Bayern ändert schon wieder Corona-Verordnung - Klage erweitert

Abb.Statt die Corona-Verordnung endlich in den Mülleimer der Geschichte zu treten, hat die Bayerische Staatsregierung sie wieder nur leicht kosmetisch geändert. Unser Anwalt hat die Popularklage bereits entsprechend erweitert.

(Hans U. P. Tolzin, aktualisiert am 9.7.2020) Im Durchschnitt ändert die Bayerische Regierung die Corona-Verordnung derzeit mindestens einmal die Woche. Die gestern verabschiedete erneute Änderung der 6. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (6. BayIfSMV) ist heute (8.7.2020) in Kraft getreten.

Es sind Brosamen, die man der Bevölkerung hinwirft: So wurde die maximale Teilnehmeranzahl für bestimmte Veranstaltungen erhöht: In geschlossenen Räumen von 50 auf 100 und unter freiem Himmel von 100 auf 200.

Politische Veranstaltungen, die sich ja in der Regel an alle wenden und nicht nur an einen überschaubaren Teilnehmerkreis wie z. B. Vereinsmitglieder, bleiben damit weiter genehmigungsbedürftig, sofern sie gewisse Teilnehmerzahlen überschreiten (aktuell: 200 Personen) oder nicht ortsfeste Veranstaltungen sind. Die Einschränkungen des bundes- wie landesverfassungsrechtlich garantierten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sind somit weiterhin enorm.

Und das ist wohl auch Sinn der Sache, denn es ist absehbar, dass ein ungeahnter Sturm der Unzufriedenheit den Systemparteien bei den nächsten Wahlen ins Gesicht blasen wird.

Mit dieser Änderung ist eine erneute Anfechtung möglich und notwendig. Unser Anwalt Dr. Uwe Lipinski hat heute einen dreiseitigen verfahrenseinleitenden Schriftsatz an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof geschickt. Die Begründung wird in einem gesonderten Schriftsatz folgen.

6. BayIfSMV vom 19. Juni 2020

Verordnung zur Änderung der 6. BayIfSMV vom 7. Juli 2020


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Ihr
Hans U. P. Tolzin


schrieb am 23.07.2020 um 17:21:56

Lieber Herr Tolzin,
...so richtig weiß ich nicht wo hin mit meiner Frage...
In der neuen Corona Verordnung vom 1. Juli '20 steht nur noch drin: (aus Paragraph 3) "(2) eine Verpflichtung zum tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
...
2. Für Personen denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder so sonstigen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist"

Ich finde nichts mehr zum Thema Attest. Muss ich denn weiter ein Attest vorlegen bzw kann man das von mir verlangen?
Bisher habe ich keine Bedeckung getragen und werde es sofern es nicht um Leben oder Tod geht, auch nicht tun. Ein Attest habe ich ebenfalls nicht, aber eine Menge gute Gründe.
Für meine Argumentation in den Läden oder Praxen wäre da eine klare Antwort ziemlich gut.
Vielleicht können sie uns weiter helfen.

Herzliche Grüße aus Stuttgart

Kati

schrieb am 06.08.2020 um 16:12:27

Ich bin ja auch aus BaWü und habe eine ausgedruckte Version dieser Verordnung vom 1. Juli immer dabei.

Spricht mich im Geschäft jemand auf meinen Maulkorb an, sage ich, ich sei befreit. Will derjenige mein Attest sehen, zücke ich den Ausdrück der Coronaverordnung.

Will der Verkäufer das wirklich nachlesen, nehme ich ihn beiseite und erkläre ihm, dass bei mir "sonstige Gründe" vorliegen und ich mich somit für "maulkorbbefreit" erkläre.

Will mich der Verkäufer daraufhin rausschmeissen, verlange ich, dass er die Polizei als Zeugen ruft, denn er verhält sich gesetzeswidrig und möchte das dokumentiert haben.

