Österreich: Berufsverbot für impfkritischen Arzt bestätigt

"Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat am 3.11.09 den Bescheid der Österreichischen Ärztekammer vom 22.06.09 vollinhaltlich bestätigt. Damit tritt das Berufsverbot in Kraft.

Zitat aus dem Bescheid: „Es war daher zum Schutze der Öffentlichkeit!! insbesondere im Interesse der Volksgesundheit, der Berufung keine Folge zu geben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich zu bestätigen“.

Ich werde, wie angekündigt mein Recht auf Meinungs- und Publikationsfreiheit beim Verfassungsgerichtshof einklagen. Es ist jetzt ein gutes Jahr auf den Spruch durch den VFGH zu warten.

Allen Personen möchte ich meinen Dank für die Unterstützung aussprechen. Ich selbst werde weiterhin meine Aufklärungsarbeit fortsetzen.

Die Petition werden wir in den nächsten Tagen beenden. Die hohe Anzahl der Unterzeichner hat uns allen sehr viel Auftrieb gegeben.

In den nächsten Tagen wird es noch zusätzliche Informationen geben. Auf Wunsch steht dann der Bescheid als Download zur Verfügung.

Nochmals aufrichtigen Dank für Ihre Solidarität.

Dr. Johann Loibner, 05.11.09"

Quelle: Rundmail vom 6. Nov. 2009

Pressebericht

Kommentar:

Als Beobachter, denen uns Therapiefreiheit und die Gewissensfreiheit der Ärzte ein Anliegen ist, können wir diesen Vorgang mit einem weinenden und einem lachenden Auge verfolgen. Zum einen bedeutet diese Entscheidung natürlich für Dr. Johann Loibner und seine Familie eine weitere Steigerung des enormen sozialen und emotionalen Drucks, der sowieso schon auf ihnen lastet. Zum andern könnte jedoch eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem Befreiungsschlag für die Gewissensfreiheit des Arztes in Österreich führen. Dass sowohl die Anklage als auch diese Entscheidung aus politischen Erwägungen getroffen wurde, ist offensichtlich. Ein Verfassungsrichter muss jedoch mehr als alle Anderen die Gesamtfolgen einer Entscheidung auf die Gesellschaft und ihren Umgang mit den Grundrechten im Auge haben. 

Siehe auch:

http://www.impf-report.de/jahrgang/2009/14.htm#03

http://www.impf-report.de/jahrgang/2009/18.htm#03

 

 

 

 

 

 

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