Eltern unter Anklage: Misshandlung oder Impfschaden?
Ein Erfahrungsbericht
(Der Autor ist der Redaktion persönlich bekannt)
(April 2009) Ich bekam letzten Sommer ein Baby zur Pflege. Das Jugendamt fragte an, ob ich ihn zur Kurzzeitpflege aufnehmen könne. Die Jugendamtsmitarbeiterin erklärte, die Klinik habe ein "Schütteltrauma" diagnostiziert. Bei dem Vorwurf seien die Eltern "aus allen Wolken gefallen" und die Mitarbeiterin könne sich auch schwer eine Misshandlung vorstellen.
Bei mir klingelte es, als ich hörte, der Junge sei vier Monate alt. Da ich mich aber bzgl. Schütteltrauma nicht so auskenne, habe ich im Internet nachgeschaut, und wie ich vermutet hattee, sind die Symptome ähnlich wie bei Impfkomplikationen (der Junge hatte eine massive Hirnschwellung und musste deshalb operiert werden).
Ich bat die JA-Mitarbeiterin daraufhin zu überprüfen, ob der Junge kurz vorher geimpft worden war, weil die Hirnschwellung auch daher kommen könne. Tatsächlich ist er am Vortag der Aufnahme geimpft (Infanrix hexa und Prevenar) worden, aber die Ärzte der Klinik wiesen eine Impfkomplikation brüsk zurück.
Dem JA blieb daraufhin nichts anderes übrig, als ihn den Eltern wegzunehmen. Ich liess aber nicht locker und empfahl ein Gutachten, weil es
a) Zweifel an der Diagnose Schütteltrauma gab (der Junge war total ausgeglichen und fröhlich, zeigte keinerlei Anzeichen einer Misshandlung und die Eltern gehen sehr liebevoll mit ihren Kindern um) und
b) der Verdacht einer Impfkomplikation sehr groß war.
Im Entlassungsbericht stand: Der Zeitraum der Verletzung sei ungewiss, man vermute es sei ein bis drei Wochen her gewesen. Dies ist aber unmöglich, denn dann hätte dem Kinderarzt bei der Impfung entsprechendes auffallen müssen.
Zu dem gleichen Kinderarzt fuhr ich dann auch wegen der U5, weil ich wissen wollte, ob er den Jungen weiter geimpft hätte. Dadurch wäre er ja wieder in Lebensgefahr geraten. Und tatsächlich, der Arzt hätte ihn geimpft!
Als ich ihm meinen Verdacht einer Impfkomplikation mitteilte, wurde er ganz aufgebracht und nervös.
Das Gutachten hat meine Zweifel an der Diagnose voll und ganz bestätigt, weil geschüttelte Kinder selbst für Laien erkennbar verändert sind und der Junge zwei Tage im Krankenhaus ohne diesbezügliche Symptome war, was bei einem Schütteltrauma nie sein kann. Eine Impfkomplikation wurde als wesentlich wahrscheinlicher beurteilt.
Viele Mitarbeiter des Jugendamtes waren entsetzt, als sie von den Todesfällen gerade nach den 6-fach-Impfungen lasen (der Gutachter hatte diese im Gutachten erwähnt).
Erschütternd ist: Lieber schüttelt man ein Schütteltrauma aus dem Ärmel und denunziert die Eltern, als dass man auch nur ansatzweise eine Impffolge in Erwägung zieht. Das Verantwortungsloseste ist aber, dass der Junge weitergeimpft worden wäre und dies evtl. dann nicht mehr überlebt hätte. Der Vater säße wohl dann im Gefängnis. Solche Fälle gab es ja schon.
Zwei bedeutende Sätze des Gutachtens:
„Diese Hirndrucksteigerung entstand also wenige Tage nach der Kombinationsimpfung und noch immer dachte niemand an die Möglichkeit einer Impfkomplikation, obwohl gerade nach Anwendung der Sechsfach-Kombinationsimpfstoffe Fälle solcher Hirndrucksteigerungen beobachtet und auch veröffentlicht worden waren.“
„Der Fall von X. zeigt allerdings in aller Deutlichkeit, wie eine solche besonders „intensive Überwachung“ dieser Produkte durch die Ärzteschaft in der Realität aussieht. Selbst bei einem so auffälligen zeitlichen Zusammenhang scheint die Impfung als kausaler Faktor, der zur Entstehung von lebensbedrohlichen Symptomen geführt haben kann, nicht wahrgenommen, geschweige denn gemeldet zu werden."
