Fachgesellschaft für Krankenhaushygiene kritisiert FFP2-Pflicht

Abb.Zwei medizinische Fachgesellschaften veröffentlichten am 15. Januar 2021 eine kritische Stellungnahme zur allgemeinen Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Das Tragen der FFP2-Maske sei von der Beachtung bestimmter Voraussetzungen abhängig, die von Laien nicht ohne weiteres erfüllt werden könnten.

Zitat:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) zur Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel

Die bayerische Staatskanzlei berichtet aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021, dass mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens der Ministerrat beschlossen habe, eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, zu verordnen. Nach Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministers soll die FFP2-Maskenpflicht in Bayern für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nicht gelten.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sieht diesen Beschluss kritisch und empfiehlt dringend eine Überprüfung des Beschlusses und begründet ihre Auffassung nachfolgend.

Die Verwendung von Masken zum Schutz der Übertragung von Tröpfchen zählt als Teil der AHA+L-Regel zu den Grundpfeilern der Infektionsprävention von COVID-19.Bisher war allgemeiner Konsens, dass im öffentlichen Bereich das Tragen einer sog. Mund-Nasenbedeckung (MNB) beziehungsweise von medizinischen Gesichtsmasken (MNS), falls in ausreichender Zahl verfügbar, empfohlen wird. Letzteres wird bislang auch in Kliniken praktiziert, in welchen das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken als Standard zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern angesehen wird. Das Tragen von Partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2) zum Eigenschutz der Mitarbeiter wird lediglich bei Aerosol generierenden Maßnahmen u.a. auf Intensivstationen oder in der unmittelbaren Betreuung von Covid-19-Patienten bzw. bei der Verdachtsabklärung als erforderlich angesehen.

Bislang galt diese Maßnahme entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als ausreichend, um den Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Bereich zu gewährleisten.

Bei der jetzt in Bayern vorgeschriebenen Verwendung von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit muss jedoch folgendes berücksichtigt werden:

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes, ist das Tragen von FFP2-Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden.

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zum Gesicht und abschließend auf der Haut) getragen wird.

Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasenschutzes (MNS) hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.

In den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar.

Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.

Es gibt zunehmend Hinweise, dass auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen im Zusammenhang mit Ausbrüchen trotz Wechsel von MNS auf FFP2/KN95 Übertragungen stattfinden, z. B. wegen nicht korrektem Tragen, hohen Leckagen durch fehlende Gesichtsanpassung, fehlerhaftem Umgang mit der Maske beim An- und Ausziehen oder durch Verwendung von insuffizienter Importware ohne oder mit gefälschter CE-Kennzeichnung.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen rät die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) dringend dazu, die bayerische Empfehlung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Vor einer Übernahme der bayerischen Verordnung durch andere Bundesländer rät die DGKH ab.

Mit den bisherigen, sich gegenseitig ergänzenden Maßnahmen wie Abstandsregel, Alltagsmaske, Hygienemaßnahmen und ausreichende Lüftung werden die Ziele des Infektionsschutzes bei korrekter und konsequenter Einhaltung in der Öffentlichkeit gewährleistet. Eine weitere Verbesserung des Infektionsschutzes könnte durchaus erzielt werden, wenn ausreichend medizinische Mund-Nasenschutz-Masken vorhanden wären, ohne dass es zu Engpässen in Kliniken und Pflegeheimen käme. Der medizinischen MNS hat im Gegensatz zu Alltagsmasken definierte Filtereigenschaften und ist im Vergleich zu FFP-2 Masken kostengünstig und kann auch länger getragen werden.

Die jetzige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Bayern verunsichert die Bevölkerung im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der bisherigen AHA+L-Regel.Wenn eine Optimierung des Infektionsschutzes durch Masken erforderlich ist, dann sollte die Bevölkerung stattdessen zum korrekten Tragen, Prüfung auf Dichtsitz und Vermeidung von Leckagen der bisherigen Mund-Nasenbedeckungen motiviert werden. Hier sind dringend eine verbesserte Kommunikation und Schulung nötig. Wir  verweisen  hier  auf  unsere  Broschüre  „Corona-Knigge  für  Jung  und  Alt“,  herunterladbar  unter www.krankenhaushygiene.de/corona-knigge.

