Ungeklärte Todesfälle: "arznei-telegramm" rät von Behandlung mit TAMIFLU ab
(ht) Die renommierte und von vielen Fachleuten wegen ihrer Unabhängigkeit geschätzte medizinische Fachzeitschrift "arznei-telegramm" rät in ihrem "blitz-a-t" vom 22. März 2007 von einer Behandlung der Grippe mit dem Wirkstoff Oseltamivir ab. Hintergrund sind erneute Berichte von Todesfällen Jugendlicher in Japan, die im Februar dieses Jahres nach der Einnahme von TAMIFLU (Wirkstoff: Oseltamivir) ausrasteten und von Gebäuden sprangen. Zwei weitere Jugendliche überlebten den Sprung aus dem 2. Stock eines Gebäudes. Fazit der Redaktion:
"In deutschen Fachinformationen fehlt weiterhin jeglicher Hinweis auf die möglichen bedrohlichen Schadwirkungen von Oseltamivir. Ein solcher Hinweis ist aber nach Angaben von Mitarbeitern der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA geplant. Angesichts des marginalen Nutzens bei gesunden Kindern und Erwachsenen mit Influenza und des fehlenden Nachweises einer Wirksamkeit bei Patienten mit chronischen kardialen und/oder respiratorischen Erkrankungen (a-t 2006; 37: 51 und 2005; 36: 62-3) raten wir von der Behandlung der "Grippe" mit Oseltamivir ab."
http://www.arznei-telegramm.de
Schüler-Selbstmorde - Japanische Behörden warnen Jugendliche vor Tamiflu
"TOKIO. Japans Gesundheitsministerium hat die Tokioter Tochtergesellschaft des Schweizer Pharmakonzerns Roche gestern angewiesen, im Beipackzettel des Grippemittels Tamiflu von der Behandlung Jugendlicher mit dem Medikament abzuraten. Grund sind umfangreiche Medienberichte über ein halbes Dutzend Teenager, die sich nach der Einnahme des Medikaments aus dem Fenster gestürzt hatten. Es sei nötig, eine Warnung herauszugeben, sagte der Pharmaverantwortliche des japanischen Gesundheitsministeriums, Tatsuo Kurokawa. (...)" - Handelsblatt, 22. März 2007
Tamiflu-Beipackzettel: Mehr Zusatzinformation nötig
"London/Bonn - Der Beipackzettel des Grippemittels Tamiflu muss nun auf Krämpfe, Bewusstseinseinschränkungen, abnormales Verhalten, Halluzinationen und Delirium als mögliche Nebenwirkungen hinweisen. Das entschied die europäische Arzneimittelbehörde EMEA in London.
Zuvor waren in Japan neuro-psychiatrische Nebenwirkungen in Zusammenhang mit dem Medikament beobachtet worden. Die Entscheidung gelte für alle EU-Länder, erläuterte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. (...)" - Kölner Stadtanzeiger, 23. März 2007