Verfassungsbeschwerde gegen "Bundesnotbremse" eingereicht

Abb.
Für im Ganzen 18 Beschwerdeführer hat RA Dr. Uwe Lipinski bereits am 22. April 2021 beim Bundesver-fassungsgericht einen Eilantrag auf Aussetzung des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gestellt. Es wird das ganze Gesetzespaket angefochten, d.h. nicht nur die Ausgangssperren.


(Lip) Im Mittelpunkt der Rügen stehen zahlreiche formelle Verfassungsverstöße sowie der Gleichheitsgrundsatz. Von besonderer Relevanz ist, dass ein Teil der formellen Rügen weitestgehend den Rügen gegen das sog. „Masernschutzgesetz“ entspricht, dessen vorläufige Außervollzugsetzung die gleichen Beschwerdeführer bereits im Dezember beantragt hatten. Über diesen Eilantrag ist jedoch unverändert noch nicht entschieden worden, weshalb eine Entscheidung über die „Bundesnotbremse“ zumindest teilweise auch für die Masernschutzgesetz-Anfechtung relevant sein dürfte.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „So sehr meine Mandanten und auch ich von der Unverhältnismäßigkeit und Sinnlosigkeit der Maßnahmen, insbesondere der Ausgangssperren, überzeugt sind, so sehr haben wir dennoch Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht diese schon im Eilverfahren aus Gründen der Unverhältnismäßig außer Vollzug setzen wird. Der Grund hierfür ist, dass es in der Vergangenheit – bedauerlicherweise – schon bei Ausgangssperren, die durch bloße Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen verhängt worden sind, unterschiedliche fachgerichtliche Entscheidungen gegeben hat. Daher stehen jedenfalls im Eilverfahren die rein formellen Aspekte sowie der Gleichheitsgrundsatz im Mittelpunkt unserer Argumentation. Auch dies unterscheidet das hiesige Eilverfahren vermutlich sehr deutlich von anderen anhängigen Verfahren. Hintergrund dieser Strategie ist, dass das Bundesverfassungsgericht seit jeher bei formellen Gesetzen einen sehr strikten Prüfungsmaßstab im Eilverfahren praktiziert.“

Bei den Mandanten handelt sich um Beschwerdeführer, die den Telegramm-Kanal "Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht" (https://t.me/Masernschutzgesetz) zur Spendensammlung nutzen, um die sehr umfassenden und komplexen Verfahren zu finanzieren.

Ursprünglich nur gegen die bereits bestehende Masernimpfpflicht gerichtet, greift die Gruppe der Beschwerdeführer auch die §§ 5, 28a des Bundesinfektionsschutzgesetzes an sowie seit einigen Tagen auch die neuen §§ 28b, 28c des Bundesinfektionsschutzgesetzes an, die durch das vor einigen Tagen in Kraft getretene Vierte Pandemie-Gesetz verabschiedet worden sind.

Quelle


Abb.




Gast schrieb am 16.05.2021 um 18:27:54

KEINE ZEITUNG ZEITUNG

Ausgabe 8 vom 15. Mai 2020

WAS GEIMPFTE JETZT BEDENKEN SOLLTEN
- Studie Höheres Risiko zu sterben
- Aussagen Haftung Staat
- Mit Impfung andere infizieren
MASKENKINDER
- Ein Bericht von Marcel Bohnensteffen. Autor für Welt, Welt am Sonntag, Bild.de, Sport1, Ligatotal. Seit September 2013 Volontär bei der Huffington Post. Externe Hospitanz bei Handelsblatt online

https://keizei.de/

https://t.me/s/www13three7com/63

Gast schrieb am 16.05.2021 um 12:27:55

Ich möchte auf die Petition aufmerksam machen, die sich gegen die drohende Impfpflicht bei Kindern gegen Corona wendet – dass das keine Impfung, sondern eine hochgefährliche Genspritze ist, über die keinerlei aussagekräftige Studien vorliegen und die mittlerweile nach den Meldungen bei der Ema und beim PEI zu tausenden Todesfällen und hunderttausenden Schadensfällen geführt hat, wobei man davon ausgeht, dass nur 1-3 % der Schadensfälle gemeldet werden, dürfte ja inzwischen bekannt sein - es haben innerhalb einer Woche schon gut 600.000 Menschen unterschrieben und es sollten dringend noch sehr viel mehr werden, unterschreiben und verbreiten ist wichtig! In DL droht Eltern, wenn das durchkommt, übrigens der Sorgerechtsentzug, wenn sie ihre Kinder nicht "impfen" lassen.