Original-Dokument (PDF, abgerufen am 7.2.2021)


Abb.


schrieb am 18.02.2021 um 19:20:54

Bezüglich Maskenverweigerer:
Würden sich die Menschen einmal ganz unvoreingenommen die Mühe machen und einfache Zahlen gegeneinander ins Verhältnis setzen, wäre eine Diskussion bezüglich der Maskenpflicht gegessen. Denn diese steht in absolut keinem real zu vermittelnden Verhältnis zueinander.
Der Coronavirus wird mutmaßlich mit zwischen 60 und 160 Nanometer angegeben. Das sind 0,00006 und 0,00016 mm
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Coronaviridae
Eine OP-Maske mit dem größten Schutzfaktor USP 11-0  hat eine Fadenstärke zwischen 0,010 – 0,019mm
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fadenst%C3%A4rke
Teile ich jetzt die angegebene Fadenstärke von 0,019mm durch die angegebene Größe des mutmaßlichen Virus 0,00016 ergibt das den Wert von 118,75
In Folge ist allein die größte Fadenstärke einer USP 11-0 Maske 118,75 mal größer, als das mutmaßliche Virus.
Die Zwischenräume der Fäden der Maske sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Da lacht der mutmaßliche Virus und schwebt freudestrahlend durch die Maske.
Einfache, selbstgemachte Stoffmasken und gekaufte OP-Masken erfüllen den Standard einer USP 11-0 natürlich nicht.
In Folge ist die Pflicht zum tragen einer Maske absolut unsinnig und auch komplett am Problem vorbei. Denn sie schützt gar nichts. Aber sie läßt die Menschen krank werden.
Sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen…
Antworten

schrieb am 18.02.2021 um 19:11:28

The evidence regarding the effectiveness of medical face masks for the prevention of COVID-19 in the community is compatible with a small to moderate protective effect, but there are still significant uncertainties about the size of this effect." ECDC 15.02.2021

https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/covid-19-face-masks-community-first-update.pdf

schrieb am 16.02.2021 um 07:51:37

Lungenfacharzt und Rechtsanwälte: Masken schaden und sind gesetzwidrig

https://tkp.at/2021/02/03/lungenfacharzt-und-rechtsanwaelte-masken-schaden-und-sind-gesetzwidrig/

Bitte unbedingt auch den mp3 Mitschnitt mit dem Kind anhören und das Video weiter unten ansehen!

Teilen, Teilen, Teilen!

Gast schrieb am 12.02.2021 um 00:05:59

Wegen Verbreitung "widerlegter Behauptungen": Instagram-Profil von Robert Kennedy gelöscht

https://de.rt.com/international/113054-wegen-verbreitung-widerlegter-behauptungen-instagram-profil-kennedy-neffe-geloescht/

Bitte unterstützt ChildrensHealthDefence und teilt die Seite.

https://childrenshealthdefense.org/defender/

Kennedys Statement zur Löschung (deepl Übersetzer)

"Die pharmazeutische Industrie kreiert hastig Impfstoffe mit Steuergeldern und ungetesteten Technologien. Dazu gehört ein Ausschlag von riskanten neuen Produkten, die von der Haftung befreit sind, von langfristigen Sicherheitstests und die keine FDA-Zulassung erhalten haben. Emergency Use Authorization ist ein wissenschaftliches Experiment für die Massenbevölkerung. Wenn es irgendein Gebet des Funktionierens hat, wird es außergewöhnliche Kontrolle von der Presse und der Öffentlichkeit erfordern.

"Stattdessen sind die Mainstream-Medien und Social-Media-Giganten verhängen eine totalitäre Zensur um zu verhindern, dass die öffentliche Gesundheit Befürworter, wie mich, von Bedenken äußern und von der Teilnahme an zivilen informierten Debatte auf dem öffentlichen Platz. Sie bestrafen, beschämen, verunglimpfen, verleumden und beseitigen Individuen, die über ihre eigenen Impfstoffverletzungen berichten.

