Fallbeschreibung RKI: Tetanus trotz hohem Antikörpertiter
"Ein 14-jähriger Junge wurde mit Kopfschmerzen, linksseitiger Ptosis, Parästhesie und Sehstörungen in die Kinderklinik der Charité Berlin eingewiesen. (...)
Am 4. Tag zeigte der Patient eine deutliche Tetanussymptomatik inklusive Risus sardonicus und permanenten Rigors der Beine, die mit Tetagam (humane anti-TeNT-IgG, Aventis Behring) und Metronidazol therapiert wurde. Zeitgleich wurde der Gehalt von anti-Tetanus-IgG im Pa tien tenserum mit 2,11 IE/ml bestimmt, dass heißt der Patient besaß zum Zeitpunkt der Behandlung einen als aus reichend eingeschätzten Impfstatus. (...)" - Epidemiologisches Bulletin Nr. 24/2008 vom 13. Juni 2008
Kommentar: Fraglicher Wirkungsnachweis
Wie bei allen Impfstoffen müssen auch Tetanus-Impfstoffe bei der Zulassung einen Wirksamkeitsnachweis erbringen. Dieser besteht laut Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, in einem Vergleich des Antikörper-Titers im Blut: Vor und nach der Impfung. Steigt der Titer nach der Impfung in "ausreichendem Maße" an, geht die Behörde von einer Immunität und damit von einer garantierten künftigen Nichterkrankung aus.
Doch das obige und andere Beispiele zeigen, dass Titer und Immunität nicht das Gleiche sind. Impfkritische Organisationen fordern deshalb auch schon seit Jahren einen Wirksamkeitsnachweis in Form der tatsächlich nachgewiesenen Nichterkrankung bei den Geimpften, und zwar im Rahmen von doppelblinden Plazebostudien. Doch solche Studien gibt es nicht - angeblich aus ethischen Gründen.
Darüber hinaus wird - wieder einmal - die Möglichkeit, dass die rapide Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Jungen auf die Nebenwirkungen der zahlreichen Medikamente zurückzuführen ist, vom RKI völlig ausgeklammert. Das ist wissenschaftlich gesehen nicht nur unseriös, sondern darüber hinaus auch fahrlässig.