungen weiter. Statistiken unserer Mitglieder führen wir nur für interne Zwecke. Wenn Sie allerdings eine bereits langjährige Auflistung zu Impfschäden bzw. Nebenwirkungen suchen, können Sie unter folgender Seite fündig werden:

https://impfen-nein-danke.de/impfopfer-allgemein/

Wenn Sie weiter auf dieser Seite suchen, finden Sie auch Impfgeschädigte geordnet nach Kombiimpfstoffen usw.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gast schrieb am 14.09.2019 um 09:56:45

Ein Impfgeschädigter im Sprechzimmer seines Hausarztes

Grüß Gott Herr Doktor!

Guten Tag Herr Patient!

Na wie geht es denn so?

Immer gleich mies.

Na na, schlägt denn das neue Medikament nicht an?

Doch doch, schon, Herr Doktor.

Na also, wo drückt denn dann der Schuh?

Jetzt beginnt der Patient wortlos aber vor sich hermurmelnd in seiner Hosentasche zu kramen und zieht einen USB-Stick heraus.

Gleichzeitig nimmt er den Computer im Sprechzimmer ins Visier und fragt den Doktor.

Herr Doktor, wo hat ihr Computer den USB–Anschluss?

Für was brauchen sie meinen USB–Anschluss?

Nein, nicht ihren, der von ihrem Computer reicht völlig aus.

Hier auf dem USB-Stick habe ich die ganzen amtlichen Beweismittel für meinen Impfschaden, die ich ihnen überspielen möchte.

Ja Herr Patient, sind sie noch ganz bei Trost?

Wollen sie einen Anschlag auf meine PC-Anlage ausüben?

Ja warum denn das, Herr Doktor?

Weil sie Viren auf ihrem USB-Stick haben, damit zerstören sie mein ganzes PC-Netzwerk in meiner Praxis.

Aber Herr Doktor, mein USB-Stick ist virenfrei, ich bin genau so arm wie sie und könnte mir niemals einen neuen Computer leisten, sollten diese vermuteten Viren den alten auffressen.

Herr Patient, stecken sie auf der Stelle ihren USB-Stick wieder bei sich ein.

Ihre abgespeicherten Unterlagen interessieren mich nicht im Geringsten, sie haben eine Autoimmunerkrankung und keinen Impfschaden, kapieren sie das doch endlich mal.

Ja nehmen sie doch endlich ihren USB-Stick weg.

Herr Doktor falls da wirklich Viren auf meinem USB-Stick sein sollten, so wären die so schwach, dass sie ihrem Computer gar nichts Böses tun könnten.

Diese angeblichen Viren würden ihre PC-Anlage nur immunisieren und für die Zukunft stark machen.
Ihr PC würde zwar in den nächsten Tagen ein bisschen stottern und gegebenenfalls auch heiß laufen, aber das sind nur die gesunden Impfreaktionen, die zeigen, dass sich ihre Computeranlage gerade immunisiert, abhärtet und mit den USB-Daten auseinandersetzt.

Wenn sie den USB-Stick jetzt nicht sofort wegnehmen, verweise ich sie aus meiner Praxis!

Um des Friedens willen steckt der Patient den USB-Stick wieder in seine Hosentasche ein.

Aber Herr Doktor, verstehen sie doch, falls sie selber einmal versehentlich einen mit Viren verseuchten USB-Stick einstecken sollten, so wäre ihr Computer gewappnet, würde blitzschnell auf die Viren reagieren, würde das verseuchte Teil einziehen und es auffressen.

Herr Patient, jetzt reicht es, meine Geduld ist am Ende, sie ruinieren weder mich noch meinen Computer hier!
Hinaus aus meiner Praxis und suchen sie sich bitte einen anderen Dummen für ihren Impfschaden und ihren verseuchten USB-Stick.



Nicht ganz so krass, aber so ähnlich hat sich eine Begebenheit in einer Arztpraxis abgespielt.
Die Begebenheit wurde hier zu einem Sketch ausgearbeitet.

Gast schrieb am 10.09.2019 um 12:30:38

Aus persönlicher Erfahrung werden Impfgeschädigte diskriminiert und als Menschen zweiter oder gar dritter Klasse behandelt. Im Abstempeln und in der Entsorgung von Menschen hat der deutsche Staat genügend schikanöse Bürokratie in petto. Ebenso ist der deutsche Staat auf das Terrorisieren von schwächeren Staatsbürgern, auch von Impfgeschändeten gut eingeübt. Zuerst wird dem Impfgeschädigten durch die Impfung die Gesundheit geraubt, danach wird er materiell ausgeraubt, sollte irgendwann seine Arbeitskraft versagen (Hartz IV bzw. Sozialamt). Die deutschen Ämter bringen es rücksichtslos fertig, den Impfgeschändeten somit auch noch seiner, bis dahin verbliebenen, Menschenwürde zu berauben und vollständig ins soziale Abseits zu stellen. Alles in allem, das Impfgeschäft ist die Ausgeburt des Bösen, es ist Schwerstkriminalität schlechthin! Die Impfschäden werden von den Medizinalbehörden skrupellos und menschenverachtend weggelogen. Wenn man sich als Impfgeschädigter einigermaßen vor den Behörden behaupten will, so muss man sich schon autodidaktisch sehr eingehend mit der verschlagenen Impfmaterie, dem Impfbetrug beschäftigen. Der Impfgeschädigte muss sich zu einem Mediziner in Sachen Kontraindikationen und vielen anderen medizinischen Vorgängen entwickeln. Er muss sich ebenso zu einem Kriminalisten und Juristen entwickeln, um die massiven Gesetzesbrüche, die beim Impfen auf illegale Art und Weise verletzt werden, entlarven und aufdecken zu können.
Der Impfgeschädigte muss sich auch zu einem Historiker entwickeln, um den Impfwahnsinn durch die letzten Jahrhunderte zurückverfolgen zu können, um diesen staatsmedizinischen Dilettantismus an den Pranger stellen zu können.
Der Impfgeschädigte muss in Eigenregie eine Strafverfolgung und ein Ermittlungsverfahren mit beweiskräftigen Dokumenten gegen den Staat vorbereiten, um dann letztendlich mit der fachlichen Unterstützung eines Rechtsanwalts vor Gericht ziehen zu können.
Beim Impfen profitieren nur der Kommerz, die Pharmaindustrie und die Ideologen, vorrangig die Eugeniker mit ihrer Rassentheorie. Eine Ideologie stirbt nicht, auch wenn alle äußeren Umstände dagegen sprechen.



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