Interessengemeinschaft kritisiert Zwangsimpfung von Tieren

Auszug aus einem Brief der "Interessengemeinschaft für gesunde Tiere" an das bayerische landwirtschaftliche Wochenblatt:

1. Der bei dieser Impfung eingesetzte Impfstoff wurde in einem Eilverfahren zugelassen. Das übliche Zulassungsverfahren dauert ca. 4 Jahre. Die Zwangsimpfung wird öffentlich als „Feldversuch“ deklariert. Die Unbedenklichkeit des Impfstoffes wird im Beipackzettel nicht belegt.

2. Es liegen bis dato keine Nachweise vor, dass Impfungen vor Krankheiten, gegen die geimpft wird, schützen. Außerdem fehlen Risiko – Kosten - Schaden - Nutzen-Analysen. Das Paul-Ehrlich-Insitut (PEI), das Robert-Koch-Insitut (RKI) und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), allesamt staatlich, haben bis dato keine diesergeforderten Analysen veröffentlicht. Diese Institute sind an der Herstellung, Forschung und Freigabe von Impfstoffen für die Human- und Veterinärmedizinbeteiligt. Auch die Tierseuchenkasse (TSK), der Tiergesundheitsdienst (TGD) und derBauernverband fordern offensichtlich o.g. Nachweise und Analysen nicht ein.

3. Der sogenannte Blauzungenvirus Serotyp 8 wurde bisher nur mittels indirekter Verfahren, also PCR (Polymerase Kettenreaktion) und ELISA-Tests (Bluttests), nachgewiesen. Diese Testverfahren sind zwar alle zuverlässig (reliabel), aber nicht geeicht (valide). Der direkte Nachweis wurde zwar behauptet, konnte aber bisher nicht vorgelegt werden.

4. Die „Gnitzentheorie“ wird offiziell als alleinige Verbreitungsursache dargestellt. Als weitere offizielle, jedoch in den Medien nicht erwähnten Ursachen für die Verbreitung der Blauzungenkrankheit werden „kontaminierte Impfstoffe, Seren und Medikamente“ (TGD Nordrhein-Westfalen, Dr. J. Winkelmann: Blauzungenerkrankungbei Rd, Schf, Zg – Klinik, Schäden, Verluste, April 2008, Folie 6) genannt.
Dies wird auch als „iatrogen verursacht“ (FLI, Martin Beer und Bernd Hoffmann: Erfahrungen mit der Blauzungenkrankheit in Deutschland, S. 17) bezeichnet, d.h.„durch den Arzt verursacht (z.B. infolge diagnostischer oder therapeutischer Einwirkungen)“ (vgl. Pschyrembel, 259. Aufl.). Das FLI bestätigt diese Ansicht noch einmal, in dem es u.a. bei der Beschreibung der klinischen Symptomatik der Blauzungenkrankheit darauf hinweist, dass „…es zuTrächtigkeitsstörungen mit Aborten und Fetopathien (kommt), auch durch schwach virulente Serotypen und attenuierte Viren (Impfstoffe)“ (vgl. FLI: AmtlicheMethodensammlung für anzeigepflichtige Tierseuchen, Stand Juni 2008, S. 60).

5. Jeder Impfstoff enthält, als Adjuvantien deklariert, u.a. Nerven- und Depotgifte wie Aluminiumhydroxid und Thiomersal (Quecksilberverbindung) und Saponine. Aluminiumhydroxid wirkt dabei zerstörend auf die Nervenzellen. Thiomersal hat ebenfalls eine nerven- und nierengiftige Wirkung. Saponine zeigen hämolytische Aktivität, d.h. die roten Blutkörperchen (Erythrozyten), die dem Transport von Sauerstoff dienen, werden verringert. Bei stärkerem Abbau der Erythrozyten kommt es zu einer Anämie (Blutarmut). Auch die kleinsten Mengen können verheerende Wirkungen, also Impfschäden auslösen und tun dies auch.
Außerdem werden nach Aussage von Dr. Marcel Huber, Staatssekretär StMUGV, „bei der Herstellung von Totimpfstoffen … die Erreger durch Zusatz von Chemikalien, wie z.B. Ethylenamim oder beta-Propiolacton, inaktiviert. Dies ist ein seit Jahrzehnten erprobtes Verfahren für Impfstoffe sowohl in der Human-, als auchTiermedizin“. (Dr. Marcel Huber, MdL, Schreiben des StMUGV vom 19.09.2008, S.2) Dieses Schreiben des StmUGV vom 19.09.2008 an ein IG-Mitglied liegt uns vor. Beta-Propiolacton zählt zu hochtoxischen Substanzen und steht, abgesehen vonanderen Symptomen, im Verdacht, beim Menschen Krebs zu erzeugen.

6. Die spontanen Folgereaktionen der Tiere nach den Impfungen werden selten bzw. gar nicht als Impfschaden anerkannt, da sich die Kriterien zur Anerkennung als Impfschaden nach den Vorgaben des Impfstoffherstellers richten. Es liegt ein Schreiben vom 21.11.2002 von der Ständigen Impfkommission, STIKO am RKI vor. Deshalb erhalten die Landwirte überwiegend keine Entschädigungen, denn wenn
die Schäden anerkannt würden, müssten sich die Institute usw… eingestehen, dass die Impfstoffe nicht so ungefährlich sind wie behauptet. Laut Staatssekretär Hr. Gerd Müller sei nämlich „eine flächendeckende Impfung
nicht ohne Risiko… . Reaktionen bei den Tieren und mögliche wirtschaftliche Folgeschäden infolge einer Impfung könnten nicht ausgeschlossen werden“, äußerte Staatssekretär Herr Gerd Müller bereits im Februar 2008. (vgl. Artikel „Blauzungenkrankheit: Impfstoffzulassung nicht mehr rechtzeitig“, BLW,29.02.2008, S.13)

7. Nach Impfungen treten folgende Reaktionen auf:

- Spontanreaktionen wie z.B. Stress-Syndrome (z.B. Zittern, Nervosität), Apathie, Festliegen, petechiale Blutungen (Blutungen aus verschiedenen Körperöffnungen wie dem Maul; Darmblutungen haben schwarzen Kot zur Folge), leichter oder extremer Milchrückgang, erhöhte Zellwerte, Verwerfungen (Aborte), Lähmungen, Tod u.v.a. Diese Schäden erfolgten laut Berichte vieler Landwirte u.a. unmittelbar nach derImpfung gegen die Blauzungenkrankheit.
- Erscheinungen, die erst später auftreten und auch für Folgegenerationen zutreffend sind und deswegen mit der Impfung und den Behandlungen oft nichtmehr in Verbindung gebracht werden können: Missbildungen, Unfruchtbarkeit, abnehmende Widerstandsfähigkeit, Erbgutschädigungen, Vergiftungen u.v.a. Diese werden nirgends publiziert, wurden jedoch von Landwirten dokumentiert.

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Webseite der Interessengemeinschaft für gesunde Tiere

 

 

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