Immunitätsnachweis Masern: Frist bis 31. Juli 2022 verlängert!

Abb.

Dr. med. Martin Hirte (vom 11.12.2021):

"Die vom Bundestag und Bundesrat am 10.12.2021 in einer Sondersitzung verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält in aller Stille eine Fristverlängerung für den Nachweis der Masernimmunität:

Bisher hieß es in §20 (11): Personen, die bereits vier Wochen in Gemeinschaftseinrichtungen nach §?33 Nummer 4 betreut werden oder in Einrichtungen nach §?36 Absatz 1 Nummer 4 untergebracht sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 wie folgt vorzulegen: 1.innerhalb von vier weiteren Wochen oder, 2.wenn sie am 1. März 2020 bereits betreut werden oder untergebracht sind, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021.

Die Neufassung verschiebt das Nachweisdatum auf den 31. Juli 2022:

(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut wurden und noch werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig waren und noch sind, haben der Leitung der jeweiligen Ein
richtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 vorzulegen."

 

Gesetzes-Entwurf auf Bundestags-Server (Seite 10)

Original-Dokument beim Bundesrat

Dazu ein Kommentar von Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse

Dazu ein Kommentar von Libertas-Sanitas e. V.

 

Ein Kommentar von Hans U. P. Tolzin:

Derzeit erreichen mich ständig Anfragen von verzweifelten Eltern, die von Schulleitungen unter Druck gesetzt werden, weil sie für ihre Kinder noch keinen Impf- oder Immunitätsnachweis bei Masern vorgelegt haben.

Leider kann ich diese Anfragen in der Regel nicht bearbeiten und hätte eigentlich auch nur einen einzigen Rat:

Bleiben Sie gelassen!

Es wird ein paar Tage - oder vielleicht auch Wochen - dauern, bis die Info von dem Fristaufschub bei allen Schulleitungen angekommen ist. Bis dahin müssen Sie damit rechnen, dass man weiter versuchen wird, den Druck auf Sie aufrecht zu erhalten.

Doch Hand aufs Herz: Was kann schon passieren? Nehmen wir an, die Schulleitungen melden Ihr Kind tatsächlich ans Gesundheitsamt. Nehmen wir an, das zuständige Gesundheitsamt hat in dem ganzen Corona-Chaos die Zeit, diese Meldung zu bearbeiten. Dann wird die Schulleitung eben durch das Gesundheitsamt von der Fristverlängerung informiert.

Nehmen wir an, die Fristverlängerung trifft aus irgendeinem Grund für Ihr Kind nicht zu und das Gesundheitsamt findet tatsächlich die Zeit, Sie zu einem Gesprächstermin einzuladen. Dann könnten Sie den Termin wahrnehmen. Wichtig: Gehen Sie gut vorbereitet und mit wenigstens einem Zeugen zum Gespräch.

Wer fragt, führt!

Eine mögliche Gesprächsstrategie könnte sein, sich nicht zu rechtfertigen, denn wie das Sprichwort sagt: "Wer sich rechtfertigt, klagt sich an". Und tatsächlich ist es in Gesprächen meist so, dass der sich Rechtfertigende "kommunikationsenergetisch" im Nachteil ist.

Folgen Sie stattdessen dem Sprichwort "Wer fragt, führt!" und stellen Sie nachdrücklich präzise Fragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Masernimpfung. Geben Sie zu verstehen, dass Sie sich Ihrer Grundrechte bewusst sind und dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass laut Grundgesetz derjenige, der die mündige Einwilligung in eine Körperverletzung fordert, überzeugende Argumente für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit vorlegen muss. Fordern Sie dies ein.

Lassen Sie nicht den geringsten Zweifel aufkommen, dass die Gesundheit und das Gedeihen Ihres Kindes für Sie höchste Priorität hat und hier in keinster Weise eine Vernachlässigung des Kindeswohls vorliegt, sondern ganz im Gegenteil.

Bleiben Sie unbedingt gelassen und freundlich, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen.

Wer isoliert bleibt, geht unter

Wenn Sie sich noch nicht mit Eltern- Querdenker- oder Naturheilkundegruppen in Ihrer Nähe vernetzt haben, dann sollten Sie spätestens JETZT die Initiative ergreifen und nach Gleichgesinnten suchen. Eine Möglichkeit bietet das Netzwerk der impfkritischen Elternstammtische.

Werden Sie dort nicht fündig, gehen Sie zu einem der Querdenker- oder Selbstdenker-Demos oder Lichterspaziergänge oder wo auch immer kritische Bürger unterwegs sind und knüpfen Sie Kontakte.

Das kann leider niemand für Sie übernehmen. Ihre Selbstverantwortung und Kreativität ist gefragt.