Bisher wollte noch niemand meine "Befreiung" sehen.
Im Ernstfall kann man den Ladenbesitzer wegen Diskriminierung und Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz anzeigen.

schrieb am 07.08.2020 um 00:13:56

Vielen Dank für die Antwort, Herr Tolzin!
So habe ich das die letzen Wochen auch gehandhabt. Ist wirklich nicht einfach damit, aber man muss für sein Recht stehen!
Alles Gute ;)

schrieb am 06.08.2020 um 19:10:24

Sehr verehrter Herr Tolzin,

bedanke mich, Sie haben mir sehr geholfen!

Beste Grüße & weiters viel Erfolg & alles Gute!

schrieb am 06.08.2020 um 13:50:04

Ich würde auch gern eine Antwort auf diese Frage
erhalten - Vielen Dank!

Gast schrieb am 11.07.2020 um 23:30:37

Corona Helden 2020. Der Song.
https://www.youtube.com/watch?v=jzpfPIDkwzA

Gast schrieb am 10.07.2020 um 16:49:49

Lawsuit in Canada gegen die Coronamassnahmen

https://vaccinechoicecanada.com/media/press-release-legal-challenge-to-covid-19-measures-filed-in-ontario-superior-court/

https://vaccinechoicecanada.com/wp-content/uploads/vcc-statement-of-claim-2020-redacted.pdf

https://www.facebook.com/VaccineChoiceCanada/

Gast schrieb am 09.07.2020 um 09:20:55

Ist gegen die Corona-Verordnung(en) anzukämpfen nicht wie gegen Windmühlen anzukämpfen? wie Don Quijote?

Wäre es nicht besser sich darauf zu konzentrieren, gegen die Ursachen allen Übels vorzugehen, sprich gegen die verfassungswidrigen Normen des IfSG anzugehen?

Die Staatsrechtler Prof. Dr. Zuck, Prof. Dr. Jestaedt u.v.a.m. - die sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben - währen mglw. u.U. dazu bereit unentgeltlich und beratend zu unterstützen?

Fragen Sie doch einfach einmal an, es kostet nichts. Die Zeit drängt.

Eine solch sinnvolles Unterfangen könnte man dann auch finanziell auf solide Grundpfeiler stellen. Sich im Kampf gegen einzelne Corona-Normen - die früher oder später sowieso fallen werden - aufzureiben, finde ich langfristig gesehen wenig sinnvoll.

Das lacht sich die Regierung Merkel doch ins Fäustchen und verteilt weiterhin Milliarden auf kosten der Bevölkerung an UNO, GAVI, CEPI und WHO.

Was meinen Sie dazu Herr Tolzin?

schrieb am 09.07.2020 um 10:21:06

Wir müssen bei den Corona-Verordnungen unbedingt am Ball bleiben, nicht zuletzt wegen der Gefahr, dass eine zweite Welle ausgerufen werden, wenn des den Systempolitikern in den Kram passt, weil sie merken, dass ihnen die Felle davonschwimmen.

Wir werden auch das IfSG angreifen, aber hier erstmal die neueste Version, die nicht nur aus inhaltlichen, sondern auch aus formalen Gründen verfassungswidrig ist.

Gast schrieb am 09.07.2020 um 00:27:27

Ein Impfarzt erklärt die geplante Coronsimpfung

www.youtube.com/watch?v=9FhJh60XeHY

Gast schrieb am 08.07.2020 um 23:59:22

ICAN SUES NIH

www.youtube.com/watch?v=Y0etBxn1tW8

ICAN verklagt NIH

Das Informed Consent Action Network (ICAN) hat eine Klage gegen die National Institutes of Health eingereicht, da das NIH keine Aufzeichnungen vorgelegt hat, die auf Anfragen des ICAN nach dem Freedom of Information Act (FOIA) im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie reagieren. Mehr denn je ist es unerlässlich, dass die Aufsichtsbehörden, die die Gesundheitsbranche überwachen, für die Öffentlichkeit vollständig transparent sind, um die wahre Sicherheit und Wirksamkeit aller Produkte zu gewährleisten.

www.icandecide.org

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