Insgesamt 78 Todesfälle nach 6fach-Impfstoff INFANRIX HEXA gemeldet - Dunkelziffer unbekannt

(ht) Eine Leserin des impf-report Newsletters machte mich darauf aufmerksam, dass auf meinen Webseiten sehr wenig zu den an das PEI gemeldete Todesfälle nach der 6fach-Impfung INFANRIX HEXA (Hersteller: GSK) zu lesen sei. Recht hat sie:
Seit 2001 wurden beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, insgesamt 78(!) Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung mit INFANRIX HEXA gemeldet, die meisten im Alter zwischen zwei und vier Monaten. Am häufigsten (59 mal) wurde als Todesursache "Plötzlicher Kindstod" (SIDS) angegeben.

Diese Zahlen sind an sich schon erschreckend, werden aber überschattet  von der Tatsache, dass das PEI keine Vorstellung darüber hat, wie groß die Dunkelziffer der NICHT gemeldeten Todesfälle ist. Einer eigenen Publikation des PEI zufolge beträgt die Melderate bei Medikamentenwirkungen maximal 5 %...

Ein Zusammenhang mit der vorausgegangenen Impfung sei nicht nachgewiesen, so heißt es immer wieder vom PEI. Und die Impfung falle rein zufällig mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem es sowieso zu gehäuften unerklärlichen Todesfällen bei Säuglingen komme.

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung der sogenannten TOKEN-Studie, die seit 2005 gezielt Todesfälle bis zwei Jahre auswertet, vom der Schwesternbehörde des PEI, dem Robert-Koch-Institut (RKI) verschleppt. Anlass für den Start der Studie waren ursprünglich bis zu 33 Todesfälle nach der Impfung mit HEXAVAC gewesen, einem konkurrierenden 6fach-Impfstoff von Sanofi Pasteur MSD (SPMSD).

Kritische Beobachter argwöhnen, dass man beim RKI noch dabei ist, zu beraten, wie man die Ergebnisse so interpretiert, dass ein Zusammenhang mit Impfungen ausgeschlossen werden kann. Bei den Beratungen mit dabei: Die beiden Hersteller von 6fach-Impfstoffen, GSK und SPMSD. Manche Kritiker vergleichen den Umstand, dass die Hersteller finanziell und in den Gremien der Studien beteiligt sind, mit der Beteiligung von Mordverdächtigen an Polizeiermittlungen gegen sie.

Jede Impfung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung und bedarf deshalb der mündigen Einwilligung des Impflings bzw. seiner Sorgeberechtigten. Deshalb ist auch nicht der Kritiker einer Impfung in der Pflicht, Beweise über die Schädlichkeit einer Impfung zu bringen, sondern Hersteller und Behörden sind in der Pflicht, Beweise für die UNschädlichkeit einer Impfung zu erbringen. Gelingt ihnen das nicht, ist dieser Impfstoff umgehend vom Markt zu nehmen.

Es ist nicht die Frage, welche Beweise es für den Zusammenhang eines unerklärlichen Todesfalls mit einer vorausgegangenen Impfung gibt, sondern die Frage ist, welche Beweise gibt es für jeden einzelnen Fall, dass dieser Zusammenhang ausgeschlossen werden kann. Soweit ich weiß, kann das PEI dies bei keinem einzigen Todesfall.

Im Grunde ist die vom PEI praktizierte und von ihrem Präsidenten Prof. Johannes Löw verantwortete Beweislastumkehr eine Unglaublichkeit. Doch solange Politik, Medien und wir, die Bürger, diese Beweislastumkehr ungeprüft hinnehmen, wird sich wohl nichts ändern.

 

 

 

 

 

 

 

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