Impfbuchkontrolle: Bayerisches Gesundheitsamt macht Rückzieher

Auch in Bayern gibt es für Eltern keine Pflicht, den Impfpass vorzulegen
ein Bericht von Hans U. P. Tolzin

Anfang November 2009 verschickte das Gesundheitsamt des Landkreises Neumarkt i. d. OPf. ein Schreiben an die Schulen des Kreises, in dem alle Eltern und Sorgeberechtigten über einen Termin zur Impfbuchkontrolle und zur Impfung informiert wurden. Zitat (Hervorhebungen wie im Original!):

"Öffentliche, verpflichtende Impfbuchkontrolle in den Schulen
Öffentliche, freiwillige Impfung in den Schulen
durch die staatlichen Gesundheitsbehörden

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,

Mitarbeiter des Schul- und Jugendärztlichen Dienstes am Gesundheitsamt Neumarkt kommen in die Schule Ihres Kindes, um das Impfbuch zu überprüfen. Entsprechend dem neuen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz (Artikel 14 "Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen") sind die Eltern und Sorgeberechtigten dazu verpflichtet das Impfbuch durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst überprüfen zu lassen. Wir werden den Impfstatus Ihres Kindes ermitteln und dem Impfbuch ein Informationsblatt beilegen, welche Impfungen im Moment erforderlich sind.

Zu einem späteren Zeitpunkt bietet das Gesundheitsamt Neumarkt an, die notwendigen Impfungen in der Schule Ihres Kindes durchzuführen. Die Teilnahme an dieser Aktion ist dann freiwillig (schriftliches Einverständnis des Sorgeberechtigten) und kostenlos. (...)"

Dieses Schreiben drückte mir bei meinem letzten Vortrag in Regensburg eine Mutter mit der Frage in die Hand, ob es diese Pflicht zur Abgabe des Impfbuches wirklich gebe. Zuhause angekommen, suchte ich im Internet nach dem genauen Wortlaut des "Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes - GDVG". Im gesamten Gesetzestext kommt jedoch der Wortteil "Impf-" gar nicht vor.

Daraufhin rief ich am 17. Nov. den zuständigen Amtsarzt im Gesundheitsamt Neumarkt an und wies ihn auf die im Gesetz nicht vorkommende Abgabepflicht hin. Ja, man sei schon zurückgerudert, und eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses gebe es tatsächlich nur bei der Einschulungsuntersuchung, was hier ja nicht der Fall sei. Auf meine Rückfrage bezüglich der Einschulungsuntersuchung bezog er sich auf das "Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG)", Artikel 80. Doch meiner Ansicht nach sieht auch dieses Gesetz keine Abgabepflicht vor.

Auf meine Frage, ob dies nun bedeute, dass alle Schulen - und Eltern - schnellstmöglich schriftlich über das Missverständnis aufgeklärt würden, hieß es, dies sei nicht der Fall. Man werde nur die von sich aus anrufenden Eltern informieren. Nun wies ich ihn darauf hin, dass er dann wohl mit einer Anzeige wegen Amtsanmaßung rechnen müsse. Mein Gesprächspartner reagierte jedoch gelassen. Derlei sei man gewohnt. Und es sei schade, dass man mit Impfgegnern nicht normal reden könne. Bis dahin war unser Gespräch jedoch völlig entspannt verlaufen. Abschließend fragte ich noch einmal, ob er vorhabe, eine korrigierte Info herauszugeben und er bestätigte, dass er dazu keine Notwendigkeit sehe.

Als nächstes rief ich den Rektor des Gymnasiums in Parsberg an, das einer der Empfänger des obigen Schreibens war, und wies ihn darauf hin, dass es die vom Gesundheitsamt behauptete Pflicht zur Abgabe des Impfpasses in Wahrheit nicht gibt. Der Schulleiter teilte meine Ansicht,  dass, falls ich recht hätte, die Eltern über den gleichen Verteiler informiert werden müssten. Er werde beim Gesundheitsamt rückfragen.

Nach diesem Gespräch erreiche ich nun auch den Leiter des Gesundheitsamtes persönlich am Telefon. Er zeigte sich grundsätzlich einsichtig, werde sich drum kümmern und ich könne mich am nächsten Tag nochmal wegen dem aktuellen Stand melden.

Meine Rückfrage am Folgetag ergab, dass bereits am Vortrag ein entsprechendes Schreiben an alle Schulen rausgegangen sei. Dabei wiederholte er die Aussage seines Mitarbeiters, die Pflicht, das Impfbuch vorzulegen, bestünde nur bei der Schuleingangsuntersuchung. Als ich ihm widersprach, meinte er, dies nochmal genau nachlesen zu müssen.

 
Kommentar:

Es ist wirklich erschreckend, wie schlecht die Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über die gesetzliche Lage informiert sind. Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und auch immer noch keine Pflicht, das Impfbuch vorzulegen. Allen impfkritischen Eltern sei geraten, sich auch dann nicht einschüchtern zu lassen, wenn die Behörden mit einer derartigen Überzeugungskraft auftreten, wie in diesem Beispiel.

 

 

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