"Maserntodesfall" in NRW ein Impfopfer?

"Der große Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen (NRW), bei dem im vergangenen Jahr mehr als 1.700 Menschen erkrankt waren, hat nun zu einem ersten Todesfall geführt. Wie das Katholische Klinikum in Duisburg, Kinder- und Jugendklinik St. Johannes Hospital, mitteilte, verstarb bereits am Samstag, den 13.1.2007, ein dreijähriger Junge türkischer Herkunft an den Folgen seiner schweren Masernerkrankung. Der Junge hatte sich im Frühjahr 2006 in Duisburg mit Masern angesteckt. Aufgrund eines angeborenen Immundefektes, der einen vorbeugenden Schutz gegen Masern unmöglich machte, erkrankte das Kind zunächst an Masern. Dann wurde im Mai - als späte Folge der Maserninfektion - eine so genannte MIBE  – eine Masern-Einschluss-Körperchen-Enzephalitis (engl. measles inclusion body encephalitis - MIBE) - diagnostiziert (siehe auch Bericht vom 17.5.2006). „Diese spezielle Form der Gehirnentzündung tritt vor allem bei Kindern mit einem Immundefekt auf. Es ist eine sehr seltene, akute Erkrankung als direkte Folge einer Maserninfektion. Der Krankheitsverlauf ähnelt dem einer chronischen Maserngehirnentzündung – der so genannten SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis). Die Kinder erleiden häufig epileptische Krampfanfälle und verlieren dann das Bewusstsein. So war es auch in diesem Fall. Nach allem, was wir wissen, endet diese Erkrankung leider immer tödlich“, erläutert Dr. Peter Seiffert, Chefarzt der Kinderklinik am Katholischen Klinikum in Duisburg. Die MIBE-Erkrankung verläuft im Gegensatz zu der SSPE – die oft Jahre dauert, bis der Tod eintritt - sehr viel schneller. Eine etablierte Therapie gibt es gegen beide Formen dieser Viruserkrankungen nicht. (...)" - Bundesverband der Kinder- und Jugenärzte, 12. März 2007 

Kommentar: 

Diese Meldung des BVKJ ist es aus mehreren Gründen wert, dass man sie näher anschaut. Zunächst mal es gut zu wissen, dass der BVKJ sich seit vielen Jahren als Lobbyist der Impfstoffhersteller betätigt und eine der lautesten Stimmen ist, die öffentlich nach einer Impfpflicht rufen. Ein Blick in die Mitgliederzeitschrift zeigt die Einseitigkeit, mit der dieser Verband das Impfthema behandelt (im Sinne von "da es keine Impfkomplikationen gibt, braucht der Arzt auch nicht auf solche zu achten") - und die finanzielle Abhängigkeit von verschiedenen Impfstoffherstellern (ganzseitige Anzeigen).

Der Text enthält denn auch keinen Hinweis darauf, ob das verstorbene Kind gegen Masern geimpft worden war oder nicht. MIBE ist zwar von SSPE labordiagnostisch nicht zu unterscheiden, wurde bisher jedoch im Zusammenhang mit vorherigen Impfungen betrachtet, also als Impfkomplikation angesehen. Weshalb jeder SSPE-Fall bei einem geimpften Kind im Grunde auch einen Impfschaden darstellen kann. Offensichtlich bemüht sich der BVKJ hier um eine Umdefinition. In wessen Interesse dies liegt, braucht nicht näher ausgeführt werden.

Wenn wir uns wir uns den Umstand gegenwärtigen, dass die Masern-Komplikationsrate - bzw. genauer gesagt die Hospitalisierungsrate - in naturheilkundlich geführten Praxen gegen Null liegt, während sie in rein schulmedizinisch geführten Praxen bei 10 Prozent aufwärts liegt, müssen wir auch die Medikamente, die das Kind vor seinem Tod erhalten hatte,  in die Betrachtung einbeziehen: Die üblicherweise bei Masern eingesetzten allopathischen Arzneimittel können schwere Nebenwirkungen auslösen, bis hin zur Gehirnentzündung. Und nichts anderes ist MIBE bzw. SSPE.

 

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