Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Reizthema Impfen
"...können Rechtsfolgen berufsrechtlicher, zivilrechtlicher und evtl. sogar strafrechtlicher Natur eintreten."

In den „Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen“ vom 1. Januar 2008 heißt es unter anderem: „… Die aktuellenEmpfehlungen sind medizinischer Standard, die empfohlenen Schutzimpfungen sind Routinemaßnahmen,den Eltern bzw. den zu Impfenden ist der Entscheidungskonflikt durch dieöffentlichen Empfehlungen weitgehend abgenommen. Dem Arzt erwächst daraus, trotz evtl.eigener Bedenken, die Pflicht, jeden Patienten und Sorgeberechtigten eines Patienten auf die Möglichkeit und Notwendigkeit empfohlener Schutzimpfungen hinzuweisen. Unterlässt er den Hinweis, können Rechtsfolgen berufsrechtlicher, zivilrechtlicher und evtl. sogar strafrechtlicher Natur eintreten.“ Und weiter: „Gleichwohl ist die Teilnahme an Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen
Prophylaxe grundsätzlich freiwillig. Alle Berufsgruppen des Gesundheits und Bildungswesens sowie alle gesellschaftlich Verantwortlichen einschließlich der Medien sollen auf einen Impfschutz hinwirken.“

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat diese Empfehlungen mit Besorgnis gelesen und mit einer Stellungnahmeder SIKO geantwortet: Grundsätzlich ist der DZVhÄ als ärztlicher Berufsverband Impfungen gegenüber positiv eingestellt, auch weil sie dem homöopathischen Prinzip entsprechen. Der oben zitierte Text liest sich jedoch wie eine Drohung, um ärztliche Grundfreiheiten per Strafandrohung im Keim zu ersticken. Mitdem Hinweis auf „empfohlene Routinemaßnahmen“ kann ein Entscheidungskonflikt bei den Betroffenen bzw. den Verantwortlichen keineswegs als weitgehendabgenommen betrachtet werden. Das entspricht dem Wunschdenken der Planer einer prophylaktischen Maßnahme, wird aber nicht der Wirklichkeit des Betroffenen gerecht. Eine STIKO- und/oder SIKO-Empfehlung ist lediglich eine Empfehlung – auch vor dem Hintergrund, dass an der Unabhängigkeit der Entscheidungsträger in der STIKO in letzter Zeit erheblicher Zweifel laut geworden ist, so zum Beispiel im Deutschen Ärzteblatt vom 7. Dezember 2007.

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Patient über die Notwendigkeit der Impfung freiwillig entscheiden muss. Der Impfling kann sich selbstverständlich auch gegen die Impfung erklären. Aus gutem Grund gibt es in unserem Land in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Grundgesetzes keine verbindliche Impfpflicht.

Ärztlicherseits gibt es den Grundsatz der individuellen Impfentscheidung, der beinhaltet, ggf. die bestehenden Impfempfehlungen aus übergreifenden und individuellen therapeutischen Gründen dem einzelnen Impfling anzupassen.

Das ist die unabweisbare Pflicht des Arztes. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient oder dessen Eltern eine zureichende Entscheidungsgrundlage hat, d.h. über Kenntnisse verfügt, dieihm eine vernunftgeleitete Entscheidung ermöglichen. Ein gründliches Aufklärungsgespräch seitens des Arztes muss der Entscheidung vorausgehen. Dabei werden auch allgemeine undspezielle Impfrisiken zur Sprache kommen müssen.

Der DZVhÄ empfiehlt:
Impfkommissionen sollten sich zu Eigen machen, dass eine Impfung ein ärztlicher Eingriff in einen gesunden oder auch schon chronisch kranken Organismus darstellt, der grundsätzlichder Freiwilligkeit bedarf. Es wird und muss bei den vielen ungeklärten Fragen im Bereich der Impfprophylaxe und notwendigerweise unterschiedlichen ärztlichen und persönlichen Erfahrungenin diesem Bereich immer eine gewisse begründete Pluralität der Entscheidungen geben!
Den vollständigen Text lesen Sie unter www.welt-der-homoeopathie.de im Bereich Presse / Stellungnahmen. Hier befindet sich auch die allgemeine Impf-Stellungnahme des DZVhÄ -
DZVhÄ-Newsletter September 2008

Kommentar:

Die in dieser Stellungnahme aufgestellte Behauptung, Impfungen würden dem "homöopathischen Prinzip" entsprechen, wird sicherlich nicht nur mich zu ungläubigem Kopfschütteln veranlassen.

Ansonsten ist es nur zu begrüßen, wenn Ärzte mal den Mut aufbringen, sich gegen die allgemeine - und wissenschaftlich keineswegs untermauerte - Impfpropaganda zu stemmen. Hier sollten wir als Patienten unseren Ärzten vielleicht auch mal den Rücken stärken. Das eigentliche Problem sehe ich nicht im Lobbyismus der Pharmaindustrie, sondern darin, dass sowohl die meisten Ärzte, als auch die Patienten sich einfach nicht trauen, ihre Meinung offen und öffentlich auszudrücken. Eigentlich leben wir doch im freiesten Deutschland aller Zeiten, woher also kommt diese überall bei kontroversen Themen spürbare Angst?

 

 

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