Mettmann: Kein Schulbesuch ohne Masernimpfung
Im nordrhein-westfälischen Mettman werden Schüler ohne Masernimpfung nach hause geschickt.
"«Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr ist das nicht nur eine sinnvolle, sondern auch eine notwendige Maßnahme», sagte Matthias Schröter vom Landesinstitut Öffentlicher Gesundheitsdienst am Freitag in Münster. Die Zahl der Masernerkrankungen in Nordrhein-Westfalen sei in diesem Jahr mit bisher 74 Fällen wieder überdurchschnittlich hoch. (...)" - net-tribune.de, 20. April 2007
86 Schüler beurlaubt
In der städtischen Albert-Schweitzer-Schule kontrollierten Amtsärzte die Impfausweise der Schüler und Lehrer. 86 Schüler wurden vom Unterreicht ausgeschlossen.
"Gitta Sobottka, Kinder- und Jugendärztin des Kreisgesundheitsamtes, beurlaubte diese Jugendlichen bis einschließlich 25. April, weil sie gestern entweder keinen Impfausweis vorlegten oder nicht über einen ausreichenden Impfschutz verfügten. Diese Anordnung stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz. „Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, den Impfausweis nachzureichen“, betonte die 43-jährige Fachärztin." - Rheinische Post, 20. April 2007
Kommentar: Grundrecht auf Gleichbehandlung
Der Ausschluss ungeimpfter Kinder aus dem Unterricht stellt aus Sicht vieler Eltern und auch von Fachleuten eine Verletzung der Grundrechte dar. Allerdings müssen wir als nicht impfende Eltern unsere Rechte in diesem Fall erst noch durch die Erstreitung von Grundsatzurteilen durchsetzen. Falls Sie selbst durch oben erwähnte Maßnahmen betroffen sind und den Weg durch die Instanzen nicht scheuen, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der impf-report Redaktion in Verbindung setzen.