"Jeder kann sehen, dass dies eine Formel für eine Katastrophe und ein Staatsstreich gegen den Ersten Verfassungszusatz ist, den Grundstein der amerikanischen Demokratie."

Gast schrieb am 11.02.2021 um 16:59:34

Inzidenz Wert errechnen in Prozent.
Ich hätte als Lehrerin jedem diese Aufgabe gegeben und dann gesagt: Was macht die Politik?
Finde den Fehler!
Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt einen Lockdown!
Schande über das deutsche Volk die das zulässt und die Politiker die die Krone der Schöpfung, den Menschen, so mit Füßen treten!

Deine Aufgabe: Gegeben: Grundwert 100000 und Anteil 35. Gesucht: Prozentsatz p% Drei mögliche Rechenwege... Erster möglicher Weg: Formel Formel für Prozentrechnung: bzw. Formel nach p freistellen (also auf beiden Seiten durch G teilen): Das heisst: p% sind 0,035%.
In einer Stadt mit 100 TS Einwohner ist die Wahrscheinlichkeit jemanden zu treffen 0,035 % bei einer Inzidenz von 100 auch nur 0.1 %
Dafür dürfen Renter nicht mehr in ein Cafe!
Keiner weiß, ob morgen oder heute sein letztes Stündlein schlägt und manchem wird die letzte Freude genommen, einmal noch konditern gehen!

Schämt euch Politiker, Euren Great Reset will kein Mensch!

schrieb am 11.02.2021 um 09:43:33

Vor geraumer Zeit war ich bei einem Heizungsbauer zu besuch.
Es ging auch um Masken. Jeder Heizungsbauer als auch Schornsteinfeger besitzen ein Gerät zur Messung der Abgaswerte von Heizungsanlagen.
Er hielt mir den Schnüffler vors Gesicht und ich atmete direkt auf den Schnüffler. Interessant kein Kohlenmonoxid. Danach setzte ich die Maske auf. Nach ca 10 Atmungen wurden 7 ppm Kohlenmonoxid angezeigt.
Während Kohlendioxid ein Inertgas darstellt, ist Kohlenmonoxid hoch giftig. Kohlenmonoxid verbindet sich fest mit den Hämoglobin, wodurch der Transport von Sauerstoff eingeschränkt wird. Mit jedem Atemzug unter einer Maske vergiften wir unseren Körper !

schrieb am 10.02.2021 um 13:43:04

Masken als Werkzeug des Social Engineering: Angst, Spaltung, Trennung und Entmenschlichung schaffen

Wenn wir sehen, dass Menschen Masken tragen, denken wir, dass es eine reale Bedrohung gibt.
Die Masken haben daher den Zweck, uns an diese Fake-Bedrohung überall und rund um die Uhr zu erinnern
Das Tragen von Masken schafft eine große Spaltung in der Bevölkerung.
Maskenträger könnten infiziert sein. Denn Menschen ohne Maske könnten uns anstecken.
Das schafft Angst und Distanz zu seinen Mitmenschen.
Oft greifen Maskenträger diejenigen an, die das nicht wollen, verbal und sogar körperlich.
Angst ist die wichtigste Waffe der NWO.
Angst schwächt das Immunsystem.
Unabhängig davon, ob es eine Pandemie gibt oder nicht, wenn wir auf die Straße gehen, sieht es auf jeden Fall so aus, als gäbe es eine Pandemie.
Als solche erinnert sie uns jedes Mal daran und verbreitet Angst in den Gesellschaften.
Gesichtsmasken bedecken unsere Münder und Nasen und berauben uns unserer Individualität und unseres Ausdrucks.
Sie hindern uns daran, uns wirklich mit den Menschen, mit denen wir sprechen, zu verbinden.
Ich habe oft das Gefühl, dass ich mit einem maskierten Roboter, Zombie oder Sklaven spreche.
Masken sind nicht in der Lage, COVID-19-Viruspartikel zu stoppen. Die Größe des COVID-19-Virus wurde mit 80, 120 oder 150 Nanometern (Britannica) angegeben.
Die beste Maske (3M) kann Partikel, die kleiner als 300 Nanometer (0,3 Mikrometer) sind, nicht stoppen. Das ist wie der Versuch, Fliegen mit Maschendraht zu stoppen.
Wenn Sie immer noch nicht überzeugt sind, finden Sie hier Links zu von Experten begutachteten Forschungsarbeiten, die zu dem Schluss kommen, dass Gesichtsmasken nutzlos und gefährlich sind.

