Spendenaufruf für Elternklage gegen Schulausschluss ungeimpfter Kinder

Liebe Eltern und am Impfthema Interessierte,

Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben. Schwere Komplikationen und Todesfälle sind in Län-
dern mit großer Armut und schlechten hygienischen Bedingungen immer
noch Thema, bei uns in Deutschland sind sie jedoch innerhalb des
letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil zurückgegangen. Statistiken
zeigen, dass diese Entwicklung bei der Einführung der Masernimpfung
(in den 70er Jahren) bereits weitgehend abgeschlossen war.

Die derzeit diskutierten - und in den Medien immer wieder aufge-
wärmten - schweren SSPE-Fälle sind in erster Linie als Folge des
fehlenden Nestschutzes durch ihre geimpften Mütter und als Folge
von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten anzusehen, die
SSPE-artige Symptome hervorrufen können.

Die Gesundheitsbehörden und die Pharmaindustrie sehen dies freilich
anders und bemühen sich nach Kräften, die allgemeine Angst vor Ma-
sern zu schüren und eine zunehmende Ausgrenzung von Familien zu
bewirken, die sich gegen die Masernimpfung wehren.

Derzeit häufen sich z. B. die Schulausschlüsse von ungeimpften Kin-
dern nach Anordnung durch lokale Gesundheitsbehörden. Den Eltern
wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem zweiwöchigen Ausschluss
ihres Kindes vom Unterricht zu entgehen, wenn sie ihre Kinder "noch
ganz schnell impfen lassen". Damit ist klar, worum es eigentlich
geht: Um die Erhöhung der Durchimpfungsraten und die Beugung des
Impfwiderstandes in der Bevölkerung.

Dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Gründen rechtlich bedenklich.

Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung) wi-
derspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die un-
gleiche Behandlung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften wider-
spricht dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Missachtung der
bewussten persönlichen Entscheidung gegen eine Impfung verstößt
gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Der Ausschluss Ungeimpfter soll entsprechend Infektionsschutzgeset-
zes (IfSG) die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern. Das ge-
genwärtige Vorgehen ist jedoch nicht durch seriöse wissenschaftli-
che Forschung abgesichert. Man ignoriert zum Beispiel völlig, dass
auch Geimpfte als Ausscheider von ansteckenden Erregern in Frage
kommen und eine wissenschaftliche Forschung darüber fehlt, welche
Rolle sie bei Epidemien innerhalb der Infektionsketten spielen.
Darüber, wie schnell das Immunsystem bei Geimpften bei einem Kon-
takt mit Masernviren "hochfährt" und über welchen Zeitraum Geimpfte
bis zur vollen Aktivierung des Immunsystems noch Masernviren aus-
scheiden, gibt es keine verlässlichen wissenschaftliche Erkenntnis-
se. Außerdem: Auch wer frisch mit einem sog. Lebendimpfstoff ge-
impft wurde, ist u.U. mehrere Wochen lang ein sog. "Ausscheider"
potentiell pathogener (krankmachender) Mikroben und ansteckend. So
viel z.B. zum Thema Gleichbehandlung.

Bei einem Ausbruch innerhalb einer Schule werden Eltern ungeimpfter
vor die Alternative gestellt, eine Bestimmung des Titers von Ma-
sern-Antikörpern im Blut durchführen zu lassen. Wie jedoch selbst
Bundesgesundheitsbehörden einräumen, ist der Antikörpertiter eine
völlig unzuverlässige Messgröße für Immunität. Da er andererseits
bei der Zulassung eines Impfstoffs als alleiniger Maßstab für den
Nutzen herangezogen wird und Studien über den tatsächlichen Wir-
kungsgrad (vor allem im Vergleich mit Ungeimpften) fehlen, ist der
Sinn einer Titerbestimmung mehr als fraglich. Darüber hinaus steht
im Grunde kein Impfstoff zur Verfügung, der nachweislich in der
Lage wäre, den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Krankheit zu
verhindern. Somit ist gar nicht gesichert, dass Geimpfte erstens
geschützt sind und zweitens die Erreger nicht weitergeben.

Der Ausschluss von ungeimpften Kindern ist weder medizinisch noch
rechtlich begründet. Leider verhalten sich unsere Gesundheitsbehör-
den nicht entsprechend und wir müssen uns unsere Rechte vor Gericht
erst noch erstreiten.