Bußgeld - na und?

Und selbst wenn man Ihnen ein Bußgeld auferlegen sollte, geht das Leben weiter. Sie können schriftlich Einspruch gegen den Bescheid einlegen und auf mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Nachweispflicht verweisen, die schon seit März 2020 beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Infos zu diesen Verfassungsbeschwerden erhalten Sie z. B. auf www.individuelle-impfentscheidung.de oder www.unverletzlich.de.

Sollte - vermutlich erst nach Monaten - zu einem Amtsgerichtstermin kommen, brauchen Sie zunächst noch keinen Anwalt und können auf die Verfassungsbeschwerden und das vermutlich unbefriedigend verlaufene Gespräch mit dem Gesundheitsamt verweisen.

Erst in der nächsten Instanz herrscht Anwaltspflicht, so dass Kosten auf Sie zukommen. Evtl. wäre es ratsam, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber Vorsicht, das Kleingedruckte lesen!

Ja, nicht nur der allgemeine Corona-Wahn, sondern bereits die Masernpanikmache und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen bringen viele Eltern nervlich an ihre Grenze. Auch wenn es vielleicht nicht viel hilft: Sie sind nicht allein betroffen und in welche Richtung sich die Gesundheitspolitik in Deutschland künftig entwickelt hängt auch davon ab, ob wir uns weiterhin zum Opfer machen lassen oder "in die Pötte kommen" und aktiv werden, auf welche Weise auch immer. Darum noch einmal mein Rat: Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten!


Abb.


Gast schrieb am 05.04.2022 um 18:30:57

MMR und mRNA sind excellente Konjunkturprogramme. Dass Masern-MMR-Piks vorher von sehr vielen Ländern wegen sehr auffälliger Nebenwirkungen abgeschafft worden ist - egal. "Der Totimpfstoff ist besser - da sind in Afrika weniger Kinder dran gestorben als am Lebend-Impfstoff!", sagte mir eine Medizin-Person zur Motivation.

Kein Problem - solange auf den Straßen nur 1000 Leute montags spazierengehen statt 10 Mio., solange ist diesem Land nicht mal eine Chance zu geben.

Deshalb kann ich nur raten - immer schön weiter in jeder Komfortzone bleiben, auch wenn sie noch so klein ist.
Dann ist nämlich erst dann Schluss, wenn sich die Toten in den Wohnungen schlichtweg stapeln und man auf den Straßen "Leichen-Hindernis-Parcour" fahren muss, wie uns das gerade aus Ukraine in 4K gezeigt wird.

Um Himmels willen, bloß überhaupt niemals aufstehen ...

schrieb am 17.03.2022 um 17:12:25

Kompletter Blödsinn. Eine Masernimpfung ist sehr sinnvoll und sollte verantwortungsbewußte Eltern ein Sebstverständlichkeit sein.
Verantwortungsvolle Eltern sind auch gegenCorona geimpft.

schrieb am 08.01.2022 um 18:02:07

Was ist mit den Kindern, die noch in den Kindergarten gehen werden? Die dürfen ja ohne Impfung gar nicht rein oder?

schrieb am 30.12.2021 um 20:05:13

Die Kinder dürfen nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn die Masernimpfung fehlt.
Es muss der Impfschutz bei Kindern Im Kindergsrten oder bei Kindern die die Betreuung der Schule (also nicht yunterricht ) besuchen.
Das die Kinder die Schule trotzdem besuchen dürfen ist im IFG klar geregelt.
Natürlich stellt Hr. Tolzin das hier anders da, da es ihm besser in das eigene Welt Bild passt.

Gast schrieb am 22.12.2021 um 12:34:55

Hallo
Erstmals vielen Dank für Ihre Arbeit.
Hat jemand eventuell Erfahrung, mit dem Argunment, dass aus religiösen Gründen nicht Geimpft werden soll beim GA?
Danke LG

schrieb am 29.12.2021 um 15:44:08

Hi, ob das juristisch einen Stellenwert hat oder nicht kann ich nicht sagen, jedoch haben diese Impfstoffe einen faktischen Ursprung mit abgetrieben (getöteten) Föten (Kindern). Ich als Christin bin natürlich gegen das töten von Kindern im Mutterleib und erst recht die medizinische Verwendung von den Toten Kindern in einem Impfstoff, was meinem Kind verabreicht werden soll.
Dazu gibt es auch eine große Ärzteschaft, die dagegen vorgeht. Google das mal, kann man schnell finden. Stichwort angetriebene Föten und Impfstoffe, dann kommt ne Menge.

Viel Erfolg und Gottes Segen!