https://www.change.org/p/jens-spahn-keine-corona-impfpflicht-für-kinder?redirect=false

Gast schrieb am 14.05.2021 um 00:36:01

#nichtmeinaerztetag Dr. med. Thomas Külken

www.youtube.com/watch?v=L2b1c13McIM

schrieb am 11.05.2021 um 18:25:16

„Den Rechtsstaat verteidigen“ und das mit legalen und fachmännischen Mitteln. Das wünschen sich viele Menschen, gerade in diesen Zeiten. Viele Menschen haben immer noch nicht begriffen, um was es hier eigentlich geht. Natürlich um Geld, viel Geld! Vor allem, wenn der Bock zum Gärtner gemacht wurde: Der Filz, durchdrungen mit Korruption und Vetternwirtschaft sitzt nicht nur in der Politik sondern, hier in Deutschland, auch auf dem höchsten deutschen Richterstuhl. Noch nie gab es so viel Kritik und Vorwürfe wegen Gesetzesverstöße gegen die Person eines Verfassungsrichters wie den aktuellen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Stephan Harbarth. Seine Vita liest sich wie ein Krimi. Nachzulesen mit weiteren Quellen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth, insbesondere unter den Punkten Bundesverfassungsgericht / Kritik. Hier nur ein kleiner Ausschnitt der dort näher ausgeführten Vorwürfe:
– Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz
– Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal, durch den die Steuerkassen der Bundesrepublik Deutschland (in Millionen-, wenn nicht sogar übr die Jahre in Milliardenhöhe) widerrechtlich geplündert wurden.

Eigentlich gehört so ein Mensch auf die Anklagebank und nicht auf den Richterstuhl, erst recht nicht auf den Stuhl des höchsten deutschen Richteramtes. Dieser Mensch schadet dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts in höchstem Maße. Heißt es doch in den Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Auszug):

„I. Allgemeine Grundsätze
1. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden.“

Doch was hat dies mit den Grundrechten zu tun?
Harbarth wurde 2018, trotz oder vielleicht auch gerade wegen dieser Vorwürfe, durch den Bundestag von Bundestagsabgeordneten zum Bundesverfassungsrichter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts gewählt. 2020 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er ist Vorsitzender des 1. Senates, der laut Geschäftsverteilungsplan des BVerfG zuständig ist für die Grundrechte. Soll Harbarth in der Plandemie der Regierung den Rücken frei halten?
Betrachtet man den Verlauf der bisherigen Anträge, könnte dieser Eindruck entstehen.
Wurde hier tatsächlich der Bock zum Gärtner gemacht? Sämtliche Indizien deuten darauf hin. Oder, ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Und dies ist mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges! Der Sumpf hört nicht auf.
In 2020 sind beim BVerfG 880 Verfahren in Bezug auf die Pandemie eingegangen, nachzulesen auf der Homepage des BVerfG.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frag, ob die Klage wirklich Aussicht auf Erfolg haben kann, oder ob es Ihnen damit nicht genauso ergeht wie all den anderern Klägern, darunter viele Juristen, Wissenschaftler aus der Medizin, die am Ende doch alle sang- und klanglos untergegangen sind. Sie wurden abgewiesen, verunglimpft, diskreditiert und als Verschwörungstheoretiker hingestellt.

Ich wünsche Ihnen von Herzen mit dieser Initiative viel Mut und Durchhaltevermögen, aber auch hoffentlich viel Erfolg!!!

schrieb am 09.05.2021 um 17:00:37

https://sciencefiles.org/2021/05/09/das-ende-der-rt-pcr-tests-neue-studie-belegt-die-korrektheit-all-der-zweifel-am-rt-pcr-test/#comment-171201
kein weiterer Kommentar erforderlich ! pm

Gast schrieb am 09.05.2021 um 01:06:59

PEI: Fast 50.000 Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen in Deutschland. 524 Tote

https://www.corodok.de/pei-fast50-verdachtsfaelle/

Karl Martell schrieb am 04.05.2021 um 20:49:04

Das BVG? Dem traue ich nicht über den Weg.
Ich denke, da die Familiengerichte jetzt dazu übergehen, im Geist von Weimar zu entscheiden, man das juristische Feld eher von unten aufrollen wird.
Karl Martell

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