Gast schrieb am 10.02.2021 um 11:06:55

Jim Jones Peoples Temple -> Corona-Medien

Gast schrieb am 09.02.2021 um 10:44:50

Masken sollen ein Gefälle aufbauen, zwischen einem Ort, wo die Viren, Bakterien und andere Gefahrstoffe zurück gehalten werden sollen (niedere Virenlast) und dem anderen Ort, wo die Vieren, Bakterien und andere Gefahrenstoffe verbleiben sollen (hohe Virenlast).
Auf der Seite des Gefälles, mit der niederen Viren-, - Bakterien und anderen Gefahrstoffenlast sollen Personen stehen, die einen besonderen Schutz brauchen (während Op's, Personen mit Abwehrschwäche, Personen die vor einer Viren- Bakterien- und Gefahrstofflast geschützt werden müssen).

Bei Viren, Bakterien und Sporen im Atmungstrakt kann sich das Gefälle aber ausgleichen oder sogar umkehren, wenn die Person selber an den Erregern erkrankt.
Steigt so die Erregerlast bei einer Person an, kann statt einem Schutz eine Gefahr für die Person entstehen oder es befindet sich vor und hinter der Maske die gleiche Erregerlast, was die Maske dann völlig nutzlos macht.

Da, laut Aussagen in den Medien, jeder eine Virenlast bei sich tragen kann, ohne es zu wissen, kann man auch nicht wissen, wer gerade eine Maske aufsetzen müsste um sich zu schützen oder weglassen um sich nicht zu gefährden.

Deswegen finde ich Masken beim Einkaufen und in der Schule kontraindiziert.


schrieb am 09.02.2021 um 10:10:34

Die Deutsche Bundesregierung hat ihre Corona-Massnahmen nicht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen, sondern aufgrund eines Gefälligkeitsgutachtens, das sie sich für diesen Zweck erstellen hat lassen

Im E-Mail-Wechsel bittet etwa der Staatssekretär im Innenministerium, Markus Kerber, die angeschriebenen Forscher, ein Modell zu erarbeiten, auf dessen Basis „Maßnahmen präventiver und repressiver Natur“ geplant werden könnten.

Den Bericht gibt's hier. (Sicherungskopie). Der Worst Case war also gewünscht, und die Massnahmen waren geplant, und zwar unabhängig davon, wie die Faktenlage tatsächlich aussieht. Das zu diesem Zweck als Auftragsfälschung erstellte Papier findet Ihr hier.

Die Wissenschaftler erarbeiteten dem Schriftverkehr zufolge in nur vier Tagen in enger Abstimmung mit dem Ministerium Inhalte für ein als geheim deklariertes Papier, das in den folgenden Tagen über verschiedene Medien verbreitet wurde.

publiziert Sun, 07 Feb 2021 14:51:21 +0100 #1984 #bmgf #bravenewworld #corona #deutschland #equals #gattaca #idiocracy #jhu #neuenormalität #oligarchie #schöneneuewelt #thegreatreset #wef

Gast schrieb am 07.02.2021 um 22:39:46

Verfassungsbruch? Schlimmer: Ein Fehler
Die Aufkündigung der Moderne durch die Pandemiepolitik 2.0

https://verfassungsblog.de/verfassungsbruch-schlimmer-ein-fehler/

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