Gast schrieb am 22.12.2021 um 12:10:52

Durch die Testverweigerung geht unsere Tochter sowieso nicht zur Schule, weshalb sich der Staat also selbst das Bein stellt.

Gast schrieb am 22.12.2021 um 09:44:23

Welche Frist zählt für Kinder ,die erst ab August 2020 in einer Einrichtung waren?

schrieb am 22.12.2021 um 09:18:04

Bekanntlich hat Dr. Stefan Lanka den Masernprozess gewonnen, der nicht nur die sog. Masernviren betrifft.

Dr. Lanka hat die gesamte Virologie widerlegt. Mit anderen Worten, es gibt keine Viren; niemand kann sie physisch nachweisen, weltweit! Sie haben sie nur "in solico", im Computermodell.

Aus meiner Sicht sollte es Sinn manchen auf den Masernvirusprozess zu verweisen und in dieser Richtung zu argumentieren.

https://wissenschafftplus.de

schrieb am 13.12.2021 um 16:29:19

Hallo, gilt das auch in Bayern?

schrieb am 13.12.2021 um 18:27:37

Natürlich, für ganz Deutschland.

Gast schrieb am 13.12.2021 um 06:38:42

Wer weiß hier weiter :Mein Sohn war vor März 2020 in der Schule. Jetzt hat er aberndie gewechselt. Gilt das jetzt als Neuanmeldung oder ist er ein Bestandskind?

Gast schrieb am 22.12.2021 um 10:13:03

Mein Sohn wechselte auch die Schule und galt trotzdem als Bestandskunden. "Wer vor dem 20.03 in einer Einrichtung betreut wurde.." BITTE RICHTIG LESEN.

EIN WEITERER TIPP: Antikörpertest lassen sich beeinflussen. Mal sind sie Positiv, dann wieder negativ. Ist wie Lotto spielen. Geht zum Arzt und sagt, das Kind hatte die Masern (milder verlauf) und ihr möchtet ne Titerbestimmung. Glaubt dabei fest an einen Positiven ausgang. Viel Glück ????

Gast schrieb am 22.12.2021 um 00:08:40

Lassen Sie nicht entmutigen. Einfach stur bleiben und dem Rat von Hr. Tolzin hier folgen. Unsere Große geht schon in zweite Klasse ohne Impfung und außer einer netten Gesprächseinladung vom GA kam bisher noch nichts. Die haben gerade wohl anderes zu tun

schrieb am 13.12.2021 um 14:07:31

Dies gilt leider als Neuaufnahme.

Gast schrieb am 22.12.2021 um 02:27:12

Da wäre ich mir nicht so sicher! Die Formulierung lautet ja:„(11) Personen, die bereits vier Wochen in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 4 be-
treut werden oder in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 untergebracht sind, haben der Lei-
tung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 wie folgt vorzulegen:
...
2. wenn sie am 1. März 2020 bereits betreut wurden und noch werden oder untergebracht waren und
noch sind, bis zum Ablauf des 31. Juli 2022.“

Da steht NICHT das die Einrichtungen nach § 33 Abs. 1, Nr. 4 vom 01. März 2020 und aktuell die gleichen sein müssen!!!

Gast schrieb am 22.12.2021 um 21:16:29

Hallo, wir hatten genau diesen Fall, den unser Kind wechselte in diesem Zeitraum den Kindergarten und ist nicht gegen Masern geimpft.

Daher mussten wir einen Nachweis erbringen. Wir haben einen Nachweis, dass er nicht geimpft werden kann, erbracht und der wurde vom Gesundheitsamt akzeptiert.

Allerdings weiß ich, dass das nicht immer der Fall ist. Eine andere Mutter eines Kindes desselben Kindergartens hatte auch so einen Nachweis. Das Kind hatte nach der ersten Masernimpfung heftige Nebenwirkungen und dann von vier (!!!) Ärzten schriftlich, dass man das nicht wiedehrolen sollte. Wurde vom GA nicht akzeptiert.

Ich glaube aber, da es bei uns während der Coronazeit war, dass sie vielleicht wegen Corona im GA sehr beschäftigt sind und daher mehr durchlassen... ist aber nur eine Vermutung.

Gast schrieb am 21.01.2022 um 10:04:52

Was muss sein Damit das Kind nicht geimpft werden kann? Also welche Fragen zur allergien etc werden gestellt?

Gast schrieb am 05.02.2022 um 11:29:03

Sollte ein Eltern- oder Großelternteil z. B. an Epilepsie leiden, die durch eine Impfung verursacht wurde, bestehen große Chancen eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bitte nach genetischen Krankheiten oder Nebenwirkungen von Impfungen recherchieren, dann könntet ihr fündig werden. Viel Glück

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum