"Vorsichtshalber" gegen Tetanus impfen?

Tetanus - eine bösartige Krankheit

"(...) Die Sinnhaftigkeit dieser Impfung ist grundsätzlich nicht umstritten. Auch die Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut raten zu der Impfung. Dennoch gibt es Ärzte, die sich vehement gegen diese Impfung aussprechen.

Die Bedenken gegen das Verfahren der Impfung gegen Krankheiten sind so alt, wie das Verfahren selbst. Erstaunlicherweise wurden in vielen Fällen Impfungen nicht von Ärzten erfunden und erforscht. Oft waren es Vertreter anderer wissenschaftlicher Disziplinen. Genauso oft wurden erst später Ärzte von staatlicher Seite verpflichtet, diese Impfungen durchzuführen. Viele derjenigen Ärzte, die sich gegen Impfungen aussprechen, folgern daraus, dass Krankheiten hinsichtlich der Impfungen nicht genügend erforscht seien.

Im Fall von Tetanus spalten sich sogar die allgemeinen Impfgegner in zwei Lager, was heißt, dass die Unsicherheit hier besonders groß ist. Tatsächlich sprechen einige Faktoren eine klare Sprache. So treten beispielsweise Tetanusbakterien auch bei Quetschungen auf. Wenn Tetanusbakterien nach gängiger Meinung von außen in die Wunde eindringen, wo kommen sie dann bei geschlossenen Wunden wie einem Bluterguss her? Und so gibt es noch viele weitere unbeantwortete Fragen. Eines weiß man heute: Der Tetanus-Erreger wird erst dann virulent, wenn das Gewebe, in dem er sich befindet, nekrotisch, also abgestorben ist. Im gesunden Gewebe passiert nichts, weswegen es so wichtig ist, bei einer Verletzung nicht nur den Schmutz, sondern vor allem das abgestorbene Gewebe zu entfernen.

Den Argumenten der Tetanus-Impfgegner jedoch ist bei all ihrer Stichhaltigkeit eines nicht zu entnehmen, dass nämlich die Impfung grundsätzlich gefährlich wäre. Solange also die offenen Fragen nicht beantwortet sind, sollte einer Impfung schon vorsichtshalber nichts im Wege stehen. Da dennoch eine Impfung niemals völlig ohne Risiko ist, wäre es wünschenswert, wenn die Forschung größere Anstrengungen unternähme, die (bekannten) offenen Fragen zu klären - auch wenn das manchen Herstellern der Impfstoffe möglicherweise nicht passen wird. (kws)" - gesundheit-report.de am 17. Sept. 2008

Kommentar:

"Solange also die offenen Fragen nicht beantwortet sind, sollte einer Impfung schon vorsichtshalber nichts im Wege stehen." 

Ich halte das für "verdrehtes Denken" (siehe dazu Literatur von Dr. Anne Wilson-Schaef): Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung des Impflings bzw. der Sorgeberechtigten bedürfen. Immerhin werden vorsätzlich krankheitserregende Mikroorganismen, Nervengifte und Allergene in den Organismus von Gesunden eingebracht. Der mündigen Einwilligung in diese Körperverletzung sollte also zumindest eine Plausibilitätsprüfung vorausgehen, ob

1. der Wirkungsnachweis überzeugt

2. das Impfrisiko kalkulierbar ist

3. das Erkrankungsrisiko hoch genug ist

Kann eines dieser drei Kriterien nicht überzeugen, dann sollte man "vorsichtshalber" NICHT impfen!

 

 

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