Das Problem dabei: Nur eine unmittelbar von einem Schulausschluss
betroffene Familie kann sich z.B. durch einen Antrag auf eine
einstweilige Verfügung oder eine sog. "Feststellungsklage" wehren.
Solange unter den Betroffenen niemand bereit ist bzw. auf die Idee
kommt, den Rechtsweg zu beschreiten, werden sich derartige und ähn-
liche Einschränkungen unserer Grundrechte weiter häufen.

Damit komme ich nun zum eigentlichen Anlass für diesen speziellen
Newsletter:

Ich habe seit kurzem Kontakt zu einer unmittelbar betroffenen Fami-
lie, die sich entschieden hat, vor Gericht zu ziehen. Der gemein-
nützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V."
möchte diese Möglichkeit zur rechtliche Klärung durch Vermittlung
eines Anwalts und Finanzierung der Gerichtskosten unterstützen bzw.
erst ermöglichen und bittet Sie deshalb um eine Spende.

Die Spendeneingänge und ihre Verwendung wird der Verein auf seiner
Webseite www.abbug.de offen legen, so wie dies bei dem bisher von
mir privat geführten Rechtsfond auch der Fall gewesen ist.

Die Verfahrenskosten fallen üblicherweise nicht auf einmal, sondern
im Laufe eines längeren Zeitraums - möglicherweise über mehrere
Jahre hinweg - an. Wir möchten gerne vermeiden, dass größere Summen
über längere Zeit ungenutzt auf dem Vereinskonto "brach" liegen. Es
bietet sich deshalb an, immer nur dann den Spendenaufruf zu wieder-
holen, wenn eine finanzielle Unterstützung konkret und relativ
kurzfristig benötigt wird.

Des weiteren bietet sich an, diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren. Den in diesem
Zusammenhang seit über einem Jahr laufenden Schriftwechsel mit ver-
schiedenen Bundesgesundheitsbehörden werde ich im "impf-report"
Newsletter und der "impf-report" Zeitschrift demnächst veröffentli-
chen. Die Verwendung Ihrer Spenden für im Zusammenhang mit den IFG-
Anfragen anfallende Auskunftsgebühren (bis zu 250 Euro), Anwalts-
und Gerichtskosten werden auf der AGBUG-Webseite ebenfalls veröf-
fentlicht.

Da ich selbst einen großen Teil meiner Zeit in diese Vorgänge in-
vestiere und die Einnahmen durch meine Zeitschrift "impf-report"
noch nicht ausreichen, um davon zu leben (ich widme mich dem Impf-
thema in Vollzeit), wäre ich selbst ebenfalls für eine Unterstüt-
zung dankbar.

Sie können die Verwendung Ihrer Spende folgendermaßen steuern:

Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich für die Kosten des Rechtswe-
ges verwendet sehen (Gebühren, Anwalthonorar, Gerichtskosten, Gut-
achten), bitte als Verwendungszweck "Impfaufklärung Rechtsfonds"
angeben.

Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des
von mir gegründeten "Netzwerkes für unabhängige Impfaufklärung"
(NEFUNI) zukommen lassen, bitte als Verwendungszweck "Impfaufklä-
rung NEFUNI" angeben. Die Einnahmen von NEFUNI helfen mir, vor al-
lem die unendgeldlichen Informationsplattformen im Internet
(www.impfkritik.de und den "impf-report" Newsletter) aufrecht zu
erhalten und weiter auszubauen. Ein weiteres Projekt ist die ge-
plante Herausgabe von kostenlosen Faltblättern zu verschiedenen
Themen rund ums Impfen.

Wenn Sie einfach nur das Stichwort "Impfaufklärung" ohne weiteren
Zusatz angeben, wird Ihre Spende je zur Hälfte dem Rechtsfonds und
NEFUNI zugeteilt. Eine andere Gewichtung ist natürlich ebenfalls
möglich, indem Sie zwei getrennte Überweisungen vornehmen.

Die Kontoverbindung:
Abbildung
Stichwort:
"Impfaufklärung Rechtsfonds" (Verfahrenskosten)
oder
Stichwort "Impfaufklärung NEFUNI" (Öffentlichkeitsarbeit NEFUNI)
oder
Stichwort "Impfaufklärung" (halb Rechtsfonds, halb NEFUNI)

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, lassen Sie uns bitte eine
entsprechende Notiz zukommen, entweder per Post an AGBUG e.V., Ma-
rienstr. 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen, per Fon an 0711/7941319-
1, per Fax an 0711/7941319-2 oder Email an info @ agbug.de.

Vielen Dank im Voraus für jede kleine oder auch größere Spende!

mit freundlichen Grüßen

Hans U. P. Tolzin

Quelle: impf-report Newsletter vom 13. Mai 2007

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